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Beratungsstopp für neue Fälle und drohende Schließung schwächen zentrale Strukturen gegen Rassismus und intersektionale Diskriminierung

Die Entscheidung von Frau Bundesministerin Claudia Bauer, die Förderung der Beratungsstelle #GegenHassimNetz, angesiedelt beim Verein ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit), einzustellen, gibt aus Sicht der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, Anlass zu großer Besorgnis.

Die Beratungsstelle #GegenHassimNetz stellt eine zentrale bundesweite Anlaufstelle gegen Hass im Netz dar und bildet durch die Einbettung im Verein ZARA zugleich einen wesentlichen Bestandteil der Antirassismusarbeit in Österreich. Sie bietet niederschwellige, kostenlose Beratung, dokumentiert Vorfälle systematisch und unterstützt rechtlich sowie psychosozial.

Mit der Streichung der Förderung durch das Bundeskanzleramt wird diese essenzielle Struktur jedoch akut gefährdet. Laut ZARA können für neue Fälle derzeit keine Beratungsleistungen mehr angeboten werden, bestehende Fälle werden nur noch eingeschränkt betreut. Ohne rasche Finanzierung droht bis Juni die vollständige Einstellung des Angebots.

„Die Einstellung der Förderung trifft eine der wichtigsten Einrichtungen in der Bekämpfung von Rassismus und digitaler Gewalt. Dass diskriminierte Menschen aktuell keine Beratung mehr für neue Fälle erhalten, ist ein alarmierender Rückschritt im Opferschutz,“ betont Steger.

Besonders problematisch ist dies für Menschen mit Behinderungen, die im digitalen Raum noch immer häufig Ziel von Hassrede und Diskriminierung sind, sowie Menschen mit intersektionalen Diskriminierungserfahrungen, zum Beispiel an der Schnittstelle von Rassismus und Ableismus. Der Wegfall einer spezialisierten Beratungsstelle bedeutet nicht nur weniger Unterstützung im Einzelfall, sondern auch einen Verlust an Sichtbarkeit dieser Diskriminierungsformen.

Die Entscheidung trifft den Verein ZARA zudem in seiner Existenz. Die Finanzierung der Beratungsstelle hat einen wesentlichen Teil der Tätigkeit ausgemacht, wodurch nun massive Einschnitte bis hin zur möglichen Schließung drohen. Eine solche Schließung hätte weitreichende Konsequenzen für die Antidiskriminierungsarbeit in Österreich. ZARA ist eine zentrale Akteurin in der Dokumentation und Bekämpfung von Rassismus und intersektionaler Diskriminierung. Der Wegfall dieser Strukturen würde bedeuten, dass rassistische Vorfälle, insbesondere im digitalen Raum, weniger systematisch erfasst werden, diskriminierte Menschen weniger spezialisierte Unterstützung erhalten und wichtige zivilgesellschaftliche Expertise verloren geht. Gerade bei intersektionalen Diskriminierungsformen, etwa an der Schnittstelle Behinderung und Herkunft, droht damit eine weitere Unsichtbarmachung und unzureichende Berücksichtigung in politischen Maßnahmen.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen appelliert daher eindringlich an die zuständigen politischen Entscheidungsträger:innen, die Förderentscheidung zu überdenken und die nachhaltige Finanzierung von spezialisierten Beratungsangeboten im Bereich Hass im Netz und Antirassismus sicherzustellen.

„Ein wirksamer Diskriminierungsschutz endet nicht im analogen Raum. Gerade im digitalen Umfeld braucht es verlässliche und spezialisierte Unterstützungsstrukturen. Zudem muss Rassismus weiterhin konsequent sichtbar gemacht und bekämpft werden. Die aktuelle Entwicklung schwächt den Schutz von diskriminierten Personen in einem besonders sensiblen Bereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnt,“ so Steger.

Presseaussendung

Schwerpunktbericht der Volksanwaltschaft zeigt gravierende strukturelle Defizite und menschenrechtlichen Handlungsbedarf auf

Anlässlich des aktuellen Schwerpunktberichts der Volksanwaltschaft zur Situation psychisch erkrankter Menschen im Strafvollzug sieht die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, dringenden Handlungsbedarf zur Sicherstellung von Gleichbehandlung und Menschenrechten.

Der Bericht zeigt eindrücklich, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen im österreichischen Strafvollzug vielfach nicht bedarfsgerecht versorgt werden. Die steigende Zahl betroffener Inhaftierter trifft auf ein System, das strukturell nicht darauf ausgelegt ist, psychiatrische und psychosoziale Bedarfe angemessen abzudecken. Überbelag, personelle Engpässe und fehlende Angebote führen dazu, dass notwendige Behandlungen verzögert oder gar nicht erfolgen. Auch der Leiter der Bundeskommission für Straf- und Maßnahmenvollzug, Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer, bestätigt eine systematische Problemlage.

„Menschen mit Behinderungen, dazu zählen auch Menschen mit psychischen Erkrankungen, haben ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsversorgung und menschenwürdige Bedingungen, auch im Freiheitsentzug,“ so Steger. „Die im Bericht aufgezeigten strukturellen Defizite zeigen klar, dass dieses Recht derzeit nicht ausreichend gewährleistet ist.“

Strukturelle Defizite und systemische Überforderung

Die Analyse des Berichts macht deutlich, dass bestehende Rahmenbedingungen im Strafvollzug den Anforderungen einer adäquaten Versorgung nicht gerecht werden. Besonders gravierend ist die unzureichende personelle Ausstattung im psychiatrischen Bereich. In vielen Justizanstalten stehen Fachärzt:innen für Psychiatrie nur stundenweise zur Verfügung, während gleichzeitig ein hoher und zunehmend komplexer Behandlungsbedarf besteht.

Hinzu kommt, dass therapeutische und sozialpädagogische Angebote vielfach gänzlich fehlen oder nur sehr eingeschränkt verfügbar sind. Maßnahmen wie strukturiere Behandlungsprogramme, die für die Stabilisierung psychische erkrankter Menschen wesentlich wären, können in der Praxis oft nicht umgesetzt werden. Dies führt dazu, dass sich Krankheitsbilder verschlechtern und chronifizieren.

Auch der interdisziplinäre Austausch zwischen beteiligten Berufsgruppen ist häufig unzureichend organisiert. Fehlende Schnittstellen und eingeschränkte Informationsweitergabe erschweren eine koordinierte Betreuung und tragen dazu bei, dass notwendige Maßnahmen nicht rechtzeitig gesetzt werden

Gleichbehandlung und Menschenrechte im Fokus

Aus Sicht der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen stellt diese Situation eine strukturelle Benachteiligung dar. Der Staat ist verpflichtet, auch im Freiheitsentzug eine Gesundheitsversorgung sicherzustellen, die dem Standard außerhalb des Strafvollzugs entspricht. Dieses sogenannte Äquivalenzprinzip wird jedoch vielfach nicht eingehalten.

Darüber hinaus werfen insbesondere langandauernder Isolation, die Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen sowie die mangelnde therapeutische Begleitung menschenrechtliche Fragen auf. Solche Maßnahmen können die psychische Situation der Personen zusätzlich verschärfen und stehen in einem Spannungsverhältnis zu den Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention.

„Wenn notwendige medizinische und therapeutische Leistungen nicht erbracht werden können, führt dies nicht nur zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, sondern kann auch eine Form von Diskriminierung darstellen,“ so Steger.

Zentrale Reformbedarfe

Vor dem Hintergrund der im Bericht aufgezeigten Defizite besteht aus Sicht der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen dringender Reformbedarf. Insbesondere braucht es einen umfassenden Ausbau der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung im Strafvollzug, sowohl durch zusätzliches Fachpersonal als auch durch verbesserte strukturelle Rahmenbedingungen.

Zudem ist sicherzustellen, dass Personen mit hohem Behandlungsbedarf in geeignete spezialisierte Einrichtungen überstellt werden können. Derzeit bestehen hier erhebliche Verzögerungen, unter anderem aufgrund mangelnder Kapazitäten in öffentlichen Krankenanstalten und forensischen Einrichtungen.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die stärkere Vernetzung des Strafvollzugs mit dem öffentlichen Gesundheitssystem. Eine bessere institutionelle Zusammenarbeit könnte dazu beitragen, Versorgungslücken zu schließen und die Kontinuität von Behandlung und Nachsorge zu verbessern.

Nicht zuletzt sind gezielte Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen für das Justizpersonal erforderlich, um einen professionellen und angemessenen Umgang mit psychisch erkrankten Menschen sicherzustellen.

Empfehlung an die zuständigen Stellen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen appelliert an die zuständigen Entscheidungsträger:innen, die im Bericht enthaltenen Empfehlungen rasch umzusetzen und nachhaltige strukturelle Verbesserungen einzuleiten.

„Die vorliegenden Erkenntnisse lassen keinen Zweifel daran, dass tiefgreifende Reformen notwendig sind. Es gilt jetzt, die bestehenden Defizite im System konsequent anzugehen und sicherzustellen, dass die Rechte und die Würde von Menschen mit Behinderungen auch im Strafvollzug uneingeschränkt gewahrt werden,“ so Steger.

Stellungnahme

Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit müssen für Frauen mit Behinderungen uneingeschränkt gewährleistet sein

Die heute veröffentlichte Recherche des Mediums „andererseits“ sowie aktuelle Berichterstattung zu Sterilisation von Frauen mit Behinderungen in Österreich geben der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, Anlass zu großer Besorgnis. Die Berichte zeigen, dass es Hinweise darauf gibt, dass Frauen mit Behinderungen gegenwärtig Eingriffen ausgesetzt sein könnten, die nicht auf einer freien und informierten Entscheidung beruhen. Beschrieben werden Situationen, in denen Sterilisationen unter Druck, bei unzureichender Aufklärung oder ohne echte Zustimmung erfolgen. Zudem wird auf strukturelle Abhängigkeiten hingewiesen, die die Selbstbestimmung der Frauen erheblich einschränken.

Die aktuelle Berichterstattung macht zugleich deutlich, dass es sich nicht um ein rein historisches Problem handelt. Nicht nur wurden Frauen mit Behinderungen in Österreich über Jahrzehnte hinweg gegen ihren Willen oder ohne ausreichende Einwilligung sterilisiert, jüngste Recherchen zeigen auch auf, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht, um die tatsächliche Wahrung von Rechten sicherzustellen.

Jeder medizinische Eingriff darf nur aufgrund freier, informierter und selbstbestimmter Entscheidungen erfolgen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen betont, dass jeder medizinische Eingriff und insbesondere ein irreversibler wie eine Sterilisation ausschließlich auf Grundlage einer freien, informierten und selbstbestimmten Entscheidung erfolgen darf.

„Berichte über Sterilisationen gegen oder ohne den freien Willen der Personen sind zutiefst alarmierend. Sollte sich dies bestätigen, handelt es sich um schwerwiegende Eingriffe in grundlegende Menschenrechte. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Selbstbestimmung und auf Familiengründung ist uneingeschränkt zu achten,“ so Steger.

Behindertenanwältin richtet Empfehlungen an politische Entscheidungsträger:innen

Vor diesem Hintergrund fordert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen eine umfassende, unabhängige und transparente Aufarbeitung der aktuellen Vorwürfe sowie eine Überprüfung, ob bestehende rechtliche Schutzmechanismen in der Praxis ausreichend greifen. Ebenso notwendig sind der Ausbau barrierefreier und verständlicher Beratung im medizinischen Kontext sowie wirksame Maßnahmen zur Stärkung der Entscheidungsfreiheit von Frauen mit Behinderungen.

Besonders wichtig ist es, die Erfahrungen der Frauen sichtbar zu machen und sie aktiv in Reformprozesse einzubeziehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Schutzmechanismen nicht nur formal bestehen, sondern auch tatsächlich wirksam sind.

„Es darf keine Rechtfertigung dafür geben, in die reproduktiven Rechte von Frauen mit Behinderungen einzugreifen, weder aus Fürsorgeargumentation noch aus institutionellen Überlegungen,“ so Steger.

 

Stellungnahme