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Policy Briefing der Behindertenanwältin: Mehrfachbegutachtungen, zersplitterte Zuständigkeiten und veraltetes System erschweren die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Wie gelangen Menschen mit Behinderungen zu jenen Unterstützungsleistungen, auf die sie angewiesen sind? Die Antwort auf diese Frage ist in Österreich häufig mit einem hohen bürokratischen Aufwand, zahlreichen Begutachtungen und langen Verfahrenswegen verbunden. Ein neues Policy Briefing der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, zeigt nun deutlich auf, dass es sich dabei nicht um vereinzelte Probleme handelt, sondern um strukturelle Schwächen des gesamten Systems.

Grundlage des Policy Briefings sind die bundesweiten Vernetzungstreffen der Anwältin im ersten Halbjahr 2026 zum Thema „Strukturelle Hürden bei der Leistungsvergabe". Mehrere hundert Vertreter:innen von Selbstvertretungsorganisationen, Interessensvertretungen, Behörden, Sozialversicherungsträgern sowie Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis beteiligten sich an den Gesprächen. Das Ergebnis ist eindeutig: Über alle Bundesländer hinweg werden nahezu identische Probleme geschildert.

Zersplittertes System führt zu unnötigen Belastungen

Menschen mit Behinderungen müssen in Österreich häufig bei unterschiedlichen Behörden dieselben Informationen immer wieder vorlegen. Für Pflegegeld, Behindertenpass, erhöhte Familienbeihilfe, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension oder Leistungen der Länder gelten unterschiedliche Verfahren, unterschiedliche Zuständigkeiten und oftmals unterschiedliche, aber inhaltlich sehr ähnliche Begutachtungen.

Diese Parallelstrukturen führen nicht nur zu einem hohen Verwaltungsaufwand, sondern auch zu erheblichen Belastungen für die Menschen und ihre Familien, die dieses System navigieren müssen. Viele berichten von langen Verfahrensdauern, widersprüchlichen Einschätzungen und dem Gefühl, ihre Behinderungen und Beeinträchtigungen immer wieder aufs Neue "beweisen" zu müssen.

„Viele Menschen erzählen uns, dass der Weg durch das Unterstützungssystem selbst oft das ist, was sie an einer Teilhabe an der Gesellschaft hindert. Wer mehrere Behörden durchlaufen, immer wieder dieselben Unterlagen einreichen und sich mehrfach begutachten lassen muss, verliert Zeit, Energie und oftmals auch Vertrauen in den Sozialstaat", erklärt Steger.

Medizinisches Denken dominiert weiterhin die Begutachtungen

Das Policy Briefing zeigt außerdem, dass Begutachtungen und das Rechtssystem, das diese vorschreibt, in Österreich noch immer überwiegend auf einem medizinischen Verständnis von Behinderung beruhen. Im Mittelpunkt stehen Diagnosen, Funktionseinschränkungen und Defizite. Die tatsächlichen Auswirkungen auf das tägliche Leben sowie bestehende Barrieren und der konkrete Unterstützungsbedarf werden hingegen vielfach zu wenig oder gar nicht berücksichtigt.

Damit bleibt Österreich hinter dem menschenrechtlichen Verständnis der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Diese versteht Behinderung nicht als Eigenschaft einer Person, sondern als Ergebnis des Zusammenwirkens individueller Beeinträchtigungen mit gesellschaftlichen Barrieren. Ziel muss daher sein, die tatsächliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

„Nicht die Diagnose entscheidet darüber, welche Unterstützung ein Mensch benötigt. Entscheidend ist, welchen Barrieren Menschen im Alltag begegnen und welche Unterstützung notwendig ist, damit sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können", so Steger.

Begutachtungen müssen Vertrauen schaffen

Besonders häufig wurde bei den Vernetzungstreffen auch die Qualität der Begutachtungen thematisiert. Sehr kurze Untersuchungstermine, uneinheitliche Beurteilungen, fehlende Spezialisierung der Gutachter:innen und mangelnde Barrierefreiheit führen dazu, dass Begutachtungen vielfach als belastend erlebt werden.

Viele Menschen schildern respektlose Kommunikation oder fühlen sich unter Generalverdacht gestellt, Leistungen unberechtigt beantragen zu wollen. Hinzu kommt, dass Begleitpersonen teilweise nicht zugelassen werden oder notwendige Dolmetschleistungen fehlen. Gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Erkrankungen oder neurodivergente Personen erleben dadurch zusätzliche Hürden. Positiv dabei ist jedoch hervorzuheben, dass der Gesetzgeber in der Zwischenzeit zumindest die Möglichkeit der Mitnahme einer Vertrauensperson bei zahlreichen Begutachtungen gesetzlich verankert hat.

„Begutachtungen entscheiden oftmals über existenzielle Leistungen. Umso wichtiger ist es, dass diese Verfahren transparent, nachvollziehbar, respektvoll und barrierefrei gestaltet sind. Menschen müssen sich ernst genommen fühlen und nicht das Gefühl haben, sich rechtfertigen oder ihre Behinderungen unter Beweis stellen zu müssen", betont Steger.

Familien werden durch Wiederbegutachtungen unnötig belastet

Als besonders belastend werden regelmäßige Wiederbegutachtungen bei dauerhaften oder progressiven Beeinträchtigungen beschrieben. Obwohl sich die gesundheitliche Situation vielfach nicht verändert, müssen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen immer wieder neue Anträge stellen, Gutachten organisieren und Untersuchungen absolvieren.

Das verursacht nicht nur unnötige Kosten und Verwaltungsaufwand, sondern bindet auch erhebliche personelle Ressourcen innerhalb der Verwaltung.

„Wenn eine dauerhafte Behinderung zweifelsfrei feststeht, braucht es keine routinemäßigen Wiederbegutachtungen. Diese schaffen keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn, verursachen aber großen bürokratischen Aufwand und belasten ganze Familien erheblich", sagt Steger.

Reformvorschläge liegen auf dem Tisch

Das Policy Briefing enthält daher konkrete Empfehlungen für Politik und Verwaltung. Dazu gehören insbesondere:

  • die Schaffung einer unabhängigen, multiprofessionellen Begutachtungsstelle,
  • die Bündelung von Zuständigkeiten und die Vermeidung von Mehrfachbegutachtungen,
  • ein menschenrechtsbasiertes Begutachtungsmodell mit Fokus auf Teilhabebarrieren und Unterstützungsbedarf,
  • bundesweit einheitliche Qualitätsstandards und verpflichtende Schulungen für Gutachter:innen,
  • barrierefreie Verfahren einschließlich Dolmetschung, Leichter Sprache und der Möglichkeit, Begleitpersonen beizuziehen,
  • der Verzicht auf nicht unbedingt notwendige Wiederbegutachtungen,
  • unabhängige Beschwerdestellen und ein systematisches Monitoring der Begutachtungspraxis.

Bürokratieabbau und Menschenrechte gehören zusammen

Die Behindertenanwältin sieht in einer grundlegenden Reform des Begutachtungssystems nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern auch eine Chance für einen wirksamen Bürokratieabbau.

„Ein modernes Begutachtungssystem schafft mehr Teilhabe und gleichzeitig weniger Bürokratie. Werden Verfahren besser koordiniert, Begutachtungen gebündelt und Zuständigkeiten klar geregelt, profitieren davon sowohl Menschen mit Behinderungen als auch die Verwaltung. Menschenrechte und effiziente Verwaltung sind kein Widerspruch, sondern bedingen oft einander", so Steger.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen hat das Policy Briefing den zuständigen Bundes- und Landesministerien sowie weiteren Entscheidungsträger übermittelt und erklärt sich bereit, die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen aktiv zu begleiten.

Presseaussendung

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert bedarfsgerechte und flächendeckende Ferienbetreuung für Kinder mit Behinderungen

Mit dem Beginn der Sommerferien stehen viele Familien von Kindern mit Behinderungen erneut vor einem strukturellen Problem. Es fehlt an ausreichenden, inklusiven und leistbaren Betreuungsangeboten. Während für andere Kinder eine Vielzahl an Ferienprogrammen, Camps und Betreuungseinrichtungen zur Verfügung steht, sind diese für Kinder mit Behinderungen häufig nicht zugänglich oder schlicht nicht vorhanden. Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, macht auf diese seit Jahren bekannte, aber ungelöste Lücke aufmerksam.

„Die Ferienzeit wird für viele Eltern von Kindern mit Behinderungen zu einer enormen Belastung. Sie müssen Urlaub, Pflegeteilzeit und improvisierte Lösungen kombinieren, weil es kein verlässliches Betreuungsangebot gibt. Das ist keine Einzelsituation, sondern ein strukturelles Versagen, das Familien Jahr für Jahr aufs Neue trifft,“ so Steger.

Betreuungslücke trifft Familien besonders hart

Berichte aus der Beratungspraxis der Behindertenanwältin zeigen ein wiederkehrendes Muster. Eltern, vor allem Mütter, reduzieren ihre Erwerbstätigkeit oder nehmen unbezahlten Urlaub, um die Betreuung ihrer Kinder in den Ferien sicherzustellen. Wo Angebote bestehen, sind diese oft regional sehr ungleich verteilt, kurzfristig ausgebucht oder mit hohen Kosten verbunden, die für Familien mit ohnehin erhöhtem finanziellen Aufwand eine zusätzliche Hürde darstellen.

Bestehende Angebote oft nicht inklusiv

Auch dort, wo Ferienbetreuung grundsätzlich verfügbar ist, fehlt es vielfach an den notwendigen personellen und räumlichen Voraussetzungen, um Kinder mit Behinderungen tatsächlich aufzunehmen. Assistenz, bauliche Barrierefreiheit oder geschultes Personal sind die Ausnahme statt die Regel. Damit werden Kinder mit Behinderungen faktisch von einem Angebot ausgeschlossen, das anderen Kindern selbstverständlich zur Verfügung steht.

„Inklusion darf nicht an der Schultür enden. Wenn ein Kind während des Schuljahres Unterstützung erhält, diese in den Ferien aber abrupt wegfällt, widerspricht das dem Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Gleichbehandlungsgrundsatz,“ so Steger.

Die Behindertenanwältin fordert daher:

  • Bedarfsgerechten Ausbau inklusiver Ferienbetreuungsangebote in allen Bundesländern

  • Ausreichende finanzielle Mittel und Personalressourcen für Assistenz und Begleitung von Kindern mit Behinderungen

  • Einheitliche Qualitäts- und Barrierefreiheitsstandards für Ferienbetreuungseinrichtungen

  • Frühzeitige, transparente Information für Eltern über bestehende Angebote

  • Einbindung von Eltern und Selbstvertretungsorganisationen in die Planung künftiger Angebote

  • Langfristige und verlässliche Finanzierung statt befristeter Einzelprojekte

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen appelliert an die zuständigen politischen Entscheidungsträger:innen, die bestehende Lücke nicht länger den Familien zu überlassen, sondern konkrete und nachhaltige Lösungen zu schaffen.

Presseaussendung

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen legt Ergebnisse bundesweiter Vernetzungstreffen vor und fordert dringende Strukturreformen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, hat heute die Ergebnisse ihrer Vernetzungstreffen 2025 in allen neun Bundesländern an die zuständigen Entscheidungsträger:innen auf Bundes- und Landesebene übermittelt. Darin fasst sie zusammen, was mehrere hundert Vertreter:innen von Behindertenorganisationen, Beratungsstellen und Behörden aus ganz Österreich übereinstimmend berichten: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stoßen im Alltag auf massive Barrieren und das System ist bislang nicht in der Lage, diese ausreichend abzubauen.

„Kinder und Jugendliche mit Behinderungen erleben nach wie vor erhebliche Barrieren, insbesondere in der Bildung, beim Übergang in Ausbildung und Arbeit, in der Gesundheitsversorgung und in der sozialen Absicherung. Das ist kein Randphänomen, sondern betrifft zahlreiche Familien in ganz Österreich,“ so Steger.

Inklusion endet oft schon im Kindergarten oder der Volksschule

Inklusion bedeutet, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen, zusammen lernen und selbstverständlich dazugehören. Doch die Realität sieht in Österreich oft anders aus. Bereits im Kindergarten beginnt die Ausgrenzung, weil Plätze fehlen, Einrichtungen nicht barrierefrei sind oder das nötige Unterstützungspersonal nicht vorhanden ist. Kinder mit Behinderungen können so nicht gleichberechtigt mit Gleichaltrigen aufwachsen. Die Folgen ziehen sich dann durch das gesamte spätere Leben.

In der Schule setzt sich dieses Muster fort. Obwohl Eltern in Österreich gesetzlich das Recht haben, zwischen Regelschule und Sonderschule zu wählen, besteht diese Wahlfreiheit in der Praxis oft nicht. Es fehlt an Unterstützungspersonal in der Regelschule, barrierefreier Nachmittagsbetreuung und den nötigen organisatorischen Voraussetzungen. Eltern werden dadurch faktisch gezwungen, ihre Kinder in Sonderschulen einzuschreiben, nicht aus Überzeugung, sondern aus Mangel an Alternativen. Das verstärkt die Trennung von Kindern mit und ohne Behinderung weiter.

Besonders schwierig ist die Lage für Kinder mit chronischen Erkrankungen oder unsichtbaren Behinderungen. Für diese Kinder gibt es kaum flexible Bildungsangebote, die ihrem Alltag gerecht werden. Wer nicht täglich physisch in die Schule kommen kann, läuft Gefahr, vom Unterricht ausgeschlossen zu sein und damit in Isolation zu geraten.

Übergänge in Ausbildung und Arbeit bleiben Leerstelle

Auch nach der Schule tun sich gefährliche Lücken auf. Jugendlichen mit Behinderungen wird früh bescheinigt, nicht arbeits- oder vermittlungsfähig zu sein. Das schränkt ihre Möglichkeiten auf Jahrzehnte ein. Dazu kommt ein weiteres Problem: Wer eine Beschäftigung aufnimmt, riskiert, wichtige Unterstützungsleistungen zu verlieren, etwa die erhöhte Familienbeihilfe oder finanzielle Hilfen der Bundesländer. Das macht den Schritt in die Arbeitswelt zur finanziellen Falle.

„Es ist paradox. Das System, das Jugendliche mit Behinderungen absichern soll, hält sie gleichzeitig vom Arbeitsmarkt fern. Hier braucht es eine strukturelle Entkoppelung existenzsichernder Leistungen von der Erwerbstätigkeit,“ so Steger. Das heißt konkret: Wer arbeiten geht, darf deswegen nicht seine Grundabsicherung verlieren.

Belastung trifft Familien und vor allem Frauen in besonderem Maße

Wenn das System versagt, springen Familien ein und das hat einen Preis. Weil Betreuungsangebote, Schulassistenz oder therapeutische Versorgung fehlen oder nicht ausreichend sind, übernehmen Angehörige diese Aufgaben selbst. Das sind in Österreich überwiegend Mütter. Sie reduzieren ihre Arbeitszeit, geben ihren Beruf auf oder verzichten auf eigene Vorsorge mit langfristigen Folgen für ihre finanzielle Unabhängigkeit und Gesundheit. Mehr Fachpersonal in Bildung und Betreuung würde deshalb nicht nur Kindern nützen, sondern auch Frauen entlasten und zur Gleichstellung beitragen.

Konkrete Forderungen an die Bundesregierung

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen richtet daher konkrete Empfehlungen für strukturelle Reformen an die Politik:

  • Stärkung inklusiver Bildung: Alle Kinder sollen die Möglichkeit haben, gemeinsam zur Schule zu gehen. Dazu braucht es einheitliche Standards für Unterstützungspersonal, Barrierefreiheit und notwendige Hilfsmittel in ganz Österreich

  • Mehr Fachpersonal in Kindergarten, Schule und Betreuung: Mehr ausgebildete Pädagog:innen, Schulassistenz und Therapeut:innen entlasten Familien und ermöglichen echte Inklusion

  • Reform der Begutachtung: Wer Unterstützungsleistungen braucht, soll diese auch tatsächlich durch ein faires, bedarfsgerechtes Begutachtungsverfahren bekommen, das den Menschen und seine tatsächliche Lebenssituation in den Mittelpunkt stellt

  • Sichere Übergänge in Ausbildung und Arbeit: Unterstützungsleistungen dürfen nicht wegfallen, wenn jemand arbeiten geht

  • Bessere Koordination zwischen Bund, Ländern und Gemeinden: Klare Zuständigkeiten und eine gemeinsame Datenbasis, damit Familien nicht zwischen verschiedenen Stellen verloren gehen

„Die Vernetzungstreffen haben gezeigt, dass Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Einzelmaßnahmen reichen nicht aus. Es braucht strukturelle Reformen entlang der gesamten Lebensphasen mit einer konsequenten menschenrechtsbasierten Ausrichtung. Ich appelliere an alle zuständigen Ministerien und Länder, gemeinsam zu handeln,“ so Steger.

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