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Behindertenanwältin mahnt, dass fehlende Unterstützungsleistungen Kinderrechte verletzen

Zum internationalen Tag der Kinderrechte warnt die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, vor gravierenden Lücken in der Versorgung von Kindern mit Behinderungen. Viele Familien kämpfen oft vergeblich um Assistenz, Therapien und barrierefreie Bildung.

Kinder scheitern nicht – Systeme scheitern

„Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und Teilhabe. Wenn Unterstützungsleistungen fehlen, wird dieses Recht verletzt“, betont Steger.

In der Beratungspraxis zeichnen sich folgende Problemlagen bundesländerübergreifend ab: fehlende Schulassistenz, lange Wartezeiten auf Therapien, nicht barrierefreie Klassenräume und Unterrichtsmaterialien, Ablehnungen wegen Personalmangel oder Finanzierungslücken.

Während jedes Kind laut Gesetz schulpflichtig ist, fehlen vielerorts die nötigen Strukturen, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Familien stehen damit vor einem oft unlösbaren Konflikt: Sie sollen der Schulpflicht nachkommen, doch das System stellt keine barrierefreien Bedingungen bereit. Damit wird die Verantwortung für strukturelles Versagen auf die Familien abgewälzt und das Recht des Kindes auf Bildung nicht wahrgenommen.

Viele Eltern berichten, dass Kinder zu Hause bleiben müssen, weil keine Assistenz bereitgestellt wird. „Ein Kind, das wegen fehlender Hilfe nicht zur Schule kann, wird ausgeschlossen. Das hat nichts mit Pädagogik zu tun, sondern mit politischer Prioritätensetzung“ so Steger.

Fehlende Unterstützung belastet ganze Familien

Die Situation trifft nicht nur die Kinder, sondern ganze Familien: Eltern müssen oftmals Arbeitszeit reduzieren oder aufgeben. Überproportional sind davon Frauen und Mütter betroffen. Diese Tendenz schlägt sich in weiterer Folge auch in Unterschieden zwischen den Geschlechtern bei Armut und Einkommen nieder. Geschlechtergerechtigkeit wird negativ beeinflusst.

Auch Geschwister müssen regelmäßig Aufgaben übernehmen, die Assistenzkräfte ausführen sollten. Die Wichtigkeit dieser Young Carer steigt stetig. Gleichzeitig ist die Verantwortung, die dadurch schon im jungen Alter auf diesen Personen lastet, oftmals zu viel. Überbeanspruchung schlägt sich dann in der generellen und schulischen Entwicklung nieder.

Familien haben regelmäßig Problem mit Anträgen, die zu bürokratisch und zu komplex sind. Zusätzlich sind Abläufe oft regional unterschiedlich. Ein Abrufen der bestehenden Unterstützungsleistungen wird so unnötig erschwert und beinahe verunmöglicht.

„Letztendlich hängen Kinderrechte oftmals vom Einkommen, dem Wohnort oder Durchhaltevermögen der Eltern ab. Das darf nicht sein. Hier zieht sich der Staat aus der Verantwortung“, so Steger.

Inklusion braucht Ausstattung und nicht Aussonderung

Während in politischen Debatten vermehrt auf Sonderschulen verwiesen wird, sieht die Behindertenanwältin die Ursache an andere Stelle:

„Eltern entscheiden sich nicht für Sonderschulen, weil sie das wollen, sondern weil im Regelschulsystem Unterstützung fehlt. Wenn Assistenz und Barrierefreiheit selbstverständlich wären, müssten Kinder nicht ausgegliedert werden.“

Forderungen zum Tag der Kinderrechte

  • Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen und Therapien

  • Bundesweit einheitliche Standards und ein Ende der regionalen Unterschiede im Bildungsbereich

  • Barrierefreie Schulen und ausreichend qualifiziertes Personal

  • Unbürokratische Verfahren statt monatelanger Wartezeiten

„Kinder mit Behinderungen brauchen keine Sonderwege, sondern Unterstützung im Alltag. Was ihnen fehlt, ist nicht Willen oder Fähigkeit, sondern ein System, das sie ernst nimmt. Kinderrechte sind nur dann etwas wert, wenn sie gelebt werden“, betont Steger.

Presseaussendung

Inklusive Bildung darf nicht am Bundesland scheitern

Ob ein Kind Schulassistenz rechtzeitig, ausreichend oder überhaupt erhält, hängt in Österreich vielerorts nicht vom tatsächlichen Unterstützungsbedarf ab, sondern vom Wohnort. Während manche Bundesländer klare Verfahren und zentrale Ansprechpartner:innen eingerichtet haben, existieren andernorts bis heute keine einheitlichen oder rechtlich abgesicherten Modelle. Eltern müssen dort Anträge bei verschiedenen Stellen einreichen, Zuständigkeiten selbst klären und oft monatelang auf Entscheidungen warten.

„Ein Kind mit Assistenzbedarf sollte in jedem Bundesland dieselben Rechte haben. Stattdessen entscheidet oft die Postleitzahl, ob Inklusion möglich ist“, so die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger.

Unterschiedliche Wege, ungleiche Chancen

In einzelnen Bundesländern ist Schulassistenz rechtlich fest verankert, in anderen wird sie über Sozialhilfe, Förderprogramme oder projektbezogene Finanzierungen abgewickelt. Das führt dazu, dass die Unterstützung in manchen Regionen verlässlich im Unterricht eingebunden ist, während anderswo nur befristete oder stundenweise Lösungen angeboten werden. Ganz zu schweigen von Bundesländern, in denen Eltern selbst Träger suchen müssen, weil die öffentlichen Strukturen fehlen. Für Familien bedeutet das Unsicherheit und permanente Abhängigkeit vom Wohlwollen lokaler Behörden.

Durch die Sparprogramme einzelner Bundesländer kommte es auch vermehrt zu Stundenreduktionen in der Schulassistenz. Das führt in der Praxis oftmals dazu, dass Kinder die Schule gar nicht mehr oder nicht ausreichend besuchen können. Dadurch fällt ein ganzer Bildungsweg unbedachten Sparmaßnahmen der Bundesländer zum Opfer.

„Es kann nicht sein, dass zwei Kinder mit gleichem Bedarf völlig unterschiedliche Chancen haben, nur weil sie in verschiedenen Bundesländern wohnen“, so Steger.

Rechtlich eindeutig, aber praktisch zersplittert

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen gilt bundesweit, doch die Zuständigkeiten und Abläufe in der Umsetzung sind zersplittert. In einem Teil des Landes existieren definierte Qualifikationsanforderungen und stabile Beschäftigungsmodelle, in anderen werden Schulassistenzen auf Projektbasis angestellt, schlecht bezahlt oder kurzfristig ausgetauscht. Schulen berichten, dass sie jedes Jahr aufs Neue kämpfen müssen, um die Unterstützung halbwegs abzusichern.

„Wir haben ein Menschenrecht auf Bildung, das alle Bewohner:innen Österreichs schützen soll. Jedes Bundesland setzt dieses jedoch unterschiedlich in Ausmaß und Qualtiät um. Das ist keine Gleichbehandlung“, so Steger.

Fehlende Regelungen lassen Kinder zurück

Besonders problematisch sind jene Regionen, in denen es überhaupt keine klaren gesetzlichen Bestimmungen gibt. Dort hängt alles vom Engagement einzelner Schulträger, Direktor:innen oder Sozialorganisationen ab. Familien werden zu Bittstellern, weil Verfahren nicht geregelt, Rollen nicht definiert und Zuständigkeiten nicht zuordenbar sind. Kinder verpassen Unterricht, weil niemand weiß, wer die Assistenz finanzieren soll oder wer die Verantwortung trägt.

Schulassistenz braucht bundesweite Verbindlichkeit

Inklusion darf nicht länger eine Frage des Wohnorts sein. Schulassistenz muss in jedem Bundesland denselben Zugang, dieselbe Qualität und dieselbe Verlässlichkeit bieten, damit Kinder mit Behinderungen überall dieselben Chancen haben. Eine Schule kann nur inklusiv arbeiten, wenn die Ressourcen planbar sind und zwar ab dem ersten Schultag, nicht nach Monaten administrativer Verzögerungen.

Die bereits angelaufenen Harmonisierungsbestrebungen im Bereich der Persönlichen Assistenz müssen ausgebaut werden und die Schulassistenz muss Teil der Bestrebungen sein. Hier braucht es weitere Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, um die UN-Behindertenrechtskonvention endlich umfassend umzusetzen.

Inklusion endet nicht am Schulhof, sondern beginnt dort

Inklusion ist mehr als eine Idee. Sie braucht klare Gesetze, stabile Strukturen und die Gewissheit, dass jedes Kind Unterstützung bekommt, egal wo es wohnt oder zur Schule geht. Österreich braucht ein Schulsystem, das für alle da ist und die gleichen Voraussetzungen zur Entwicklung für jedes Kind bereitstellt.

„Schulassistenz ist keine Frage der politischen Stimmung und kein Budgetversuchsfeld. Sie ist die Grundlage dafür, dass Kinder mit Behinderungen nicht nur anwesend sind, sondern wirklich dazugehören“, betont Steger.

Presseaussendung

 

Zusätzlich würden wir Sie gerne auf das Terminaviso für die Hybride Pressekonferenz „Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Österreich“ am 19.11. hinweisen: AVISO Pressekonferenz „Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Österreich“

Behindertenanwältin kritisiert Stärkung der Sonderschule in Oberösterreich

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, zeigt sich zutiefst besorgt über die Pläne des Landes Oberösterreich, Sonderschulen neu zu errichten oder zu renovieren. Dieser Schritt widerspricht internationalen Menschenrechtsstandards und markiert einen deutlichen Rückschritt in der österreichischen Bildungspolitik. Während viele Staaten inklusive Strukturen ausbauen, werden in Oberösterreich neue Mauern errichtet und damit alte Denkmuster einzementiert.

Segregation löst keine Probleme

Die Rückkehr zur Sonderschule wird aktuell vielerorts als pragmatische und pädagogisch sinnvolle Option dargestellt. Tatsächlich ist sie eine neue Verpackung für ein längst überholtes Konzept. Trennung wird mit Entlastung, Schutz und besserer Förderung begründet, doch pädagogisch und menschenrechtlich ist sie ein Irrweg. Inklusive Bildung ist kein Luxusprojekt, das nur in „guten Zeiten“ funktioniert, sondern ein völkerrechtlich verankertes Recht jedes Kindes. Separation bedeutet die Sortierung von Kindern und nicht die Weiterentwicklung des Schulsystems.

„Wenn wir Kindern mit Behinderungen eigene Schulen bauen, sagen wir ihnen: Euer Platz ist nicht in der Mitte dieser Gesellschaft. Das ist ein fatales Signal, pädagogisch und menschenrechtlich“, so Steger.

Wenn ein unvollständiges System zur Begründung wird

Schwierigkeiten im Alltag vieler Schulen sind real. Zu wenig Assistenz, fehlende multiprofessionelle Teams, unzureichende Ressourcen und komplizierte Verfahren erschweren die Umsetzung inklusiver Bildung. Doch ein System, das unvollständig umgesetzt wurde, als Beweis für das Scheitern von Inklusion heranzuziehen, ist politisch bequem, aber pädagogisch falsch.

Eine Sonderschule wirkt nur deshalb wie eine schnelle Lösung, weil sie über Jahrzehnte ausgebaut wurde. Die inklusive Schule hingegen wurde an vielen Orten in Teilen begonnen, aber nie konsequent umgesetzt und mit den notwendigen Strukturänderungen fertig gedacht.

„Wenn die Politik ein halbherzig unvollendetes System als gescheitert erklärt, zahlen die Kinder am Ende des Tages die Zeche“, so Steger.

Trennung nimmt Kindern Chancen und der Gesellschaft Zukunft

Sonderschulen entziehen Kindern alltägliche Begegnungen, gemeinsame Schulwege, spontane Freundschaften und selbstverständliche Teilhabe. Sie schaffen Räume, die nicht die Realität widerspiegeln, sondern künstliche Ausschnitte ohne Vielfalt und Sozialkontakt. Kinder mit Behinderungen verlieren Sichtbarkeit und Selbstbestimmung. Kinder ohne Behinderungen verlieren die Erfahrung, dass Unterschiedlichkeit normal ist.

„Eine Schule ohne Vielfalt ist kein normaler Ort“, so Steger. „Sie ist ein künstlicher Raum, der das echte Leben ausblendet. Wer Kindern das Miteinander nimmt, produziert Berührungsängste von morgen.“

Wer Inklusion verhindert, produziert langfristig Berührungsängste, Vorurteile und Ausgrenzung und damit jene Probleme, die Bildung eigentlich lösen sollte.

Inklusion funktioniert dort, wo man sie ernst nimmt

Viele Schulen zeigen bereits, wie gut Inklusion gelingen kann. Dort wird im Team gearbeitet, Unterricht wird flexibel gestaltet, und Unterstützung kommt dorthin, wo sie benötigt wird, nämlich ins Klassenzimmer. Diese Schulen sind kein pädagogischer Zufall, sondern das Ergebnis einer Haltung, die Vielfalt als Realität anerkennt. Wenn Inklusion scheitert, scheitert nicht das Prinzip, sondern der politische Wille, das Prinzip umzusetzen.

Der Neubau von Sonderschulen zementiert alte Strukturen, statt Zukunft zu gestalten. Die hohe Professionalität und die Expertise aus den Sonderschulen müssen endlich in die Regelschulen einfließen, nur so kann das Recht auf inklusive Bildung eingelöst werden.

„Wer Inklusion ernst meint, darf Expertise nicht auslagern. Das Wissen und die Professionalität der Sonderschulen gehören in die Regelschulen – alles andere ist ein bildungspolitischer Rückschritt“, so Steger.

Klare Forderung an die Politik

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert den Bundesminister für Bildung und die Entscheidungsträger in Oberösterreich unmissverständlich auf, den Bau neuer Sonderschulen zu stoppen. Stattdessen sollen jene Mittel, die für neue getrennte Einrichtungen vorgesehen sind, in inklusive Strukturen investiert werden. Diese Mittel sollen in Assistenz, multiprofessionelle Teams, barrierefreie Gebäude, zeitgemäße pädagogische Ausbildung und verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen, die Inklusion nicht zur Ausnahme, sondern zur Selbstverständlichkeit machen, fließen.

„Österreich hat sich verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen“ , so Steger. „Diese Verpflichtung darf nicht politischer Stimmungslage oder kurzfristiger Erleichterung geopfert werden. Zukunft baut man nicht mit neuen Mauern, sondern mit dem Mut, inklusive Schulen endlich zu vollenden. Kinderrechte gelten nicht irgendwann. Kinderrechte gelten heute, immer und überall“

Presseaussendung

Der Tag des Weißen Stocks am 15. Oktober macht seit Jahrzehnten auf die Lebensrealitäten blinder und sehbehinderter Menschen aufmerksam. Er hebt eines von zwei starken Symbolen hervor, den weißen Langstock und die Brailleschrift. Dabei müssen wir uns folgende zentrale Frage stellen: Wie gelingt es, aus Zeichen der Selbstbestimmung eine gelebte Wirklichkeit zu machen? Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, nimmt diesen Tag zum Anlass, um an die politischen und gesellschaftlichen Verpflichtungen zur Inklusion zu erinnern.

Starke Symbole und klare Botschaft

Der weiße Langstock ermöglicht blinden und sehbehinderten Menschen sichere Mobilität und steht zugleich für Rücksicht und Respekt im öffentlichen Raum. Die Brailleschrift eröffnet Zugang zu Bildung, Information und Kultur und ist nach wie vor unverzichtbar. Beides stellt eine Errungenschaft zur gelebten Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Österreich dar. „Der Tag des Weißen Stocks macht sichtbar, wie viel wir bereits haben. Es gibt in vielen Bereichen funktionierende Hilfsmittel, gelebte Selbstbestimmung und starke Symbole. Aber dieser Tag macht auch deutlich, wie weit der Weg noch ist. Inklusion darf nicht bei Symbolen stehenbleiben, sie muss Realität werden“, so Steger.

Verpflichtung statt Option

Als gesetzlich eingerichtete Ombudsstelle unterstützt die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen jene Menschen mit Behinderungen, die Diskriminierungen erfahren und erinnert Politik und Gesellschaft an ihre Verantwortung: „Österreich hat mit der UN-Behindertenrechtskonvention ein klares Versprechen abgegeben. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt in allen Lebensbereichen teilhaben können. Dieses Versprechen einzulösen ist keine Option, sondern eine Verpflichtung“, betont Steger.

Barrieren sind noch immer Realität

Die Realität zeigt deutliche Lücken bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Noch immer fehlt oftmals die bauliche Barrierefreiheit. Die digitale Zugänglichkeit ist häufig unzureichend und die Assistenzleistungen mangelhaft. Zudem schließt der Arbeitsmarkt Menschen mit Behinderungen oft aus. „Es reicht nicht, Missstände zu beklagen. Es braucht verbindliche politische Strategien und konkrete Maßnahmen in allen Lebensbereichen von der Bildung über die Arbeit hin zum öffentlichem Raum und digitalen Bereich. Nur so kann Inklusion gelebte Wirklichkeit werden“, so Steger.

Inklusion nützt allen

Unterstützung kommt auch vom Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich. Präsident Dr. Markus Wolf fragt: „Was bedeutet es, wenn Inklusion kein selbstverständlicher Teil einer Gesellschaft ist? Inklusion drückt sich darin aus, dass die Menschenwürde aller gewahrt und allen mit Respekt begegnet wird.“ Gerade in Zeiten von Krisen und gesellschaftlicher Verunsicherung erinnert der Tag des Weißen Stocks daran, dass eine inklusive Gesellschaft allen nützt. Sie fördert Zusammenhalt, eröffnet Innovationen und macht deutlich, dass jeder Mensch ein wertvoller Teil des Ganzen ist.

„Solange Menschen mit Behinderungen immer wieder für ihre Rechte kämpfen müssen, ist Gleichbehandlung nicht Realität. Der Tag des Weißen Stocks mahnt uns: Wir dürfen nicht bei Symbolen stehenbleiben. Aus Symbolen muss Realität werden“, so Steger abschließend.

Presseaussendung

Behindertenanwältin nutzt den weltweiten "Ataxia Awareness Day", um Ataxie in das Blickfeld der Öffentlichkeit zu stellen. Was ist Ataxie? Welche Herausforderungen gibt es?

Als Ataxie wird eine Bewegungsstörung bezeichnet. Typische Symptome sind laut der „Selbsthilfegruppe Friedreich Ataxie“ zum Beispiel Koordinationsprobleme oder eine undeutliche Sprache. Diese Symptome werden auf das Absterben von Nervenzellen besonders im Kleinhirn zurückgeführt. Die Ursachen von Ataxien sind vielfältig und es gibt verschiedene Arten.

Friedreich Ataxie als häufigste Art

Die häufigste Form der Ataxie ist die Friedreich Ataxie (FA). Diese ist eine seltene neuro-muskuläre, progressive und rezessive genetische Erkrankung. Sie betrifft Nerven, Muskeln und Herz und verändert das Leben der erkrankten Person tiefgreifend. In Österreich gibt es ca. 180 Personen mit Friedreich Ataxie. Für diese gibt es seit Jänner 2023 die Selbsthilfegruppe Friedreich Ataxie Austria. Die Gruppe bietet eine Plattform für Austausch und Ratschläge für erkrankte Personen, aber auch für Angehörige, Ärzt:innen, Therapeut:innen und Menschen mit anderer Ataxie-Form. Es gibt mittlerweile rund 75 Mitglieder, welche sich 4x im Jahr in Wien, Linz, Innsbruck oder Graz treffen. Weitere Information zur Krankheit, Medienbeiträge und Berichte findet man auf der Homepage www.friedreich-ataxie.at .

Strukturelle Probleme

In Gesprächen mit den Mitgliedern der Selbsthilfegruppe fallen der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, strukturell ähnliche Probleme und Hürden auf.

Diese reichen von Schwierigkeiten bei der Beantragung von Leistungen wie Pflegegeld oder persönlicher Assistenz bis zu Problemstellungen im Bereich der Arbeit. So brauche es oftmals mehrere Anträge und Beschwerden, bevor die korrekte Pflegegeldstufe oder eine konkrete Rehabilitationsmaßnahme zuerkannt werde. Der erste Antrag endet häufig mit einer kategorischen Ablehnung, sagt die Interessensvertretung.

In der Arbeitswelt ist den erkrankten Personen häufig eine Vollzeitbeschäftigung nicht möglich, so die Interessensvertretung weiter. Gestiegene Lebenserhaltungskosten und fehlender Gehaltsausgleich können gravierenden Langzeitfolgen haben. Letztlich steigt somit die Armutsgefahr bis in die Pension.

Unterschiedliche Voraussetzungen für Unterstützungsleistungen der Bundesländer stellen Personen mit Ataxie vor zusätzliche Herausforderungen. Insbesondere bei der Persönlichen Assistenz gibt es trotz Bestrebens des Bundes zur Harmonisierung noch immer verschiedenste Modelle in den einzelnen Bundesländern, was in der Praxis zu Problemen bei Antragstellung, Organisation und Finanzierung führt.

Forderung nach Verbesserung

Für Menschen mit Ataxie kann die bestehende Selbsthilfegruppe die Möglichkeit für Austausch und Verständnis bieten. Zusätzlich sind Physiotherapie oder Rehabilitation wichtig, um den Verlauf der Krankheit zu bremsen.

„Es braucht geschultes und interdisziplinäres Personal bei der Anerkennung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Notwendig ist eine Gesamtbetrachtung der einzelnen Personen und aller ihrer Lebensumstände anstatt der momentan existierenden einzelnen Begutachtungen durch ärztliches Personal. Dieses erfasst leider die Problemstellungen im Alltag oft nicht vollständig“, so Steger abschließend.

Durch eine einheitliche, interdisziplinäre Stelle für Begutachtungen von und zur Anerkennung von Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen würde es gravierende Verbesserungen in den Bereichen der Persönlichen Assistenz, des Pflegegelds oder auch der Rehabilitationsmaßnahmen geben. Damit könnte Österreich nicht nur Menschen mit Ataxie sondern allen Menschen mit Behinderungen eine umfängliche Teilhabe in sämtlichen Lebensbereichen ermöglichen.

Presseaussendung

Tätigkeitsbericht 2024 der Behindertenanwältin zeigt Rekordzahlen und dringenden Handlungsbedarf

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, hat heute ihren Tätigkeitsbericht 2024 veröffentlicht. Der Bericht macht klar: Menschen mit Behinderungen in Österreich sind nach wie vor mit massiven Benachteiligungen konfrontiert. Die Nachfrage nach Unterstützung und Beratung steigt stetig.

Rekordzahlen bei Anfragen und Schlichtungen

  • 1.709 Anfragen im Jahr 2024 (+23 % gegenüber 2023).
  • 425 Schlichtungsverfahren österreichweit, davon 53 vom Büro der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen begleitet
  • Neue Regionalbüros in Graz und Salzburg verbessern Beratung vor Ort.

„Die Zahlen sind ein deutliches Signal: Diskriminierungen sind kein Randthema, sondern betreffen den Alltag tausender Menschen mit Behinderungen“, so Steger.

Lücken trotz Fortschritten

Trotz der Novelle des Bundesbehindertengesetzes (BBG) im Juli 2024 und bestehender Schutzgesetze (BGStG, BEinstG) bleiben große Herausforderungen bestehen:

  • Ungleiche Persönliche Assistenz: Während am Arbeitsplatz einheitliche Regelungen gelten, ist der Zugang in der Freizeit und bei der Inanspruchnahme von Bildungsangeboten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dies hat gravierende Folgen für die Selbstbestimmung.

  • Mangelnde Barrierefreiheit: Viele öffentliche Gebäude, Verkehrssysteme und digitale Angebote sind trotz gesetzlicher Verpflichtung nach wie vor nicht barrierefrei nutzbar.

  • Geringes gesellschaftliches Bewusstsein: Diskriminierungen werden oft nicht erkannt oder gemeldet und Betroffene fühlen sich im Stich gelassen.

Politische Forderungen der Behindertenanwältin:

  1. Bundeseinheitliche Persönliche Assistenz: Harmonisierung der Regelungen in Arbeit, Freizeit und Bildung, um Ungleichbehandlungen zu beenden.

  2. Schlichtung und Antidiskriminierungsstellen stärken: Größere Bekanntheit der Stellen schaffen, einen niederschwelligen Zugang bereitstellen, ausreichend Ressourcen für die steigende Zahl an Anfragen sichern.

  3. Bewusstseinsbildung: Informationskampagnen und verpflichtende Sensibilisierungstrainings in Schulen, öffentlicher Verwaltung und Unternehmen.

  4. EU-Richtlinien ambitioniert umsetzen: Stärkung von Unabhängigkeit und ausreichende Bereitstellung von Ressourcen für Gleichbehandlungsstellen.

  5. Digitale Barrierefreiheit: Konsequente Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) ab Mai 2025, besonders für Webseiten, Apps und E-Commerce-Angebote.

„Der Tätigkeitsbericht 2024 zeigt deutlich auf, dass es noch immer großen Handlungsbedarf zur gelebten Inklusion von Menschen mit Behinderungen gibt. Wir brauchen ein Ende der föderalen Flickenteppiche und ein klares politisches Bekenntnis: Barrierefreiheit und Teilhabe sind kein Luxus, sondern ein Grundrecht“, so Steger.

Der Tätigkeitsbericht 2024 der Behindertenanwältin ist unter folgendem Link abrufbar: Tätigkeitsbericht 2024
QR-Codes im Tätigkeitsbericht 2024

Österreich muss den Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderungen stärken und Inklusion wirksamer umsetzen

Der aktuelle Bericht der Gruppe Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses über den Besuch in Österreich macht deutlich, dass Menschen mit Behinderungen weiterhin strukturellen Benachteiligungen ausgesetzt sind.

„Besonders der erschwerte Zugang zur Justiz und die fehlende Gleichstellung im Bildungs- und Arbeitsbereich zeigen, dass wir beim Diskriminierungsschutz dringend nachbessern müssen“, betont die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger.

Der Bericht hebt deutlich hervor, dass Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in Österreich nicht wie andere Diskriminierungsgründe über das Gleichbehandlungsgesetz geregelt ist, sondern über das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Diskriminierte Menschen mit Behinderungen müssen daher Schlichtungsverfahren durchlaufen und haben nicht die Möglichkeit der Feststellung der Diskriminierung durch die Gleichbehandlungskommission. Diese Ungleichbehandlung erschwert nach Ansicht der teilnehmenden Organisationen der Zivligesellschaft die Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen erheblich.

Zudem wird kritisiert, dass die vollständige Inklusion in Bildung und Arbeitswelt noch nicht erreicht ist. Folgende Punkte werden dabei besonders hervorgehoben:

  • Menschen mit Behinderungen erhalten in tagesstrukturierenden Werkstätten der Bundesländer oft nur Taschengeld statt fairer Entlohnung.
  • Der Zugang zu persönlicher Assistenz unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich.
  • Für inklusive Bildung fehlen die notwendigen Ressourcen, sodass Kinder mit Behinderungen nach wie vor häufig nicht in Regelschulen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen unterrichtet werden.
  • In Medien sind Menschen mit Behinderungen weiterhin stark unterrepräsentiert und oft klischeehaft dargestellt.

Die aufgezeigten Mängel sind ein klarer Auftrag an Politik und Gesellschaft, Barrieren konsequent abzubauen und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen aktiv voranzutreiben. Dazu braucht es nicht nur gesetzliche Anpassungen, sondern auch ausreichende finanzielle Mittel und eine Bewusstseinsänderung in allen Lebensbereichen.

Im Bericht positiv hervorgehoben wird, dass Österreich mit dem Barrierefreiheitsgesetz sowie dem Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022–2030 wichtige Schritte gesetzt hat. Entscheidend ist es nun, diese Maßnahmen wirksam umzusetzen und Menschen mit Behinderungen dabei systematisch einzubinden.

„Inklusion ist ein Menschenrecht. Österreich muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“, so Steger

Presseaussendung

Schule und Nachmittagsbetreuung führen oft zu Belastung für Familien statt Chancengleichheit für Kinder mit Behinderungen

Zum diesjährigen Schulbeginn weist die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, auf die nach wie vor gravierenden Lücken im Bereich der schulischen und außerschulischen Betreuung hin.

„Für viele Familien mit Kindern mit Behinderungen bedeutet der Schulstart nicht nur Freude, sondern auch große Belastungen. Während die Regelschulen zunehmend ganztägige Betreuung anbieten, bleibt das Angebot für Kinder mit Behinderungen unzureichend – und das trotz des Rechts auf Gleichbehandlung und Inklusion“, betont Steger.

Fehlende Assistenz und Barrieren im Alltag

Besonders problematisch ist, dass Nachmittagsbetreuungen oder Ferienangebote häufig nicht barrierefrei zugänglich sind oder schlicht nicht über die notwendige personelle Ausstattung verfügen, um Kinder mit Behinderungen zu begleiten. Eltern würden dadurch gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit einzuschränken oder ganz aufzugeben. Da Care-Arbeit von Kindern und Angehörigen nach wie vor häufig Frauen und Mütter trifft, sind die faktischen Auswirkungen auf Gender-Pay-Gap und Geschlechtergerechtigkeit dabei nicht zu unterschätzen.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass die Verantwortung auf die Familien abgeschoben wird. Inklusion darf nicht am Schultor enden. In der Schule und in der Nachmittagsbetreuung müssen Kinder mit Behinderungen dieselben Chancen haben wie alle anderen“, so Steger.

Forderung nach klaren politischen Maßnahmen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert die Politik und die zuständigen Behörden auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und die notwendigen Ressourcen bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Ausbau barrierefreier Nachmittags- und Ferienbetreuung,

  • gesicherte Finanzierung von Assistenz- und Stützkräften im schulischen und außerschulischen Bereich,

  • bundesweit einheitliche Standards zur Qualitätssicherung,

  • enge Zusammenarbeit mit den Familien und Partizipation bei der Gestaltung inklusiver Angebote.

„Gleiche Rechte müssen auch gleiche Chancen in der Betreuung bedeuten. Nur so können wir eine echte Teilhabe aller Kinder gewährleisten“, fordert Steger.

Presseaussendung

 

Im Gedenken an Menschen mit Behinderungen, die systematisch ausgeschlossen, verfolgt und getötet wurden

Zum Europäischen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus am 23. August erinnert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, an das Leid unzähliger Menschen, die im totalitären Regime des 20. Jahrhunderts in Europa verfolgt und getötet wurden. Menschen mit Behinderungen zählten zu den ersten Opfern.

„Menschen mit Behinderungen waren unter dem nationalsozialistischen Regime nicht nur systematischer Diskriminierung ausgesetzt, sie wurden auch gezielt entrechtet, zunächst Anfang der 1930er Jahren zwangssterilisiert und schließlich ab 1940 systematisch ermordet“, so Steger. „Das menschenverachtende NS-‚Euthanasie‘-Programm hatte das Ziel, als ‚lebensunwert‘ deklarierte Menschen systematisch zu vernichten.“

Schloss Hartheim: Ein Ort des Schreckens und der Mahnung

Ein zentraler Tatort dieser Verbrechen war Schloss Hartheim in Oberösterreich. Zwischen 1940 und 1944 wurden dort mehr als 30.000 Menschen mit körperlichen und psychosozialen Beeinträchtigungen, psychischen Erkrankungen oder Lernschwierigkeiten ermordet. Sie wurden vergast, durch Medikamente getötet oder dem Tod durch systematische Vernachlässigung ausgeliefert. Die Menschen kamen aus psychiatrischen Anstalten, Pflegeeinrichtungen oder so genannten Fürsorgeheimen.

Heute ist Schloss Hartheim eine Gedenkstätte und Bildungsstätte, die eindrucksvoll daran erinnert, wozu ein Staat fähig ist, der Menschen nach ihrem „Nutzen“ als Arbeitskraft beurteilt und ihre Würde in Frage stellt.

„Schloss Hartheim ist ein Ort des Schmerzes, aber auch des Erinnerns und Lernens“, so Steger. „Das Gedenken an die Opfer verpflichtet uns, Menschenrechte heute aktiv zu schützen und Antidiskriminierung in allen Lebensbereichen zu leben.“

Appell für eine inklusive Erinnerungskultur

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert, Gedenkorte wie Schloss Hartheim stärker in das kollektive historische Bewusstsein einzubinden. Es brauche eine Erinnerungskultur, die alle Opfergruppen sichtbar macht, auch jene, deren Geschichten lange übergangen wurden. Gerade in Zeiten, in denen Orte der Erinnerung zunehmend unter Druck geraten und ihre Rolle hinterfragt wird, ist eine verstärkte Aufarbeitung der österreichischen und internationalen Geschichte durch sichere Erinnerungsstätten von zentraler Bedeutung.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass das Leid von Menschen mit Behinderungen in der Geschichte marginalisiert bleibt. Gedenken muss inklusiv, zugänglich und sichtbar sein, sowohl in Schulen und in Museen als auch im öffentlichen Diskurs. Das ist auch eine wesentliche Aufgabe der Politik“, so Steger.

Verantwortung für Gegenwart und Zukunft

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Diese menschen- und völkerrechtliche Verpflichtung darf nie relativiert werden. Nicht gestern, nicht heute, nicht morgen“, so Steger.

Der Europäische Gedenktag ist nicht nur ein Anlass zur Erinnerung, sondern auch ein klarer Auftrag für die Zukunft: für eine inklusive, diskriminierungsfreie Gesellschaft, in der jeder Mensch mit und ohne Behinderungen gleich an Rechten, Chancen und seiner unteilbaren Würde ist.

Presseaussendung

Deutlicher Anstieg bei Beratungszahlen – Regionale Präsenz stärkt Rechte und Bewusstsein für Barrierefreiheit und Antidiskriminierung

Die neu eingerichteten Regionalbüros der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen in Salzburg und Graz sowie die Zentrale in Wien verzeichnen im Jahr 2025 einen bemerkenswerten Erfolg. Die steigende Zahl an Beratungen, die hohe Zufriedenheit der Ratsuchenden sowie die gestärkte regionale Präsenz zeigen deutlich: Die Dezentralisierung der Gleichbehandlungsarbeit wirkt – und sie wirkt nachhaltig.

„Unsere Regionalbüros sind zu wichtigen Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen geworden. Sie bieten nicht nur rechtliche Beratung, sondern auch konkrete Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen“, betont Mag.a Christine Steger, die seit 2023 als Anwältin für Gleichbehandlungsfragen tätig ist.

Rund 20% mehr Fälle im ersten Halbjahr 2025

Im ersten Halbjahr 2025 wurden in den drei Regionalbüros rund 20% mehr Fälle als im Vergleichszeitraum im Vorjahr bearbeitet. Die häufigsten Themen betrafen Diskriminierungen im Bereich Arbeit, Barrierefreiheit im Alltag sowie den Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen.

Die Regionalbüros arbeiten eng mit lokalen Interessensvertretungen, Behörden und Institutionen zusammen. „Diese Vernetzung ermöglicht es uns, Lösungen direkt vor Ort zu erarbeiten und strukturelle Barrieren gezielt abzubauen“, so Steger.

Dazu werden pro Bundesland zweimal jährlich Vernetzungstreffen mit den regionalen Stakeholder:innen abgehalten. Diese waren in ihrer ersten Runde ausgesprochen gut besucht und führten zu einer noch stärkeren Vernetzung innerhalb der Bundesländer.

Stärkung der Rechte durch Nähe

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der niederschwelligen und wohnortnahen Unterstützung. Durch die persönliche Präsenz in Salzburg, Graz und Wien ist es gelungen, Menschen in allen Teilen Österreichs besser zu erreichen. Auch die verstärkte Zusammenarbeit mit Selbstvertretungsorganisationen und der Zivilgesellschaft trägt zur hohen Wirksamkeit der Regionalbüros bei.

Ausschlaggebend für die aufsuchende Beratung sind nicht nur die regionalen Sprechtage, sondern auch die Arbeit mit den Interessensvertretungen und Trägern. „Je mehr Menschen über ihre Rechte Bescheid wissen, desto stärker können wir daran arbeiten, dass Österreich ein barriere- und diskriminierungsfreier Ort für alle Einwohner:innen wird,“ so Steger.

Ausblick: Weitere Maßnahmen zur Stärkung geplant

Für die kommenden Jahre plant die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen den weiteren Ausbau mobiler Beratungsangebote sowie barrierefreier Informationsformate. Um Menschen mit Behinderungen noch niederschwelliger zu erreichen, wurde bereits begonnen vermehrt Sprechtage und Vernetzungstreffen auch abseits der Landeshauptstädte abzuhalten. „Gleichbehandlung darf kein Luxus sein – sie muss für alle Menschen in Österreich selbstverständlich sein. Unsere Arbeit ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft“, führt Steger aus.

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