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Aktuelles

Beratungsstopp für neue Fälle und drohende Schließung schwächen zentrale Strukturen gegen Rassismus und intersektionale Diskriminierung

Die Entscheidung von Frau Bundesministerin Claudia Bauer, die Förderung der Beratungsstelle #GegenHassimNetz, angesiedelt beim Verein ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit), einzustellen, gibt aus Sicht der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, Anlass zu großer Besorgnis.

Die Beratungsstelle #GegenHassimNetz stellt eine zentrale bundesweite Anlaufstelle gegen Hass im Netz dar und bildet durch die Einbettung im Verein ZARA zugleich einen wesentlichen Bestandteil der Antirassismusarbeit in Österreich. Sie bietet niederschwellige, kostenlose Beratung, dokumentiert Vorfälle systematisch und unterstützt rechtlich sowie psychosozial.

Mit der Streichung der Förderung durch das Bundeskanzleramt wird diese essenzielle Struktur jedoch akut gefährdet. Laut ZARA können für neue Fälle derzeit keine Beratungsleistungen mehr angeboten werden, bestehende Fälle werden nur noch eingeschränkt betreut. Ohne rasche Finanzierung droht bis Juni die vollständige Einstellung des Angebots.

„Die Einstellung der Förderung trifft eine der wichtigsten Einrichtungen in der Bekämpfung von Rassismus und digitaler Gewalt. Dass diskriminierte Menschen aktuell keine Beratung mehr für neue Fälle erhalten, ist ein alarmierender Rückschritt im Opferschutz,“ betont Steger.

Besonders problematisch ist dies für Menschen mit Behinderungen, die im digitalen Raum noch immer häufig Ziel von Hassrede und Diskriminierung sind, sowie Menschen mit intersektionalen Diskriminierungserfahrungen, zum Beispiel an der Schnittstelle von Rassismus und Ableismus. Der Wegfall einer spezialisierten Beratungsstelle bedeutet nicht nur weniger Unterstützung im Einzelfall, sondern auch einen Verlust an Sichtbarkeit dieser Diskriminierungsformen.

Die Entscheidung trifft den Verein ZARA zudem in seiner Existenz. Die Finanzierung der Beratungsstelle hat einen wesentlichen Teil der Tätigkeit ausgemacht, wodurch nun massive Einschnitte bis hin zur möglichen Schließung drohen. Eine solche Schließung hätte weitreichende Konsequenzen für die Antidiskriminierungsarbeit in Österreich. ZARA ist eine zentrale Akteurin in der Dokumentation und Bekämpfung von Rassismus und intersektionaler Diskriminierung. Der Wegfall dieser Strukturen würde bedeuten, dass rassistische Vorfälle, insbesondere im digitalen Raum, weniger systematisch erfasst werden, diskriminierte Menschen weniger spezialisierte Unterstützung erhalten und wichtige zivilgesellschaftliche Expertise verloren geht. Gerade bei intersektionalen Diskriminierungsformen, etwa an der Schnittstelle Behinderung und Herkunft, droht damit eine weitere Unsichtbarmachung und unzureichende Berücksichtigung in politischen Maßnahmen.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen appelliert daher eindringlich an die zuständigen politischen Entscheidungsträger:innen, die Förderentscheidung zu überdenken und die nachhaltige Finanzierung von spezialisierten Beratungsangeboten im Bereich Hass im Netz und Antirassismus sicherzustellen.

„Ein wirksamer Diskriminierungsschutz endet nicht im analogen Raum. Gerade im digitalen Umfeld braucht es verlässliche und spezialisierte Unterstützungsstrukturen. Zudem muss Rassismus weiterhin konsequent sichtbar gemacht und bekämpft werden. Die aktuelle Entwicklung schwächt den Schutz von diskriminierten Personen in einem besonders sensiblen Bereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnt,“ so Steger.

Presseaussendung

Schwerpunktbericht der Volksanwaltschaft zeigt gravierende strukturelle Defizite und menschenrechtlichen Handlungsbedarf auf

Anlässlich des aktuellen Schwerpunktberichts der Volksanwaltschaft zur Situation psychisch erkrankter Menschen im Strafvollzug sieht die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, dringenden Handlungsbedarf zur Sicherstellung von Gleichbehandlung und Menschenrechten.

Der Bericht zeigt eindrücklich, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen im österreichischen Strafvollzug vielfach nicht bedarfsgerecht versorgt werden. Die steigende Zahl betroffener Inhaftierter trifft auf ein System, das strukturell nicht darauf ausgelegt ist, psychiatrische und psychosoziale Bedarfe angemessen abzudecken. Überbelag, personelle Engpässe und fehlende Angebote führen dazu, dass notwendige Behandlungen verzögert oder gar nicht erfolgen. Auch der Leiter der Bundeskommission für Straf- und Maßnahmenvollzug, Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer, bestätigt eine systematische Problemlage.

„Menschen mit Behinderungen, dazu zählen auch Menschen mit psychischen Erkrankungen, haben ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsversorgung und menschenwürdige Bedingungen, auch im Freiheitsentzug,“ so Steger. „Die im Bericht aufgezeigten strukturellen Defizite zeigen klar, dass dieses Recht derzeit nicht ausreichend gewährleistet ist.“

Strukturelle Defizite und systemische Überforderung

Die Analyse des Berichts macht deutlich, dass bestehende Rahmenbedingungen im Strafvollzug den Anforderungen einer adäquaten Versorgung nicht gerecht werden. Besonders gravierend ist die unzureichende personelle Ausstattung im psychiatrischen Bereich. In vielen Justizanstalten stehen Fachärzt:innen für Psychiatrie nur stundenweise zur Verfügung, während gleichzeitig ein hoher und zunehmend komplexer Behandlungsbedarf besteht.

Hinzu kommt, dass therapeutische und sozialpädagogische Angebote vielfach gänzlich fehlen oder nur sehr eingeschränkt verfügbar sind. Maßnahmen wie strukturiere Behandlungsprogramme, die für die Stabilisierung psychische erkrankter Menschen wesentlich wären, können in der Praxis oft nicht umgesetzt werden. Dies führt dazu, dass sich Krankheitsbilder verschlechtern und chronifizieren.

Auch der interdisziplinäre Austausch zwischen beteiligten Berufsgruppen ist häufig unzureichend organisiert. Fehlende Schnittstellen und eingeschränkte Informationsweitergabe erschweren eine koordinierte Betreuung und tragen dazu bei, dass notwendige Maßnahmen nicht rechtzeitig gesetzt werden

Gleichbehandlung und Menschenrechte im Fokus

Aus Sicht der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen stellt diese Situation eine strukturelle Benachteiligung dar. Der Staat ist verpflichtet, auch im Freiheitsentzug eine Gesundheitsversorgung sicherzustellen, die dem Standard außerhalb des Strafvollzugs entspricht. Dieses sogenannte Äquivalenzprinzip wird jedoch vielfach nicht eingehalten.

Darüber hinaus werfen insbesondere langandauernder Isolation, die Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen sowie die mangelnde therapeutische Begleitung menschenrechtliche Fragen auf. Solche Maßnahmen können die psychische Situation der Personen zusätzlich verschärfen und stehen in einem Spannungsverhältnis zu den Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention.

„Wenn notwendige medizinische und therapeutische Leistungen nicht erbracht werden können, führt dies nicht nur zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, sondern kann auch eine Form von Diskriminierung darstellen,“ so Steger.

Zentrale Reformbedarfe

Vor dem Hintergrund der im Bericht aufgezeigten Defizite besteht aus Sicht der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen dringender Reformbedarf. Insbesondere braucht es einen umfassenden Ausbau der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung im Strafvollzug, sowohl durch zusätzliches Fachpersonal als auch durch verbesserte strukturelle Rahmenbedingungen.

Zudem ist sicherzustellen, dass Personen mit hohem Behandlungsbedarf in geeignete spezialisierte Einrichtungen überstellt werden können. Derzeit bestehen hier erhebliche Verzögerungen, unter anderem aufgrund mangelnder Kapazitäten in öffentlichen Krankenanstalten und forensischen Einrichtungen.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die stärkere Vernetzung des Strafvollzugs mit dem öffentlichen Gesundheitssystem. Eine bessere institutionelle Zusammenarbeit könnte dazu beitragen, Versorgungslücken zu schließen und die Kontinuität von Behandlung und Nachsorge zu verbessern.

Nicht zuletzt sind gezielte Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen für das Justizpersonal erforderlich, um einen professionellen und angemessenen Umgang mit psychisch erkrankten Menschen sicherzustellen.

Empfehlung an die zuständigen Stellen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen appelliert an die zuständigen Entscheidungsträger:innen, die im Bericht enthaltenen Empfehlungen rasch umzusetzen und nachhaltige strukturelle Verbesserungen einzuleiten.

„Die vorliegenden Erkenntnisse lassen keinen Zweifel daran, dass tiefgreifende Reformen notwendig sind. Es gilt jetzt, die bestehenden Defizite im System konsequent anzugehen und sicherzustellen, dass die Rechte und die Würde von Menschen mit Behinderungen auch im Strafvollzug uneingeschränkt gewahrt werden,“ so Steger.

Stellungnahme

Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit müssen für Frauen mit Behinderungen uneingeschränkt gewährleistet sein

Die heute veröffentlichte Recherche des Mediums „andererseits“ sowie aktuelle Berichterstattung zu Sterilisation von Frauen mit Behinderungen in Österreich geben der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, Anlass zu großer Besorgnis. Die Berichte zeigen, dass es Hinweise darauf gibt, dass Frauen mit Behinderungen gegenwärtig Eingriffen ausgesetzt sein könnten, die nicht auf einer freien und informierten Entscheidung beruhen. Beschrieben werden Situationen, in denen Sterilisationen unter Druck, bei unzureichender Aufklärung oder ohne echte Zustimmung erfolgen. Zudem wird auf strukturelle Abhängigkeiten hingewiesen, die die Selbstbestimmung der Frauen erheblich einschränken.

Die aktuelle Berichterstattung macht zugleich deutlich, dass es sich nicht um ein rein historisches Problem handelt. Nicht nur wurden Frauen mit Behinderungen in Österreich über Jahrzehnte hinweg gegen ihren Willen oder ohne ausreichende Einwilligung sterilisiert, jüngste Recherchen zeigen auch auf, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht, um die tatsächliche Wahrung von Rechten sicherzustellen.

Jeder medizinische Eingriff darf nur aufgrund freier, informierter und selbstbestimmter Entscheidungen erfolgen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen betont, dass jeder medizinische Eingriff und insbesondere ein irreversibler wie eine Sterilisation ausschließlich auf Grundlage einer freien, informierten und selbstbestimmten Entscheidung erfolgen darf.

„Berichte über Sterilisationen gegen oder ohne den freien Willen der Personen sind zutiefst alarmierend. Sollte sich dies bestätigen, handelt es sich um schwerwiegende Eingriffe in grundlegende Menschenrechte. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Selbstbestimmung und auf Familiengründung ist uneingeschränkt zu achten,“ so Steger.

Behindertenanwältin richtet Empfehlungen an politische Entscheidungsträger:innen

Vor diesem Hintergrund fordert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen eine umfassende, unabhängige und transparente Aufarbeitung der aktuellen Vorwürfe sowie eine Überprüfung, ob bestehende rechtliche Schutzmechanismen in der Praxis ausreichend greifen. Ebenso notwendig sind der Ausbau barrierefreier und verständlicher Beratung im medizinischen Kontext sowie wirksame Maßnahmen zur Stärkung der Entscheidungsfreiheit von Frauen mit Behinderungen.

Besonders wichtig ist es, die Erfahrungen der Frauen sichtbar zu machen und sie aktiv in Reformprozesse einzubeziehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Schutzmechanismen nicht nur formal bestehen, sondern auch tatsächlich wirksam sind.

„Es darf keine Rechtfertigung dafür geben, in die reproduktiven Rechte von Frauen mit Behinderungen einzugreifen, weder aus Fürsorgeargumentation noch aus institutionellen Überlegungen,“ so Steger.

 

Stellungnahme

Behindertenanwältin: Diskriminierungen von Frauen mit Behinderungen führen zu struktureller Benachteiligung bei Zugang zu Beschäftigung, Einkommen und beruflicher Entwicklung

Anlässlich des Internationalen Frauentags macht die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, auf die besondere Situation von Frauen mit Behinderungen aufmerksam. Sie sind häufig mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt. Intersektionale Diskriminierungen aufgrund ihres Geschlechts, Behinderungen und oftmals weiterer Faktoren wie Alter, Herkunft oder sozialer Lage wirken sich besonders deutlich auf die Chancen von Frauen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt aus.

Ungleichbehandlungen zeigen sich von der Schullaufbahn bis in das Erwerbsleben

Aktuelle Daten aus den österreichischen Behinderungs- und Teilhabestatistiken zeigen, dass strukturelle Ungleichheiten bereits früh beginnen. Menschen mit Behinderungen verfügen deutlich häufiger über niedrigere Bildungsabschlüsse. So haben rund 38% der Menschen mit Behinderungen höchstens einen Pflichtschulabschluss, während dieser Anteil in der Gesamtbevölkerung bei 23,7% liegt. Frauen mit Behinderungen sind davon besonders häufig betroffen.

Diese Bildungsunterschiede wirken sich direkt auf die Arbeitsmarktchancen aus. Menschen mit Behinderungen sind deutlich seltener erwerbstätig als Personen ohne Behinderungen. Laut den aktuellen Auswertungen liegt der Anteil erwerbstätiger Menschen mit Behinderungen deutlich unter jenem der Gesamtbevölkerung, während gleichzeitig ein großer Teil auf Pensionen oder andere Transferleistungen angewiesen ist.

Darüber hinaus zeigen aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt eine zunehmende Verschärfung der Situation. Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen ist zuletzt deutlich stärker gestiegen als jene der Gesamtbevölkerung. Anfang 2026 waren mehr als 17.000 Menschen mit Behinderungen arbeitslos gemeldet, ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr.

„Frauen mit Behinderungen stehen am Arbeitsmarkt häufig vor mehrfachen Hürden,“ betont Steger. „Geschlechterbezogene Ungleichheiten und Teilhabebarrieren verstärken sich gegenseitig. Wenn wir Gleichstellung ernst nehmen, müssen wir diese intersektionalen Diskriminierungsstrukturen gezielt adressieren.“

Unterschiede in Erwerbsläufen haben konkrete Auswirkungen auf Armut

Auch wirtschaftliche Ungleichheiten sind deutlich sichtbar. Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich häufig von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. In Österreich gelten 21,5% der Menschen mit Behinderungen armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, während der Anteil in der Gesamtbevölkerung bei 16,2% liegt.

Diese Situation betrifft Frauen mit Behinderungen besonders stark. Sie arbeiten häufiger in Teilzeit, sind überdurchschnittlich oft in niedrig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen tätig und haben geringere Aufstiegschancen. Gleichzeitig sind Arbeitsplätze vielfach noch nicht ausreichend barrierefrei gestaltet und notwendige angemessene Vorkehrungen werden nicht immer umgesetzt.

Es braucht eine inklusive und intersektionale Arbeitsmarktpolitik

Darüber hinaus zeigt sich, dass viele arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entweder eine geschlechtsspezifische oder eine behinderungsspezifische Perspektive einnehmen. Selten jedoch werden beide gemeinsam berücksichtigt. Dadurch geraten Frauen mit Behinderungen häufig aus dem Blick bestehender Förder- und Unterstützungsprogramme.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert daher eine konsequent intersektionale Arbeitsmarktpolitik, die die Lebensrealitäten von Frauen mit Behinderungen stärker berücksichtigt. Insbesondere werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Stärkung und langfristige Finanzierung des Ausgleichstaxfonds für Menschen mit Behinderungen, um Arbeitsmarktprogramme erhalten und ausbauen zu können

  • Gezielter Abbau struktureller Barrieren im Bildungs- und Ausbildungssystem

  • Stärkung staatlicher Gleichbehandlungsstellen zum Schutz vor intersektionaler Diskriminierung

  • Stärkere Berücksichtigung von Frauen mit Behinderungen in arbeitsmarktpolitischen Programmen und Fördermaßnahmen

  • Einbindung von Frauen mit Behinderungen in politische Entscheidungsprozesse

Der Internationale Frauentag erinnert daran, dass Gleichstellung erst dann erreicht ist, wenn alle Frauen gleiche Chancen auf Bildung, Beschäftigung und Selbstbestimmung haben.

„Eine inklusive Arbeitswelt bedeutet, dass niemand aufgrund von Geschlecht oder Behinderungen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wird,“ so Steger. „Frauen mit Behinderungen müssen endlich jene Chancen erhalten, die ihnen zustehen.“

Presseaussendung

Behindertenanwältin warnt vor steigender Arbeitslosigkeit, wachsender Armutsgefährdung und dem Abbau notwendiger Unterstützungsstrukturen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, warnt in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Österreichischen Behindertenrat und dem Chancen Nutzen Büro des Österreichischen Gewerkschaftsbunds vor den geplanten Kürzungen im Ausgleichstaxfonds. Diese betreffen zentrale arbeitsmarktpolitische Instrumente und treffen eine Bevölkerungsgruppe, die bereits vor den Kürzungen strukturell benachteiligt wurde.

„Es geht nicht um freiwillige Zusatzangebote, sondern um jene Unterstützungsmaßnahmen, die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt überhaupt erst ermöglichen. Werden diese Mittel reduziert, geraten bestehende Arbeitsverhältnisse und die Chancen zahlreicher Jugendlicher mit Behinderungen ins Wanken,“ so Steger.

Strukturelle Benachteiligung am Arbeitsmarkt

Menschen mit Behinderungen sind in Österreich überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung betroffen. Die Erwerbsquote liegt deutlich unter jener der Gesamtbevölkerung. Gleichzeitig ist das Risiko, dauerhaft aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu sein, signifikant erhöht.

Diese Tendenzen zeigen sich besonders bei Personen mit psychischen Erkrankungen, bei Jugendlichen mit Behinderungen im Übergang zwischen Schule und Beruf und bei Frauen mit Behinderungen, die oftmals mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind.

Inklusion am Arbeitsmarkt gelingt häufig nur dann nachhaltig, wenn individuelle Unterstützungsleistungen, Qualifizierungsangebote und begleitende Maßnahmen ineinandergreifen. Genau an diesen Schnittstellen setzen die Projekte des Ausgleichstaxfonds an. Eine Kürzung in diesen Bereichen bringt das bestehende System ins Wanken und wirkt sich auf konkrete Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Behinderungen verheerend aus.

Erfahrungen aus der Beratungspraxis zeigen strukturelle Muster statt Einzelfälle

In der Beratung zeigt sich, dass gelungene Inklusion am Arbeitsmarkt selten linear verläuft. Vielmehr handelt es sich um oft langjährige Prozesse, in denen unterschiedliche Unterstützungsinstrumente aufeinander abgestimmt werden müssen.

Menschen mit Behinderungen berichten immer wieder von Situationen, in denen erst durch eine Kombination aus technischer Arbeitsplatzanpassung, begleitender Assistenz und Sensibilisierung des betrieblichen Umfelds ein Arbeitsverhältnis langfristig gefunden werden konnte. Ohne diese Maßnahmen wären bestehende Arbeitsplätze aufgrund struktureller Barrieren gar nicht erst möglich gewesen.

Andere Fälle verdeutlichen, dass der Übergang von Ausbildung in Beschäftigung für junge Menschen mit Behinderungen häufig nur dann gelingt, wenn bereits frühzeitig arbeitsmarktpolitische Unterstützungsangebote greifen. Fehlen diese oder werden sie gekürzt, kommt es nicht selten zu längeren Phasen der Erwerbslosigkeit unmittelbar nach Schul- oder Ausbildungsabschluss. Diese haben gravierende und nachhaltig negative Auswirkungen auf den gesamten weiteren Erwerbsverlauf.

Diese Konstellationen sind keine Ausnahmefälle. Sie spiegeln strukturelle Herausforderungen wider, die durch gezielte Maßnahmen abgefedert werden können. Eine Kürzung bei diesen Maßnahmen bedeutet negative Folgen für das gesamte Leben von Menschen mit Behinderungen.

Angemessene Vorkehrungen als rechtliche Verpflichtung

Unterstützungsleistungen wie Arbeitsassistenz, Jobcoaching, Qualifizierungsmaßnahmen oder technische Adaptierungen sind Ausdruck angemessener Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ihre Fähigkeiten und Qualifikationen unter vergleichbaren Bedingungen einbringen können.

Eine Reduktion dieser Maßnahmen bedeutet faktisch eine Verschärfung bestehender Ungleichheiten und einen Verstoß gegen geltendes Völkerrecht.

Nachhaltige Absicherung statt kurzfristiger Einsparungen

Inklusion am Arbeitsmarkt ist ein langfristiger Prozess. Projektträger, Unternehmen und Menschen mit Behinderungen selbst benötigen Planungssicherheit. Kurzfristige budgetäre Einsparungen können langfristig zu höheren sozialen und volkswirtschaftlichen Folgekosten führen. Steigende Transferleistungen, erhöhte Gesundheitsausgaben oder der Verlust qualifizierter Arbeitskräfte können das Resultat sein.

„Kürzungen im Ausgleichstaxfonds bedeuten nicht nur das Verhindern von Chancen echter Inklusion von zahlreichen Menschen mit Behinderungen. Sie führen auch zu langfristigen Mehrkosten für die Volkswirtschaft, die nicht zu unterschätzen sind“, so Steger.

Forderung an die Politik

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert,

  • die nachhaltige Finanzierung des Ausgleichstaxfonds sicherzustellen,

  • bestehende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen abzusichern und auszubauen und

  • manifeste Arbeitslosigkeit und Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen aktiv zu bekämpfen.

„Inklusion am Arbeitsmarkt ist kein Nebenprojekt, sondern ein Maßstab für soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft. Eine nachhaltige Absicherung der erforderlichen Maßnahmen ist unerlässlich, um Chancengleichheit nicht nur zu proklamieren, sondern tatsächlich zu gewährleisten“, so Steger.

Presseaussendung

Behindertenanwältin, Gleichbehandlungsanwaltschaft und Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen fordern umfassende Reformen zum Schutz von Frauen mit Behinderungen

Im Rahmen der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen machen die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, die Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Verein FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen auf gravierende Schutzlücken im österreichischen Antidiskriminierungsrecht aufmerksam.

Zwang zur Schlichtung belastet insbesondere Frauen mit Behinderungen massiv

Bevor Frauen mit Behinderungen ihre Rechte vor Gericht geltend machen können, müssen sie verpflichtend ein Schlichtungsverfahren durchlaufen. Dieses Verfahren ist jedoch nur für die diskriminierten Personen verpflichtend, nicht für die Diskriminierer:innen. Dadurch entsteht von Beginn an ein strukturelles Machtungleichgewicht, das sich besonders in Fällen von Belästigung deutlich zeigt.

In der Praxis kommt es zu wenig Schlichtungen wegen Belästigungen

Frauen mit Behinderungen müssen sich bei einer Schlichtung im Regelfall an einen Tisch mit ihrem Belästiger setzen. Dort sollen sie offen über ihre Gefühle reden. Das Ziel einer Schlichtung ist dabei nicht die Feststellung der Diskriminierung sondern das Erzielen eines Kompromisses. Wenn diese Abläufe im Detail dargelegt werden, entscheiden sich viele Frauen mit Behinderungen gegen eine Durchsetzung ihrer Rechte. In der Beratungspraxis der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen kommt es daher sehr selten zu Schlichtungen aufgrund von Belästigungen. Aus Angst vor potentiellen Retraumatisierungen entscheiden sich die meisten belästigten Personen gegen ein solches Verfahren.

„Unsere Beratungspraxis zeigt, dass es sich bei Belästigung nicht um ein Missverständnis handelt, bei dem Personen einen Kompromiss schließen wollen, sondern zumeist um eine Form der Gewalt“, betont Steger. „Es ist völlig unverständlich und widerspricht allen Opferschutzprinzipien, dass sich Frauen mit Behinderungen in einem solchen Setting erneut ihrem Belästiger stellen müssen. Auch deshalb entscheiden sich viele belästigte Personen gegen die Geltendmachung ihrer Rechte und Belästiger kommen davon, ohne Verantwortung für ihre Taten übernehmen zu müssen.“

Intersektionale Diskriminierung bleibt gesetzlich unsichtbar

Das österreichische Antidiskriminierungsrecht ist nicht darauf ausgelegt, intersektionale Diskriminierung zu erkennen und zu ahnden. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz trennt streng zwischen Diskriminierung aufgrund von Behinderung und Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und anderen Gründen. Gerade Frauen mit Behinderungen erleben jedoch eine spezifische Form der Benachteiligung, die aus dem Zusammenwirken beider Merkmale entsteht. Man spricht von Intersektionalität.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen ist mit ihrem Büro vor allem auf Beratung bei Diskriminierung aufgrund einer Behinderung spezialisiert und die Gleichbehandlungsanwaltschaft auf alle anderen Diskriminierungsgründe. Eine gemeinsame Beratung und Rechtsdurchsetzung ist so organisatorisch nur schwer möglich, obwohl sie für intersektionale Fälle essenziell wäre.

„Frauen mit Behinderungen rutschen durch die Lücken zweier Systeme. Die strukturelle Trennung ignoriert ihre Lebensrealität und führt dazu, dass sie mit ihren Erfahrungen oft alleine gelassen werden“, kritisiert Steger.

Zusätzlich erschwert die institutionelle Struktur eine adäquate Beratung und Rechtsdurchsetzung. Während die Schlichtungen des Sozialministeriumservice auf Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung ausgelegt sind und Referent:innen wenig Erfahrung mit den restlichen Diskriminierungsgründen haben, kann eine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung nicht einmal vor den Gleichbehandlungskommissionen geltend gemacht werden.

„Diese Kommission stellt fest, ob eine Diskriminierung vorliegt“, erklärt Sandra Konstatzky, Leitung der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Das Prüfungsergebnis hilft vor Gericht Rechtsansprüche durchzusetzen. Dass Diskriminierungen aufgrund von Behinderungen nicht vor der Gleichbehandlungskommission behandelt werden können, ist aus Sicht der Gleichbehandlungsanwaltschaft nicht nachvollziehbar: „Lebensrealitäten sind komplex und das muss auch im Recht abgebildet werden, wir brauchen hier Nachbesserungen.“

Lücken im Antidiskriminierungsschutz tragen zu erhöhter Gefährdung von Frauen* mit Behinderungen bei

Der Verein FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen setzt sich für Anti-Ableismus, Feminismus und Intersektionalität ein. „Intersektionale Diskriminierung kostet Frauen mit Behinderungen Sicherheit, Gesundheit und Zukunft,“ zeigt Julia Moser (Co-Vorsitzende FmB) auf. Frauen* mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Gewalt und intersektionaler Diskriminierung betroffen. „Frauen* mit Behinderungen brauchen Strukturen und Verfahren, die Betroffene unterstützen – nicht zusätzlich belasten,“ so Heidemarie Egger (Co-Vorsitzende FmB).

Was sich ändern muss

Vor diesem Hintergrund werden Reformen gefordert, die Frauen mit Behinderungen wirksam schützen und ihnen einen echten Zugang zu ihrem Recht ermöglichen:

  • Freiwillige Schlichtung statt verpflichtender Verfahren
    Schlichtungen müssen für beide Seiten freiwillig sein. Der direkte Zugang zu Gericht oder einer unabhängigen Kommission muss jederzeit möglich sein.

  • Unabhängige Kommission für Diskriminierungen aufgrund von Behinderung
    Eine neutrale, kostenfreie Instanz, analog zur Gleichbehandlungskommission, soll Feststellungen über Diskriminierungen treffen können.

  • Gleichwertige Rechtsdurchsetzung für alle Diskriminierungsgründe
    Diskriminierte Personen müssen unabhängig vom Diskriminierungsgrund dieselben rechtlichen Instrumente nutzen können, auch bei intersektionalen Fällen.

  • Österreichweite Qualitätsstandards und traumainformierte Schulungen
    Schlichtungsreferent:innen sollen einheitlich geschult werden, insbesondere in traumainformierter Gesprächsführung und im Umgang mit Gewaltbetroffenen.

  • Bündelung der Antidiskriminierungsstellen in konsequenter Umsetzung der EU-Richtlinie zu den Standards für Gleichbehandlungsstellen
    Die EU-Vorgaben zu Gleichbehandlungsstellen verlangen eine stärkere Bündelung der Aufgaben. Eine zentrale, barrierefreie Anlaufstelle würde Expertise zusammenführen und diskriminierten Personen den Zugang erleichtern.

Presseaussendung

Reformpartnerschaft: Behindertenanwältin empfiehlt Überarbeitung der Zuständigkeiten im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, fordert anlässlich der laufenden Reformpartnerschaft von Bund, Ländern und Gemeinden eine tiefgreifende Neuordnung der klassischen „Behindertenhilfe,“ also der Zuständigkeiten im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Der derzeitige Zustand ist für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen unübersichtlich, belastend und führt häufig dazu, dass notwendige Leistungen verspätet gewährt oder überhaupt nicht in Anspruch genommen werden können.

Zersplitterte Zuständigkeiten verhindern wirksame Unterstützung

Die Behindertenanwältin kritisiert, dass die Verantwortung für Leistungen der Teilhabe und Inklusion in Österreich zwischen Bund, Ländern, Sozialversicherungsträgern und weiteren Stellen aufgeteilt ist. Diese Fragmentierung führt dazu, dass Menschen mit Behinderungen im System „verlorengehen“ und ihre Rechte nicht konsequent umgesetzt werden. Viel zu oft hören Menschen mit Behinderungen: „Dafür sind wir leider nicht zuständig.“

„Die Unterstützung eines Menschen mit Behinderungen darf nicht davon abhängen, welche Stelle zuständig ist“, betont Steger. „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert klare, koordinierte und barrierefrei zugängliche Strukturen.“

Mehrfache Begutachtungen als belastende Hürden

Für Pflegegeld, berufliche Teilhabe, Rehabilitationsmaßnahmen, Mobilitätshilfen oder Unterstützungsleistungen müssen Menschen mit Behinderungen oft unterschiedliche Stellen durchlaufen. Jede Stelle sieht dann eigene Begutachtungen und Verfahrensstandards vor. Diese Wiederholungen führen zu vermeidbaren Belastungen und Verzögerungen. Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen für völkerrechtlich garantierte Leistungen des Staats ein System durchlaufen müssen, das selbst für Expert:innen oft unübersichtlich und nicht nachvollziehbar ist.

„Menschen mit Behinderungen müssen dieselben Informationen und Nachweise häufig mehrfach erbringen. Das ist ineffizient und für viele gesundheitlich wie emotional schwer zu bewältigen“, so Steger. Sie fordert daher einheitliche, gegenseitig anerkannte Begutachtungen sowie digital optimierte Verfahrenswege.

Intransparenz und Komplexität erschweren den Zugang zu Leistungen

Das aktuelle System stellt Menschen mit Behinderungen vor erhebliche Herausforderungen. Viele wissen nicht, wo bestimmte Unterstützungen beantragt werden können oder welche Rechte ihnen zustehen. Auch Beratungsstellen berichten regelmäßig von Fällen, in denen Menschen aufgrund der unübersichtlichen Zuständigkeitslage auf Leistungen verzichten. In der Praxis werden Menschen mit Behinderungen dann regelmäßig so lange im Kreis geschickt, bis sie aufgeben und familiäre Unterstützung ihr letzter Ausweg ist.

„Ein System, das seine eigenen Abläufe nicht verständlich erklären kann und oft selbst nicht mehr weiß, wer eigentlich wofür zuständig ist, muss reformiert werden“, so Steger. „Leistungen der Teilhabe und Inklusion müssen sich am Bedarf der Menschen orientieren, nicht an verwaltungsorganisatorischen Grenzen. Leider haben wir heute eine Situation, wo sich Menschen an einem bürokratischen System orientieren müssen anstatt das System an ihnen.“

Reformbedarf auch im Bildungsbereich: Geteilte Zuständigkeiten verstärken Segregation

Im Bildungsbereich zeigt sich eine ähnliche Problematik der geteilten Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern. Die Kompetenztrennung erschwert eine kohärente inklusive Schulpolitik und führt zu erheblichen Unterschieden in den Angeboten und Entscheidungswegen zwischen den Bundesländern. Obwohl der Bundesminister für Bildung bereits öffentlich Reformwillen bekundet hat, findet sich ein Bekenntnis zur Segregation noch in zahlreichen Regierungsprogrammen der Länder.

Kinder mit Behinderungen werden zudem weiterhin zu oft in segregierte Schulformen verwiesen, obwohl inklusive Bildung sowohl internationaler Standard als auch rechtlich geboten ist. „Solange Bund und Länder einander im Bildungsbereich Zuständigkeiten zuschieben, bleibt eine wirksame Umsetzung inklusiver Strukturen blockiert“, betont Steger. Es brauche bundeseinheitliche Vorgaben und harmonisierte Umsetzungsschritte, um allen Kindern gleiche Chancen zu ermöglichen. Auch hier könnte die Reformpartnerschaft wesentlich zur Verbesserung der Situation beitragen.

Presseaussendung

Behindertenanwältin mahnt, dass fehlende Unterstützungsleistungen Kinderrechte verletzen

Zum internationalen Tag der Kinderrechte warnt die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, vor gravierenden Lücken in der Versorgung von Kindern mit Behinderungen. Viele Familien kämpfen oft vergeblich um Assistenz, Therapien und barrierefreie Bildung.

Kinder scheitern nicht – Systeme scheitern

„Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und Teilhabe. Wenn Unterstützungsleistungen fehlen, wird dieses Recht verletzt“, betont Steger.

In der Beratungspraxis zeichnen sich folgende Problemlagen bundesländerübergreifend ab: fehlende Schulassistenz, lange Wartezeiten auf Therapien, nicht barrierefreie Klassenräume und Unterrichtsmaterialien, Ablehnungen wegen Personalmangel oder Finanzierungslücken.

Während jedes Kind laut Gesetz schulpflichtig ist, fehlen vielerorts die nötigen Strukturen, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Familien stehen damit vor einem oft unlösbaren Konflikt: Sie sollen der Schulpflicht nachkommen, doch das System stellt keine barrierefreien Bedingungen bereit. Damit wird die Verantwortung für strukturelles Versagen auf die Familien abgewälzt und das Recht des Kindes auf Bildung nicht wahrgenommen.

Viele Eltern berichten, dass Kinder zu Hause bleiben müssen, weil keine Assistenz bereitgestellt wird. „Ein Kind, das wegen fehlender Hilfe nicht zur Schule kann, wird ausgeschlossen. Das hat nichts mit Pädagogik zu tun, sondern mit politischer Prioritätensetzung“ so Steger.

Fehlende Unterstützung belastet ganze Familien

Die Situation trifft nicht nur die Kinder, sondern ganze Familien: Eltern müssen oftmals Arbeitszeit reduzieren oder aufgeben. Überproportional sind davon Frauen und Mütter betroffen. Diese Tendenz schlägt sich in weiterer Folge auch in Unterschieden zwischen den Geschlechtern bei Armut und Einkommen nieder. Geschlechtergerechtigkeit wird negativ beeinflusst.

Auch Geschwister müssen regelmäßig Aufgaben übernehmen, die Assistenzkräfte ausführen sollten. Die Wichtigkeit dieser Young Carer steigt stetig. Gleichzeitig ist die Verantwortung, die dadurch schon im jungen Alter auf diesen Personen lastet, oftmals zu viel. Überbeanspruchung schlägt sich dann in der generellen und schulischen Entwicklung nieder.

Familien haben regelmäßig Problem mit Anträgen, die zu bürokratisch und zu komplex sind. Zusätzlich sind Abläufe oft regional unterschiedlich. Ein Abrufen der bestehenden Unterstützungsleistungen wird so unnötig erschwert und beinahe verunmöglicht.

„Letztendlich hängen Kinderrechte oftmals vom Einkommen, dem Wohnort oder Durchhaltevermögen der Eltern ab. Das darf nicht sein. Hier zieht sich der Staat aus der Verantwortung“, so Steger.

Inklusion braucht Ausstattung und nicht Aussonderung

Während in politischen Debatten vermehrt auf Sonderschulen verwiesen wird, sieht die Behindertenanwältin die Ursache an andere Stelle:

„Eltern entscheiden sich nicht für Sonderschulen, weil sie das wollen, sondern weil im Regelschulsystem Unterstützung fehlt. Wenn Assistenz und Barrierefreiheit selbstverständlich wären, müssten Kinder nicht ausgegliedert werden.“

Forderungen zum Tag der Kinderrechte

  • Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen und Therapien

  • Bundesweit einheitliche Standards und ein Ende der regionalen Unterschiede im Bildungsbereich

  • Barrierefreie Schulen und ausreichend qualifiziertes Personal

  • Unbürokratische Verfahren statt monatelanger Wartezeiten

„Kinder mit Behinderungen brauchen keine Sonderwege, sondern Unterstützung im Alltag. Was ihnen fehlt, ist nicht Willen oder Fähigkeit, sondern ein System, das sie ernst nimmt. Kinderrechte sind nur dann etwas wert, wenn sie gelebt werden“, betont Steger.

Presseaussendung

Inklusive Bildung darf nicht am Bundesland scheitern

Ob ein Kind Schulassistenz rechtzeitig, ausreichend oder überhaupt erhält, hängt in Österreich vielerorts nicht vom tatsächlichen Unterstützungsbedarf ab, sondern vom Wohnort. Während manche Bundesländer klare Verfahren und zentrale Ansprechpartner:innen eingerichtet haben, existieren andernorts bis heute keine einheitlichen oder rechtlich abgesicherten Modelle. Eltern müssen dort Anträge bei verschiedenen Stellen einreichen, Zuständigkeiten selbst klären und oft monatelang auf Entscheidungen warten.

„Ein Kind mit Assistenzbedarf sollte in jedem Bundesland dieselben Rechte haben. Stattdessen entscheidet oft die Postleitzahl, ob Inklusion möglich ist“, so die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger.

Unterschiedliche Wege, ungleiche Chancen

In einzelnen Bundesländern ist Schulassistenz rechtlich fest verankert, in anderen wird sie über Sozialhilfe, Förderprogramme oder projektbezogene Finanzierungen abgewickelt. Das führt dazu, dass die Unterstützung in manchen Regionen verlässlich im Unterricht eingebunden ist, während anderswo nur befristete oder stundenweise Lösungen angeboten werden. Ganz zu schweigen von Bundesländern, in denen Eltern selbst Träger suchen müssen, weil die öffentlichen Strukturen fehlen. Für Familien bedeutet das Unsicherheit und permanente Abhängigkeit vom Wohlwollen lokaler Behörden.

Durch die Sparprogramme einzelner Bundesländer kommte es auch vermehrt zu Stundenreduktionen in der Schulassistenz. Das führt in der Praxis oftmals dazu, dass Kinder die Schule gar nicht mehr oder nicht ausreichend besuchen können. Dadurch fällt ein ganzer Bildungsweg unbedachten Sparmaßnahmen der Bundesländer zum Opfer.

„Es kann nicht sein, dass zwei Kinder mit gleichem Bedarf völlig unterschiedliche Chancen haben, nur weil sie in verschiedenen Bundesländern wohnen“, so Steger.

Rechtlich eindeutig, aber praktisch zersplittert

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen gilt bundesweit, doch die Zuständigkeiten und Abläufe in der Umsetzung sind zersplittert. In einem Teil des Landes existieren definierte Qualifikationsanforderungen und stabile Beschäftigungsmodelle, in anderen werden Schulassistenzen auf Projektbasis angestellt, schlecht bezahlt oder kurzfristig ausgetauscht. Schulen berichten, dass sie jedes Jahr aufs Neue kämpfen müssen, um die Unterstützung halbwegs abzusichern.

„Wir haben ein Menschenrecht auf Bildung, das alle Bewohner:innen Österreichs schützen soll. Jedes Bundesland setzt dieses jedoch unterschiedlich in Ausmaß und Qualtiät um. Das ist keine Gleichbehandlung“, so Steger.

Fehlende Regelungen lassen Kinder zurück

Besonders problematisch sind jene Regionen, in denen es überhaupt keine klaren gesetzlichen Bestimmungen gibt. Dort hängt alles vom Engagement einzelner Schulträger, Direktor:innen oder Sozialorganisationen ab. Familien werden zu Bittstellern, weil Verfahren nicht geregelt, Rollen nicht definiert und Zuständigkeiten nicht zuordenbar sind. Kinder verpassen Unterricht, weil niemand weiß, wer die Assistenz finanzieren soll oder wer die Verantwortung trägt.

Schulassistenz braucht bundesweite Verbindlichkeit

Inklusion darf nicht länger eine Frage des Wohnorts sein. Schulassistenz muss in jedem Bundesland denselben Zugang, dieselbe Qualität und dieselbe Verlässlichkeit bieten, damit Kinder mit Behinderungen überall dieselben Chancen haben. Eine Schule kann nur inklusiv arbeiten, wenn die Ressourcen planbar sind und zwar ab dem ersten Schultag, nicht nach Monaten administrativer Verzögerungen.

Die bereits angelaufenen Harmonisierungsbestrebungen im Bereich der Persönlichen Assistenz müssen ausgebaut werden und die Schulassistenz muss Teil der Bestrebungen sein. Hier braucht es weitere Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, um die UN-Behindertenrechtskonvention endlich umfassend umzusetzen.

Inklusion endet nicht am Schulhof, sondern beginnt dort

Inklusion ist mehr als eine Idee. Sie braucht klare Gesetze, stabile Strukturen und die Gewissheit, dass jedes Kind Unterstützung bekommt, egal wo es wohnt oder zur Schule geht. Österreich braucht ein Schulsystem, das für alle da ist und die gleichen Voraussetzungen zur Entwicklung für jedes Kind bereitstellt.

„Schulassistenz ist keine Frage der politischen Stimmung und kein Budgetversuchsfeld. Sie ist die Grundlage dafür, dass Kinder mit Behinderungen nicht nur anwesend sind, sondern wirklich dazugehören“, betont Steger.

Presseaussendung

 

Zusätzlich würden wir Sie gerne auf das Terminaviso für die Hybride Pressekonferenz „Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Österreich“ am 19.11. hinweisen: AVISO Pressekonferenz „Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Österreich“

Behindertenanwältin kritisiert Stärkung der Sonderschule in Oberösterreich

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, zeigt sich zutiefst besorgt über die Pläne des Landes Oberösterreich, Sonderschulen neu zu errichten oder zu renovieren. Dieser Schritt widerspricht internationalen Menschenrechtsstandards und markiert einen deutlichen Rückschritt in der österreichischen Bildungspolitik. Während viele Staaten inklusive Strukturen ausbauen, werden in Oberösterreich neue Mauern errichtet und damit alte Denkmuster einzementiert.

Segregation löst keine Probleme

Die Rückkehr zur Sonderschule wird aktuell vielerorts als pragmatische und pädagogisch sinnvolle Option dargestellt. Tatsächlich ist sie eine neue Verpackung für ein längst überholtes Konzept. Trennung wird mit Entlastung, Schutz und besserer Förderung begründet, doch pädagogisch und menschenrechtlich ist sie ein Irrweg. Inklusive Bildung ist kein Luxusprojekt, das nur in „guten Zeiten“ funktioniert, sondern ein völkerrechtlich verankertes Recht jedes Kindes. Separation bedeutet die Sortierung von Kindern und nicht die Weiterentwicklung des Schulsystems.

„Wenn wir Kindern mit Behinderungen eigene Schulen bauen, sagen wir ihnen: Euer Platz ist nicht in der Mitte dieser Gesellschaft. Das ist ein fatales Signal, pädagogisch und menschenrechtlich“, so Steger.

Wenn ein unvollständiges System zur Begründung wird

Schwierigkeiten im Alltag vieler Schulen sind real. Zu wenig Assistenz, fehlende multiprofessionelle Teams, unzureichende Ressourcen und komplizierte Verfahren erschweren die Umsetzung inklusiver Bildung. Doch ein System, das unvollständig umgesetzt wurde, als Beweis für das Scheitern von Inklusion heranzuziehen, ist politisch bequem, aber pädagogisch falsch.

Eine Sonderschule wirkt nur deshalb wie eine schnelle Lösung, weil sie über Jahrzehnte ausgebaut wurde. Die inklusive Schule hingegen wurde an vielen Orten in Teilen begonnen, aber nie konsequent umgesetzt und mit den notwendigen Strukturänderungen fertig gedacht.

„Wenn die Politik ein halbherzig unvollendetes System als gescheitert erklärt, zahlen die Kinder am Ende des Tages die Zeche“, so Steger.

Trennung nimmt Kindern Chancen und der Gesellschaft Zukunft

Sonderschulen entziehen Kindern alltägliche Begegnungen, gemeinsame Schulwege, spontane Freundschaften und selbstverständliche Teilhabe. Sie schaffen Räume, die nicht die Realität widerspiegeln, sondern künstliche Ausschnitte ohne Vielfalt und Sozialkontakt. Kinder mit Behinderungen verlieren Sichtbarkeit und Selbstbestimmung. Kinder ohne Behinderungen verlieren die Erfahrung, dass Unterschiedlichkeit normal ist.

„Eine Schule ohne Vielfalt ist kein normaler Ort“, so Steger. „Sie ist ein künstlicher Raum, der das echte Leben ausblendet. Wer Kindern das Miteinander nimmt, produziert Berührungsängste von morgen.“

Wer Inklusion verhindert, produziert langfristig Berührungsängste, Vorurteile und Ausgrenzung und damit jene Probleme, die Bildung eigentlich lösen sollte.

Inklusion funktioniert dort, wo man sie ernst nimmt

Viele Schulen zeigen bereits, wie gut Inklusion gelingen kann. Dort wird im Team gearbeitet, Unterricht wird flexibel gestaltet, und Unterstützung kommt dorthin, wo sie benötigt wird, nämlich ins Klassenzimmer. Diese Schulen sind kein pädagogischer Zufall, sondern das Ergebnis einer Haltung, die Vielfalt als Realität anerkennt. Wenn Inklusion scheitert, scheitert nicht das Prinzip, sondern der politische Wille, das Prinzip umzusetzen.

Der Neubau von Sonderschulen zementiert alte Strukturen, statt Zukunft zu gestalten. Die hohe Professionalität und die Expertise aus den Sonderschulen müssen endlich in die Regelschulen einfließen, nur so kann das Recht auf inklusive Bildung eingelöst werden.

„Wer Inklusion ernst meint, darf Expertise nicht auslagern. Das Wissen und die Professionalität der Sonderschulen gehören in die Regelschulen – alles andere ist ein bildungspolitischer Rückschritt“, so Steger.

Klare Forderung an die Politik

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert den Bundesminister für Bildung und die Entscheidungsträger in Oberösterreich unmissverständlich auf, den Bau neuer Sonderschulen zu stoppen. Stattdessen sollen jene Mittel, die für neue getrennte Einrichtungen vorgesehen sind, in inklusive Strukturen investiert werden. Diese Mittel sollen in Assistenz, multiprofessionelle Teams, barrierefreie Gebäude, zeitgemäße pädagogische Ausbildung und verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen, die Inklusion nicht zur Ausnahme, sondern zur Selbstverständlichkeit machen, fließen.

„Österreich hat sich verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen“ , so Steger. „Diese Verpflichtung darf nicht politischer Stimmungslage oder kurzfristiger Erleichterung geopfert werden. Zukunft baut man nicht mit neuen Mauern, sondern mit dem Mut, inklusive Schulen endlich zu vollenden. Kinderrechte gelten nicht irgendwann. Kinderrechte gelten heute, immer und überall“

Presseaussendung