A- A A+

Aktuelles

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen legt Ergebnisse bundesweiter Vernetzungstreffen vor und fordert dringende Strukturreformen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, hat heute die Ergebnisse ihrer Vernetzungstreffen 2025 in allen neun Bundesländern an die zuständigen Entscheidungsträger:innen auf Bundes- und Landesebene übermittelt. Darin fasst sie zusammen, was mehrere hundert Vertreter:innen von Behindertenorganisationen, Beratungsstellen und Behörden aus ganz Österreich übereinstimmend berichten: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stoßen im Alltag auf massive Barrieren und das System ist bislang nicht in der Lage, diese ausreichend abzubauen.

„Kinder und Jugendliche mit Behinderungen erleben nach wie vor erhebliche Barrieren, insbesondere in der Bildung, beim Übergang in Ausbildung und Arbeit, in der Gesundheitsversorgung und in der sozialen Absicherung. Das ist kein Randphänomen, sondern betrifft zahlreiche Familien in ganz Österreich,“ so Steger.

Inklusion endet oft schon im Kindergarten oder der Volksschule

Inklusion bedeutet, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen, zusammen lernen und selbstverständlich dazugehören. Doch die Realität sieht in Österreich oft anders aus. Bereits im Kindergarten beginnt die Ausgrenzung, weil Plätze fehlen, Einrichtungen nicht barrierefrei sind oder das nötige Unterstützungspersonal nicht vorhanden ist. Kinder mit Behinderungen können so nicht gleichberechtigt mit Gleichaltrigen aufwachsen. Die Folgen ziehen sich dann durch das gesamte spätere Leben.

In der Schule setzt sich dieses Muster fort. Obwohl Eltern in Österreich gesetzlich das Recht haben, zwischen Regelschule und Sonderschule zu wählen, besteht diese Wahlfreiheit in der Praxis oft nicht. Es fehlt an Unterstützungspersonal in der Regelschule, barrierefreier Nachmittagsbetreuung und den nötigen organisatorischen Voraussetzungen. Eltern werden dadurch faktisch gezwungen, ihre Kinder in Sonderschulen einzuschreiben, nicht aus Überzeugung, sondern aus Mangel an Alternativen. Das verstärkt die Trennung von Kindern mit und ohne Behinderung weiter.

Besonders schwierig ist die Lage für Kinder mit chronischen Erkrankungen oder unsichtbaren Behinderungen. Für diese Kinder gibt es kaum flexible Bildungsangebote, die ihrem Alltag gerecht werden. Wer nicht täglich physisch in die Schule kommen kann, läuft Gefahr, vom Unterricht ausgeschlossen zu sein und damit in Isolation zu geraten.

Übergänge in Ausbildung und Arbeit bleiben Leerstelle

Auch nach der Schule tun sich gefährliche Lücken auf. Jugendlichen mit Behinderungen wird früh bescheinigt, nicht arbeits- oder vermittlungsfähig zu sein. Das schränkt ihre Möglichkeiten auf Jahrzehnte ein. Dazu kommt ein weiteres Problem: Wer eine Beschäftigung aufnimmt, riskiert, wichtige Unterstützungsleistungen zu verlieren, etwa die erhöhte Familienbeihilfe oder finanzielle Hilfen der Bundesländer. Das macht den Schritt in die Arbeitswelt zur finanziellen Falle.

„Es ist paradox. Das System, das Jugendliche mit Behinderungen absichern soll, hält sie gleichzeitig vom Arbeitsmarkt fern. Hier braucht es eine strukturelle Entkoppelung existenzsichernder Leistungen von der Erwerbstätigkeit,“ so Steger. Das heißt konkret: Wer arbeiten geht, darf deswegen nicht seine Grundabsicherung verlieren.

Belastung trifft Familien und vor allem Frauen in besonderem Maße

Wenn das System versagt, springen Familien ein und das hat einen Preis. Weil Betreuungsangebote, Schulassistenz oder therapeutische Versorgung fehlen oder nicht ausreichend sind, übernehmen Angehörige diese Aufgaben selbst. Das sind in Österreich überwiegend Mütter. Sie reduzieren ihre Arbeitszeit, geben ihren Beruf auf oder verzichten auf eigene Vorsorge mit langfristigen Folgen für ihre finanzielle Unabhängigkeit und Gesundheit. Mehr Fachpersonal in Bildung und Betreuung würde deshalb nicht nur Kindern nützen, sondern auch Frauen entlasten und zur Gleichstellung beitragen.

Konkrete Forderungen an die Bundesregierung

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen richtet daher konkrete Empfehlungen für strukturelle Reformen an die Politik:

  • Stärkung inklusiver Bildung: Alle Kinder sollen die Möglichkeit haben, gemeinsam zur Schule zu gehen. Dazu braucht es einheitliche Standards für Unterstützungspersonal, Barrierefreiheit und notwendige Hilfsmittel in ganz Österreich

  • Mehr Fachpersonal in Kindergarten, Schule und Betreuung: Mehr ausgebildete Pädagog:innen, Schulassistenz und Therapeut:innen entlasten Familien und ermöglichen echte Inklusion

  • Reform der Begutachtung: Wer Unterstützungsleistungen braucht, soll diese auch tatsächlich durch ein faires, bedarfsgerechtes Begutachtungsverfahren bekommen, das den Menschen und seine tatsächliche Lebenssituation in den Mittelpunkt stellt

  • Sichere Übergänge in Ausbildung und Arbeit: Unterstützungsleistungen dürfen nicht wegfallen, wenn jemand arbeiten geht

  • Bessere Koordination zwischen Bund, Ländern und Gemeinden: Klare Zuständigkeiten und eine gemeinsame Datenbasis, damit Familien nicht zwischen verschiedenen Stellen verloren gehen

„Die Vernetzungstreffen haben gezeigt, dass Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Einzelmaßnahmen reichen nicht aus. Es braucht strukturelle Reformen entlang der gesamten Lebensphasen mit einer konsequenten menschenrechtsbasierten Ausrichtung. Ich appelliere an alle zuständigen Ministerien und Länder, gemeinsam zu handeln,“ so Steger.

Presseaussendung

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen mahnt flächendeckende Unterstützungsangebote und bundeseinheitliche Regelung ein

Anlässlich des heutigen Internationalen Parents’ Day am 1. Juni 2026 fordert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, konsequente Maßnahmen zur Umsetzung des Rechts auf Elternschaft für Menschen mit Behinderungen in Österreich. Trotz klarer Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention fehlen flächendeckende Unterstützungsangebote zur begleiteten Elternschaft. Die bestehenden strukturellen Lücken führen dazu, dass Eltern mit Behinderungen ihre Rechte in der Praxis häufig nicht wahrnehmen können.

„Der Parents’ Day ist ein Anlass, um auch in Österreich sichtbar zu machen, was Eltern mit Behinderungen täglich erleben: ein System, das ihre Elternschaft zu oft in Frage stellt, statt sie zu unterstützen. Das muss sich ändern,“ so Steger.

Elternschaft als Menschenrecht – Verpflichtungen aus der UN-BRK

Seit dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) im Jahr 2008 ist Österreich völkerrechtlich verpflichtet, das Recht auf Familie und Elternschaft für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Artikel 23 der UN-BRK hält ausdrücklich fest, dass Kinder nicht allein aufgrund der Behinderung eines Elternteils von ihren Eltern getrennt werden dürfen. Darüber hinaus sind die Vertragsstaaten verpflichtet, Eltern mit Behinderungen angemessene Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung bereitzustellen. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Österreich zuletzt 2023 auf Defizite bei der Umsetzung dieses Rechts hingewiesen.

Begleitete Elternschaft: Angebot in Österreich lückenhaft

Begleitete Elternschaft umfasst professionelle Unterstützungsangebote, die Eltern mit Behinderungen bei der Ausübung ihrer Elternrolle begleiten, von der Bewältigung des Alltags bis zur Förderung von Erziehungskompetenzen. Ziel ist, das Zusammenleben von Eltern und Kindern selbstbestimmt zu gestalten und das Kindeswohl zu sichern. Elternassistenz als ergänzendes Angebot unterstützt Eltern mit Behinderungen konkret bei praktischen Aufgaben in der Kinderbetreuung und im Familienalltag.

In Österreich existieren solche Angebote nur punktuell und sind meist an einzelne Trägerorganisationen oder Bundesländer gebunden. Eine bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage, die den Anspruch auf Unterstützungsleistungen für Eltern mit Behinderungen verbindlich regelt, fehlt bislang. Ob und in welchem Umfang Unterstützung gewährt wird, hängt vom Wohnort und vom Ermessen der zuständigen Behörden ab.

„Begleitete Elternschaft darf kein Zufallsprodukt sein, das nur manchen Familien zugänglich ist. Wir brauchen ein System, auf das sich Eltern mit Behinderungen österreichweit verlassen können,“ betont Steger.

Strukturelle Hürden: Zwischen Jugend- und Eingliederungshilfe

Ein wesentliches Hindernis für die Umsetzung begleiteter Elternschaft liegt in der Zuständigkeitsstruktur. Das Angebot bewegt sich an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen, die in Österreich Ländersache sind. Ungeklärte Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Trägern führen in der Praxis häufig zu Verzögerungen oder dazu, dass Eltern mit Behinderungen ohne die notwendige Unterstützung bleiben. Andere europäische Länder haben hier mit bundeseinheitlichen Regelungen bereits vorgebaut und zeigen, dass ein rechtlicher Anspruch auf Elternassistenz und begleitete Elternschaft umsetzbar ist.

Forderungen der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen

Mag.a Christine Steger fordert Politik und Verwaltung auf, die Rechte von Eltern mit Behinderungen als gleichstellungspolitische Priorität zu verankern:

  • Bundeseinheitliche gesetzliche Regelung des Anspruchs auf Unterstützungsleistungen für Eltern mit Behinderungen in Umsetzung von Artikel 23 UN-BRK

  • Flächendeckender Aufbau von Angeboten zur Begleiteten Elternschaft und Elternassistenz in allen Bundesländern mit klar geregelten Zuständigkeiten

  • Verpflichtende Schulungen für Fachkräfte in Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialarbeit zur diskriminierungsfreien Begleitung von Eltern mit Behinderungen

  • Sicherstellung, dass Obsorge-Entscheidungen ausschließlich auf Basis des Kindeswohls und einer fundierten Einzelfallprüfung getroffen werden und nicht aufgrund einer Behinderung

  • Barrierefreie und niederschwellige Informationsangebote für Eltern und werdende Eltern mit Behinderungen über bestehende Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten

„Eltern mit Behinderungen brauchen keine Sonderbehandlung. Sie brauchen gleichberechtigten Zugang zu den Unterstützungsleistungen, auf die sie nach geltendem Menschenrecht Anspruch haben. Österreich ist aufgefordert, diesen Anspruch endlich mit Leben zu füllen“, so Steger abschließend.

Presseaussendung

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, zieht beim Festakt im Parlament Bilanz und fordert konkrete Reformen für die Zukunft

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) fand heute, am 28. Mai 2026, auf Einladung des Nationalratspräsidenten, Walter Rosenkranz, und der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen im Nationalratssaal des österreichischen Parlaments eine Festveranstaltung statt. Mag.a Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, hielt die Festrede und verbindet das Jubiläum mit einem klaren Auftrag: Die bestehenden Schutzlücken zu schließen und aus formeller Gleichberechtigung tatsächliche Gleichstellung zu machen.

„Als das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vor zwanzig Jahren beschlossen wurde, war es ein Versprechen, dass Menschen mit Behinderungen nicht am Rand der Gesellschaft stehen, sondern in ihrer Mitte. Dieses Versprechen wurde eingelöst, aber noch nicht vollständig,“ so Steger. Ein Jubiläum wie dieses verlange nicht nur Rückschau, sondern auch eine ehrliche Bilanz und einen klaren Blick auf das, was noch vor uns liegt.

Zwanzig Jahre BGStG: Eine Erfolgsgeschichte mit Lernpotenzial

Mit dem Inkrafttreten des BGStG am 1. Jänner 2006 wurde ein rechtspolitischer Paradigmenwechsel vollzogen: Erstmals wurde Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Bereichen der Bundeszuständigkeit rechtlich greifbar, überprüfbar und einklagbar. Seither wurden tausende Beratungen durchgeführt, hunderte Schlichtungsverfahren begleitet und das gesellschaftliche Bewusstsein für Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal einer offenen Gesellschaft merklich geschärft. Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 wurde zudem die menschenrechtliche Verankerung des Gleichstellungsrechts festgeschrieben.

Fehlender Unterlassungsanspruch: Entschädigung reicht nicht

Das zentrale strukturelle Defizit des BGStG liegt im Fehlen eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs. Das Gesetz kann diskriminierte Personen finanziell entschädigen, doch die Beseitigung der Diskriminierung selbst, etwa die Herstellung von Barrierefreiheit, lässt sich nach geltendem Recht nicht wirksam erzwingen.

„Im Jahr 2026 führen wir noch immer Schlichtungsverfahren wegen nicht barrierefreier Toiletten in Restaurants, nicht weil technische Lösungen fehlten, sondern weil das Recht keine ausreichenden Instrumente bietet, ihre Umsetzung verbindlich durchzusetzen,“ so Steger. Die Einführung eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs sei daher keine Maximalforderung, sondern eine rechtsstaatliche Notwendigkeit.

Zugang zum Recht darf kein Privileg sein

Das erhebliche Prozesskostenrisiko bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen nach dem BGStG schreckt viele diskriminierte Personen von der Rechtsdurchsetzung ab, vor allem jene, die ohnehin strukturell benachteiligt sind. Ein Recht, das nur unter erheblichem persönlichen und wirtschaftlichen Risiko durchgesetzt werden kann, bleibt für viele ein theoretisches Recht. Steger fordert strukturelle Reformen: ein verbessertes System der Prozesskostenhilfe, stärkere kollektive Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten und Verfahrensmodelle, die effektiven Rechtsschutz gewährleisten, ohne diskriminierte Personen finanziell zu überfordern.

Sechs Forderungen für die nächsten zwanzig Jahre

Steger formulierte im Rahmen ihrer Festrede sechs konkrete Aufgaben für die kommenden Jahre:

  • Einführung eines wirksamen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs im BGStG

  • Reduktion des abschreckenden Prozesskostenrisikos durch strukturelle Reformen des Verfahrensrechts

  • Weiterentwicklung des Rechtsschutzes unter besonderer Berücksichtigung intersektionaler Diskriminierungen, insbesondere der Situation von Frauen* mit Behinderungen

  • Ernsthafte Umsetzung der Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) mit verbindlichen Standards in Bildung, Beruf und Verwaltung

  • Ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinien 2024/1499 und 2024/1500 als Chance zur Harmonisierung des Gleichbehandlungsschutzes zwischen Bund und Ländern

  • Rechtliche und institutionelle Gleichstellung der Behindertenvertrauenspersonen mit den Personalvertretungen und Betriebsräten

„Diese Ziele sind weder abstrakt noch utopisch. Sie sind konkret, realisierbar und rechtspolitisch geboten. Was sie benötigen, ist politischer Wille,“ so Steger. Menschen mit Behinderungen kämpfen tagtäglich mit großer Beharrlichkeit, mit Würde und mit Mut für ihre Rechte. Dieser Mut verdient nicht nur Anerkennung, sondern Gesetze, die wirksam schützen, Institutionen, die nachhaltig unterstützen, und eine Gesellschaft, die Inklusion nicht bloß proklamiert, sondern verwirklicht.

Presseaussendung

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen gratuliert zum Jubiläum und würdigt fünf Jahrzehnte Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Der Österreichische Behindertenrat feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen. Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, gratuliert herzlich zu diesem bedeutenden Jubiläum und würdigt die jahrzehntelange engagierte Arbeit des Dachverbands.

„Der Österreichische Behindertenrat hat in den vergangenen fünf Jahrzehnten Unschätzbares geleistet: Er hat die Stimme von Menschen mit Behinderungen in die politische und gesellschaftliche Debatte getragen, wichtige Rechtsentwicklungen angetrieben und dazu beigetragen, Österreich zu einem inklusiveren Land zu machen. Dieses Jubiläum ist Anlass zur Freude und zugleich Verpflichtung, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen,“ so Steger.

Fünf Jahrzehnte Interessenvertretung für über eine Million Menschen

Der Österreichische Behindertenrat wurde 1976 gegründet und ist heute die größte Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Als Dachorganisation vereint er rund 80 Mitgliedsorganisationen und vertritt damit die Anliegen von über einer Million Menschen mit Behinderungen im Land. In den vergangenen fünf Jahrzehnten hat der Behindertenrat wesentlich dazu beigetragen, rechtliche Rahmenbedingungen zu verbessern, gesellschaftliche Bewusstseinsarbeit zu leisten und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich voranzutreiben.

Enge Zusammenarbeit zwischen Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen und Behindertenrat

Mag.a Christine Steger betont die enge Zusammenarbeit zwischen ihrem Büro und dem Österreichischen Behindertenrat: „Gemeinsam können wir mehr erreichen. Das Gleichbehandlungsrecht ist ein zentrales Instrument, um Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu bekämpfen. Ich freue mich auf die weitere konstruktive Zusammenarbeit und stehe künftig wie bisher an der Seite des Österreichischen Behindertenrats.“

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen unterstreicht, dass trotz aller Fortschritte noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. Barrierefreiheit, gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt, inklusive Bildung und der Ausbau persönlicher Unterstützungsleistungen zählen zu den vordringlichsten Aufgaben. „Der Österreichische Behindertenrat ist dabei ein unverzichtbarer Partner für die Zivilgesellschaft, für die Politik und für mich.“

Jubiläum als Verpflichtung: Offene Aufgaben entschlossen angehen

Das Jubiläum macht deutlich, wie viel in fünf Jahrzehnten erreicht wurde und wie viel noch zu tun bleibt. Menschen mit Behinderungen sind weiterhin überdurchschnittlich armutsgefährdet, der Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt vielfach eingeschränkt und Barrierefreiheit ist in zahlreichen Lebensbereichen noch immer nicht vollständig umgesetzt. Vor diesem Hintergrund richtet die Behindertenanwältin den Blick nach vorne und verbindet ihre Glückwünsche mit klaren Erwartungen an die Politik.

„Gleichstellung ist kein Nebenprodukt politischer Entscheidungen. Sie muss aktiv gestaltet werden mit Ressourcen, mit Verbindlichkeit und mit dem echten Willen zur Veränderung. Der Behindertenrat leistet dabei seit 50 Jahren unverzichtbare Arbeit. Das verdient Anerkennung und Unterstützung,“ so Steger.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen wünscht dem Österreichischen Behindertenrat, seinen Mitgliedsorganisationen und allen Mitarbeiter:innen zum 50-jährigen Jubiläum alles Gute sowie weiterhin die notwendige Kraft und gesellschaftliche wie politische Unterstützung für ihre wichtige Arbeit.

Presseaussendung

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert gleiche Zugänge zum Recht für alle Personen, ungeachtet der dahinterliegenden Diskriminierungsmerkmale

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) macht die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, auf zentrale Schwächen im österreichischen Diskriminierungsschutz aufmerksam.

„Der IDAHOBIT steht für gleiche Würde und gleiche Rechte,“ so Steger. „Ein modernes Gleichbehandlungsrecht orientiert sich am höchsten Schutzniveau für alle Personen. Es sollte zum Beispiel möglich sein, dass eine lesbische Frau mit Behinderungen vollumfänglich gegen Diskriminierung vorgehen kann.“ Für intersektionelle Diskriminierung ist laut Anwältin der aktuelle Schutz nicht weitreichend genug. Dieser klammert nämlich sexuelle Orientierung in wesentlichen Lebensbereichen aus.

Sexuelle Orientierung nicht geschützt: Für Menschen mit Behinderungen zusätzliche Benachteiligung

Spielt bei einer Diskriminierungserfahrung eine Behinderung mit der sexuellen Orientierung zusammen, bestehen gravierende Schutzlücken. Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung sind nämlich nur in der Arbeitswelt, nicht aber beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verboten. Dies kann in so existenziellen Bereichen, wie dem Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen schwerwiegende Auswirkungen haben. Für Menschen mit Behinderungen führen diese Lücken zu zusätzlichen Benachteiligungen.

Besonders problematisch ist dabei, dass diskriminierte Personen häufig mehrfachen Vorurteilen gleichzeitig ausgesetzt sind. Queere Menschen mit Behinderungen erleben nicht selten Diskriminierungen sowohl aufgrund ihrer Behinderung als auch ihrer sexuellen Orientierung. Fehlt ein umfassender rechtlicher Schutz, bleiben viele dieser Diskriminierungserfahrungen unsichtbar oder können rechtlich kaum geltend gemacht werden. Dadurch entsteht ein erhöhtes Risiko sozialer Isolation, schlechterer Gesundheitsversorgung und eingeschränkter gesellschaftlicher Teilhabe. Um wirksame Gleichstellung sicherzustellen, braucht es daher einen umfassenden Diskriminierungsschutz, der intersektionale Diskriminierungen ausdrücklich berücksichtigt.

Unterschiedliche Chancen bei der Rechtsdurchsetzung

Derzeit hängt es außerdem vom Diskriminierungsgrund ab, wie und ob Menschen ihre Rechte durchsetzen können. Diese rechtliche Zersplitterung ist unübersichtlich und erschwert auch die Wahrnehmung von Rechten. Menschen mit Behinderungen müssen sich bei Diskriminierungserfahrungen, die mehrere Dimensionen betreffen – etwa Geschlecht, Behinderung und sexuelle Orientierung – entscheiden, ob sie auf ihre Behinderung oder auf die anderen Diskriminierungsgründe fokussieren.

„Das Rechtssystem bildet die Lebensrealität vieler Menschen nicht ab. Diskriminierungsgründe beeinflussen sich gegenseitig und können nicht voneinander getrennt werden.“ so Steger.

Forderungen

  • Einheitliche und verständliche Rechtschutzmechanismen für alle Diskriminierungsgründe in konsequenter Umsetzung der RL (EU) 2024/1499 und 2024/1500

  • Abbau verfahrensrechtlicher Hürden und echter Zugang zu wirksamer Rechtsdurchsetzung

  • Konsequente Anerkennung intersektionaler Diskriminierung in Gesetzgebung und Praxis

  • "Levelling-up": Alle Menschen müssen in allen Lebensbereichen den jeweils höchsten bestehenden Schutzstandard unabhängig vom Diskriminierungsgrund erhalten

Presseaussendung

Budgetpläne der Bundesregierung: Gleichstellung braucht verbindliche Finanzierung

Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai äußert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, große Besorgnis über die jüngst präsentierten Budgetpläne der Bundesregierung.

Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte für ein Doppelbudget 2027/28 geeinigt. Vorgesehen ist ein Maßnahmenvolumen von rund 5,1 Milliarden Euro, wobei etwa die Hälfte auf Einsparungen und die andere Hälfte auf sogenannte „Offensivmaßnahmen“ entfällt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Senkung der Lohnnebenkosten, während gleichzeitig Konsolidierungsmaßnahmen, etwa im Bereich Pensionen, geplant sind.

Aus Sicht der Anwältin bleibt jedoch unklar, welche konkreten Auswirkungen diese Budgetpolitik auf Menschen mit Behinderungen haben wird. Es wird befürchtet, dass begonnene Einsparungen in diesem Bereich noch weiter verstärkt werden.

„Gerade in Phasen der Budgetkonsolidierung besteht die reale Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen überproportional von Einsparungen betroffen sind. Ohne klare Zweckwidmung droht Inklusion erneut zur Verhandlungsmasse zu werden“, so Steger.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Sparmaßnahmen im Sozialbereich unmittelbare Folgen für die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen haben können, etwa durch reduzierte Unterstützungsleistungen oder eingeschränkte Mobilitätsförderungen. Gleichzeitig wird deutlich, dass zentrale Investitionen in Arbeitsmarktintegration, persönliche Assistenz und Barrierefreiheit nicht ausreichend abgesichert oder gar nicht erst vorgesehen sind.

Ein inklusives Österreich entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern durch konkrete finanzielle Entscheidungen

Der Europäische Protesttag macht einmal mehr sichtbar, dass viele strukturelle Probleme ungelöst bleiben:

  • Menschen mit Behinderungen sind weiterhin überdurchschnittlich armutsgefährdet

  • Der Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt stark eingeschränkt

  • Barrierefreiheit ist in vielen Lebensbereichen noch immer nicht umgesetzt

Vor diesem Hintergrund fordert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen:

  • Verbindliche Budgettransparenz hinsichtlich der Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen

  • Überprüfung aller Maßnahmen auf Vereinbarkeit mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention

  • Klare Zweckwidmung von Mitteln für Inklusion und Barrierefreiheit

  • Absicherung bestehender Unterstützungsleistungen gegen Einsparungen

  • Systematische Einbindung von Menschen mit Behinderungen in budgetpolitische Entscheidungsprozesse

„Gleichstellung ist kein Nebenprodukt wirtschaftspolitischer Entscheidungen. Sie muss aktiv geplant, finanziert und überprüft werden. Ein Budget ist immer auch ein Spiegel politischer Prioritäten und daran wird sich messen lassen, welchen Stellenwert die Rechte von Menschen mit Behinderungen tatsächlich haben,“ so Steger.

Presseaussendung

Beratungsstopp für neue Fälle und drohende Schließung schwächen zentrale Strukturen gegen Rassismus und intersektionale Diskriminierung

Die Entscheidung von Frau Bundesministerin Claudia Bauer, die Förderung der Beratungsstelle #GegenHassimNetz, angesiedelt beim Verein ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit), einzustellen, gibt aus Sicht der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, Anlass zu großer Besorgnis.

Die Beratungsstelle #GegenHassimNetz stellt eine zentrale bundesweite Anlaufstelle gegen Hass im Netz dar und bildet durch die Einbettung im Verein ZARA zugleich einen wesentlichen Bestandteil der Antirassismusarbeit in Österreich. Sie bietet niederschwellige, kostenlose Beratung, dokumentiert Vorfälle systematisch und unterstützt rechtlich sowie psychosozial.

Mit der Streichung der Förderung durch das Bundeskanzleramt wird diese essenzielle Struktur jedoch akut gefährdet. Laut ZARA können für neue Fälle derzeit keine Beratungsleistungen mehr angeboten werden, bestehende Fälle werden nur noch eingeschränkt betreut. Ohne rasche Finanzierung droht bis Juni die vollständige Einstellung des Angebots.

„Die Einstellung der Förderung trifft eine der wichtigsten Einrichtungen in der Bekämpfung von Rassismus und digitaler Gewalt. Dass diskriminierte Menschen aktuell keine Beratung mehr für neue Fälle erhalten, ist ein alarmierender Rückschritt im Opferschutz,“ betont Steger.

Besonders problematisch ist dies für Menschen mit Behinderungen, die im digitalen Raum noch immer häufig Ziel von Hassrede und Diskriminierung sind, sowie Menschen mit intersektionalen Diskriminierungserfahrungen, zum Beispiel an der Schnittstelle von Rassismus und Ableismus. Der Wegfall einer spezialisierten Beratungsstelle bedeutet nicht nur weniger Unterstützung im Einzelfall, sondern auch einen Verlust an Sichtbarkeit dieser Diskriminierungsformen.

Die Entscheidung trifft den Verein ZARA zudem in seiner Existenz. Die Finanzierung der Beratungsstelle hat einen wesentlichen Teil der Tätigkeit ausgemacht, wodurch nun massive Einschnitte bis hin zur möglichen Schließung drohen. Eine solche Schließung hätte weitreichende Konsequenzen für die Antidiskriminierungsarbeit in Österreich. ZARA ist eine zentrale Akteurin in der Dokumentation und Bekämpfung von Rassismus und intersektionaler Diskriminierung. Der Wegfall dieser Strukturen würde bedeuten, dass rassistische Vorfälle, insbesondere im digitalen Raum, weniger systematisch erfasst werden, diskriminierte Menschen weniger spezialisierte Unterstützung erhalten und wichtige zivilgesellschaftliche Expertise verloren geht. Gerade bei intersektionalen Diskriminierungsformen, etwa an der Schnittstelle Behinderung und Herkunft, droht damit eine weitere Unsichtbarmachung und unzureichende Berücksichtigung in politischen Maßnahmen.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen appelliert daher eindringlich an die zuständigen politischen Entscheidungsträger:innen, die Förderentscheidung zu überdenken und die nachhaltige Finanzierung von spezialisierten Beratungsangeboten im Bereich Hass im Netz und Antirassismus sicherzustellen.

„Ein wirksamer Diskriminierungsschutz endet nicht im analogen Raum. Gerade im digitalen Umfeld braucht es verlässliche und spezialisierte Unterstützungsstrukturen. Zudem muss Rassismus weiterhin konsequent sichtbar gemacht und bekämpft werden. Die aktuelle Entwicklung schwächt den Schutz von diskriminierten Personen in einem besonders sensiblen Bereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnt,“ so Steger.

Presseaussendung

Schwerpunktbericht der Volksanwaltschaft zeigt gravierende strukturelle Defizite und menschenrechtlichen Handlungsbedarf auf

Anlässlich des aktuellen Schwerpunktberichts der Volksanwaltschaft zur Situation psychisch erkrankter Menschen im Strafvollzug sieht die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, dringenden Handlungsbedarf zur Sicherstellung von Gleichbehandlung und Menschenrechten.

Der Bericht zeigt eindrücklich, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen im österreichischen Strafvollzug vielfach nicht bedarfsgerecht versorgt werden. Die steigende Zahl betroffener Inhaftierter trifft auf ein System, das strukturell nicht darauf ausgelegt ist, psychiatrische und psychosoziale Bedarfe angemessen abzudecken. Überbelag, personelle Engpässe und fehlende Angebote führen dazu, dass notwendige Behandlungen verzögert oder gar nicht erfolgen. Auch der Leiter der Bundeskommission für Straf- und Maßnahmenvollzug, Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer, bestätigt eine systematische Problemlage.

„Menschen mit Behinderungen, dazu zählen auch Menschen mit psychischen Erkrankungen, haben ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsversorgung und menschenwürdige Bedingungen, auch im Freiheitsentzug,“ so Steger. „Die im Bericht aufgezeigten strukturellen Defizite zeigen klar, dass dieses Recht derzeit nicht ausreichend gewährleistet ist.“

Strukturelle Defizite und systemische Überforderung

Die Analyse des Berichts macht deutlich, dass bestehende Rahmenbedingungen im Strafvollzug den Anforderungen einer adäquaten Versorgung nicht gerecht werden. Besonders gravierend ist die unzureichende personelle Ausstattung im psychiatrischen Bereich. In vielen Justizanstalten stehen Fachärzt:innen für Psychiatrie nur stundenweise zur Verfügung, während gleichzeitig ein hoher und zunehmend komplexer Behandlungsbedarf besteht.

Hinzu kommt, dass therapeutische und sozialpädagogische Angebote vielfach gänzlich fehlen oder nur sehr eingeschränkt verfügbar sind. Maßnahmen wie strukturiere Behandlungsprogramme, die für die Stabilisierung psychische erkrankter Menschen wesentlich wären, können in der Praxis oft nicht umgesetzt werden. Dies führt dazu, dass sich Krankheitsbilder verschlechtern und chronifizieren.

Auch der interdisziplinäre Austausch zwischen beteiligten Berufsgruppen ist häufig unzureichend organisiert. Fehlende Schnittstellen und eingeschränkte Informationsweitergabe erschweren eine koordinierte Betreuung und tragen dazu bei, dass notwendige Maßnahmen nicht rechtzeitig gesetzt werden

Gleichbehandlung und Menschenrechte im Fokus

Aus Sicht der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen stellt diese Situation eine strukturelle Benachteiligung dar. Der Staat ist verpflichtet, auch im Freiheitsentzug eine Gesundheitsversorgung sicherzustellen, die dem Standard außerhalb des Strafvollzugs entspricht. Dieses sogenannte Äquivalenzprinzip wird jedoch vielfach nicht eingehalten.

Darüber hinaus werfen insbesondere langandauernder Isolation, die Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen sowie die mangelnde therapeutische Begleitung menschenrechtliche Fragen auf. Solche Maßnahmen können die psychische Situation der Personen zusätzlich verschärfen und stehen in einem Spannungsverhältnis zu den Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention.

„Wenn notwendige medizinische und therapeutische Leistungen nicht erbracht werden können, führt dies nicht nur zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, sondern kann auch eine Form von Diskriminierung darstellen,“ so Steger.

Zentrale Reformbedarfe

Vor dem Hintergrund der im Bericht aufgezeigten Defizite besteht aus Sicht der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen dringender Reformbedarf. Insbesondere braucht es einen umfassenden Ausbau der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung im Strafvollzug, sowohl durch zusätzliches Fachpersonal als auch durch verbesserte strukturelle Rahmenbedingungen.

Zudem ist sicherzustellen, dass Personen mit hohem Behandlungsbedarf in geeignete spezialisierte Einrichtungen überstellt werden können. Derzeit bestehen hier erhebliche Verzögerungen, unter anderem aufgrund mangelnder Kapazitäten in öffentlichen Krankenanstalten und forensischen Einrichtungen.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die stärkere Vernetzung des Strafvollzugs mit dem öffentlichen Gesundheitssystem. Eine bessere institutionelle Zusammenarbeit könnte dazu beitragen, Versorgungslücken zu schließen und die Kontinuität von Behandlung und Nachsorge zu verbessern.

Nicht zuletzt sind gezielte Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen für das Justizpersonal erforderlich, um einen professionellen und angemessenen Umgang mit psychisch erkrankten Menschen sicherzustellen.

Empfehlung an die zuständigen Stellen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen appelliert an die zuständigen Entscheidungsträger:innen, die im Bericht enthaltenen Empfehlungen rasch umzusetzen und nachhaltige strukturelle Verbesserungen einzuleiten.

„Die vorliegenden Erkenntnisse lassen keinen Zweifel daran, dass tiefgreifende Reformen notwendig sind. Es gilt jetzt, die bestehenden Defizite im System konsequent anzugehen und sicherzustellen, dass die Rechte und die Würde von Menschen mit Behinderungen auch im Strafvollzug uneingeschränkt gewahrt werden,“ so Steger.

Stellungnahme

Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit müssen für Frauen mit Behinderungen uneingeschränkt gewährleistet sein

Die heute veröffentlichte Recherche des Mediums „andererseits“ sowie aktuelle Berichterstattung zu Sterilisation von Frauen mit Behinderungen in Österreich geben der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, Anlass zu großer Besorgnis. Die Berichte zeigen, dass es Hinweise darauf gibt, dass Frauen mit Behinderungen gegenwärtig Eingriffen ausgesetzt sein könnten, die nicht auf einer freien und informierten Entscheidung beruhen. Beschrieben werden Situationen, in denen Sterilisationen unter Druck, bei unzureichender Aufklärung oder ohne echte Zustimmung erfolgen. Zudem wird auf strukturelle Abhängigkeiten hingewiesen, die die Selbstbestimmung der Frauen erheblich einschränken.

Die aktuelle Berichterstattung macht zugleich deutlich, dass es sich nicht um ein rein historisches Problem handelt. Nicht nur wurden Frauen mit Behinderungen in Österreich über Jahrzehnte hinweg gegen ihren Willen oder ohne ausreichende Einwilligung sterilisiert, jüngste Recherchen zeigen auch auf, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht, um die tatsächliche Wahrung von Rechten sicherzustellen.

Jeder medizinische Eingriff darf nur aufgrund freier, informierter und selbstbestimmter Entscheidungen erfolgen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen betont, dass jeder medizinische Eingriff und insbesondere ein irreversibler wie eine Sterilisation ausschließlich auf Grundlage einer freien, informierten und selbstbestimmten Entscheidung erfolgen darf.

„Berichte über Sterilisationen gegen oder ohne den freien Willen der Personen sind zutiefst alarmierend. Sollte sich dies bestätigen, handelt es sich um schwerwiegende Eingriffe in grundlegende Menschenrechte. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Selbstbestimmung und auf Familiengründung ist uneingeschränkt zu achten,“ so Steger.

Behindertenanwältin richtet Empfehlungen an politische Entscheidungsträger:innen

Vor diesem Hintergrund fordert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen eine umfassende, unabhängige und transparente Aufarbeitung der aktuellen Vorwürfe sowie eine Überprüfung, ob bestehende rechtliche Schutzmechanismen in der Praxis ausreichend greifen. Ebenso notwendig sind der Ausbau barrierefreier und verständlicher Beratung im medizinischen Kontext sowie wirksame Maßnahmen zur Stärkung der Entscheidungsfreiheit von Frauen mit Behinderungen.

Besonders wichtig ist es, die Erfahrungen der Frauen sichtbar zu machen und sie aktiv in Reformprozesse einzubeziehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Schutzmechanismen nicht nur formal bestehen, sondern auch tatsächlich wirksam sind.

„Es darf keine Rechtfertigung dafür geben, in die reproduktiven Rechte von Frauen mit Behinderungen einzugreifen, weder aus Fürsorgeargumentation noch aus institutionellen Überlegungen,“ so Steger.

 

Stellungnahme

Behindertenanwältin: Diskriminierungen von Frauen mit Behinderungen führen zu struktureller Benachteiligung bei Zugang zu Beschäftigung, Einkommen und beruflicher Entwicklung

Anlässlich des Internationalen Frauentags macht die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, auf die besondere Situation von Frauen mit Behinderungen aufmerksam. Sie sind häufig mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt. Intersektionale Diskriminierungen aufgrund ihres Geschlechts, Behinderungen und oftmals weiterer Faktoren wie Alter, Herkunft oder sozialer Lage wirken sich besonders deutlich auf die Chancen von Frauen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt aus.

Ungleichbehandlungen zeigen sich von der Schullaufbahn bis in das Erwerbsleben

Aktuelle Daten aus den österreichischen Behinderungs- und Teilhabestatistiken zeigen, dass strukturelle Ungleichheiten bereits früh beginnen. Menschen mit Behinderungen verfügen deutlich häufiger über niedrigere Bildungsabschlüsse. So haben rund 38% der Menschen mit Behinderungen höchstens einen Pflichtschulabschluss, während dieser Anteil in der Gesamtbevölkerung bei 23,7% liegt. Frauen mit Behinderungen sind davon besonders häufig betroffen.

Diese Bildungsunterschiede wirken sich direkt auf die Arbeitsmarktchancen aus. Menschen mit Behinderungen sind deutlich seltener erwerbstätig als Personen ohne Behinderungen. Laut den aktuellen Auswertungen liegt der Anteil erwerbstätiger Menschen mit Behinderungen deutlich unter jenem der Gesamtbevölkerung, während gleichzeitig ein großer Teil auf Pensionen oder andere Transferleistungen angewiesen ist.

Darüber hinaus zeigen aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt eine zunehmende Verschärfung der Situation. Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen ist zuletzt deutlich stärker gestiegen als jene der Gesamtbevölkerung. Anfang 2026 waren mehr als 17.000 Menschen mit Behinderungen arbeitslos gemeldet, ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr.

„Frauen mit Behinderungen stehen am Arbeitsmarkt häufig vor mehrfachen Hürden,“ betont Steger. „Geschlechterbezogene Ungleichheiten und Teilhabebarrieren verstärken sich gegenseitig. Wenn wir Gleichstellung ernst nehmen, müssen wir diese intersektionalen Diskriminierungsstrukturen gezielt adressieren.“

Unterschiede in Erwerbsläufen haben konkrete Auswirkungen auf Armut

Auch wirtschaftliche Ungleichheiten sind deutlich sichtbar. Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich häufig von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen. In Österreich gelten 21,5% der Menschen mit Behinderungen armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, während der Anteil in der Gesamtbevölkerung bei 16,2% liegt.

Diese Situation betrifft Frauen mit Behinderungen besonders stark. Sie arbeiten häufiger in Teilzeit, sind überdurchschnittlich oft in niedrig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen tätig und haben geringere Aufstiegschancen. Gleichzeitig sind Arbeitsplätze vielfach noch nicht ausreichend barrierefrei gestaltet und notwendige angemessene Vorkehrungen werden nicht immer umgesetzt.

Es braucht eine inklusive und intersektionale Arbeitsmarktpolitik

Darüber hinaus zeigt sich, dass viele arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entweder eine geschlechtsspezifische oder eine behinderungsspezifische Perspektive einnehmen. Selten jedoch werden beide gemeinsam berücksichtigt. Dadurch geraten Frauen mit Behinderungen häufig aus dem Blick bestehender Förder- und Unterstützungsprogramme.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert daher eine konsequent intersektionale Arbeitsmarktpolitik, die die Lebensrealitäten von Frauen mit Behinderungen stärker berücksichtigt. Insbesondere werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Stärkung und langfristige Finanzierung des Ausgleichstaxfonds für Menschen mit Behinderungen, um Arbeitsmarktprogramme erhalten und ausbauen zu können

  • Gezielter Abbau struktureller Barrieren im Bildungs- und Ausbildungssystem

  • Stärkung staatlicher Gleichbehandlungsstellen zum Schutz vor intersektionaler Diskriminierung

  • Stärkere Berücksichtigung von Frauen mit Behinderungen in arbeitsmarktpolitischen Programmen und Fördermaßnahmen

  • Einbindung von Frauen mit Behinderungen in politische Entscheidungsprozesse

Der Internationale Frauentag erinnert daran, dass Gleichstellung erst dann erreicht ist, wenn alle Frauen gleiche Chancen auf Bildung, Beschäftigung und Selbstbestimmung haben.

„Eine inklusive Arbeitswelt bedeutet, dass niemand aufgrund von Geschlecht oder Behinderungen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wird,“ so Steger. „Frauen mit Behinderungen müssen endlich jene Chancen erhalten, die ihnen zustehen.“

Presseaussendung