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Aktuelles

Behindertenanwältin nutzt den weltweiten "Ataxia Awareness Day", um Ataxie in das Blickfeld der Öffentlichkeit zu stellen. Was ist Ataxie? Welche Herausforderungen gibt es?

Als Ataxie wird eine Bewegungsstörung bezeichnet. Typische Symptome sind laut der „Selbsthilfegruppe Friedreich Ataxie“ zum Beispiel Koordinationsprobleme oder eine undeutliche Sprache. Diese Symptome werden auf das Absterben von Nervenzellen besonders im Kleinhirn zurückgeführt. Die Ursachen von Ataxien sind vielfältig und es gibt verschiedene Arten.

Friedreich Ataxie als häufigste Art

Die häufigste Form der Ataxie ist die Friedreich Ataxie (FA). Diese ist eine seltene neuro-muskuläre, progressive und rezessive genetische Erkrankung. Sie betrifft Nerven, Muskeln und Herz und verändert das Leben der erkrankten Person tiefgreifend. In Österreich gibt es ca. 180 Personen mit Friedreich Ataxie. Für diese gibt es seit Jänner 2023 die Selbsthilfegruppe Friedreich Ataxie Austria. Die Gruppe bietet eine Plattform für Austausch und Ratschläge für erkrankte Personen, aber auch für Angehörige, Ärzt:innen, Therapeut:innen und Menschen mit anderer Ataxie-Form. Es gibt mittlerweile rund 75 Mitglieder, welche sich 4x im Jahr in Wien, Linz, Innsbruck oder Graz treffen. Weitere Information zur Krankheit, Medienbeiträge und Berichte findet man auf der Homepage www.friedreich-ataxie.at .

Strukturelle Probleme

In Gesprächen mit den Mitgliedern der Selbsthilfegruppe fallen der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, strukturell ähnliche Probleme und Hürden auf.

Diese reichen von Schwierigkeiten bei der Beantragung von Leistungen wie Pflegegeld oder persönlicher Assistenz bis zu Problemstellungen im Bereich der Arbeit. So brauche es oftmals mehrere Anträge und Beschwerden, bevor die korrekte Pflegegeldstufe oder eine konkrete Rehabilitationsmaßnahme zuerkannt werde. Der erste Antrag endet häufig mit einer kategorischen Ablehnung, sagt die Interessensvertretung.

In der Arbeitswelt ist den erkrankten Personen häufig eine Vollzeitbeschäftigung nicht möglich, so die Interessensvertretung weiter. Gestiegene Lebenserhaltungskosten und fehlender Gehaltsausgleich können gravierenden Langzeitfolgen haben. Letztlich steigt somit die Armutsgefahr bis in die Pension.

Unterschiedliche Voraussetzungen für Unterstützungsleistungen der Bundesländer stellen Personen mit Ataxie vor zusätzliche Herausforderungen. Insbesondere bei der Persönlichen Assistenz gibt es trotz Bestrebens des Bundes zur Harmonisierung noch immer verschiedenste Modelle in den einzelnen Bundesländern, was in der Praxis zu Problemen bei Antragstellung, Organisation und Finanzierung führt.

Forderung nach Verbesserung

Für Menschen mit Ataxie kann die bestehende Selbsthilfegruppe die Möglichkeit für Austausch und Verständnis bieten. Zusätzlich sind Physiotherapie oder Rehabilitation wichtig, um den Verlauf der Krankheit zu bremsen.

„Es braucht geschultes und interdisziplinäres Personal bei der Anerkennung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Notwendig ist eine Gesamtbetrachtung der einzelnen Personen und aller ihrer Lebensumstände anstatt der momentan existierenden einzelnen Begutachtungen durch ärztliches Personal. Dieses erfasst leider die Problemstellungen im Alltag oft nicht vollständig“, so Steger abschließend.

Durch eine einheitliche, interdisziplinäre Stelle für Begutachtungen von und zur Anerkennung von Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen würde es gravierende Verbesserungen in den Bereichen der Persönlichen Assistenz, des Pflegegelds oder auch der Rehabilitationsmaßnahmen geben. Damit könnte Österreich nicht nur Menschen mit Ataxie sondern allen Menschen mit Behinderungen eine umfängliche Teilhabe in sämtlichen Lebensbereichen ermöglichen.

Presseaussendung

Tätigkeitsbericht 2024 der Behindertenanwältin zeigt Rekordzahlen und dringenden Handlungsbedarf

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, hat heute ihren Tätigkeitsbericht 2024 veröffentlicht. Der Bericht macht klar: Menschen mit Behinderungen in Österreich sind nach wie vor mit massiven Benachteiligungen konfrontiert. Die Nachfrage nach Unterstützung und Beratung steigt stetig.

Rekordzahlen bei Anfragen und Schlichtungen

  • 1.709 Anfragen im Jahr 2024 (+23 % gegenüber 2023).
  • 425 Schlichtungsverfahren österreichweit, davon 53 vom Büro der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen begleitet
  • Neue Regionalbüros in Graz und Salzburg verbessern Beratung vor Ort.

„Die Zahlen sind ein deutliches Signal: Diskriminierungen sind kein Randthema, sondern betreffen den Alltag tausender Menschen mit Behinderungen“, so Steger.

Lücken trotz Fortschritten

Trotz der Novelle des Bundesbehindertengesetzes (BBG) im Juli 2024 und bestehender Schutzgesetze (BGStG, BEinstG) bleiben große Herausforderungen bestehen:

  • Ungleiche Persönliche Assistenz: Während am Arbeitsplatz einheitliche Regelungen gelten, ist der Zugang in der Freizeit und bei der Inanspruchnahme von Bildungsangeboten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dies hat gravierende Folgen für die Selbstbestimmung.

  • Mangelnde Barrierefreiheit: Viele öffentliche Gebäude, Verkehrssysteme und digitale Angebote sind trotz gesetzlicher Verpflichtung nach wie vor nicht barrierefrei nutzbar.

  • Geringes gesellschaftliches Bewusstsein: Diskriminierungen werden oft nicht erkannt oder gemeldet und Betroffene fühlen sich im Stich gelassen.

Politische Forderungen der Behindertenanwältin:

  1. Bundeseinheitliche Persönliche Assistenz: Harmonisierung der Regelungen in Arbeit, Freizeit und Bildung, um Ungleichbehandlungen zu beenden.

  2. Schlichtung und Antidiskriminierungsstellen stärken: Größere Bekanntheit der Stellen schaffen, einen niederschwelligen Zugang bereitstellen, ausreichend Ressourcen für die steigende Zahl an Anfragen sichern.

  3. Bewusstseinsbildung: Informationskampagnen und verpflichtende Sensibilisierungstrainings in Schulen, öffentlicher Verwaltung und Unternehmen.

  4. EU-Richtlinien ambitioniert umsetzen: Stärkung von Unabhängigkeit und ausreichende Bereitstellung von Ressourcen für Gleichbehandlungsstellen.

  5. Digitale Barrierefreiheit: Konsequente Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) ab Mai 2025, besonders für Webseiten, Apps und E-Commerce-Angebote.

„Der Tätigkeitsbericht 2024 zeigt deutlich auf, dass es noch immer großen Handlungsbedarf zur gelebten Inklusion von Menschen mit Behinderungen gibt. Wir brauchen ein Ende der föderalen Flickenteppiche und ein klares politisches Bekenntnis: Barrierefreiheit und Teilhabe sind kein Luxus, sondern ein Grundrecht“, so Steger.

Der Tätigkeitsbericht 2024 der Behindertenanwältin ist unter folgendem Link abrufbar: Tätigkeitsbericht 2024
QR-Codes im Tätigkeitsbericht 2024

Österreich muss den Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderungen stärken und Inklusion wirksamer umsetzen

Der aktuelle Bericht der Gruppe Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses über den Besuch in Österreich macht deutlich, dass Menschen mit Behinderungen weiterhin strukturellen Benachteiligungen ausgesetzt sind.

„Besonders der erschwerte Zugang zur Justiz und die fehlende Gleichstellung im Bildungs- und Arbeitsbereich zeigen, dass wir beim Diskriminierungsschutz dringend nachbessern müssen“, betont die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger.

Der Bericht hebt deutlich hervor, dass Diskriminierung aufgrund einer Behinderung in Österreich nicht wie andere Diskriminierungsgründe über das Gleichbehandlungsgesetz geregelt ist, sondern über das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Diskriminierte Menschen mit Behinderungen müssen daher Schlichtungsverfahren durchlaufen und haben nicht die Möglichkeit der Feststellung der Diskriminierung durch die Gleichbehandlungskommission. Diese Ungleichbehandlung erschwert nach Ansicht der teilnehmenden Organisationen der Zivligesellschaft die Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen erheblich.

Zudem wird kritisiert, dass die vollständige Inklusion in Bildung und Arbeitswelt noch nicht erreicht ist. Folgende Punkte werden dabei besonders hervorgehoben:

  • Menschen mit Behinderungen erhalten in tagesstrukturierenden Werkstätten der Bundesländer oft nur Taschengeld statt fairer Entlohnung.
  • Der Zugang zu persönlicher Assistenz unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich.
  • Für inklusive Bildung fehlen die notwendigen Ressourcen, sodass Kinder mit Behinderungen nach wie vor häufig nicht in Regelschulen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen unterrichtet werden.
  • In Medien sind Menschen mit Behinderungen weiterhin stark unterrepräsentiert und oft klischeehaft dargestellt.

Die aufgezeigten Mängel sind ein klarer Auftrag an Politik und Gesellschaft, Barrieren konsequent abzubauen und die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen aktiv voranzutreiben. Dazu braucht es nicht nur gesetzliche Anpassungen, sondern auch ausreichende finanzielle Mittel und eine Bewusstseinsänderung in allen Lebensbereichen.

Im Bericht positiv hervorgehoben wird, dass Österreich mit dem Barrierefreiheitsgesetz sowie dem Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022–2030 wichtige Schritte gesetzt hat. Entscheidend ist es nun, diese Maßnahmen wirksam umzusetzen und Menschen mit Behinderungen dabei systematisch einzubinden.

„Inklusion ist ein Menschenrecht. Österreich muss sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“, so Steger

Presseaussendung

Schule und Nachmittagsbetreuung führen oft zu Belastung für Familien statt Chancengleichheit für Kinder mit Behinderungen

Zum diesjährigen Schulbeginn weist die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, auf die nach wie vor gravierenden Lücken im Bereich der schulischen und außerschulischen Betreuung hin.

„Für viele Familien mit Kindern mit Behinderungen bedeutet der Schulstart nicht nur Freude, sondern auch große Belastungen. Während die Regelschulen zunehmend ganztägige Betreuung anbieten, bleibt das Angebot für Kinder mit Behinderungen unzureichend – und das trotz des Rechts auf Gleichbehandlung und Inklusion“, betont Steger.

Fehlende Assistenz und Barrieren im Alltag

Besonders problematisch ist, dass Nachmittagsbetreuungen oder Ferienangebote häufig nicht barrierefrei zugänglich sind oder schlicht nicht über die notwendige personelle Ausstattung verfügen, um Kinder mit Behinderungen zu begleiten. Eltern würden dadurch gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit einzuschränken oder ganz aufzugeben. Da Care-Arbeit von Kindern und Angehörigen nach wie vor häufig Frauen und Mütter trifft, sind die faktischen Auswirkungen auf Gender-Pay-Gap und Geschlechtergerechtigkeit dabei nicht zu unterschätzen.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass die Verantwortung auf die Familien abgeschoben wird. Inklusion darf nicht am Schultor enden. In der Schule und in der Nachmittagsbetreuung müssen Kinder mit Behinderungen dieselben Chancen haben wie alle anderen“, so Steger.

Forderung nach klaren politischen Maßnahmen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert die Politik und die zuständigen Behörden auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und die notwendigen Ressourcen bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Ausbau barrierefreier Nachmittags- und Ferienbetreuung,

  • gesicherte Finanzierung von Assistenz- und Stützkräften im schulischen und außerschulischen Bereich,

  • bundesweit einheitliche Standards zur Qualitätssicherung,

  • enge Zusammenarbeit mit den Familien und Partizipation bei der Gestaltung inklusiver Angebote.

„Gleiche Rechte müssen auch gleiche Chancen in der Betreuung bedeuten. Nur so können wir eine echte Teilhabe aller Kinder gewährleisten“, fordert Steger.

Presseaussendung

 

Deutlicher Anstieg bei Beratungszahlen – Regionale Präsenz stärkt Rechte und Bewusstsein für Barrierefreiheit und Antidiskriminierung

Die neu eingerichteten Regionalbüros der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen in Salzburg und Graz sowie die Zentrale in Wien verzeichnen im Jahr 2025 einen bemerkenswerten Erfolg. Die steigende Zahl an Beratungen, die hohe Zufriedenheit der Ratsuchenden sowie die gestärkte regionale Präsenz zeigen deutlich: Die Dezentralisierung der Gleichbehandlungsarbeit wirkt – und sie wirkt nachhaltig.

„Unsere Regionalbüros sind zu wichtigen Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen geworden. Sie bieten nicht nur rechtliche Beratung, sondern auch konkrete Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen“, betont Mag.a Christine Steger, die seit 2023 als Anwältin für Gleichbehandlungsfragen tätig ist.

Rund 20% mehr Fälle im ersten Halbjahr 2025

Im ersten Halbjahr 2025 wurden in den drei Regionalbüros rund 20% mehr Fälle als im Vergleichszeitraum im Vorjahr bearbeitet. Die häufigsten Themen betrafen Diskriminierungen im Bereich Arbeit, Barrierefreiheit im Alltag sowie den Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen.

Die Regionalbüros arbeiten eng mit lokalen Interessensvertretungen, Behörden und Institutionen zusammen. „Diese Vernetzung ermöglicht es uns, Lösungen direkt vor Ort zu erarbeiten und strukturelle Barrieren gezielt abzubauen“, so Steger.

Dazu werden pro Bundesland zweimal jährlich Vernetzungstreffen mit den regionalen Stakeholder:innen abgehalten. Diese waren in ihrer ersten Runde ausgesprochen gut besucht und führten zu einer noch stärkeren Vernetzung innerhalb der Bundesländer.

Stärkung der Rechte durch Nähe

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der niederschwelligen und wohnortnahen Unterstützung. Durch die persönliche Präsenz in Salzburg, Graz und Wien ist es gelungen, Menschen in allen Teilen Österreichs besser zu erreichen. Auch die verstärkte Zusammenarbeit mit Selbstvertretungsorganisationen und der Zivilgesellschaft trägt zur hohen Wirksamkeit der Regionalbüros bei.

Ausschlaggebend für die aufsuchende Beratung sind nicht nur die regionalen Sprechtage, sondern auch die Arbeit mit den Interessensvertretungen und Trägern. „Je mehr Menschen über ihre Rechte Bescheid wissen, desto stärker können wir daran arbeiten, dass Österreich ein barriere- und diskriminierungsfreier Ort für alle Einwohner:innen wird,“ so Steger.

Ausblick: Weitere Maßnahmen zur Stärkung geplant

Für die kommenden Jahre plant die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen den weiteren Ausbau mobiler Beratungsangebote sowie barrierefreier Informationsformate. Um Menschen mit Behinderungen noch niederschwelliger zu erreichen, wurde bereits begonnen vermehrt Sprechtage und Vernetzungstreffen auch abseits der Landeshauptstädte abzuhalten. „Gleichbehandlung darf kein Luxus sein – sie muss für alle Menschen in Österreich selbstverständlich sein. Unsere Arbeit ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft“, führt Steger aus.

Presseaussendung

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen ist besorgt über erhöhte Anfragen von Familien, deren Kinder keinen Zugang zu Ferienbetreuungsangeboten erhalten

Während sich viele Kinder und Jugendliche bereits auf entspannte Ferien freuen, erleben Kinder mit Behinderungen und ihre Familien oft eine Zeit voller Stress, Enttäuschung und Ausgrenzung. Die Ferienbetreuung, die eigentlich Entlastung und Teilhabe bieten soll, ist vielerorts in Österreich nur auf dem Papier tatsächlich für alle zugänglich. Eltern berichten von kurzfristig abgesagten Betreuungsplätzen, fehlendem geschulten Personal und mangelnder Barrierefreiheit. „Oft entscheidet der Einsatz von engagierten Gemeinderät:innen und Bürgermeister:innen, ob Kinder mit Behinderungen Zugang zu Ferienbetreuungsplätzen erhalten,“ erklärt die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger. Viele Familien müssen jedes Jahr aufs Neue darum kämpfen, einen verlässlichen Betreuungsplatz für ihr Kind mit Behinderungen zu erhalten.

Fehlende Finanzierung von Personal durch Gemeinden und Länder

„Kinder mit Behinderungen werden häufig nicht als integraler Bestandteil der Zielgruppe für Ferienbetreuung gesehen. Gibt es Unterstützungsbedarfe, winken Gemeinden oft großräumig ab: Keine Kapazitäten für behinderte Kinder, weil kein „extra“ Personal eingestellt wird“ stellt Steger fest. Gemeinden und Länder stellen oft nicht genug finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Einstellung von genügend Personal zu ermöglichen, damit Kinder mit Behinderungen eine Ferienbetreuung bekommen können. Aus zahlreichen Fällen ist erkennbar, dass durch diese Mangelfinanzierung in vielen Organisationen geschultes Personal im pflegerischen oder pädagogischen Bereich gänzlich fehlt oder nur unzureichend eingesetzt werden kann. Daher ist eine zentrale Forderung, Betreuung für alle Kinder endlich ausreichend zu finanzieren.

„Es braucht einen gleichberechtigten Zugang für alle Kinder zu angemessener Ferienbetreuung,“ so Steger. „Dazu muss es eine ausreichende Finanzierung geben.“

Mangelnde Angebote führen letztlich auch dazu, dass Alleinerzieher:innen oft keiner Beschäftigung nachgehen können, die ihren Lebensunterhalt deckt. Dadurch rutschen ganze Familien in Armut mit langfristigen Auswirkungen auf das gesamte Erwerbsleben. Nicht zu unterschätzen ist auch, dass diese Folgen überproportional betreuende Frauen betreffen. „Damit ist mangelnde Ferienbetreuung auch ein Thema der Geschlechtergerechtigkeit,“ fasst Steger zusammen.

Obwohl Kinder mit Behinderungen laut der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Teilhabe und gleichwertige Freizeitangebote haben, sieht die Realität oft anders aus.

"Die Anträge auf beispielsweise zusätzliche Assistenz für die Ferienzeit werden oftmals pauschal abgelehnt, da die Ländergesetze keine Grundlagen vorsehen", so Steger. „Das System ist mit zu großen bürokratischen Hürden verbunden und für die Familien nicht nachvollziehbar. Es fehlt an der Finanzierung von ausreichenden Angeboten durch die Länder und Gemeinden. Es braucht endlich gesetzlich verbriefte Grundlagen für Ferienbetreuung und einfache, transparente und ausreichend finanzierte Angebote in allen Bundesländern. Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf Freizeit und Gemeinschaft unter Gleichaltrigen.“

Presseaussendung

Behindertenanwältin Christine Steger und der Verein „im spektrum" weisen am Autistic Pride Day auf notwendige Verbesserungen im Lebensalltag für Personen im Autismus-Spektrum hin

Der Autistic Pride Day findet jährlich am 18. Juni statt. Er wurde im Jahr 2005 ins Leben gerufen. Der Hintergrund des Tages ist der Wunsch nach gesellschaftlicher Akzeptanz von autistischen Menschen. Inklusion darf nicht optional bleiben, sondern ist für die gesamte Gesellschaft unverzichtbar. Dieser Tag gibt autistischen Personen den Raum, sich selbst zu feiern und für eine echte Veränderung in allen Lebensbereichen zu sorgen.

Gesellschaftliche Akzeptanz beinhaltet auch ein Umdenken und ein Akzeptieren von Veränderungen hinsichtlich veralteter Sichtweise auf Autismus in der Gesellschaft. Es bedeutet weg von einer Pathologisierung und einem defizitären Denken hin zu einer Anerkennung der neurologischen Vielfalt und dem Blick auf individuelle Möglichkeiten sowie Schwierigkeiten zu kommen.

Behindertenanwältin Mag.a Christine Steger dazu: „Inklusion auch für Menschen mit nicht auf den ersten Blick sichtbaren Behinderungen wird in Österreich noch immer nicht ausreichend gelebt. Einerseits müssen die Zuschreibungen und Stereotype in der Gesellschaft abgebaut werden. Andererseits braucht es auch konkrete Angebote und Maßnahmen, wie zum Beispiel einen gleichberechtigten Zugang zur Persönlichen Assistenz oder Unterstützten Kommunikation.“

Der Autistic Pride Day bedeutet, Vielfalt in allen Facetten zu leben

Die Bedeutung des Autistic Pride Day unterstreicht auch Chiara Brandstätter, Mitglied bei „im spektrum – Verein zur Sensibilisierung für das Autismus-Spektrum“:

„Autistic Pride macht für mich Sinn. Denn Autismus ist nichts, für das man sich schämen muss. Diese Scham über das eigene Autistisch-Sein habe ich (und wohl viele andere auch) schon früh erfahren. Pride ist auch das Gegenteil von Scham. Wir müssen uns nicht schämen. Wir sind gut so, wie wir sind. Wir sind nicht kaputt.

Autistic Pride bedeutet für mich auch Gemeinschaft. Ich bin nicht allein, ich kenne jetzt andere autistische Leute. Wir sind alle ganz verschieden, niemand ist gleich. Autistic Pride bedeutet für mich auch, mich zu freuen, Teil einer Community zu sein. Ich bin nicht allein.

Ich wünsche mir eine inklusive Welt, in der Menschen unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit wertgeschätzt werden. Unser Wert hängt nicht an unserer Leistung. Unser Wert hängt auch nicht an unseren sprachlichen Fähigkeiten. Unser Wert hängt nicht an unserer Anpassungsfähigkeit. Wir sind alle wertvoll. Niemand kann etwas an unserem Wert verändern. Autismus verändert nicht, wie wertvoll wir sind.

Autistic Pride ist für mich auch die Antwort auf diese Zweifel: Ich bin okay, so wie ich bin. Autistisch sein bedeutet nicht, dass man besser oder schlechter ist als andere. Manchmal brauche ich Unterstützung. Das ist okay.“

„Im spektrum – Verein zur Sensibilisieriung für das Autismus-Spektrum“ (Home - im Spektrum) ist eine Gruppe, die überzeugt ist, dass die Zeit und unsere Gesellschaft reif ist für einen informierten und selbstverständlichen Umgang mit dem Thema Autismus. Der Verein besteht aus Menschen im Autismus-Spektrum, Angehörigen und Professionellen, die sich seit mehreren Jahren mit dem Thema beschäftigen.

Gemeinsam mit dem „im spektrum – Verein zur Sensibilisierung für das Autismus-Spektrum“ fordert Behindertenanwältin Christine Steger daher konkrete Maßnahmen zur Inklusion von Personen im Autismus-Spektrum: 
Forderungen

Presseaussendung

Neue Anlaufstelle stärkt bundesweite Unterstützungsstruktur für Menschen mit Behinderungen bei Diskriminierungen


Bildbeschreibung: v.l. Niederl, Steger, Rauch, Stadel

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Christine Steger, hat heute gemeinsam mit Sozialminister Johannes Rauch ihr neues Regionalbüro WEST in Salzburg eröffnet. Es bietet Menschen mit Behinderungen in Salzburg, Tirol und Vorarlberg einen lokalen Zugang zu kostenloser Beratung, Information und Unterstützung bei erfahrenen Diskriminierungen im Alltag und begleitet Menschen mit Behinderungen bei Schlichtungsverfahren. Gefördert wird auch die Vernetzung und Kooperation mit lokalen Organisationen in den Ländern. “Mit dem neuen Regionalbüro stärken wir die bundesweite Unterstützungsstruktur für Menschen mit Behinderungen deutlich”, sind sich Behindertenanwältin Steger und Sozialminister Rauch bei der Eröffnung einig. Das Büro in Salzburg ist neben einem weiteren neuen Regionalbüro SÜD in Graz und dem bestehenden Regionalbüro OST in Wien die dritte regionale Anlaufstelle der Behindertenanwaltschaft. 

Das Büro der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen wurde 2006 in Wien errichtet. Seither unterstützt und berät die Behindertenanwältin mit ihren Mitarbeiter:innen bei vermuteten Diskriminierungen im Alltag oder im Beruf. Jedes Jahr werden mehrere hundert Beratungen über die Telefonhotline, per Mail oder persönlich durchgeführt und über rechtliche Möglichkeiten informiert. Liegen mögliche Diskriminierungen vor, kann die Behindertenanwältin auch bei Schlichtungsverfahren begleiten. Beratung und Unterstützung durch das Büro sowie der Zugang zur Telefonhotline sind für alle Menschen kostenlos.

Lokale Anlaufstellen zu den Unterstützungsmöglichkeiten durch die Behindertenanwältin bieten seit diesem Jahr eigene Regionalbüros. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür wurden bereits im Sommer 2024 geschaffen. Neben dem bereits eröffneten Regionalbüro Süd in Graz für die Steiermark, Kärnten und das Burgenland und dem Regionalbüro Ost für Wien, Nieder- und Oberösterreich wurde heute das dritte Regionalbüro in Salzburg eröffnet.

“Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Mit deutlich mehr Budget für die berufliche Teilhabe und Pilotprojekten für eine Persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen sowie ‘Lohn statt Taschengeld’ haben wir wichtige Schritte gesetzt, die uns diesem Ziel näherbringen”, betont Sozialminister Johannes Rauch. “Ein selbstbestimmtes Leben bedeutet aber auch, sich mit den richtigen Instrumenten gegen Diskriminierungen wehren zu können. Mit den neuen Regionalbüros der Behindertenanwältin schaffen wir einen lokalen und noch einfacheren Zugang zu Informationen und Beratungen über die richtigen Beschwerdemöglichkeiten und weiteren Begleitung auf regionaler Ebene.”

Bundesweite Unterstützungsstruktur deutlich gestärkt

Das neue Regionalbüro WEST führt die laufenden Geschäfte der Behindertenanwältin in Salzburg, Tirol und Vorarlberg auf regionaler Ebene. Dadurch ist künftig auch in den westlichen Regionen Österreichs eine verlässliche Anlaufstelle bei Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen vorhanden, um ihnen den Weg zu ihren Rechten zu ebnen.

“Diskriminierung kennt keine Grenzen. Daher ist es essenziell, dass der Schutz vor Diskriminierung einfach zugänglich ist. Die neuen Regionalbüros leisten hierzu einen entscheidenden Beitrag: Sie bieten Beratung und Information zu Beschwerdemöglichkeiten und rechtlichen Wegen an, gewährleisten eine Begleitung und Unterstützung bei Diskriminierungsfällen und fördern Vernetzung, Kooperation und Information sowohl für die von Diskriminierung betroffenen Menschen als auch für Organisationen und Institutionen. Damit ist sichergestellt, dass niemand durch bürokratische Hürden oder räumliche Distanz benachteiligt wird“, betont Behindertenanwältin Christine Steger.

Neben der Beratung und den richtigen Informationen sind Schlichtungen im Schutz vor Diskriminierungen das zentrale Instrument. Sie bieten die Möglichkeit, Konflikte auf eine faire und einvernehmliche Weise zu lösen und dabei oft langwierige Verfahren zu vermeiden. Die neuen Regionalbüros der Behindertenanwältin begleiten diese Verfahren auf regionaler Ebene und bringen diese Form der Konfliktlösung noch näher zu den betroffenen Menschen.

Kooperation auf regionaler Ebene

Die Regionalbüros arbeiten zudem eng mit lokalen Organisationen und anderen Anlaufstellen zusammen, um ihre Angebote bestmöglich an die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen vor Ort anzupassen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Aufklärung über Diskriminierungen und die entsprechenden Beschwerdemöglichkeiten.

Presseaussendung

Anhaltende Barrieren und mangelndes Bewusstsein führen zu Diskriminierung und Ausschluss


Bildbeschreibung: v.l. Steger und Feuerstein

Zum internationalen Tag der Menschenrechte rücken der Landesvolksanwalt von Vorarlberg und die Bundesbehindertenanwältin die anhaltenden Barrieren auf dem Bregenzer Weihnachtsmarkt in den Fokus. Trotz eines dauerhaft eingefrästen taktilen Leitsystems auf dem Kornmarktplatz, das blinden und sehbeeinträchtigten Menschen eine sichere Orientierung ermöglicht, wurden diese wesentlichen Hilfen durch den diesjährigen Marktaufbau massiv beeinträchtigt. Dies führt zu erheblichen Einschränkungen für Menschen mit Behinderungen - eine Situation, die nach Ansicht der Verantwortlichen dringender Aufmerksamkeit bedarf.

„Das taktile Leitsystem wurde geschaffen, um blinden und sehbeeinträchtigten Menschen die selbstständige Nutzung des öffentlichen Raums zu garantieren. Dass dieses System während des Weihnachtsmarktes unbrauchbar gemacht wird, ist ein Paradebeispiel dafür, wie mangelndes Bewusstsein zu Diskriminierung und Ausschluss führen kann“, kritisiert Klaus Feurstein, Landesvolksanwalt von Vorarlberg. „Es bleibt zu hoffen, dass die heutige Kritik zu einem Umdenken führt und der Weihnachtsmarkt 2025 inklusiv gestaltet wird.“

Barrieren trotz Bescheid

Der Betrieb des Weihnachtsmarktes erfolgt auf Grundlage eines Bescheids, der unmissverständlich festlegt, dass das taktile Leitsystem freizuhalten ist. Als Ersatzlösung könnte in Abstimmung mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband, eine temporäre, rutschfeste Leitlinie angebracht werden. Diese Auflage wurde jedoch ignoriert, was zusätzliche Hindernisse für die betreffende Gruppe geschaffen hat.

In diesem Jahr wurden mehrere Weihnachtsmarkthütten sowie ein beleuchtetes Riesenrad - eine Hauptattraktion - direkt auf dem Leitsystem platziert. Zudem erschweren Hackschnitzel und metallene Rahmen den Zugang für Rollstuhlfahrer:innen. Diese Maßnahmen, als Kälteisolierung gedacht, verdeutlichen die fehlende Sensibilität der Verantwortlichen gegenüber den Anforderungen in Sachen Barrierefreiheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Die Veranstalterin hat das Versäumnis eingestanden und sich entschuldigt. Vor Ort wurde inzwischen eine provisorische Blindenleitlinie angebracht, die jedoch nicht ordnungsgemäß funktioniert. Die Stadt Bregenz und die Bregenz Tourismus & Stadtmarketing GmbH haben zugesichert, für zukünftige Weihnachtsmärkte barrierefreie Lösungen zu erarbeiten.

Menschenrechte und Teilhabe sind nicht verhandelbar

„Barrierefreiheit und Teilhabe sind nicht verhandelbar und haben immer Saison“, betont Christine Steger, Bundesbehindertenanwältin. „Öffentliche Räume wie der Weihnachtsmarkt müssen für alle Menschen zugänglich sein. Es darf nicht sein, dass solche Barrieren jedes Jahr zu Ausschluss und Diskriminierung führen.“

Das taktile Leitsystem wurde dauerhaft in den Kornmarktplatz integriert, um blinden und sehbeeinträchtigten Menschen die Orientierung zu erleichtern. Diesem Anspruch muss es auch während Veranstaltungen gerecht werden. Die Stadt Bregenz hatte vorab Kenntnis von diesen Barrieren, hat diese jedoch nicht verhindert. Dies stellt nicht nur eine Verletzung rechtlicher Vorgaben dar, sondern ist auch menschenrechtlich inakzeptabel.

Forderung nach konsequenten Maßnahmen

Die Situation in Bregenz ist kein Einzelfall. Ähnliche Probleme werden jährlich von Weihnachtsmärkten in anderen Bundesländern gemeldet. Menschen mit Behinderungen sehen sich regelmäßig mit Hindernissen wie unzugänglichen Toiletten, herumliegenden Kabeln und ungeeigneten Bodenbelägen konfrontiert.

Die Stadt Bregenz sowie die Veranstalterin des Weihnachtsmarktes sind aufgefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und verbindliche Lösungen zu schaffen. Sensibilisierung aller relevanten Akteur:innen und barrierefreie Veranstaltungen müssen in den kommenden Jahren oberste Priorität haben.

„Mit diesem Appell hoffen wir auf eine barrierefreie Zukunft für alle Weihnachtsmärkte - denn Inklusion und Menschenrechte dürfen keine Ausnahme sein, sondern müssen Standard werden“, so Feurstein und Steger abschließend.

Presseaussendung

Christine Steger überreicht Empfehlungen für verbesserte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Verhandlungsteams

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen berät Menschen mit Behinderungen, die sich aufgrund von unterschiedlichsten Barrieren und Situationen in ihrem Leben diskriminiert fühlen. Durch diese Tätigkeit hat sie Eindrücke und Erfahrungen über den Lebensalltag von Menschen mit Behinderungen in Österreich, die sie nun mit den Teams bei den Koalitionsverhandlungen geteilt hat.

Einleitend hat die Behindertenanwältin auf bestehende Dokumente zur Umsetzung der völkerrechtlich verpflichtenden Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen hingewiesen. Die Verhandler:innen sollen jedenfalls die Empfehlungen des Fachausschusses der Vereinten Nationen aus 2023 sowie die Vorgaben und Ziele des Nationalen Aktionsplans 2022-2030 berücksichtigen.

Mag.a Christine Steger, Behindertenanwältin: „Österreich hat sich 2008 zur Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Trotzdem gibt es 16 Jahre danach noch Bereiche, in denen dringender Handlungsbedarf besteht. Die Themen Inklusive Bildung und De-Instutionalisierung müssen nun unbedingt angegangen werden.“

Drei weitere Themenbereiche und konkrete Empfehlungen hat die Behindertenanwältin den Verhandlungsteams aufgrund der Erfahrungen aus ihrer Beratungstätigkeit zusätzlich mitgegeben. Zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Österreich soll die zukünftige Bundesregierung in den Bereichen „Barrierefreiheit“, „Bürokratieabbau bei Bedarfsfeststellungen“ und „soziale Gerechtigkeit bei Vergaben“ jedenfalls tätig werden.

Der Themenblock „Barrierefreiheit“ umfasst vier Bereiche: Barrierefreiheit als Prüfkriterium und Novellierung in der Gewerbeordnung, einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch im Antidiskriminierungsrecht, verpflichtende Inhalte zur Barrierefreiheit in Lehr- und Ausbildungsplänen wie Architektur oder Medizin sowie die Karrieremöglichkeiten im öffentlichen Dienst für begünstigt behinderte Personen.

Der Themenblock Bürokratieabbau fokussiert im Bereich Begutachtungen auf die Forderung nach einer multidisziplinären Einschätzung der Bedarfe nach einem menschenrechtlichen Modell von Behinderung. „Menschen mit Behinderungen haben geradezu einen Spießroutenlauf zwischen den einzelnen Stellen zu absolvieren und jede hat ein wenig andere Kriterien. Eine große Herausforderung stellt die oft lange Verfahrensdauer und eine rein medizinische Sichtweise auf ihre Lebensrealitäten dar. Bei Kindern kommt dazu, dass sie und ihre Familien diese Prozedur jedes Jahr über sich ergehen lassen müssen. Das kann Österreich besser.“

Der dritte Themenblock betrifft den zukunftsträchtigen Bereich des Vergaberechts. Sozialpolitische Belange sind momentan Kann-Bestimmungen im Vergabeverfahren: „Die Republik Österreich vergibt jedes Jahr Aufträge, wo bis dato Inklusionsparameter kaum eine Rolle spielen. Hier verschenkt der Staat die Möglichkeit, einen enorm wirkmächtigen Hebel einzusetzen, der das Ziel der Inklusion weiter voranbringt. Nachhaltigkeit bezieht sich eben auch auf soziale Parameter und nicht nur auf ökologische.“

Mag.a Christine Steger, Behindertenanwältin: „Ich erwarte, dass die Verhandlungsteams die Belange von Menschen mit Behinderungen umfassend in die Verhandlungen einfließen lassen und Österreich so zu einem inklusiveren Staat machen.

Empfehlungen zum Nachlesen:

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Es ist endlich Zeit zu handeln!

Kürzlich prüfte der UN-Fachausschuss die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Dabei wurden seit der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 einige Fortschritte, aber auch viele gravierende Mängel festgestellt. Die Liste der Handlungsempfehlungen des Fachausschusses ist entsprechend lang.

Fehlende Harmonisierung

Für die Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verantwortlich. Der Fachausschuss stellt in seinen abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung fest, dass insbesondere die Bundesländer dieser jedoch kaum Beachtung schenken. Schon im Jahr 2013 empfahl der Fachausschuss, die Gesetze des Bundes und der Länder zügig zu harmonisieren und sie mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung in Einklang zu bringen.

Stärkung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Menschen, die aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden, haben in Österreich nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oft nur die Möglichkeit, bei Gericht einen finanziellen Schadenersatz einzuklagen. Eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung ist bislang nur in Sonderfällen möglich. Der Fachausschuss empfiehlt die Schaffung eines umfassenden Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs sowie die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die stellvertretend für Menschen mit Behinderungen Klagen erheben können.

Fehlende Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders oft von Gewalt und mehrfacher Diskriminierung betroffen sind. Wie der UN-Fachausschuss feststellt, sind die bestehenden Maßnahmen des Gewalt- und Diskriminierungsschutzes, insbesondere für diese Gruppe, unzureichend. Er empfiehlt aus diesem Grund, neben weiteren Maßnahmen, einen bedarfsgerechten Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu Präventions- und Schutzmechanismen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Substantielle Verbesserung sind überfällig

„Die detaillierten Handlungsempfehlungen der UN-Fachausschusses sind ein klarer Handlungsauftrag an die Republik. Bei der nächsten Staatenprüfung im Jahr 2030 sind weitreichende Verbesserungen anzeigt, damit sich das aktuelle Ergebnis nicht wiederholt. Österreich kann es sich nicht leisten, bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterhin in Verzug zu bleiben“, führt Behindertenanwältin Christine Steger aus.