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Aktuelles

Behindertenanwältin Christine Steger und der Verein „im spektrum" weisen am Autistic Pride Day auf notwendige Verbesserungen im Lebensalltag für Personen im Autismus-Spektrum hin

Der Autistic Pride Day findet jährlich am 18. Juni statt. Er wurde im Jahr 2005 ins Leben gerufen. Der Hintergrund des Tages ist der Wunsch nach gesellschaftlicher Akzeptanz von autistischen Menschen. Inklusion darf nicht optional bleiben, sondern ist für die gesamte Gesellschaft unverzichtbar. Dieser Tag gibt autistischen Personen den Raum, sich selbst zu feiern und für eine echte Veränderung in allen Lebensbereichen zu sorgen.

Gesellschaftliche Akzeptanz beinhaltet auch ein Umdenken und ein Akzeptieren von Veränderungen hinsichtlich veralteter Sichtweise auf Autismus in der Gesellschaft. Es bedeutet weg von einer Pathologisierung und einem defizitären Denken hin zu einer Anerkennung der neurologischen Vielfalt und dem Blick auf individuelle Möglichkeiten sowie Schwierigkeiten zu kommen.

Behindertenanwältin Mag.a Christine Steger dazu: „Inklusion auch für Menschen mit nicht auf den ersten Blick sichtbaren Behinderungen wird in Österreich noch immer nicht ausreichend gelebt. Einerseits müssen die Zuschreibungen und Stereotype in der Gesellschaft abgebaut werden. Andererseits braucht es auch konkrete Angebote und Maßnahmen, wie zum Beispiel einen gleichberechtigten Zugang zur Persönlichen Assistenz oder Unterstützten Kommunikation.“

Der Autistic Pride Day bedeutet, Vielfalt in allen Facetten zu leben

Die Bedeutung des Autistic Pride Day unterstreicht auch Chiara Brandstätter, Mitglied bei „im spektrum – Verein zur Sensibilisierung für das Autismus-Spektrum“:

„Autistic Pride macht für mich Sinn. Denn Autismus ist nichts, für das man sich schämen muss. Diese Scham über das eigene Autistisch-Sein habe ich (und wohl viele andere auch) schon früh erfahren. Pride ist auch das Gegenteil von Scham. Wir müssen uns nicht schämen. Wir sind gut so, wie wir sind. Wir sind nicht kaputt.

Autistic Pride bedeutet für mich auch Gemeinschaft. Ich bin nicht allein, ich kenne jetzt andere autistische Leute. Wir sind alle ganz verschieden, niemand ist gleich. Autistic Pride bedeutet für mich auch, mich zu freuen, Teil einer Community zu sein. Ich bin nicht allein.

Ich wünsche mir eine inklusive Welt, in der Menschen unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit wertgeschätzt werden. Unser Wert hängt nicht an unserer Leistung. Unser Wert hängt auch nicht an unseren sprachlichen Fähigkeiten. Unser Wert hängt nicht an unserer Anpassungsfähigkeit. Wir sind alle wertvoll. Niemand kann etwas an unserem Wert verändern. Autismus verändert nicht, wie wertvoll wir sind.

Autistic Pride ist für mich auch die Antwort auf diese Zweifel: Ich bin okay, so wie ich bin. Autistisch sein bedeutet nicht, dass man besser oder schlechter ist als andere. Manchmal brauche ich Unterstützung. Das ist okay.“

„Im spektrum – Verein zur Sensibilisieriung für das Autismus-Spektrum“ (Home - im Spektrum) ist eine Gruppe, die überzeugt ist, dass die Zeit und unsere Gesellschaft reif ist für einen informierten und selbstverständlichen Umgang mit dem Thema Autismus. Der Verein besteht aus Menschen im Autismus-Spektrum, Angehörigen und Professionellen, die sich seit mehreren Jahren mit dem Thema beschäftigen.

Gemeinsam mit dem „im spektrum – Verein zur Sensibilisierung für das Autismus-Spektrum“ fordert Behindertenanwältin Christine Steger daher konkrete Maßnahmen zur Inklusion von Personen im Autismus-Spektrum: 
Forderungen

Presseaussendung

Neue Anlaufstelle stärkt bundesweite Unterstützungsstruktur für Menschen mit Behinderungen bei Diskriminierungen


Bildbeschreibung: v.l. Niederl, Steger, Rauch, Stadel

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Christine Steger, hat heute gemeinsam mit Sozialminister Johannes Rauch ihr neues Regionalbüro WEST in Salzburg eröffnet. Es bietet Menschen mit Behinderungen in Salzburg, Tirol und Vorarlberg einen lokalen Zugang zu kostenloser Beratung, Information und Unterstützung bei erfahrenen Diskriminierungen im Alltag und begleitet Menschen mit Behinderungen bei Schlichtungsverfahren. Gefördert wird auch die Vernetzung und Kooperation mit lokalen Organisationen in den Ländern. “Mit dem neuen Regionalbüro stärken wir die bundesweite Unterstützungsstruktur für Menschen mit Behinderungen deutlich”, sind sich Behindertenanwältin Steger und Sozialminister Rauch bei der Eröffnung einig. Das Büro in Salzburg ist neben einem weiteren neuen Regionalbüro SÜD in Graz und dem bestehenden Regionalbüro OST in Wien die dritte regionale Anlaufstelle der Behindertenanwaltschaft. 

Das Büro der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen wurde 2006 in Wien errichtet. Seither unterstützt und berät die Behindertenanwältin mit ihren Mitarbeiter:innen bei vermuteten Diskriminierungen im Alltag oder im Beruf. Jedes Jahr werden mehrere hundert Beratungen über die Telefonhotline, per Mail oder persönlich durchgeführt und über rechtliche Möglichkeiten informiert. Liegen mögliche Diskriminierungen vor, kann die Behindertenanwältin auch bei Schlichtungsverfahren begleiten. Beratung und Unterstützung durch das Büro sowie der Zugang zur Telefonhotline sind für alle Menschen kostenlos.

Lokale Anlaufstellen zu den Unterstützungsmöglichkeiten durch die Behindertenanwältin bieten seit diesem Jahr eigene Regionalbüros. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür wurden bereits im Sommer 2024 geschaffen. Neben dem bereits eröffneten Regionalbüro Süd in Graz für die Steiermark, Kärnten und das Burgenland und dem Regionalbüro Ost für Wien, Nieder- und Oberösterreich wurde heute das dritte Regionalbüro in Salzburg eröffnet.

“Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Mit deutlich mehr Budget für die berufliche Teilhabe und Pilotprojekten für eine Persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen sowie ‘Lohn statt Taschengeld’ haben wir wichtige Schritte gesetzt, die uns diesem Ziel näherbringen”, betont Sozialminister Johannes Rauch. “Ein selbstbestimmtes Leben bedeutet aber auch, sich mit den richtigen Instrumenten gegen Diskriminierungen wehren zu können. Mit den neuen Regionalbüros der Behindertenanwältin schaffen wir einen lokalen und noch einfacheren Zugang zu Informationen und Beratungen über die richtigen Beschwerdemöglichkeiten und weiteren Begleitung auf regionaler Ebene.”

Bundesweite Unterstützungsstruktur deutlich gestärkt

Das neue Regionalbüro WEST führt die laufenden Geschäfte der Behindertenanwältin in Salzburg, Tirol und Vorarlberg auf regionaler Ebene. Dadurch ist künftig auch in den westlichen Regionen Österreichs eine verlässliche Anlaufstelle bei Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen vorhanden, um ihnen den Weg zu ihren Rechten zu ebnen.

“Diskriminierung kennt keine Grenzen. Daher ist es essenziell, dass der Schutz vor Diskriminierung einfach zugänglich ist. Die neuen Regionalbüros leisten hierzu einen entscheidenden Beitrag: Sie bieten Beratung und Information zu Beschwerdemöglichkeiten und rechtlichen Wegen an, gewährleisten eine Begleitung und Unterstützung bei Diskriminierungsfällen und fördern Vernetzung, Kooperation und Information sowohl für die von Diskriminierung betroffenen Menschen als auch für Organisationen und Institutionen. Damit ist sichergestellt, dass niemand durch bürokratische Hürden oder räumliche Distanz benachteiligt wird“, betont Behindertenanwältin Christine Steger.

Neben der Beratung und den richtigen Informationen sind Schlichtungen im Schutz vor Diskriminierungen das zentrale Instrument. Sie bieten die Möglichkeit, Konflikte auf eine faire und einvernehmliche Weise zu lösen und dabei oft langwierige Verfahren zu vermeiden. Die neuen Regionalbüros der Behindertenanwältin begleiten diese Verfahren auf regionaler Ebene und bringen diese Form der Konfliktlösung noch näher zu den betroffenen Menschen.

Kooperation auf regionaler Ebene

Die Regionalbüros arbeiten zudem eng mit lokalen Organisationen und anderen Anlaufstellen zusammen, um ihre Angebote bestmöglich an die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen vor Ort anzupassen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Aufklärung über Diskriminierungen und die entsprechenden Beschwerdemöglichkeiten.

Presseaussendung

Anhaltende Barrieren und mangelndes Bewusstsein führen zu Diskriminierung und Ausschluss


Bildbeschreibung: v.l. Steger und Feuerstein

Zum internationalen Tag der Menschenrechte rücken der Landesvolksanwalt von Vorarlberg und die Bundesbehindertenanwältin die anhaltenden Barrieren auf dem Bregenzer Weihnachtsmarkt in den Fokus. Trotz eines dauerhaft eingefrästen taktilen Leitsystems auf dem Kornmarktplatz, das blinden und sehbeeinträchtigten Menschen eine sichere Orientierung ermöglicht, wurden diese wesentlichen Hilfen durch den diesjährigen Marktaufbau massiv beeinträchtigt. Dies führt zu erheblichen Einschränkungen für Menschen mit Behinderungen - eine Situation, die nach Ansicht der Verantwortlichen dringender Aufmerksamkeit bedarf.

„Das taktile Leitsystem wurde geschaffen, um blinden und sehbeeinträchtigten Menschen die selbstständige Nutzung des öffentlichen Raums zu garantieren. Dass dieses System während des Weihnachtsmarktes unbrauchbar gemacht wird, ist ein Paradebeispiel dafür, wie mangelndes Bewusstsein zu Diskriminierung und Ausschluss führen kann“, kritisiert Klaus Feurstein, Landesvolksanwalt von Vorarlberg. „Es bleibt zu hoffen, dass die heutige Kritik zu einem Umdenken führt und der Weihnachtsmarkt 2025 inklusiv gestaltet wird.“

Barrieren trotz Bescheid

Der Betrieb des Weihnachtsmarktes erfolgt auf Grundlage eines Bescheids, der unmissverständlich festlegt, dass das taktile Leitsystem freizuhalten ist. Als Ersatzlösung könnte in Abstimmung mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband, eine temporäre, rutschfeste Leitlinie angebracht werden. Diese Auflage wurde jedoch ignoriert, was zusätzliche Hindernisse für die betreffende Gruppe geschaffen hat.

In diesem Jahr wurden mehrere Weihnachtsmarkthütten sowie ein beleuchtetes Riesenrad - eine Hauptattraktion - direkt auf dem Leitsystem platziert. Zudem erschweren Hackschnitzel und metallene Rahmen den Zugang für Rollstuhlfahrer:innen. Diese Maßnahmen, als Kälteisolierung gedacht, verdeutlichen die fehlende Sensibilität der Verantwortlichen gegenüber den Anforderungen in Sachen Barrierefreiheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Die Veranstalterin hat das Versäumnis eingestanden und sich entschuldigt. Vor Ort wurde inzwischen eine provisorische Blindenleitlinie angebracht, die jedoch nicht ordnungsgemäß funktioniert. Die Stadt Bregenz und die Bregenz Tourismus & Stadtmarketing GmbH haben zugesichert, für zukünftige Weihnachtsmärkte barrierefreie Lösungen zu erarbeiten.

Menschenrechte und Teilhabe sind nicht verhandelbar

„Barrierefreiheit und Teilhabe sind nicht verhandelbar und haben immer Saison“, betont Christine Steger, Bundesbehindertenanwältin. „Öffentliche Räume wie der Weihnachtsmarkt müssen für alle Menschen zugänglich sein. Es darf nicht sein, dass solche Barrieren jedes Jahr zu Ausschluss und Diskriminierung führen.“

Das taktile Leitsystem wurde dauerhaft in den Kornmarktplatz integriert, um blinden und sehbeeinträchtigten Menschen die Orientierung zu erleichtern. Diesem Anspruch muss es auch während Veranstaltungen gerecht werden. Die Stadt Bregenz hatte vorab Kenntnis von diesen Barrieren, hat diese jedoch nicht verhindert. Dies stellt nicht nur eine Verletzung rechtlicher Vorgaben dar, sondern ist auch menschenrechtlich inakzeptabel.

Forderung nach konsequenten Maßnahmen

Die Situation in Bregenz ist kein Einzelfall. Ähnliche Probleme werden jährlich von Weihnachtsmärkten in anderen Bundesländern gemeldet. Menschen mit Behinderungen sehen sich regelmäßig mit Hindernissen wie unzugänglichen Toiletten, herumliegenden Kabeln und ungeeigneten Bodenbelägen konfrontiert.

Die Stadt Bregenz sowie die Veranstalterin des Weihnachtsmarktes sind aufgefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und verbindliche Lösungen zu schaffen. Sensibilisierung aller relevanten Akteur:innen und barrierefreie Veranstaltungen müssen in den kommenden Jahren oberste Priorität haben.

„Mit diesem Appell hoffen wir auf eine barrierefreie Zukunft für alle Weihnachtsmärkte - denn Inklusion und Menschenrechte dürfen keine Ausnahme sein, sondern müssen Standard werden“, so Feurstein und Steger abschließend.

Presseaussendung