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Aktuelles

1.201 Beratungsfälle, mehr als doppelt so viele begleitete Schlichtungen und neue Regionalbüros prägen das Berichtsjahr – Empfehlungen zu Barrierefreiheit, Bildung und Teilhabe

Mehr Menschen denn je haben sich 2025 an die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, gewandt. Insgesamt beantwortete ihr Büro 1.946 Anfragen, davon wurde in 1.201 Fällen rechtlich vertieft beraten. Gleichzeitig wurde mit 119 begleiteten Schlichtungsverfahren ein Höchststand erreicht. Das entspricht einem Plus von 120 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der heute präsentierte Tätigkeitsbericht 2025 dokumentiert damit nicht nur die stark gestiegene Nachfrage nach unabhängiger Beratung, sondern zeigt auch auf, welche strukturellen Barrieren Menschen mit Behinderungen in Österreich nach wie vor daran hindern, ihre Rechte gleichberechtigt wahrzunehmen.

Der Bericht versteht sich dabei nicht nur als Rückblick auf ein arbeitsintensives Jahr. Vielmehr bündelt er die Erfahrungen aus Beratung, Schlichtung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit und leitet daraus konkrete Empfehlungen für Politik und Verwaltung ab. Im Mittelpunkt stehen Themen wie Barrierefreiheit, Zugang zum Recht, Bildung, Arbeitswelt, Digitalisierung sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

„Der Tätigkeitsbericht zeigt, wo Menschen mit Behinderungen im Alltag auf Barrieren stoßen, aber auch, wo Lösungen möglich sind. Hinter jeder Beratung steht ein persönliches Schicksal. Zusammengenommen zeigen diese Fälle aber auch sehr deutlich, an welchen Stellen unser Gleichstellungssystem weiterentwickelt werden muss“, betont Steger.

Mehr Menschen suchen Unterstützung – steigende Beratungszahlen zeigen wachsendes Vertrauen

Die Arbeit der Behindertenanwältin war 2025 von einer deutlich gestiegenen Nachfrage geprägt. Insgesamt wurden 1.946 Anfragen an das Büro gerichtet. Daraus ergaben sich 1.201 umfassende Beratungsfälle und ein Anstieg um rund 25% gegenüber dem Vorjahr.

Die steigenden Zahlen sind Ausdruck eines wachsenden Bewusstseins für den bestehenden Diskriminierungsschutz und zeigen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte zunehmend aktiv wahrnehmen. Gleichzeitig verdeutlichen sie aber auch, dass Diskriminierungen und strukturelle Benachteiligungen weiterhin zum Alltag vieler Menschen gehören.

Die Anliegen reichen von fehlender Barrierefreiheit über Benachteiligungen im Arbeitsleben bis hin zu Problemen beim Zugang zu Bildung, Mobilität oder Dienstleistungen. Immer häufiger wenden sich Menschen auch mit komplexen Fragestellungen an die Behindertenanwältin, die mehrere Lebensbereiche gleichzeitig betreffen.

Besonders deutlich zeigt sich, dass viele Diskriminierungen nicht auf fehlenden guten Willen einzelner Personen zurückzuführen sind, sondern auf strukturelle Defizite, unklare Zuständigkeiten oder mangelnde Umsetzung bestehender gesetzlicher Verpflichtungen.

„Es freut mich, dass immer mehr Menschen den Weg zu meinem Büro finden. Gleichzeitig ist jede einzelne Beratung auch ein Hinweis darauf, dass gleichberechtigte Teilhabe noch längst keine Selbstverständlichkeit ist. Unser Ziel ist es daher nicht nur, im Einzelfall zu unterstützen, sondern aus den Erfahrungen nachhaltige Verbesserungen für alle Menschen mit Behinderungen abzuleiten“, so Steger.

Regionalisierung und Digitalisierung stärken den Zugang zum Recht

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Jahres 2025 war der weitere Ausbau des Büros. Mit der Eröffnung und Ausstattung von Regionalbüros in Graz, Salzburg und Wien wurde die Beratung näher zu den Menschen gebracht. Gerade für viele Menschen mit Behinderungen bedeutet ein wohnortnahes Beratungsangebot einen entscheidenden Unterschied, da lange Anfahrtswege oder fehlende Barrierefreiheit häufig zusätzliche Hürden darstellen.

Parallel dazu wurden die internen Arbeitsabläufe umfassend modernisiert. Seit Juli 2025 arbeitet das Büro mit dem elektronischen Aktensystem des Bundes (ELAK), wodurch Verfahren effizienter bearbeitet und statistische Entwicklungen genauer ausgewertet werden können. Auch die telefonische Beratung wurde weiter ausgebaut und durch neue digitale Abläufe ergänzt.

Darüber hinaus fanden erstmals in allen Bundesländern regelmäßige Vernetzungstreffen mit Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen, Selbstvertretungsorganisationen, Verwaltung und Politik statt. Diese Treffen dienten nicht nur dem fachlichen Austausch, sondern lieferten auch wertvolle Erkenntnisse über die unterschiedlichen Herausforderungen in den Bundesländern.

Die Erfahrungen aus diesen Vernetzungstreffen flossen unmittelbar in den Tätigkeitsbericht ein und bilden die Grundlage zahlreicher Empfehlungen.

„Gleichbehandlung darf nicht vom Wohnort abhängen. Mit unseren Regionalbüros und den neuen Vernetzungsformaten möchten wir sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen überall in Österreich niederschwellig Zugang zu Beratung und Unterstützung erhalten. Gleichzeitig gewinnen wir dadurch ein noch besseres Bild davon, welche Herausforderungen Menschen in ihrem Alltag tatsächlich erleben“, erklärt Steger.

Tätigkeitsbericht 2025
Tätigkeitsbericht 2025 in leichter Sprache

Presseaussendung

 

Welttag der Humanitären Hilfe: Menschen mit Behinderungen oft in Lebensgefahr

Extreme Wetterereignisse, wie Hitze, Dürre und Überschwemmungen häufen sich durch die Klimakrise. Das ist in Österreich wie in anderen Teilen der Welt deutlich merkbar. Zum internationalen Tag der humanitären Hilfe am 19. August machen die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Christine Steger, und Licht für die Welt auf die Vulnerabilität von Menschen mit Behinderungen und älteren Personen aufmerksam.

Die Situation in Österreich

Menschen mit Behinderungen sind bei Katastrophen und humanitären Krisen besonders gefährdet: Frühwarnsysteme sind vielfach nicht barrierefrei zugänglich, Evakuierungsrouten und Notunterkünfte nicht barrierefrei gestaltet und in der Notfallplanung werden ihre Bedarfe häufig nicht mitgedacht. Die Folge ist, dass Menschen mit Behinderungen bei Katastrophen ein deutlich höheres Risiko tragen, zurückgelassen, verletzt oder gar getötet zu werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich jedoch in Art. 11 ausdrücklich dazu, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen sicherzustellen.

„Katastrophenschutz, der Menschen mit Behinderungen nicht von Anfang an mitdenkt, funktioniert nicht für alle. Das ist keine Frage des Schicksals, sondern eine Frage der Planung", sagt Behindertenanwältin, Christine Steger. „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht nur Objekt von Hilfsmaßnahmen sein. Sie müssen als Expert:innen in eigener Sache von Anfang an in Prävention, Katastrophenschutz und Wiederaufbau einbezogen werden. Das gilt weltweit genauso wie in Österreich, wo wir angesichts von Hitzewellen, Muren und Hochwasser ebenfalls gefordert sind, unsere Krisenpläne inklusiv zu gestalten."

Inklusion in der Humanitären Hilfe

„Inklusion stellt sicher, dass niemand zurückgelassen wird. Fehlt Inklusion, läuft die humanitäre Hilfe Gefahr, sehr viele Menschen zu übersehen“, betont Jacqueline Bungart, Expertin für inklusive Humanitäre Hilfe bei Licht für die Welt. Laut Schätzungen der Disability Reference Group benötigen 48 Millionen Menschen mit Behinderungen humanitäre Hilfe. 80% aller Menschen mit Behinderungen leben in Ländern des Globalen Südens.

Ein wichtiger Teil der humanitären Arbeit ist die Katastrophenhilfe vor, während und nach Katastrophen - etwa bei extremen Wetterereignissen infolge der Klimakrise wie Zyklonen und Überschwemmungen.

Recht auf Beteiligung

Licht für die Welt setzt sich für inklusive humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit ein. “Wir stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen bei der Katastrophenhilfe in die Prävention (z.B. Frühwarnsysteme), die Antwort auf Katastrophen (z.B. Evakuierungspläne) wie auch in die Unterstützung danach (z.B. Wiederaufbau) einbezogen sind. Darauf haben sie auch gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht.

Datenlücke in der internationalen humanitären Hilfe

“Wir sehen einen Anstieg humanitärer Krisen in den afrikanischen Ländern, in denen wir arbeiten. Menschen mit Behinderungen scheinen wie ältere Menschen in Daten oft nicht auf”, stellt Jacqueline Bungart fest. Das führt bei Katastrophen oft dazu, dass sie übersehen werden, da ihre Bedürfnisse in der Planung von zB. Evakuierungsplänen nicht bedacht wurden. Mit dem „Survey for Inclusive Rapid Assessment“ (SIRA) unterstützt Licht für die Welt humanitäre Akteure Barrieren für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen für den Krisenfall zu identifizieren und sicherzustellen, dass diese mitgedacht werden. Insbesondere setzt sich Licht für die Welt dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen in Prozesse eingebunden werden und somit beteiligt sind, wirksame Lösungen zu finden.

Datenlücke auch in Österreich

Auch in Österreich fehlt es an einer verlässlichen Datengrundlage: Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022–2030 (NAP II) hält fest, dass es an ausreichenden Vorkehrungen für Not- und Katastrophenfälle mangelt, um zielgerichtet auf die speziellen Anforderungen von Menschen mit Behinderungen reagieren zu können, insbesondere weil eine detaillierte Datenlage zu Anzahl, gewöhnlichem Aufenthalt und individuellen Bedarfen (etwa bei Mobilität, Grundversorgung oder Medikamenten) fehlt.

„Wer im Ernstfall nicht erfasst ist, wird leicht übersehen", sagt Behindertenanwältin, Christine Steger. „Der NAP II sieht daher zu Recht vor, dass diese Datenlücke geschlossen wird. Jetzt kommt es auf eine rasche und datenschutzkonforme Umsetzung an, gemeinsam mit den Organisationen von Menschen mit Behinderungen."

Weitere Informationen:

https://www.light-for-the-world.org/news/a-new-tool-for-disability-data-in-crises/

Disability inclusion in Disaster Risk Reduction

Presseaussendung

Policy Briefing der Behindertenanwältin: Mehrfachbegutachtungen, zersplitterte Zuständigkeiten und veraltetes System erschweren die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Wie gelangen Menschen mit Behinderungen zu jenen Unterstützungsleistungen, auf die sie angewiesen sind? Die Antwort auf diese Frage ist in Österreich häufig mit einem hohen bürokratischen Aufwand, zahlreichen Begutachtungen und langen Verfahrenswegen verbunden. Ein neues Policy Briefing der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, zeigt nun deutlich auf, dass es sich dabei nicht um vereinzelte Probleme handelt, sondern um strukturelle Schwächen des gesamten Systems.

Grundlage des Policy Briefings sind die bundesweiten Vernetzungstreffen der Anwältin im ersten Halbjahr 2026 zum Thema „Strukturelle Hürden bei der Leistungsvergabe". Mehrere hundert Vertreter:innen von Selbstvertretungsorganisationen, Interessensvertretungen, Behörden, Sozialversicherungsträgern sowie Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis beteiligten sich an den Gesprächen. Das Ergebnis ist eindeutig: Über alle Bundesländer hinweg werden nahezu identische Probleme geschildert.

Zersplittertes System führt zu unnötigen Belastungen

Menschen mit Behinderungen müssen in Österreich häufig bei unterschiedlichen Behörden dieselben Informationen immer wieder vorlegen. Für Pflegegeld, Behindertenpass, erhöhte Familienbeihilfe, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension oder Leistungen der Länder gelten unterschiedliche Verfahren, unterschiedliche Zuständigkeiten und oftmals unterschiedliche, aber inhaltlich sehr ähnliche Begutachtungen.

Diese Parallelstrukturen führen nicht nur zu einem hohen Verwaltungsaufwand, sondern auch zu erheblichen Belastungen für die Menschen und ihre Familien, die dieses System navigieren müssen. Viele berichten von langen Verfahrensdauern, widersprüchlichen Einschätzungen und dem Gefühl, ihre Behinderungen und Beeinträchtigungen immer wieder aufs Neue "beweisen" zu müssen.

„Viele Menschen erzählen uns, dass der Weg durch das Unterstützungssystem selbst oft das ist, was sie an einer Teilhabe an der Gesellschaft hindert. Wer mehrere Behörden durchlaufen, immer wieder dieselben Unterlagen einreichen und sich mehrfach begutachten lassen muss, verliert Zeit, Energie und oftmals auch Vertrauen in den Sozialstaat", erklärt Steger.

Medizinisches Denken dominiert weiterhin die Begutachtungen

Das Policy Briefing zeigt außerdem, dass Begutachtungen und das Rechtssystem, das diese vorschreibt, in Österreich noch immer überwiegend auf einem medizinischen Verständnis von Behinderung beruhen. Im Mittelpunkt stehen Diagnosen, Funktionseinschränkungen und Defizite. Die tatsächlichen Auswirkungen auf das tägliche Leben sowie bestehende Barrieren und der konkrete Unterstützungsbedarf werden hingegen vielfach zu wenig oder gar nicht berücksichtigt.

Damit bleibt Österreich hinter dem menschenrechtlichen Verständnis der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Diese versteht Behinderung nicht als Eigenschaft einer Person, sondern als Ergebnis des Zusammenwirkens individueller Beeinträchtigungen mit gesellschaftlichen Barrieren. Ziel muss daher sein, die tatsächliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

„Nicht die Diagnose entscheidet darüber, welche Unterstützung ein Mensch benötigt. Entscheidend ist, welchen Barrieren Menschen im Alltag begegnen und welche Unterstützung notwendig ist, damit sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können", so Steger.

Begutachtungen müssen Vertrauen schaffen

Besonders häufig wurde bei den Vernetzungstreffen auch die Qualität der Begutachtungen thematisiert. Sehr kurze Untersuchungstermine, uneinheitliche Beurteilungen, fehlende Spezialisierung der Gutachter:innen und mangelnde Barrierefreiheit führen dazu, dass Begutachtungen vielfach als belastend erlebt werden.

Viele Menschen schildern respektlose Kommunikation oder fühlen sich unter Generalverdacht gestellt, Leistungen unberechtigt beantragen zu wollen. Hinzu kommt, dass Begleitpersonen teilweise nicht zugelassen werden oder notwendige Dolmetschleistungen fehlen. Gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Erkrankungen oder neurodivergente Personen erleben dadurch zusätzliche Hürden. Positiv dabei ist jedoch hervorzuheben, dass der Gesetzgeber in der Zwischenzeit zumindest die Möglichkeit der Mitnahme einer Vertrauensperson bei zahlreichen Begutachtungen gesetzlich verankert hat.

„Begutachtungen entscheiden oftmals über existenzielle Leistungen. Umso wichtiger ist es, dass diese Verfahren transparent, nachvollziehbar, respektvoll und barrierefrei gestaltet sind. Menschen müssen sich ernst genommen fühlen und nicht das Gefühl haben, sich rechtfertigen oder ihre Behinderungen unter Beweis stellen zu müssen", betont Steger.

Familien werden durch Wiederbegutachtungen unnötig belastet

Als besonders belastend werden regelmäßige Wiederbegutachtungen bei dauerhaften oder progressiven Beeinträchtigungen beschrieben. Obwohl sich die gesundheitliche Situation vielfach nicht verändert, müssen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen immer wieder neue Anträge stellen, Gutachten organisieren und Untersuchungen absolvieren.

Das verursacht nicht nur unnötige Kosten und Verwaltungsaufwand, sondern bindet auch erhebliche personelle Ressourcen innerhalb der Verwaltung.

„Wenn eine dauerhafte Behinderung zweifelsfrei feststeht, braucht es keine routinemäßigen Wiederbegutachtungen. Diese schaffen keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn, verursachen aber großen bürokratischen Aufwand und belasten ganze Familien erheblich", sagt Steger.

Reformvorschläge liegen auf dem Tisch

Das Policy Briefing enthält daher konkrete Empfehlungen für Politik und Verwaltung. Dazu gehören insbesondere:

  • die Schaffung einer unabhängigen, multiprofessionellen Begutachtungsstelle,
  • die Bündelung von Zuständigkeiten und die Vermeidung von Mehrfachbegutachtungen,
  • ein menschenrechtsbasiertes Begutachtungsmodell mit Fokus auf Teilhabebarrieren und Unterstützungsbedarf,
  • bundesweit einheitliche Qualitätsstandards und verpflichtende Schulungen für Gutachter:innen,
  • barrierefreie Verfahren einschließlich Dolmetschung, Leichter Sprache und der Möglichkeit, Begleitpersonen beizuziehen,
  • der Verzicht auf nicht unbedingt notwendige Wiederbegutachtungen,
  • unabhängige Beschwerdestellen und ein systematisches Monitoring der Begutachtungspraxis.

Bürokratieabbau und Menschenrechte gehören zusammen

Die Behindertenanwältin sieht in einer grundlegenden Reform des Begutachtungssystems nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern auch eine Chance für einen wirksamen Bürokratieabbau.

„Ein modernes Begutachtungssystem schafft mehr Teilhabe und gleichzeitig weniger Bürokratie. Werden Verfahren besser koordiniert, Begutachtungen gebündelt und Zuständigkeiten klar geregelt, profitieren davon sowohl Menschen mit Behinderungen als auch die Verwaltung. Menschenrechte und effiziente Verwaltung sind kein Widerspruch, sondern bedingen oft einander", so Steger.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen hat das Policy Briefing den zuständigen Bundes- und Landesministerien sowie weiteren Entscheidungsträger übermittelt und erklärt sich bereit, die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen aktiv zu begleiten.

Presseaussendung

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert bedarfsgerechte und flächendeckende Ferienbetreuung für Kinder mit Behinderungen

Mit dem Beginn der Sommerferien stehen viele Familien von Kindern mit Behinderungen erneut vor einem strukturellen Problem. Es fehlt an ausreichenden, inklusiven und leistbaren Betreuungsangeboten. Während für andere Kinder eine Vielzahl an Ferienprogrammen, Camps und Betreuungseinrichtungen zur Verfügung steht, sind diese für Kinder mit Behinderungen häufig nicht zugänglich oder schlicht nicht vorhanden. Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, macht auf diese seit Jahren bekannte, aber ungelöste Lücke aufmerksam.

„Die Ferienzeit wird für viele Eltern von Kindern mit Behinderungen zu einer enormen Belastung. Sie müssen Urlaub, Pflegeteilzeit und improvisierte Lösungen kombinieren, weil es kein verlässliches Betreuungsangebot gibt. Das ist keine Einzelsituation, sondern ein strukturelles Versagen, das Familien Jahr für Jahr aufs Neue trifft,“ so Steger.

Betreuungslücke trifft Familien besonders hart

Berichte aus der Beratungspraxis der Behindertenanwältin zeigen ein wiederkehrendes Muster. Eltern, vor allem Mütter, reduzieren ihre Erwerbstätigkeit oder nehmen unbezahlten Urlaub, um die Betreuung ihrer Kinder in den Ferien sicherzustellen. Wo Angebote bestehen, sind diese oft regional sehr ungleich verteilt, kurzfristig ausgebucht oder mit hohen Kosten verbunden, die für Familien mit ohnehin erhöhtem finanziellen Aufwand eine zusätzliche Hürde darstellen.

Bestehende Angebote oft nicht inklusiv

Auch dort, wo Ferienbetreuung grundsätzlich verfügbar ist, fehlt es vielfach an den notwendigen personellen und räumlichen Voraussetzungen, um Kinder mit Behinderungen tatsächlich aufzunehmen. Assistenz, bauliche Barrierefreiheit oder geschultes Personal sind die Ausnahme statt die Regel. Damit werden Kinder mit Behinderungen faktisch von einem Angebot ausgeschlossen, das anderen Kindern selbstverständlich zur Verfügung steht.

„Inklusion darf nicht an der Schultür enden. Wenn ein Kind während des Schuljahres Unterstützung erhält, diese in den Ferien aber abrupt wegfällt, widerspricht das dem Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Gleichbehandlungsgrundsatz,“ so Steger.

Die Behindertenanwältin fordert daher:

  • Bedarfsgerechten Ausbau inklusiver Ferienbetreuungsangebote in allen Bundesländern

  • Ausreichende finanzielle Mittel und Personalressourcen für Assistenz und Begleitung von Kindern mit Behinderungen

  • Einheitliche Qualitäts- und Barrierefreiheitsstandards für Ferienbetreuungseinrichtungen

  • Frühzeitige, transparente Information für Eltern über bestehende Angebote

  • Einbindung von Eltern und Selbstvertretungsorganisationen in die Planung künftiger Angebote

  • Langfristige und verlässliche Finanzierung statt befristeter Einzelprojekte

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen appelliert an die zuständigen politischen Entscheidungsträger:innen, die bestehende Lücke nicht länger den Familien zu überlassen, sondern konkrete und nachhaltige Lösungen zu schaffen.

Presseaussendung

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen legt Ergebnisse bundesweiter Vernetzungstreffen vor und fordert dringende Strukturreformen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, hat heute die Ergebnisse ihrer Vernetzungstreffen 2025 in allen neun Bundesländern an die zuständigen Entscheidungsträger:innen auf Bundes- und Landesebene übermittelt. Darin fasst sie zusammen, was mehrere hundert Vertreter:innen von Behindertenorganisationen, Beratungsstellen und Behörden aus ganz Österreich übereinstimmend berichten: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stoßen im Alltag auf massive Barrieren und das System ist bislang nicht in der Lage, diese ausreichend abzubauen.

„Kinder und Jugendliche mit Behinderungen erleben nach wie vor erhebliche Barrieren, insbesondere in der Bildung, beim Übergang in Ausbildung und Arbeit, in der Gesundheitsversorgung und in der sozialen Absicherung. Das ist kein Randphänomen, sondern betrifft zahlreiche Familien in ganz Österreich,“ so Steger.

Inklusion endet oft schon im Kindergarten oder der Volksschule

Inklusion bedeutet, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen, zusammen lernen und selbstverständlich dazugehören. Doch die Realität sieht in Österreich oft anders aus. Bereits im Kindergarten beginnt die Ausgrenzung, weil Plätze fehlen, Einrichtungen nicht barrierefrei sind oder das nötige Unterstützungspersonal nicht vorhanden ist. Kinder mit Behinderungen können so nicht gleichberechtigt mit Gleichaltrigen aufwachsen. Die Folgen ziehen sich dann durch das gesamte spätere Leben.

In der Schule setzt sich dieses Muster fort. Obwohl Eltern in Österreich gesetzlich das Recht haben, zwischen Regelschule und Sonderschule zu wählen, besteht diese Wahlfreiheit in der Praxis oft nicht. Es fehlt an Unterstützungspersonal in der Regelschule, barrierefreier Nachmittagsbetreuung und den nötigen organisatorischen Voraussetzungen. Eltern werden dadurch faktisch gezwungen, ihre Kinder in Sonderschulen einzuschreiben, nicht aus Überzeugung, sondern aus Mangel an Alternativen. Das verstärkt die Trennung von Kindern mit und ohne Behinderung weiter.

Besonders schwierig ist die Lage für Kinder mit chronischen Erkrankungen oder unsichtbaren Behinderungen. Für diese Kinder gibt es kaum flexible Bildungsangebote, die ihrem Alltag gerecht werden. Wer nicht täglich physisch in die Schule kommen kann, läuft Gefahr, vom Unterricht ausgeschlossen zu sein und damit in Isolation zu geraten.

Übergänge in Ausbildung und Arbeit bleiben Leerstelle

Auch nach der Schule tun sich gefährliche Lücken auf. Jugendlichen mit Behinderungen wird früh bescheinigt, nicht arbeits- oder vermittlungsfähig zu sein. Das schränkt ihre Möglichkeiten auf Jahrzehnte ein. Dazu kommt ein weiteres Problem: Wer eine Beschäftigung aufnimmt, riskiert, wichtige Unterstützungsleistungen zu verlieren, etwa die erhöhte Familienbeihilfe oder finanzielle Hilfen der Bundesländer. Das macht den Schritt in die Arbeitswelt zur finanziellen Falle.

„Es ist paradox. Das System, das Jugendliche mit Behinderungen absichern soll, hält sie gleichzeitig vom Arbeitsmarkt fern. Hier braucht es eine strukturelle Entkoppelung existenzsichernder Leistungen von der Erwerbstätigkeit,“ so Steger. Das heißt konkret: Wer arbeiten geht, darf deswegen nicht seine Grundabsicherung verlieren.

Belastung trifft Familien und vor allem Frauen in besonderem Maße

Wenn das System versagt, springen Familien ein und das hat einen Preis. Weil Betreuungsangebote, Schulassistenz oder therapeutische Versorgung fehlen oder nicht ausreichend sind, übernehmen Angehörige diese Aufgaben selbst. Das sind in Österreich überwiegend Mütter. Sie reduzieren ihre Arbeitszeit, geben ihren Beruf auf oder verzichten auf eigene Vorsorge mit langfristigen Folgen für ihre finanzielle Unabhängigkeit und Gesundheit. Mehr Fachpersonal in Bildung und Betreuung würde deshalb nicht nur Kindern nützen, sondern auch Frauen entlasten und zur Gleichstellung beitragen.

Konkrete Forderungen an die Bundesregierung

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen richtet daher konkrete Empfehlungen für strukturelle Reformen an die Politik:

  • Stärkung inklusiver Bildung: Alle Kinder sollen die Möglichkeit haben, gemeinsam zur Schule zu gehen. Dazu braucht es einheitliche Standards für Unterstützungspersonal, Barrierefreiheit und notwendige Hilfsmittel in ganz Österreich

  • Mehr Fachpersonal in Kindergarten, Schule und Betreuung: Mehr ausgebildete Pädagog:innen, Schulassistenz und Therapeut:innen entlasten Familien und ermöglichen echte Inklusion

  • Reform der Begutachtung: Wer Unterstützungsleistungen braucht, soll diese auch tatsächlich durch ein faires, bedarfsgerechtes Begutachtungsverfahren bekommen, das den Menschen und seine tatsächliche Lebenssituation in den Mittelpunkt stellt

  • Sichere Übergänge in Ausbildung und Arbeit: Unterstützungsleistungen dürfen nicht wegfallen, wenn jemand arbeiten geht

  • Bessere Koordination zwischen Bund, Ländern und Gemeinden: Klare Zuständigkeiten und eine gemeinsame Datenbasis, damit Familien nicht zwischen verschiedenen Stellen verloren gehen

„Die Vernetzungstreffen haben gezeigt, dass Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Einzelmaßnahmen reichen nicht aus. Es braucht strukturelle Reformen entlang der gesamten Lebensphasen mit einer konsequenten menschenrechtsbasierten Ausrichtung. Ich appelliere an alle zuständigen Ministerien und Länder, gemeinsam zu handeln,“ so Steger.

Presseaussendung

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen mahnt flächendeckende Unterstützungsangebote und bundeseinheitliche Regelung ein

Anlässlich des heutigen Internationalen Parents’ Day am 1. Juni 2026 fordert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, konsequente Maßnahmen zur Umsetzung des Rechts auf Elternschaft für Menschen mit Behinderungen in Österreich. Trotz klarer Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention fehlen flächendeckende Unterstützungsangebote zur begleiteten Elternschaft. Die bestehenden strukturellen Lücken führen dazu, dass Eltern mit Behinderungen ihre Rechte in der Praxis häufig nicht wahrnehmen können.

„Der Parents’ Day ist ein Anlass, um auch in Österreich sichtbar zu machen, was Eltern mit Behinderungen täglich erleben: ein System, das ihre Elternschaft zu oft in Frage stellt, statt sie zu unterstützen. Das muss sich ändern,“ so Steger.

Elternschaft als Menschenrecht – Verpflichtungen aus der UN-BRK

Seit dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) im Jahr 2008 ist Österreich völkerrechtlich verpflichtet, das Recht auf Familie und Elternschaft für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Artikel 23 der UN-BRK hält ausdrücklich fest, dass Kinder nicht allein aufgrund der Behinderung eines Elternteils von ihren Eltern getrennt werden dürfen. Darüber hinaus sind die Vertragsstaaten verpflichtet, Eltern mit Behinderungen angemessene Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung bereitzustellen. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Österreich zuletzt 2023 auf Defizite bei der Umsetzung dieses Rechts hingewiesen.

Begleitete Elternschaft: Angebot in Österreich lückenhaft

Begleitete Elternschaft umfasst professionelle Unterstützungsangebote, die Eltern mit Behinderungen bei der Ausübung ihrer Elternrolle begleiten, von der Bewältigung des Alltags bis zur Förderung von Erziehungskompetenzen. Ziel ist, das Zusammenleben von Eltern und Kindern selbstbestimmt zu gestalten und das Kindeswohl zu sichern. Elternassistenz als ergänzendes Angebot unterstützt Eltern mit Behinderungen konkret bei praktischen Aufgaben in der Kinderbetreuung und im Familienalltag.

In Österreich existieren solche Angebote nur punktuell und sind meist an einzelne Trägerorganisationen oder Bundesländer gebunden. Eine bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage, die den Anspruch auf Unterstützungsleistungen für Eltern mit Behinderungen verbindlich regelt, fehlt bislang. Ob und in welchem Umfang Unterstützung gewährt wird, hängt vom Wohnort und vom Ermessen der zuständigen Behörden ab.

„Begleitete Elternschaft darf kein Zufallsprodukt sein, das nur manchen Familien zugänglich ist. Wir brauchen ein System, auf das sich Eltern mit Behinderungen österreichweit verlassen können,“ betont Steger.

Strukturelle Hürden: Zwischen Jugend- und Eingliederungshilfe

Ein wesentliches Hindernis für die Umsetzung begleiteter Elternschaft liegt in der Zuständigkeitsstruktur. Das Angebot bewegt sich an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen, die in Österreich Ländersache sind. Ungeklärte Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Trägern führen in der Praxis häufig zu Verzögerungen oder dazu, dass Eltern mit Behinderungen ohne die notwendige Unterstützung bleiben. Andere europäische Länder haben hier mit bundeseinheitlichen Regelungen bereits vorgebaut und zeigen, dass ein rechtlicher Anspruch auf Elternassistenz und begleitete Elternschaft umsetzbar ist.

Forderungen der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen

Mag.a Christine Steger fordert Politik und Verwaltung auf, die Rechte von Eltern mit Behinderungen als gleichstellungspolitische Priorität zu verankern:

  • Bundeseinheitliche gesetzliche Regelung des Anspruchs auf Unterstützungsleistungen für Eltern mit Behinderungen in Umsetzung von Artikel 23 UN-BRK

  • Flächendeckender Aufbau von Angeboten zur Begleiteten Elternschaft und Elternassistenz in allen Bundesländern mit klar geregelten Zuständigkeiten

  • Verpflichtende Schulungen für Fachkräfte in Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialarbeit zur diskriminierungsfreien Begleitung von Eltern mit Behinderungen

  • Sicherstellung, dass Obsorge-Entscheidungen ausschließlich auf Basis des Kindeswohls und einer fundierten Einzelfallprüfung getroffen werden und nicht aufgrund einer Behinderung

  • Barrierefreie und niederschwellige Informationsangebote für Eltern und werdende Eltern mit Behinderungen über bestehende Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten

„Eltern mit Behinderungen brauchen keine Sonderbehandlung. Sie brauchen gleichberechtigten Zugang zu den Unterstützungsleistungen, auf die sie nach geltendem Menschenrecht Anspruch haben. Österreich ist aufgefordert, diesen Anspruch endlich mit Leben zu füllen“, so Steger abschließend.

Presseaussendung

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, zieht beim Festakt im Parlament Bilanz und fordert konkrete Reformen für die Zukunft

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) fand heute, am 28. Mai 2026, auf Einladung des Nationalratspräsidenten, Walter Rosenkranz, und der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen im Nationalratssaal des österreichischen Parlaments eine Festveranstaltung statt. Mag.a Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, hielt die Festrede und verbindet das Jubiläum mit einem klaren Auftrag: Die bestehenden Schutzlücken zu schließen und aus formeller Gleichberechtigung tatsächliche Gleichstellung zu machen.

„Als das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vor zwanzig Jahren beschlossen wurde, war es ein Versprechen, dass Menschen mit Behinderungen nicht am Rand der Gesellschaft stehen, sondern in ihrer Mitte. Dieses Versprechen wurde eingelöst, aber noch nicht vollständig,“ so Steger. Ein Jubiläum wie dieses verlange nicht nur Rückschau, sondern auch eine ehrliche Bilanz und einen klaren Blick auf das, was noch vor uns liegt.

Zwanzig Jahre BGStG: Eine Erfolgsgeschichte mit Lernpotenzial

Mit dem Inkrafttreten des BGStG am 1. Jänner 2006 wurde ein rechtspolitischer Paradigmenwechsel vollzogen: Erstmals wurde Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Bereichen der Bundeszuständigkeit rechtlich greifbar, überprüfbar und einklagbar. Seither wurden tausende Beratungen durchgeführt, hunderte Schlichtungsverfahren begleitet und das gesellschaftliche Bewusstsein für Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal einer offenen Gesellschaft merklich geschärft. Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 wurde zudem die menschenrechtliche Verankerung des Gleichstellungsrechts festgeschrieben.

Fehlender Unterlassungsanspruch: Entschädigung reicht nicht

Das zentrale strukturelle Defizit des BGStG liegt im Fehlen eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs. Das Gesetz kann diskriminierte Personen finanziell entschädigen, doch die Beseitigung der Diskriminierung selbst, etwa die Herstellung von Barrierefreiheit, lässt sich nach geltendem Recht nicht wirksam erzwingen.

„Im Jahr 2026 führen wir noch immer Schlichtungsverfahren wegen nicht barrierefreier Toiletten in Restaurants, nicht weil technische Lösungen fehlten, sondern weil das Recht keine ausreichenden Instrumente bietet, ihre Umsetzung verbindlich durchzusetzen,“ so Steger. Die Einführung eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs sei daher keine Maximalforderung, sondern eine rechtsstaatliche Notwendigkeit.

Zugang zum Recht darf kein Privileg sein

Das erhebliche Prozesskostenrisiko bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen nach dem BGStG schreckt viele diskriminierte Personen von der Rechtsdurchsetzung ab, vor allem jene, die ohnehin strukturell benachteiligt sind. Ein Recht, das nur unter erheblichem persönlichen und wirtschaftlichen Risiko durchgesetzt werden kann, bleibt für viele ein theoretisches Recht. Steger fordert strukturelle Reformen: ein verbessertes System der Prozesskostenhilfe, stärkere kollektive Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten und Verfahrensmodelle, die effektiven Rechtsschutz gewährleisten, ohne diskriminierte Personen finanziell zu überfordern.

Sechs Forderungen für die nächsten zwanzig Jahre

Steger formulierte im Rahmen ihrer Festrede sechs konkrete Aufgaben für die kommenden Jahre:

  • Einführung eines wirksamen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs im BGStG

  • Reduktion des abschreckenden Prozesskostenrisikos durch strukturelle Reformen des Verfahrensrechts

  • Weiterentwicklung des Rechtsschutzes unter besonderer Berücksichtigung intersektionaler Diskriminierungen, insbesondere der Situation von Frauen* mit Behinderungen

  • Ernsthafte Umsetzung der Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) mit verbindlichen Standards in Bildung, Beruf und Verwaltung

  • Ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinien 2024/1499 und 2024/1500 als Chance zur Harmonisierung des Gleichbehandlungsschutzes zwischen Bund und Ländern

  • Rechtliche und institutionelle Gleichstellung der Behindertenvertrauenspersonen mit den Personalvertretungen und Betriebsräten

„Diese Ziele sind weder abstrakt noch utopisch. Sie sind konkret, realisierbar und rechtspolitisch geboten. Was sie benötigen, ist politischer Wille,“ so Steger. Menschen mit Behinderungen kämpfen tagtäglich mit großer Beharrlichkeit, mit Würde und mit Mut für ihre Rechte. Dieser Mut verdient nicht nur Anerkennung, sondern Gesetze, die wirksam schützen, Institutionen, die nachhaltig unterstützen, und eine Gesellschaft, die Inklusion nicht bloß proklamiert, sondern verwirklicht.

Presseaussendung

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen gratuliert zum Jubiläum und würdigt fünf Jahrzehnte Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Der Österreichische Behindertenrat feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen. Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, gratuliert herzlich zu diesem bedeutenden Jubiläum und würdigt die jahrzehntelange engagierte Arbeit des Dachverbands.

„Der Österreichische Behindertenrat hat in den vergangenen fünf Jahrzehnten Unschätzbares geleistet: Er hat die Stimme von Menschen mit Behinderungen in die politische und gesellschaftliche Debatte getragen, wichtige Rechtsentwicklungen angetrieben und dazu beigetragen, Österreich zu einem inklusiveren Land zu machen. Dieses Jubiläum ist Anlass zur Freude und zugleich Verpflichtung, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen,“ so Steger.

Fünf Jahrzehnte Interessenvertretung für über eine Million Menschen

Der Österreichische Behindertenrat wurde 1976 gegründet und ist heute die größte Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Als Dachorganisation vereint er rund 80 Mitgliedsorganisationen und vertritt damit die Anliegen von über einer Million Menschen mit Behinderungen im Land. In den vergangenen fünf Jahrzehnten hat der Behindertenrat wesentlich dazu beigetragen, rechtliche Rahmenbedingungen zu verbessern, gesellschaftliche Bewusstseinsarbeit zu leisten und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich voranzutreiben.

Enge Zusammenarbeit zwischen Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen und Behindertenrat

Mag.a Christine Steger betont die enge Zusammenarbeit zwischen ihrem Büro und dem Österreichischen Behindertenrat: „Gemeinsam können wir mehr erreichen. Das Gleichbehandlungsrecht ist ein zentrales Instrument, um Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu bekämpfen. Ich freue mich auf die weitere konstruktive Zusammenarbeit und stehe künftig wie bisher an der Seite des Österreichischen Behindertenrats.“

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen unterstreicht, dass trotz aller Fortschritte noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Barrierefreiheit, gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt, inklusive Bildung und der Ausbau persönlicher Unterstützungsleistungen zählen zu den vordringlichsten Aufgaben. „Der Österreichische Behindertenrat ist dabei ein unverzichtbarer Partner für die Zivilgesellschaft, für die Politik und für mich.“

Jubiläum als Verpflichtung: Offene Aufgaben entschlossen angehen

Das Jubiläum macht deutlich, wie viel in fünf Jahrzehnten erreicht wurde und wie viel noch zu tun bleibt. Menschen mit Behinderungen sind weiterhin überdurchschnittlich armutsgefährdet, der Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt vielfach eingeschränkt und Barrierefreiheit ist in zahlreichen Lebensbereichen noch immer nicht vollständig umgesetzt. Vor diesem Hintergrund richtet die Behindertenanwältin den Blick nach vorne und verbindet ihre Glückwünsche mit klaren Erwartungen an die Politik.

„Gleichstellung ist kein Nebenprodukt politischer Entscheidungen. Sie muss aktiv gestaltet werden mit Ressourcen, mit Verbindlichkeit und mit dem echten Willen zur Veränderung. Der Behindertenrat leistet dabei seit 50 Jahren unverzichtbare Arbeit. Das verdient Anerkennung und Unterstützung,“ so Steger.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen wünscht dem Österreichischen Behindertenrat, seinen Mitgliedsorganisationen und allen Mitarbeiter:innen zum 50-jährigen Jubiläum alles Gute sowie weiterhin die notwendige Kraft und gesellschaftliche wie politische Unterstützung für ihre wichtige Arbeit.

Presseaussendung

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert gleiche Zugänge zum Recht für alle Personen, ungeachtet der dahinterliegenden Diskriminierungsmerkmale

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) macht die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, auf zentrale Schwächen im österreichischen Diskriminierungsschutz aufmerksam.

„Der IDAHOBIT steht für gleiche Würde und gleiche Rechte,“ so Steger. „Ein modernes Gleichbehandlungsrecht orientiert sich am höchsten Schutzniveau für alle Personen. Es sollte zum Beispiel möglich sein, dass eine lesbische Frau mit Behinderungen vollumfänglich gegen Diskriminierung vorgehen kann.“ Für intersektionelle Diskriminierung ist laut Anwältin der aktuelle Schutz nicht weitreichend genug. Dieser klammert nämlich sexuelle Orientierung in wesentlichen Lebensbereichen aus.

Sexuelle Orientierung nicht geschützt: Für Menschen mit Behinderungen zusätzliche Benachteiligung

Spielt bei einer Diskriminierungserfahrung eine Behinderung mit der sexuellen Orientierung zusammen, bestehen gravierende Schutzlücken. Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung sind nämlich nur in der Arbeitswelt, nicht aber beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verboten. Dies kann in so existenziellen Bereichen, wie dem Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen schwerwiegende Auswirkungen haben. Für Menschen mit Behinderungen führen diese Lücken zu zusätzlichen Benachteiligungen.

Besonders problematisch ist dabei, dass diskriminierte Personen häufig mehrfachen Vorurteilen gleichzeitig ausgesetzt sind. Queere Menschen mit Behinderungen erleben nicht selten Diskriminierungen sowohl aufgrund ihrer Behinderung als auch ihrer sexuellen Orientierung. Fehlt ein umfassender rechtlicher Schutz, bleiben viele dieser Diskriminierungserfahrungen unsichtbar oder können rechtlich kaum geltend gemacht werden. Dadurch entsteht ein erhöhtes Risiko sozialer Isolation, schlechterer Gesundheitsversorgung und eingeschränkter gesellschaftlicher Teilhabe. Um wirksame Gleichstellung sicherzustellen, braucht es daher einen umfassenden Diskriminierungsschutz, der intersektionale Diskriminierungen ausdrücklich berücksichtigt.

Unterschiedliche Chancen bei der Rechtsdurchsetzung

Derzeit hängt es außerdem vom Diskriminierungsgrund ab, wie und ob Menschen ihre Rechte durchsetzen können. Diese rechtliche Zersplitterung ist unübersichtlich und erschwert auch die Wahrnehmung von Rechten. Menschen mit Behinderungen müssen sich bei Diskriminierungserfahrungen, die mehrere Dimensionen betreffen – etwa Geschlecht, Behinderung und sexuelle Orientierung – entscheiden, ob sie auf ihre Behinderung oder auf die anderen Diskriminierungsgründe fokussieren.

„Das Rechtssystem bildet die Lebensrealität vieler Menschen nicht ab. Diskriminierungsgründe beeinflussen sich gegenseitig und können nicht voneinander getrennt werden.“ so Steger.

Forderungen

  • Einheitliche und verständliche Rechtschutzmechanismen für alle Diskriminierungsgründe in konsequenter Umsetzung der RL (EU) 2024/1499 und 2024/1500

  • Abbau verfahrensrechtlicher Hürden und echter Zugang zu wirksamer Rechtsdurchsetzung

  • Konsequente Anerkennung intersektionaler Diskriminierung in Gesetzgebung und Praxis

  • "Levelling-up": Alle Menschen müssen in allen Lebensbereichen den jeweils höchsten bestehenden Schutzstandard unabhängig vom Diskriminierungsgrund erhalten

Presseaussendung

Budgetpläne der Bundesregierung: Gleichstellung braucht verbindliche Finanzierung

Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai äußert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, große Besorgnis über die jüngst präsentierten Budgetpläne der Bundesregierung.

Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte für ein Doppelbudget 2027/28 geeinigt. Vorgesehen ist ein Maßnahmenvolumen von rund 5,1 Milliarden Euro, wobei etwa die Hälfte auf Einsparungen und die andere Hälfte auf sogenannte „Offensivmaßnahmen“ entfällt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Senkung der Lohnnebenkosten, während gleichzeitig Konsolidierungsmaßnahmen, etwa im Bereich Pensionen, geplant sind.

Aus Sicht der Anwältin bleibt jedoch unklar, welche konkreten Auswirkungen diese Budgetpolitik auf Menschen mit Behinderungen haben wird. Es wird befürchtet, dass begonnene Einsparungen in diesem Bereich noch weiter verstärkt werden.

„Gerade in Phasen der Budgetkonsolidierung besteht die reale Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen überproportional von Einsparungen betroffen sind. Ohne klare Zweckwidmung droht Inklusion erneut zur Verhandlungsmasse zu werden“, so Steger.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Sparmaßnahmen im Sozialbereich unmittelbare Folgen für die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen haben können, etwa durch reduzierte Unterstützungsleistungen oder eingeschränkte Mobilitätsförderungen. Gleichzeitig wird deutlich, dass zentrale Investitionen in Arbeitsmarktintegration, persönliche Assistenz und Barrierefreiheit nicht ausreichend abgesichert oder gar nicht erst vorgesehen sind.

Ein inklusives Österreich entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern durch konkrete finanzielle Entscheidungen

Der Europäische Protesttag macht einmal mehr sichtbar, dass viele strukturelle Probleme ungelöst bleiben:

  • Menschen mit Behinderungen sind weiterhin überdurchschnittlich armutsgefährdet

  • Der Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt stark eingeschränkt

  • Barrierefreiheit ist in vielen Lebensbereichen noch immer nicht umgesetzt

Vor diesem Hintergrund fordert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen:

  • Verbindliche Budgettransparenz hinsichtlich der Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen

  • Überprüfung aller Maßnahmen auf Vereinbarkeit mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention

  • Klare Zweckwidmung von Mitteln für Inklusion und Barrierefreiheit

  • Absicherung bestehender Unterstützungsleistungen gegen Einsparungen

  • Systematische Einbindung von Menschen mit Behinderungen in budgetpolitische Entscheidungsprozesse

„Gleichstellung ist kein Nebenprodukt wirtschaftspolitischer Entscheidungen. Sie muss aktiv geplant, finanziert und überprüft werden. Ein Budget ist immer auch ein Spiegel politischer Prioritäten und daran wird sich messen lassen, welchen Stellenwert die Rechte von Menschen mit Behinderungen tatsächlich haben,“ so Steger.

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