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Aktuelles

Behindertenanwältin, Gleichbehandlungsanwaltschaft und Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen fordern umfassende Reformen zum Schutz von Frauen mit Behinderungen

Im Rahmen der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen machen die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, die Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Verein FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen auf gravierende Schutzlücken im österreichischen Antidiskriminierungsrecht aufmerksam.

Zwang zur Schlichtung belastet insbesondere Frauen mit Behinderungen massiv

Bevor Frauen mit Behinderungen ihre Rechte vor Gericht geltend machen können, müssen sie verpflichtend ein Schlichtungsverfahren durchlaufen. Dieses Verfahren ist jedoch nur für die diskriminierten Personen verpflichtend, nicht für die Diskriminierer:innen. Dadurch entsteht von Beginn an ein strukturelles Machtungleichgewicht, das sich besonders in Fällen von Belästigung deutlich zeigt.

In der Praxis kommt es zu wenig Schlichtungen wegen Belästigungen

Frauen mit Behinderungen müssen sich bei einer Schlichtung im Regelfall an einen Tisch mit ihrem Belästiger setzen. Dort sollen sie offen über ihre Gefühle reden. Das Ziel einer Schlichtung ist dabei nicht die Feststellung der Diskriminierung sondern das Erzielen eines Kompromisses. Wenn diese Abläufe im Detail dargelegt werden, entscheiden sich viele Frauen mit Behinderungen gegen eine Durchsetzung ihrer Rechte. In der Beratungspraxis der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen kommt es daher sehr selten zu Schlichtungen aufgrund von Belästigungen. Aus Angst vor potentiellen Retraumatisierungen entscheiden sich die meisten belästigten Personen gegen ein solches Verfahren.

„Unsere Beratungspraxis zeigt, dass es sich bei Belästigung nicht um ein Missverständnis handelt, bei dem Personen einen Kompromiss schließen wollen, sondern zumeist um eine Form der Gewalt“, betont Steger. „Es ist völlig unverständlich und widerspricht allen Opferschutzprinzipien, dass sich Frauen mit Behinderungen in einem solchen Setting erneut ihrem Belästiger stellen müssen. Auch deshalb entscheiden sich viele belästigte Personen gegen die Geltendmachung ihrer Rechte und Belästiger kommen davon, ohne Verantwortung für ihre Taten übernehmen zu müssen.“

Intersektionale Diskriminierung bleibt gesetzlich unsichtbar

Das österreichische Antidiskriminierungsrecht ist nicht darauf ausgelegt, intersektionale Diskriminierung zu erkennen und zu ahnden. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz trennt streng zwischen Diskriminierung aufgrund von Behinderung und Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und anderen Gründen. Gerade Frauen mit Behinderungen erleben jedoch eine spezifische Form der Benachteiligung, die aus dem Zusammenwirken beider Merkmale entsteht. Man spricht von Intersektionalität.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen ist mit ihrem Büro vor allem auf Beratung bei Diskriminierung aufgrund einer Behinderung spezialisiert und die Gleichbehandlungsanwaltschaft auf alle anderen Diskriminierungsgründe. Eine gemeinsame Beratung und Rechtsdurchsetzung ist so organisatorisch nur schwer möglich, obwohl sie für intersektionale Fälle essenziell wäre.

„Frauen mit Behinderungen rutschen durch die Lücken zweier Systeme. Die strukturelle Trennung ignoriert ihre Lebensrealität und führt dazu, dass sie mit ihren Erfahrungen oft alleine gelassen werden“, kritisiert Steger.

Zusätzlich erschwert die institutionelle Struktur eine adäquate Beratung und Rechtsdurchsetzung. Während die Schlichtungen des Sozialministeriumservice auf Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung ausgelegt sind und Referent:innen wenig Erfahrung mit den restlichen Diskriminierungsgründen haben, kann eine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung nicht einmal vor den Gleichbehandlungskommissionen geltend gemacht werden.

„Diese Kommission stellt fest, ob eine Diskriminierung vorliegt“, erklärt Sandra Konstatzky, Leitung der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Das Prüfungsergebnis hilft vor Gericht Rechtsansprüche durchzusetzen. Dass Diskriminierungen aufgrund von Behinderungen nicht vor der Gleichbehandlungskommission behandelt werden können, ist aus Sicht der Gleichbehandlungsanwaltschaft nicht nachvollziehbar: „Lebensrealitäten sind komplex und das muss auch im Recht abgebildet werden, wir brauchen hier Nachbesserungen.“

Lücken im Antidiskriminierungsschutz tragen zu erhöhter Gefährdung von Frauen* mit Behinderungen bei

Der Verein FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen setzt sich für Anti-Ableismus, Feminismus und Intersektionalität ein. „Intersektionale Diskriminierung kostet Frauen mit Behinderungen Sicherheit, Gesundheit und Zukunft,“ zeigt Julia Moser (Co-Vorsitzende FmB) auf. Frauen* mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Gewalt und intersektionaler Diskriminierung betroffen. „Frauen* mit Behinderungen brauchen Strukturen und Verfahren, die Betroffene unterstützen – nicht zusätzlich belasten,“ so Heidemarie Egger (Co-Vorsitzende FmB).

Was sich ändern muss

Vor diesem Hintergrund werden Reformen gefordert, die Frauen mit Behinderungen wirksam schützen und ihnen einen echten Zugang zu ihrem Recht ermöglichen:

  • Freiwillige Schlichtung statt verpflichtender Verfahren
    Schlichtungen müssen für beide Seiten freiwillig sein. Der direkte Zugang zu Gericht oder einer unabhängigen Kommission muss jederzeit möglich sein.

  • Unabhängige Kommission für Diskriminierungen aufgrund von Behinderung
    Eine neutrale, kostenfreie Instanz, analog zur Gleichbehandlungskommission, soll Feststellungen über Diskriminierungen treffen können.

  • Gleichwertige Rechtsdurchsetzung für alle Diskriminierungsgründe
    Diskriminierte Personen müssen unabhängig vom Diskriminierungsgrund dieselben rechtlichen Instrumente nutzen können, auch bei intersektionalen Fällen.

  • Österreichweite Qualitätsstandards und traumainformierte Schulungen
    Schlichtungsreferent:innen sollen einheitlich geschult werden, insbesondere in traumainformierter Gesprächsführung und im Umgang mit Gewaltbetroffenen.

  • Bündelung der Antidiskriminierungsstellen in konsequenter Umsetzung der EU-Richtlinie zu den Standards für Gleichbehandlungsstellen
    Die EU-Vorgaben zu Gleichbehandlungsstellen verlangen eine stärkere Bündelung der Aufgaben. Eine zentrale, barrierefreie Anlaufstelle würde Expertise zusammenführen und diskriminierten Personen den Zugang erleichtern.

Presseaussendung

Reformpartnerschaft: Behindertenanwältin empfiehlt Überarbeitung der Zuständigkeiten im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, fordert anlässlich der laufenden Reformpartnerschaft von Bund, Ländern und Gemeinden eine tiefgreifende Neuordnung der klassischen „Behindertenhilfe,“ also der Zuständigkeiten im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Der derzeitige Zustand ist für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen unübersichtlich, belastend und führt häufig dazu, dass notwendige Leistungen verspätet gewährt oder überhaupt nicht in Anspruch genommen werden können.

Zersplitterte Zuständigkeiten verhindern wirksame Unterstützung

Die Behindertenanwältin kritisiert, dass die Verantwortung für Leistungen der Teilhabe und Inklusion in Österreich zwischen Bund, Ländern, Sozialversicherungsträgern und weiteren Stellen aufgeteilt ist. Diese Fragmentierung führt dazu, dass Menschen mit Behinderungen im System „verlorengehen“ und ihre Rechte nicht konsequent umgesetzt werden. Viel zu oft hören Menschen mit Behinderungen: „Dafür sind wir leider nicht zuständig.“

„Die Unterstützung eines Menschen mit Behinderungen darf nicht davon abhängen, welche Stelle zuständig ist“, betont Steger. „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert klare, koordinierte und barrierefrei zugängliche Strukturen.“

Mehrfache Begutachtungen als belastende Hürden

Für Pflegegeld, berufliche Teilhabe, Rehabilitationsmaßnahmen, Mobilitätshilfen oder Unterstützungsleistungen müssen Menschen mit Behinderungen oft unterschiedliche Stellen durchlaufen. Jede Stelle sieht dann eigene Begutachtungen und Verfahrensstandards vor. Diese Wiederholungen führen zu vermeidbaren Belastungen und Verzögerungen. Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen für völkerrechtlich garantierte Leistungen des Staats ein System durchlaufen müssen, das selbst für Expert:innen oft unübersichtlich und nicht nachvollziehbar ist.

„Menschen mit Behinderungen müssen dieselben Informationen und Nachweise häufig mehrfach erbringen. Das ist ineffizient und für viele gesundheitlich wie emotional schwer zu bewältigen“, so Steger. Sie fordert daher einheitliche, gegenseitig anerkannte Begutachtungen sowie digital optimierte Verfahrenswege.

Intransparenz und Komplexität erschweren den Zugang zu Leistungen

Das aktuelle System stellt Menschen mit Behinderungen vor erhebliche Herausforderungen. Viele wissen nicht, wo bestimmte Unterstützungen beantragt werden können oder welche Rechte ihnen zustehen. Auch Beratungsstellen berichten regelmäßig von Fällen, in denen Menschen aufgrund der unübersichtlichen Zuständigkeitslage auf Leistungen verzichten. In der Praxis werden Menschen mit Behinderungen dann regelmäßig so lange im Kreis geschickt, bis sie aufgeben und familiäre Unterstützung ihr letzter Ausweg ist.

„Ein System, das seine eigenen Abläufe nicht verständlich erklären kann und oft selbst nicht mehr weiß, wer eigentlich wofür zuständig ist, muss reformiert werden“, so Steger. „Leistungen der Teilhabe und Inklusion müssen sich am Bedarf der Menschen orientieren, nicht an verwaltungsorganisatorischen Grenzen. Leider haben wir heute eine Situation, wo sich Menschen an einem bürokratischen System orientieren müssen anstatt das System an ihnen.“

Reformbedarf auch im Bildungsbereich: Geteilte Zuständigkeiten verstärken Segregation

Im Bildungsbereich zeigt sich eine ähnliche Problematik der geteilten Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern. Die Kompetenztrennung erschwert eine kohärente inklusive Schulpolitik und führt zu erheblichen Unterschieden in den Angeboten und Entscheidungswegen zwischen den Bundesländern. Obwohl der Bundesminister für Bildung bereits öffentlich Reformwillen bekundet hat, findet sich ein Bekenntnis zur Segregation noch in zahlreichen Regierungsprogrammen der Länder.

Kinder mit Behinderungen werden zudem weiterhin zu oft in segregierte Schulformen verwiesen, obwohl inklusive Bildung sowohl internationaler Standard als auch rechtlich geboten ist. „Solange Bund und Länder einander im Bildungsbereich Zuständigkeiten zuschieben, bleibt eine wirksame Umsetzung inklusiver Strukturen blockiert“, betont Steger. Es brauche bundeseinheitliche Vorgaben und harmonisierte Umsetzungsschritte, um allen Kindern gleiche Chancen zu ermöglichen. Auch hier könnte die Reformpartnerschaft wesentlich zur Verbesserung der Situation beitragen.

Presseaussendung

Behindertenanwältin mahnt, dass fehlende Unterstützungsleistungen Kinderrechte verletzen

Zum internationalen Tag der Kinderrechte warnt die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, vor gravierenden Lücken in der Versorgung von Kindern mit Behinderungen. Viele Familien kämpfen oft vergeblich um Assistenz, Therapien und barrierefreie Bildung.

Kinder scheitern nicht – Systeme scheitern

„Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und Teilhabe. Wenn Unterstützungsleistungen fehlen, wird dieses Recht verletzt“, betont Steger.

In der Beratungspraxis zeichnen sich folgende Problemlagen bundesländerübergreifend ab: fehlende Schulassistenz, lange Wartezeiten auf Therapien, nicht barrierefreie Klassenräume und Unterrichtsmaterialien, Ablehnungen wegen Personalmangel oder Finanzierungslücken.

Während jedes Kind laut Gesetz schulpflichtig ist, fehlen vielerorts die nötigen Strukturen, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Familien stehen damit vor einem oft unlösbaren Konflikt: Sie sollen der Schulpflicht nachkommen, doch das System stellt keine barrierefreien Bedingungen bereit. Damit wird die Verantwortung für strukturelles Versagen auf die Familien abgewälzt und das Recht des Kindes auf Bildung nicht wahrgenommen.

Viele Eltern berichten, dass Kinder zu Hause bleiben müssen, weil keine Assistenz bereitgestellt wird. „Ein Kind, das wegen fehlender Hilfe nicht zur Schule kann, wird ausgeschlossen. Das hat nichts mit Pädagogik zu tun, sondern mit politischer Prioritätensetzung“ so Steger.

Fehlende Unterstützung belastet ganze Familien

Die Situation trifft nicht nur die Kinder, sondern ganze Familien: Eltern müssen oftmals Arbeitszeit reduzieren oder aufgeben. Überproportional sind davon Frauen und Mütter betroffen. Diese Tendenz schlägt sich in weiterer Folge auch in Unterschieden zwischen den Geschlechtern bei Armut und Einkommen nieder. Geschlechtergerechtigkeit wird negativ beeinflusst.

Auch Geschwister müssen regelmäßig Aufgaben übernehmen, die Assistenzkräfte ausführen sollten. Die Wichtigkeit dieser Young Carer steigt stetig. Gleichzeitig ist die Verantwortung, die dadurch schon im jungen Alter auf diesen Personen lastet, oftmals zu viel. Überbeanspruchung schlägt sich dann in der generellen und schulischen Entwicklung nieder.

Familien haben regelmäßig Problem mit Anträgen, die zu bürokratisch und zu komplex sind. Zusätzlich sind Abläufe oft regional unterschiedlich. Ein Abrufen der bestehenden Unterstützungsleistungen wird so unnötig erschwert und beinahe verunmöglicht.

„Letztendlich hängen Kinderrechte oftmals vom Einkommen, dem Wohnort oder Durchhaltevermögen der Eltern ab. Das darf nicht sein. Hier zieht sich der Staat aus der Verantwortung“, so Steger.

Inklusion braucht Ausstattung und nicht Aussonderung

Während in politischen Debatten vermehrt auf Sonderschulen verwiesen wird, sieht die Behindertenanwältin die Ursache an andere Stelle:

„Eltern entscheiden sich nicht für Sonderschulen, weil sie das wollen, sondern weil im Regelschulsystem Unterstützung fehlt. Wenn Assistenz und Barrierefreiheit selbstverständlich wären, müssten Kinder nicht ausgegliedert werden.“

Forderungen zum Tag der Kinderrechte

  • Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen und Therapien

  • Bundesweit einheitliche Standards und ein Ende der regionalen Unterschiede im Bildungsbereich

  • Barrierefreie Schulen und ausreichend qualifiziertes Personal

  • Unbürokratische Verfahren statt monatelanger Wartezeiten

„Kinder mit Behinderungen brauchen keine Sonderwege, sondern Unterstützung im Alltag. Was ihnen fehlt, ist nicht Willen oder Fähigkeit, sondern ein System, das sie ernst nimmt. Kinderrechte sind nur dann etwas wert, wenn sie gelebt werden“, betont Steger.

Presseaussendung

Inklusive Bildung darf nicht am Bundesland scheitern

Ob ein Kind Schulassistenz rechtzeitig, ausreichend oder überhaupt erhält, hängt in Österreich vielerorts nicht vom tatsächlichen Unterstützungsbedarf ab, sondern vom Wohnort. Während manche Bundesländer klare Verfahren und zentrale Ansprechpartner:innen eingerichtet haben, existieren andernorts bis heute keine einheitlichen oder rechtlich abgesicherten Modelle. Eltern müssen dort Anträge bei verschiedenen Stellen einreichen, Zuständigkeiten selbst klären und oft monatelang auf Entscheidungen warten.

„Ein Kind mit Assistenzbedarf sollte in jedem Bundesland dieselben Rechte haben. Stattdessen entscheidet oft die Postleitzahl, ob Inklusion möglich ist“, so die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger.

Unterschiedliche Wege, ungleiche Chancen

In einzelnen Bundesländern ist Schulassistenz rechtlich fest verankert, in anderen wird sie über Sozialhilfe, Förderprogramme oder projektbezogene Finanzierungen abgewickelt. Das führt dazu, dass die Unterstützung in manchen Regionen verlässlich im Unterricht eingebunden ist, während anderswo nur befristete oder stundenweise Lösungen angeboten werden. Ganz zu schweigen von Bundesländern, in denen Eltern selbst Träger suchen müssen, weil die öffentlichen Strukturen fehlen. Für Familien bedeutet das Unsicherheit und permanente Abhängigkeit vom Wohlwollen lokaler Behörden.

Durch die Sparprogramme einzelner Bundesländer kommte es auch vermehrt zu Stundenreduktionen in der Schulassistenz. Das führt in der Praxis oftmals dazu, dass Kinder die Schule gar nicht mehr oder nicht ausreichend besuchen können. Dadurch fällt ein ganzer Bildungsweg unbedachten Sparmaßnahmen der Bundesländer zum Opfer.

„Es kann nicht sein, dass zwei Kinder mit gleichem Bedarf völlig unterschiedliche Chancen haben, nur weil sie in verschiedenen Bundesländern wohnen“, so Steger.

Rechtlich eindeutig, aber praktisch zersplittert

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen gilt bundesweit, doch die Zuständigkeiten und Abläufe in der Umsetzung sind zersplittert. In einem Teil des Landes existieren definierte Qualifikationsanforderungen und stabile Beschäftigungsmodelle, in anderen werden Schulassistenzen auf Projektbasis angestellt, schlecht bezahlt oder kurzfristig ausgetauscht. Schulen berichten, dass sie jedes Jahr aufs Neue kämpfen müssen, um die Unterstützung halbwegs abzusichern.

„Wir haben ein Menschenrecht auf Bildung, das alle Bewohner:innen Österreichs schützen soll. Jedes Bundesland setzt dieses jedoch unterschiedlich in Ausmaß und Qualtiät um. Das ist keine Gleichbehandlung“, so Steger.

Fehlende Regelungen lassen Kinder zurück

Besonders problematisch sind jene Regionen, in denen es überhaupt keine klaren gesetzlichen Bestimmungen gibt. Dort hängt alles vom Engagement einzelner Schulträger, Direktor:innen oder Sozialorganisationen ab. Familien werden zu Bittstellern, weil Verfahren nicht geregelt, Rollen nicht definiert und Zuständigkeiten nicht zuordenbar sind. Kinder verpassen Unterricht, weil niemand weiß, wer die Assistenz finanzieren soll oder wer die Verantwortung trägt.

Schulassistenz braucht bundesweite Verbindlichkeit

Inklusion darf nicht länger eine Frage des Wohnorts sein. Schulassistenz muss in jedem Bundesland denselben Zugang, dieselbe Qualität und dieselbe Verlässlichkeit bieten, damit Kinder mit Behinderungen überall dieselben Chancen haben. Eine Schule kann nur inklusiv arbeiten, wenn die Ressourcen planbar sind und zwar ab dem ersten Schultag, nicht nach Monaten administrativer Verzögerungen.

Die bereits angelaufenen Harmonisierungsbestrebungen im Bereich der Persönlichen Assistenz müssen ausgebaut werden und die Schulassistenz muss Teil der Bestrebungen sein. Hier braucht es weitere Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, um die UN-Behindertenrechtskonvention endlich umfassend umzusetzen.

Inklusion endet nicht am Schulhof, sondern beginnt dort

Inklusion ist mehr als eine Idee. Sie braucht klare Gesetze, stabile Strukturen und die Gewissheit, dass jedes Kind Unterstützung bekommt, egal wo es wohnt oder zur Schule geht. Österreich braucht ein Schulsystem, das für alle da ist und die gleichen Voraussetzungen zur Entwicklung für jedes Kind bereitstellt.

„Schulassistenz ist keine Frage der politischen Stimmung und kein Budgetversuchsfeld. Sie ist die Grundlage dafür, dass Kinder mit Behinderungen nicht nur anwesend sind, sondern wirklich dazugehören“, betont Steger.

Presseaussendung

 

Zusätzlich würden wir Sie gerne auf das Terminaviso für die Hybride Pressekonferenz „Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Österreich“ am 19.11. hinweisen: AVISO Pressekonferenz „Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Österreich“

Behindertenanwältin kritisiert Stärkung der Sonderschule in Oberösterreich

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, zeigt sich zutiefst besorgt über die Pläne des Landes Oberösterreich, Sonderschulen neu zu errichten oder zu renovieren. Dieser Schritt widerspricht internationalen Menschenrechtsstandards und markiert einen deutlichen Rückschritt in der österreichischen Bildungspolitik. Während viele Staaten inklusive Strukturen ausbauen, werden in Oberösterreich neue Mauern errichtet und damit alte Denkmuster einzementiert.

Segregation löst keine Probleme

Die Rückkehr zur Sonderschule wird aktuell vielerorts als pragmatische und pädagogisch sinnvolle Option dargestellt. Tatsächlich ist sie eine neue Verpackung für ein längst überholtes Konzept. Trennung wird mit Entlastung, Schutz und besserer Förderung begründet, doch pädagogisch und menschenrechtlich ist sie ein Irrweg. Inklusive Bildung ist kein Luxusprojekt, das nur in „guten Zeiten“ funktioniert, sondern ein völkerrechtlich verankertes Recht jedes Kindes. Separation bedeutet die Sortierung von Kindern und nicht die Weiterentwicklung des Schulsystems.

„Wenn wir Kindern mit Behinderungen eigene Schulen bauen, sagen wir ihnen: Euer Platz ist nicht in der Mitte dieser Gesellschaft. Das ist ein fatales Signal, pädagogisch und menschenrechtlich“, so Steger.

Wenn ein unvollständiges System zur Begründung wird

Schwierigkeiten im Alltag vieler Schulen sind real. Zu wenig Assistenz, fehlende multiprofessionelle Teams, unzureichende Ressourcen und komplizierte Verfahren erschweren die Umsetzung inklusiver Bildung. Doch ein System, das unvollständig umgesetzt wurde, als Beweis für das Scheitern von Inklusion heranzuziehen, ist politisch bequem, aber pädagogisch falsch.

Eine Sonderschule wirkt nur deshalb wie eine schnelle Lösung, weil sie über Jahrzehnte ausgebaut wurde. Die inklusive Schule hingegen wurde an vielen Orten in Teilen begonnen, aber nie konsequent umgesetzt und mit den notwendigen Strukturänderungen fertig gedacht.

„Wenn die Politik ein halbherzig unvollendetes System als gescheitert erklärt, zahlen die Kinder am Ende des Tages die Zeche“, so Steger.

Trennung nimmt Kindern Chancen und der Gesellschaft Zukunft

Sonderschulen entziehen Kindern alltägliche Begegnungen, gemeinsame Schulwege, spontane Freundschaften und selbstverständliche Teilhabe. Sie schaffen Räume, die nicht die Realität widerspiegeln, sondern künstliche Ausschnitte ohne Vielfalt und Sozialkontakt. Kinder mit Behinderungen verlieren Sichtbarkeit und Selbstbestimmung. Kinder ohne Behinderungen verlieren die Erfahrung, dass Unterschiedlichkeit normal ist.

„Eine Schule ohne Vielfalt ist kein normaler Ort“, so Steger. „Sie ist ein künstlicher Raum, der das echte Leben ausblendet. Wer Kindern das Miteinander nimmt, produziert Berührungsängste von morgen.“

Wer Inklusion verhindert, produziert langfristig Berührungsängste, Vorurteile und Ausgrenzung und damit jene Probleme, die Bildung eigentlich lösen sollte.

Inklusion funktioniert dort, wo man sie ernst nimmt

Viele Schulen zeigen bereits, wie gut Inklusion gelingen kann. Dort wird im Team gearbeitet, Unterricht wird flexibel gestaltet, und Unterstützung kommt dorthin, wo sie benötigt wird, nämlich ins Klassenzimmer. Diese Schulen sind kein pädagogischer Zufall, sondern das Ergebnis einer Haltung, die Vielfalt als Realität anerkennt. Wenn Inklusion scheitert, scheitert nicht das Prinzip, sondern der politische Wille, das Prinzip umzusetzen.

Der Neubau von Sonderschulen zementiert alte Strukturen, statt Zukunft zu gestalten. Die hohe Professionalität und die Expertise aus den Sonderschulen müssen endlich in die Regelschulen einfließen, nur so kann das Recht auf inklusive Bildung eingelöst werden.

„Wer Inklusion ernst meint, darf Expertise nicht auslagern. Das Wissen und die Professionalität der Sonderschulen gehören in die Regelschulen – alles andere ist ein bildungspolitischer Rückschritt“, so Steger.

Klare Forderung an die Politik

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert den Bundesminister für Bildung und die Entscheidungsträger in Oberösterreich unmissverständlich auf, den Bau neuer Sonderschulen zu stoppen. Stattdessen sollen jene Mittel, die für neue getrennte Einrichtungen vorgesehen sind, in inklusive Strukturen investiert werden. Diese Mittel sollen in Assistenz, multiprofessionelle Teams, barrierefreie Gebäude, zeitgemäße pädagogische Ausbildung und verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen, die Inklusion nicht zur Ausnahme, sondern zur Selbstverständlichkeit machen, fließen.

„Österreich hat sich verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen“ , so Steger. „Diese Verpflichtung darf nicht politischer Stimmungslage oder kurzfristiger Erleichterung geopfert werden. Zukunft baut man nicht mit neuen Mauern, sondern mit dem Mut, inklusive Schulen endlich zu vollenden. Kinderrechte gelten nicht irgendwann. Kinderrechte gelten heute, immer und überall“

Presseaussendung

Der Tag des Weißen Stocks am 15. Oktober macht seit Jahrzehnten auf die Lebensrealitäten blinder und sehbehinderter Menschen aufmerksam. Er hebt eines von zwei starken Symbolen hervor, den weißen Langstock und die Brailleschrift. Dabei müssen wir uns folgende zentrale Frage stellen: Wie gelingt es, aus Zeichen der Selbstbestimmung eine gelebte Wirklichkeit zu machen? Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, nimmt diesen Tag zum Anlass, um an die politischen und gesellschaftlichen Verpflichtungen zur Inklusion zu erinnern.

Starke Symbole und klare Botschaft

Der weiße Langstock ermöglicht blinden und sehbehinderten Menschen sichere Mobilität und steht zugleich für Rücksicht und Respekt im öffentlichen Raum. Die Brailleschrift eröffnet Zugang zu Bildung, Information und Kultur und ist nach wie vor unverzichtbar. Beides stellt eine Errungenschaft zur gelebten Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Österreich dar. „Der Tag des Weißen Stocks macht sichtbar, wie viel wir bereits haben. Es gibt in vielen Bereichen funktionierende Hilfsmittel, gelebte Selbstbestimmung und starke Symbole. Aber dieser Tag macht auch deutlich, wie weit der Weg noch ist. Inklusion darf nicht bei Symbolen stehenbleiben, sie muss Realität werden“, so Steger.

Verpflichtung statt Option

Als gesetzlich eingerichtete Ombudsstelle unterstützt die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen jene Menschen mit Behinderungen, die Diskriminierungen erfahren und erinnert Politik und Gesellschaft an ihre Verantwortung: „Österreich hat mit der UN-Behindertenrechtskonvention ein klares Versprechen abgegeben. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt in allen Lebensbereichen teilhaben können. Dieses Versprechen einzulösen ist keine Option, sondern eine Verpflichtung“, betont Steger.

Barrieren sind noch immer Realität

Die Realität zeigt deutliche Lücken bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Noch immer fehlt oftmals die bauliche Barrierefreiheit. Die digitale Zugänglichkeit ist häufig unzureichend und die Assistenzleistungen mangelhaft. Zudem schließt der Arbeitsmarkt Menschen mit Behinderungen oft aus. „Es reicht nicht, Missstände zu beklagen. Es braucht verbindliche politische Strategien und konkrete Maßnahmen in allen Lebensbereichen von der Bildung über die Arbeit hin zum öffentlichem Raum und digitalen Bereich. Nur so kann Inklusion gelebte Wirklichkeit werden“, so Steger.

Inklusion nützt allen

Unterstützung kommt auch vom Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich. Präsident Dr. Markus Wolf fragt: „Was bedeutet es, wenn Inklusion kein selbstverständlicher Teil einer Gesellschaft ist? Inklusion drückt sich darin aus, dass die Menschenwürde aller gewahrt und allen mit Respekt begegnet wird.“ Gerade in Zeiten von Krisen und gesellschaftlicher Verunsicherung erinnert der Tag des Weißen Stocks daran, dass eine inklusive Gesellschaft allen nützt. Sie fördert Zusammenhalt, eröffnet Innovationen und macht deutlich, dass jeder Mensch ein wertvoller Teil des Ganzen ist.

„Solange Menschen mit Behinderungen immer wieder für ihre Rechte kämpfen müssen, ist Gleichbehandlung nicht Realität. Der Tag des Weißen Stocks mahnt uns: Wir dürfen nicht bei Symbolen stehenbleiben. Aus Symbolen muss Realität werden“, so Steger abschließend.

Presseaussendung

Behindertenanwältin nutzt den weltweiten "Ataxia Awareness Day", um Ataxie in das Blickfeld der Öffentlichkeit zu stellen. Was ist Ataxie? Welche Herausforderungen gibt es?

Als Ataxie wird eine Bewegungsstörung bezeichnet. Typische Symptome sind laut der „Selbsthilfegruppe Friedreich Ataxie“ zum Beispiel Koordinationsprobleme oder eine undeutliche Sprache. Diese Symptome werden auf das Absterben von Nervenzellen besonders im Kleinhirn zurückgeführt. Die Ursachen von Ataxien sind vielfältig und es gibt verschiedene Arten.

Friedreich Ataxie als häufigste Art

Die häufigste Form der Ataxie ist die Friedreich Ataxie (FA). Diese ist eine seltene neuro-muskuläre, progressive und rezessive genetische Erkrankung. Sie betrifft Nerven, Muskeln und Herz und verändert das Leben der erkrankten Person tiefgreifend. In Österreich gibt es ca. 180 Personen mit Friedreich Ataxie. Für diese gibt es seit Jänner 2023 die Selbsthilfegruppe Friedreich Ataxie Austria. Die Gruppe bietet eine Plattform für Austausch und Ratschläge für erkrankte Personen, aber auch für Angehörige, Ärzt:innen, Therapeut:innen und Menschen mit anderer Ataxie-Form. Es gibt mittlerweile rund 75 Mitglieder, welche sich 4x im Jahr in Wien, Linz, Innsbruck oder Graz treffen. Weitere Information zur Krankheit, Medienbeiträge und Berichte findet man auf der Homepage www.friedreich-ataxie.at .

Strukturelle Probleme

In Gesprächen mit den Mitgliedern der Selbsthilfegruppe fallen der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, strukturell ähnliche Probleme und Hürden auf.

Diese reichen von Schwierigkeiten bei der Beantragung von Leistungen wie Pflegegeld oder persönlicher Assistenz bis zu Problemstellungen im Bereich der Arbeit. So brauche es oftmals mehrere Anträge und Beschwerden, bevor die korrekte Pflegegeldstufe oder eine konkrete Rehabilitationsmaßnahme zuerkannt werde. Der erste Antrag endet häufig mit einer kategorischen Ablehnung, sagt die Interessensvertretung.

In der Arbeitswelt ist den erkrankten Personen häufig eine Vollzeitbeschäftigung nicht möglich, so die Interessensvertretung weiter. Gestiegene Lebenserhaltungskosten und fehlender Gehaltsausgleich können gravierenden Langzeitfolgen haben. Letztlich steigt somit die Armutsgefahr bis in die Pension.

Unterschiedliche Voraussetzungen für Unterstützungsleistungen der Bundesländer stellen Personen mit Ataxie vor zusätzliche Herausforderungen. Insbesondere bei der Persönlichen Assistenz gibt es trotz Bestrebens des Bundes zur Harmonisierung noch immer verschiedenste Modelle in den einzelnen Bundesländern, was in der Praxis zu Problemen bei Antragstellung, Organisation und Finanzierung führt.

Forderung nach Verbesserung

Für Menschen mit Ataxie kann die bestehende Selbsthilfegruppe die Möglichkeit für Austausch und Verständnis bieten. Zusätzlich sind Physiotherapie oder Rehabilitation wichtig, um den Verlauf der Krankheit zu bremsen.

„Es braucht geschultes und interdisziplinäres Personal bei der Anerkennung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Notwendig ist eine Gesamtbetrachtung der einzelnen Personen und aller ihrer Lebensumstände anstatt der momentan existierenden einzelnen Begutachtungen durch ärztliches Personal. Dieses erfasst leider die Problemstellungen im Alltag oft nicht vollständig“, so Steger abschließend.

Durch eine einheitliche, interdisziplinäre Stelle für Begutachtungen von und zur Anerkennung von Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen würde es gravierende Verbesserungen in den Bereichen der Persönlichen Assistenz, des Pflegegelds oder auch der Rehabilitationsmaßnahmen geben. Damit könnte Österreich nicht nur Menschen mit Ataxie sondern allen Menschen mit Behinderungen eine umfängliche Teilhabe in sämtlichen Lebensbereichen ermöglichen.

Presseaussendung

Tätigkeitsbericht 2024 der Behindertenanwältin zeigt Rekordzahlen und dringenden Handlungsbedarf

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, hat heute ihren Tätigkeitsbericht 2024 veröffentlicht. Der Bericht macht klar: Menschen mit Behinderungen in Österreich sind nach wie vor mit massiven Benachteiligungen konfrontiert. Die Nachfrage nach Unterstützung und Beratung steigt stetig.

Rekordzahlen bei Anfragen und Schlichtungen

  • 1.709 Anfragen im Jahr 2024 (+23 % gegenüber 2023).
  • 425 Schlichtungsverfahren österreichweit, davon 53 vom Büro der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen begleitet
  • Neue Regionalbüros in Graz und Salzburg verbessern Beratung vor Ort.

„Die Zahlen sind ein deutliches Signal: Diskriminierungen sind kein Randthema, sondern betreffen den Alltag tausender Menschen mit Behinderungen“, so Steger.

Lücken trotz Fortschritten

Trotz der Novelle des Bundesbehindertengesetzes (BBG) im Juli 2024 und bestehender Schutzgesetze (BGStG, BEinstG) bleiben große Herausforderungen bestehen:

  • Ungleiche Persönliche Assistenz: Während am Arbeitsplatz einheitliche Regelungen gelten, ist der Zugang in der Freizeit und bei der Inanspruchnahme von Bildungsangeboten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dies hat gravierende Folgen für die Selbstbestimmung.

  • Mangelnde Barrierefreiheit: Viele öffentliche Gebäude, Verkehrssysteme und digitale Angebote sind trotz gesetzlicher Verpflichtung nach wie vor nicht barrierefrei nutzbar.

  • Geringes gesellschaftliches Bewusstsein: Diskriminierungen werden oft nicht erkannt oder gemeldet und Betroffene fühlen sich im Stich gelassen.

Politische Forderungen der Behindertenanwältin:

  1. Bundeseinheitliche Persönliche Assistenz: Harmonisierung der Regelungen in Arbeit, Freizeit und Bildung, um Ungleichbehandlungen zu beenden.

  2. Schlichtung und Antidiskriminierungsstellen stärken: Größere Bekanntheit der Stellen schaffen, einen niederschwelligen Zugang bereitstellen, ausreichend Ressourcen für die steigende Zahl an Anfragen sichern.

  3. Bewusstseinsbildung: Informationskampagnen und verpflichtende Sensibilisierungstrainings in Schulen, öffentlicher Verwaltung und Unternehmen.

  4. EU-Richtlinien ambitioniert umsetzen: Stärkung von Unabhängigkeit und ausreichende Bereitstellung von Ressourcen für Gleichbehandlungsstellen.

  5. Digitale Barrierefreiheit: Konsequente Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) ab Mai 2025, besonders für Webseiten, Apps und E-Commerce-Angebote.

„Der Tätigkeitsbericht 2024 zeigt deutlich auf, dass es noch immer großen Handlungsbedarf zur gelebten Inklusion von Menschen mit Behinderungen gibt. Wir brauchen ein Ende der föderalen Flickenteppiche und ein klares politisches Bekenntnis: Barrierefreiheit und Teilhabe sind kein Luxus, sondern ein Grundrecht“, so Steger.

Der Tätigkeitsbericht 2024 der Behindertenanwältin ist unter folgendem Link abrufbar: Tätigkeitsbericht 2024
QR-Codes im Tätigkeitsbericht 2024

Österreich muss den Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderungen stärken und Inklusion wirksamer umsetzen

Der aktuelle Bericht der Gruppe Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses über den Besuch in Österreich macht deutlich, dass Menschen mit Behinderungen weiterhin strukturellen Benachteiligungen ausgesetzt sind.

„Besonders der erschwerte Zugang zur Justiz und die fehlende Gleichstellung im Bildungs- und Arbeitsbereich zeigen, dass wir beim Diskriminierungsschutz dringend nachbessern müssen“, betont die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger.

Der Bericht hebt deutlich hervor, dass Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in Österreich nicht wie andere Diskriminierungsgründe über das Gleichbehandlungsgesetz geregelt ist, sondern über das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Diskriminierte Menschen mit Behinderungen müssen daher Schlichtungsverfahren durchlaufen und haben nicht die Möglichkeit der Feststellung der Diskriminierung durch die Gleichbehandlungskommission. Diese Ungleichbehandlung erschwert nach Ansicht der teilnehmenden Organisationen der Zivligesellschaft die Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen erheblich.

Zudem wird kritisiert, dass die vollständige Inklusion in Bildung und Arbeitswelt noch nicht erreicht ist. Folgende Punkte werden dabei besonders hervorgehoben:

  • Menschen mit Behinderungen erhalten in tagesstrukturierenden Werkstätten der Bundesländer oft nur Taschengeld statt fairer Entlohnung.
  • Der Zugang zu persönlicher Assistenz unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich.
  • Für inklusive Bildung fehlen die notwendigen Ressourcen, sodass Kinder mit Behinderungen nach wie vor häufig nicht in Regelschulen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen unterrichtet werden.
  • In Medien sind Menschen mit Behinderungen weiterhin stark unterrepräsentiert und oft klischeehaft dargestellt.

Die aufgezeigten Mängel sind ein klarer Auftrag an Politik und Gesellschaft, Barrieren konsequent abzubauen und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen aktiv voranzutreiben. Dazu braucht es nicht nur gesetzliche Anpassungen, sondern auch ausreichende finanzielle Mittel und eine Bewusstseinsänderung in allen Lebensbereichen.

Im Bericht positiv hervorgehoben wird, dass Österreich mit dem Barrierefreiheitsgesetz sowie dem Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022–2030 wichtige Schritte gesetzt hat. Entscheidend ist es nun, diese Maßnahmen wirksam umzusetzen und Menschen mit Behinderungen dabei systematisch einzubinden.

„Inklusion ist ein Menschenrecht. Österreich muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“, so Steger

Presseaussendung

Schule und Nachmittagsbetreuung führen oft zu Belastung für Familien statt Chancengleichheit für Kinder mit Behinderungen

Zum diesjährigen Schulbeginn weist die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, auf die nach wie vor gravierenden Lücken im Bereich der schulischen und außerschulischen Betreuung hin.

„Für viele Familien mit Kindern mit Behinderungen bedeutet der Schulstart nicht nur Freude, sondern auch große Belastungen. Während die Regelschulen zunehmend ganztägige Betreuung anbieten, bleibt das Angebot für Kinder mit Behinderungen unzureichend – und das trotz des Rechts auf Gleichbehandlung und Inklusion“, betont Steger.

Fehlende Assistenz und Barrieren im Alltag

Besonders problematisch ist, dass Nachmittagsbetreuungen oder Ferienangebote häufig nicht barrierefrei zugänglich sind oder schlicht nicht über die notwendige personelle Ausstattung verfügen, um Kinder mit Behinderungen zu begleiten. Eltern würden dadurch gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit einzuschränken oder ganz aufzugeben. Da Care-Arbeit von Kindern und Angehörigen nach wie vor häufig Frauen und Mütter trifft, sind die faktischen Auswirkungen auf Gender-Pay-Gap und Geschlechtergerechtigkeit dabei nicht zu unterschätzen.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass die Verantwortung auf die Familien abgeschoben wird. Inklusion darf nicht am Schultor enden. In der Schule und in der Nachmittagsbetreuung müssen Kinder mit Behinderungen dieselben Chancen haben wie alle anderen“, so Steger.

Forderung nach klaren politischen Maßnahmen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert die Politik und die zuständigen Behörden auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und die notwendigen Ressourcen bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Ausbau barrierefreier Nachmittags- und Ferienbetreuung,

  • gesicherte Finanzierung von Assistenz- und Stützkräften im schulischen und außerschulischen Bereich,

  • bundesweit einheitliche Standards zur Qualitätssicherung,

  • enge Zusammenarbeit mit den Familien und Partizipation bei der Gestaltung inklusiver Angebote.

„Gleiche Rechte müssen auch gleiche Chancen in der Betreuung bedeuten. Nur so können wir eine echte Teilhabe aller Kinder gewährleisten“, fordert Steger.

Presseaussendung