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Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen legt Ergebnisse bundesweiter Vernetzungstreffen vor und fordert dringende Strukturreformen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, hat heute die Ergebnisse ihrer Vernetzungstreffen 2025 in allen neun Bundesländern an die zuständigen Entscheidungsträger:innen auf Bundes- und Landesebene übermittelt. Darin fasst sie zusammen, was mehrere hundert Vertreter:innen von Behindertenorganisationen, Beratungsstellen und Behörden aus ganz Österreich übereinstimmend berichten: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stoßen im Alltag auf massive Barrieren und das System ist bislang nicht in der Lage, diese ausreichend abzubauen.

„Kinder und Jugendliche mit Behinderungen erleben nach wie vor erhebliche Barrieren, insbesondere in der Bildung, beim Übergang in Ausbildung und Arbeit, in der Gesundheitsversorgung und in der sozialen Absicherung. Das ist kein Randphänomen, sondern betrifft zahlreiche Familien in ganz Österreich,“ so Steger.

Inklusion endet oft schon im Kindergarten oder der Volksschule

Inklusion bedeutet, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen, zusammen lernen und selbstverständlich dazugehören. Doch die Realität sieht in Österreich oft anders aus. Bereits im Kindergarten beginnt die Ausgrenzung, weil Plätze fehlen, Einrichtungen nicht barrierefrei sind oder das nötige Unterstützungspersonal nicht vorhanden ist. Kinder mit Behinderungen können so nicht gleichberechtigt mit Gleichaltrigen aufwachsen. Die Folgen ziehen sich dann durch das gesamte spätere Leben.

In der Schule setzt sich dieses Muster fort. Obwohl Eltern in Österreich gesetzlich das Recht haben, zwischen Regelschule und Sonderschule zu wählen, besteht diese Wahlfreiheit in der Praxis oft nicht. Es fehlt an Unterstützungspersonal in der Regelschule, barrierefreier Nachmittagsbetreuung und den nötigen organisatorischen Voraussetzungen. Eltern werden dadurch faktisch gezwungen, ihre Kinder in Sonderschulen einzuschreiben, nicht aus Überzeugung, sondern aus Mangel an Alternativen. Das verstärkt die Trennung von Kindern mit und ohne Behinderung weiter.

Besonders schwierig ist die Lage für Kinder mit chronischen Erkrankungen oder unsichtbaren Behinderungen. Für diese Kinder gibt es kaum flexible Bildungsangebote, die ihrem Alltag gerecht werden. Wer nicht täglich physisch in die Schule kommen kann, läuft Gefahr, vom Unterricht ausgeschlossen zu sein und damit in Isolation zu geraten.

Übergänge in Ausbildung und Arbeit bleiben Leerstelle

Auch nach der Schule tun sich gefährliche Lücken auf. Jugendlichen mit Behinderungen wird früh bescheinigt, nicht arbeits- oder vermittlungsfähig zu sein. Das schränkt ihre Möglichkeiten auf Jahrzehnte ein. Dazu kommt ein weiteres Problem: Wer eine Beschäftigung aufnimmt, riskiert, wichtige Unterstützungsleistungen zu verlieren, etwa die erhöhte Familienbeihilfe oder finanzielle Hilfen der Bundesländer. Das macht den Schritt in die Arbeitswelt zur finanziellen Falle.

„Es ist paradox. Das System, das Jugendliche mit Behinderungen absichern soll, hält sie gleichzeitig vom Arbeitsmarkt fern. Hier braucht es eine strukturelle Entkoppelung existenzsichernder Leistungen von der Erwerbstätigkeit,“ so Steger. Das heißt konkret: Wer arbeiten geht, darf deswegen nicht seine Grundabsicherung verlieren.

Belastung trifft Familien und vor allem Frauen in besonderem Maße

Wenn das System versagt, springen Familien ein und das hat einen Preis. Weil Betreuungsangebote, Schulassistenz oder therapeutische Versorgung fehlen oder nicht ausreichend sind, übernehmen Angehörige diese Aufgaben selbst. Das sind in Österreich überwiegend Mütter. Sie reduzieren ihre Arbeitszeit, geben ihren Beruf auf oder verzichten auf eigene Vorsorge mit langfristigen Folgen für ihre finanzielle Unabhängigkeit und Gesundheit. Mehr Fachpersonal in Bildung und Betreuung würde deshalb nicht nur Kindern nützen, sondern auch Frauen entlasten und zur Gleichstellung beitragen.

Konkrete Forderungen an die Bundesregierung

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen richtet daher konkrete Empfehlungen für strukturelle Reformen an die Politik:

  • Stärkung inklusiver Bildung: Alle Kinder sollen die Möglichkeit haben, gemeinsam zur Schule zu gehen. Dazu braucht es einheitliche Standards für Unterstützungspersonal, Barrierefreiheit und notwendige Hilfsmittel in ganz Österreich

  • Mehr Fachpersonal in Kindergarten, Schule und Betreuung: Mehr ausgebildete Pädagog:innen, Schulassistenz und Therapeut:innen entlasten Familien und ermöglichen echte Inklusion

  • Reform der Begutachtung: Wer Unterstützungsleistungen braucht, soll diese auch tatsächlich durch ein faires, bedarfsgerechtes Begutachtungsverfahren bekommen, das den Menschen und seine tatsächliche Lebenssituation in den Mittelpunkt stellt

  • Sichere Übergänge in Ausbildung und Arbeit: Unterstützungsleistungen dürfen nicht wegfallen, wenn jemand arbeiten geht

  • Bessere Koordination zwischen Bund, Ländern und Gemeinden: Klare Zuständigkeiten und eine gemeinsame Datenbasis, damit Familien nicht zwischen verschiedenen Stellen verloren gehen

„Die Vernetzungstreffen haben gezeigt, dass Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Einzelmaßnahmen reichen nicht aus. Es braucht strukturelle Reformen entlang der gesamten Lebensphasen mit einer konsequenten menschenrechtsbasierten Ausrichtung. Ich appelliere an alle zuständigen Ministerien und Länder, gemeinsam zu handeln,“ so Steger.

Presseaussendung

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen mahnt flächendeckende Unterstützungsangebote und bundeseinheitliche Regelung ein

Anlässlich des heutigen Internationalen Parents’ Day am 1. Juni 2026 fordert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, konsequente Maßnahmen zur Umsetzung des Rechts auf Elternschaft für Menschen mit Behinderungen in Österreich. Trotz klarer Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention fehlen flächendeckende Unterstützungsangebote zur begleiteten Elternschaft. Die bestehenden strukturellen Lücken führen dazu, dass Eltern mit Behinderungen ihre Rechte in der Praxis häufig nicht wahrnehmen können.

„Der Parents’ Day ist ein Anlass, um auch in Österreich sichtbar zu machen, was Eltern mit Behinderungen täglich erleben: ein System, das ihre Elternschaft zu oft in Frage stellt, statt sie zu unterstützen. Das muss sich ändern,“ so Steger.

Elternschaft als Menschenrecht – Verpflichtungen aus der UN-BRK

Seit dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) im Jahr 2008 ist Österreich völkerrechtlich verpflichtet, das Recht auf Familie und Elternschaft für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Artikel 23 der UN-BRK hält ausdrücklich fest, dass Kinder nicht allein aufgrund der Behinderung eines Elternteils von ihren Eltern getrennt werden dürfen. Darüber hinaus sind die Vertragsstaaten verpflichtet, Eltern mit Behinderungen angemessene Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung bereitzustellen. Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Österreich zuletzt 2023 auf Defizite bei der Umsetzung dieses Rechts hingewiesen.

Begleitete Elternschaft: Angebot in Österreich lückenhaft

Begleitete Elternschaft umfasst professionelle Unterstützungsangebote, die Eltern mit Behinderungen bei der Ausübung ihrer Elternrolle begleiten, von der Bewältigung des Alltags bis zur Förderung von Erziehungskompetenzen. Ziel ist, das Zusammenleben von Eltern und Kindern selbstbestimmt zu gestalten und das Kindeswohl zu sichern. Elternassistenz als ergänzendes Angebot unterstützt Eltern mit Behinderungen konkret bei praktischen Aufgaben in der Kinderbetreuung und im Familienalltag.

In Österreich existieren solche Angebote nur punktuell und sind meist an einzelne Trägerorganisationen oder Bundesländer gebunden. Eine bundeseinheitliche gesetzliche Grundlage, die den Anspruch auf Unterstützungsleistungen für Eltern mit Behinderungen verbindlich regelt, fehlt bislang. Ob und in welchem Umfang Unterstützung gewährt wird, hängt vom Wohnort und vom Ermessen der zuständigen Behörden ab.

„Begleitete Elternschaft darf kein Zufallsprodukt sein, das nur manchen Familien zugänglich ist. Wir brauchen ein System, auf das sich Eltern mit Behinderungen österreichweit verlassen können,“ betont Steger.

Strukturelle Hürden: Zwischen Jugend- und Eingliederungshilfe

Ein wesentliches Hindernis für die Umsetzung begleiteter Elternschaft liegt in der Zuständigkeitsstruktur. Das Angebot bewegt sich an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen, die in Österreich Ländersache sind. Ungeklärte Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Trägern führen in der Praxis häufig zu Verzögerungen oder dazu, dass Eltern mit Behinderungen ohne die notwendige Unterstützung bleiben. Andere europäische Länder haben hier mit bundeseinheitlichen Regelungen bereits vorgebaut und zeigen, dass ein rechtlicher Anspruch auf Elternassistenz und begleitete Elternschaft umsetzbar ist.

Forderungen der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen

Mag.a Christine Steger fordert Politik und Verwaltung auf, die Rechte von Eltern mit Behinderungen als gleichstellungspolitische Priorität zu verankern:

  • Bundeseinheitliche gesetzliche Regelung des Anspruchs auf Unterstützungsleistungen für Eltern mit Behinderungen in Umsetzung von Artikel 23 UN-BRK

  • Flächendeckender Aufbau von Angeboten zur Begleiteten Elternschaft und Elternassistenz in allen Bundesländern mit klar geregelten Zuständigkeiten

  • Verpflichtende Schulungen für Fachkräfte in Kinder- und Jugendhilfe sowie Sozialarbeit zur diskriminierungsfreien Begleitung von Eltern mit Behinderungen

  • Sicherstellung, dass Obsorge-Entscheidungen ausschließlich auf Basis des Kindeswohls und einer fundierten Einzelfallprüfung getroffen werden und nicht aufgrund einer Behinderung

  • Barrierefreie und niederschwellige Informationsangebote für Eltern und werdende Eltern mit Behinderungen über bestehende Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten

„Eltern mit Behinderungen brauchen keine Sonderbehandlung. Sie brauchen gleichberechtigten Zugang zu den Unterstützungsleistungen, auf die sie nach geltendem Menschenrecht Anspruch haben. Österreich ist aufgefordert, diesen Anspruch endlich mit Leben zu füllen“, so Steger abschließend.

Presseaussendung

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, zieht beim Festakt im Parlament Bilanz und fordert konkrete Reformen für die Zukunft

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) fand heute, am 28. Mai 2026, auf Einladung des Nationalratspräsidenten, Walter Rosenkranz, und der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen im Nationalratssaal des österreichischen Parlaments eine Festveranstaltung statt. Mag.a Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, hielt die Festrede und verbindet das Jubiläum mit einem klaren Auftrag: Die bestehenden Schutzlücken zu schließen und aus formeller Gleichberechtigung tatsächliche Gleichstellung zu machen.

„Als das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vor zwanzig Jahren beschlossen wurde, war es ein Versprechen, dass Menschen mit Behinderungen nicht am Rand der Gesellschaft stehen, sondern in ihrer Mitte. Dieses Versprechen wurde eingelöst, aber noch nicht vollständig,“ so Steger. Ein Jubiläum wie dieses verlange nicht nur Rückschau, sondern auch eine ehrliche Bilanz und einen klaren Blick auf das, was noch vor uns liegt.

Zwanzig Jahre BGStG: Eine Erfolgsgeschichte mit Lernpotenzial

Mit dem Inkrafttreten des BGStG am 1. Jänner 2006 wurde ein rechtspolitischer Paradigmenwechsel vollzogen: Erstmals wurde Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Bereichen der Bundeszuständigkeit rechtlich greifbar, überprüfbar und einklagbar. Seither wurden tausende Beratungen durchgeführt, hunderte Schlichtungsverfahren begleitet und das gesellschaftliche Bewusstsein für Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal einer offenen Gesellschaft merklich geschärft. Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 wurde zudem die menschenrechtliche Verankerung des Gleichstellungsrechts festgeschrieben.

Fehlender Unterlassungsanspruch: Entschädigung reicht nicht

Das zentrale strukturelle Defizit des BGStG liegt im Fehlen eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs. Das Gesetz kann diskriminierte Personen finanziell entschädigen, doch die Beseitigung der Diskriminierung selbst, etwa die Herstellung von Barrierefreiheit, lässt sich nach geltendem Recht nicht wirksam erzwingen.

„Im Jahr 2026 führen wir noch immer Schlichtungsverfahren wegen nicht barrierefreier Toiletten in Restaurants, nicht weil technische Lösungen fehlten, sondern weil das Recht keine ausreichenden Instrumente bietet, ihre Umsetzung verbindlich durchzusetzen,“ so Steger. Die Einführung eines Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs sei daher keine Maximalforderung, sondern eine rechtsstaatliche Notwendigkeit.

Zugang zum Recht darf kein Privileg sein

Das erhebliche Prozesskostenrisiko bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen nach dem BGStG schreckt viele diskriminierte Personen von der Rechtsdurchsetzung ab, vor allem jene, die ohnehin strukturell benachteiligt sind. Ein Recht, das nur unter erheblichem persönlichen und wirtschaftlichen Risiko durchgesetzt werden kann, bleibt für viele ein theoretisches Recht. Steger fordert strukturelle Reformen: ein verbessertes System der Prozesskostenhilfe, stärkere kollektive Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten und Verfahrensmodelle, die effektiven Rechtsschutz gewährleisten, ohne diskriminierte Personen finanziell zu überfordern.

Sechs Forderungen für die nächsten zwanzig Jahre

Steger formulierte im Rahmen ihrer Festrede sechs konkrete Aufgaben für die kommenden Jahre:

  • Einführung eines wirksamen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs im BGStG

  • Reduktion des abschreckenden Prozesskostenrisikos durch strukturelle Reformen des Verfahrensrechts

  • Weiterentwicklung des Rechtsschutzes unter besonderer Berücksichtigung intersektionaler Diskriminierungen, insbesondere der Situation von Frauen* mit Behinderungen

  • Ernsthafte Umsetzung der Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) mit verbindlichen Standards in Bildung, Beruf und Verwaltung

  • Ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinien 2024/1499 und 2024/1500 als Chance zur Harmonisierung des Gleichbehandlungsschutzes zwischen Bund und Ländern

  • Rechtliche und institutionelle Gleichstellung der Behindertenvertrauenspersonen mit den Personalvertretungen und Betriebsräten

„Diese Ziele sind weder abstrakt noch utopisch. Sie sind konkret, realisierbar und rechtspolitisch geboten. Was sie benötigen, ist politischer Wille,“ so Steger. Menschen mit Behinderungen kämpfen tagtäglich mit großer Beharrlichkeit, mit Würde und mit Mut für ihre Rechte. Dieser Mut verdient nicht nur Anerkennung, sondern Gesetze, die wirksam schützen, Institutionen, die nachhaltig unterstützen, und eine Gesellschaft, die Inklusion nicht bloß proklamiert, sondern verwirklicht.

Presseaussendung