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Welttag der Humanitären Hilfe: Menschen mit Behinderungen oft in Lebensgefahr

Extreme Wetterereignisse, wie Hitze, Dürre und Überschwemmungen häufen sich durch die Klimakrise. Das ist in Österreich wie in anderen Teilen der Welt deutlich merkbar. Zum internationalen Tag der humanitären Hilfe am 19. August machen die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Christine Steger, und Licht für die Welt auf die Vulnerabilität von Menschen mit Behinderungen und älteren Personen aufmerksam.

Die Situation in Österreich

Menschen mit Behinderungen sind bei Katastrophen und humanitären Krisen besonders gefährdet: Frühwarnsysteme sind vielfach nicht barrierefrei zugänglich, Evakuierungsrouten und Notunterkünfte nicht barrierefrei gestaltet und in der Notfallplanung werden ihre Bedarfe häufig nicht mitgedacht. Die Folge ist, dass Menschen mit Behinderungen bei Katastrophen ein deutlich höheres Risiko tragen, zurückgelassen, verletzt oder gar getötet zu werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich jedoch in Art. 11 ausdrücklich dazu, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen sicherzustellen.

„Katastrophenschutz, der Menschen mit Behinderungen nicht von Anfang an mitdenkt, funktioniert nicht für alle. Das ist keine Frage des Schicksals, sondern eine Frage der Planung", sagt Behindertenanwältin, Christine Steger. „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht nur Objekt von Hilfsmaßnahmen sein. Sie müssen als Expert:innen in eigener Sache von Anfang an in Prävention, Katastrophenschutz und Wiederaufbau einbezogen werden. Das gilt weltweit genauso wie in Österreich, wo wir angesichts von Hitzewellen, Muren und Hochwasser ebenfalls gefordert sind, unsere Krisenpläne inklusiv zu gestalten."

Inklusion in der Humanitären Hilfe

„Inklusion stellt sicher, dass niemand zurückgelassen wird. Fehlt Inklusion, läuft die humanitäre Hilfe Gefahr, sehr viele Menschen zu übersehen“, betont Jacqueline Bungart, Expertin für inklusive Humanitäre Hilfe bei Licht für die Welt. Laut Schätzungen der Disability Reference Group benötigen 48 Millionen Menschen mit Behinderungen humanitäre Hilfe. 80% aller Menschen mit Behinderungen leben in Ländern des Globalen Südens.

Ein wichtiger Teil der humanitären Arbeit ist die Katastrophenhilfe vor, während und nach Katastrophen - etwa bei extremen Wetterereignissen infolge der Klimakrise wie Zyklonen und Überschwemmungen.

Recht auf Beteiligung

Licht für die Welt setzt sich für inklusive humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit ein. “Wir stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen bei der Katastrophenhilfe in die Prävention (z.B. Frühwarnsysteme), die Antwort auf Katastrophen (z.B. Evakuierungspläne) wie auch in die Unterstützung danach (z.B. Wiederaufbau) einbezogen sind. Darauf haben sie auch gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht.

Datenlücke in der internationalen humanitären Hilfe

“Wir sehen einen Anstieg humanitärer Krisen in den afrikanischen Ländern, in denen wir arbeiten. Menschen mit Behinderungen scheinen wie ältere Menschen in Daten oft nicht auf”, stellt Jacqueline Bungart fest. Das führt bei Katastrophen oft dazu, dass sie übersehen werden, da ihre Bedürfnisse in der Planung von zB. Evakuierungsplänen nicht bedacht wurden. Mit dem „Survey for Inclusive Rapid Assessment“ (SIRA) unterstützt Licht für die Welt humanitäre Akteure Barrieren für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen für den Krisenfall zu identifizieren und sicherzustellen, dass diese mitgedacht werden. Insbesondere setzt sich Licht für die Welt dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen in Prozesse eingebunden werden und somit beteiligt sind, wirksame Lösungen zu finden.

Datenlücke auch in Österreich

Auch in Österreich fehlt es an einer verlässlichen Datengrundlage: Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022–2030 (NAP II) hält fest, dass es an ausreichenden Vorkehrungen für Not- und Katastrophenfälle mangelt, um zielgerichtet auf die speziellen Anforderungen von Menschen mit Behinderungen reagieren zu können, insbesondere weil eine detaillierte Datenlage zu Anzahl, gewöhnlichem Aufenthalt und individuellen Bedarfen (etwa bei Mobilität, Grundversorgung oder Medikamenten) fehlt.

„Wer im Ernstfall nicht erfasst ist, wird leicht übersehen", sagt Behindertenanwältin, Christine Steger. „Der NAP II sieht daher zu Recht vor, dass diese Datenlücke geschlossen wird. Jetzt kommt es auf eine rasche und datenschutzkonforme Umsetzung an, gemeinsam mit den Organisationen von Menschen mit Behinderungen."

Weitere Informationen:

https://www.light-for-the-world.org/news/a-new-tool-for-disability-data-in-crises/

Disability inclusion in Disaster Risk Reduction

Presseaussendung

Policy Briefing der Behindertenanwältin: Mehrfachbegutachtungen, zersplitterte Zuständigkeiten und veraltetes System erschweren die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Wie gelangen Menschen mit Behinderungen zu jenen Unterstützungsleistungen, auf die sie angewiesen sind? Die Antwort auf diese Frage ist in Österreich häufig mit einem hohen bürokratischen Aufwand, zahlreichen Begutachtungen und langen Verfahrenswegen verbunden. Ein neues Policy Briefing der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, zeigt nun deutlich auf, dass es sich dabei nicht um vereinzelte Probleme handelt, sondern um strukturelle Schwächen des gesamten Systems.

Grundlage des Policy Briefings sind die bundesweiten Vernetzungstreffen der Anwältin im ersten Halbjahr 2026 zum Thema „Strukturelle Hürden bei der Leistungsvergabe". Mehrere hundert Vertreter:innen von Selbstvertretungsorganisationen, Interessensvertretungen, Behörden, Sozialversicherungsträgern sowie Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis beteiligten sich an den Gesprächen. Das Ergebnis ist eindeutig: Über alle Bundesländer hinweg werden nahezu identische Probleme geschildert.

Zersplittertes System führt zu unnötigen Belastungen

Menschen mit Behinderungen müssen in Österreich häufig bei unterschiedlichen Behörden dieselben Informationen immer wieder vorlegen. Für Pflegegeld, Behindertenpass, erhöhte Familienbeihilfe, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension oder Leistungen der Länder gelten unterschiedliche Verfahren, unterschiedliche Zuständigkeiten und oftmals unterschiedliche, aber inhaltlich sehr ähnliche Begutachtungen.

Diese Parallelstrukturen führen nicht nur zu einem hohen Verwaltungsaufwand, sondern auch zu erheblichen Belastungen für die Menschen und ihre Familien, die dieses System navigieren müssen. Viele berichten von langen Verfahrensdauern, widersprüchlichen Einschätzungen und dem Gefühl, ihre Behinderungen und Beeinträchtigungen immer wieder aufs Neue "beweisen" zu müssen.

„Viele Menschen erzählen uns, dass der Weg durch das Unterstützungssystem selbst oft das ist, was sie an einer Teilhabe an der Gesellschaft hindert. Wer mehrere Behörden durchlaufen, immer wieder dieselben Unterlagen einreichen und sich mehrfach begutachten lassen muss, verliert Zeit, Energie und oftmals auch Vertrauen in den Sozialstaat", erklärt Steger.

Medizinisches Denken dominiert weiterhin die Begutachtungen

Das Policy Briefing zeigt außerdem, dass Begutachtungen und das Rechtssystem, das diese vorschreibt, in Österreich noch immer überwiegend auf einem medizinischen Verständnis von Behinderung beruhen. Im Mittelpunkt stehen Diagnosen, Funktionseinschränkungen und Defizite. Die tatsächlichen Auswirkungen auf das tägliche Leben sowie bestehende Barrieren und der konkrete Unterstützungsbedarf werden hingegen vielfach zu wenig oder gar nicht berücksichtigt.

Damit bleibt Österreich hinter dem menschenrechtlichen Verständnis der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Diese versteht Behinderung nicht als Eigenschaft einer Person, sondern als Ergebnis des Zusammenwirkens individueller Beeinträchtigungen mit gesellschaftlichen Barrieren. Ziel muss daher sein, die tatsächliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

„Nicht die Diagnose entscheidet darüber, welche Unterstützung ein Mensch benötigt. Entscheidend ist, welchen Barrieren Menschen im Alltag begegnen und welche Unterstützung notwendig ist, damit sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können", so Steger.

Begutachtungen müssen Vertrauen schaffen

Besonders häufig wurde bei den Vernetzungstreffen auch die Qualität der Begutachtungen thematisiert. Sehr kurze Untersuchungstermine, uneinheitliche Beurteilungen, fehlende Spezialisierung der Gutachter:innen und mangelnde Barrierefreiheit führen dazu, dass Begutachtungen vielfach als belastend erlebt werden.

Viele Menschen schildern respektlose Kommunikation oder fühlen sich unter Generalverdacht gestellt, Leistungen unberechtigt beantragen zu wollen. Hinzu kommt, dass Begleitpersonen teilweise nicht zugelassen werden oder notwendige Dolmetschleistungen fehlen. Gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Erkrankungen oder neurodivergente Personen erleben dadurch zusätzliche Hürden. Positiv dabei ist jedoch hervorzuheben, dass der Gesetzgeber in der Zwischenzeit zumindest die Möglichkeit der Mitnahme einer Vertrauensperson bei zahlreichen Begutachtungen gesetzlich verankert hat.

„Begutachtungen entscheiden oftmals über existenzielle Leistungen. Umso wichtiger ist es, dass diese Verfahren transparent, nachvollziehbar, respektvoll und barrierefrei gestaltet sind. Menschen müssen sich ernst genommen fühlen und nicht das Gefühl haben, sich rechtfertigen oder ihre Behinderungen unter Beweis stellen zu müssen", betont Steger.

Familien werden durch Wiederbegutachtungen unnötig belastet

Als besonders belastend werden regelmäßige Wiederbegutachtungen bei dauerhaften oder progressiven Beeinträchtigungen beschrieben. Obwohl sich die gesundheitliche Situation vielfach nicht verändert, müssen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen immer wieder neue Anträge stellen, Gutachten organisieren und Untersuchungen absolvieren.

Das verursacht nicht nur unnötige Kosten und Verwaltungsaufwand, sondern bindet auch erhebliche personelle Ressourcen innerhalb der Verwaltung.

„Wenn eine dauerhafte Behinderung zweifelsfrei feststeht, braucht es keine routinemäßigen Wiederbegutachtungen. Diese schaffen keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn, verursachen aber großen bürokratischen Aufwand und belasten ganze Familien erheblich", sagt Steger.

Reformvorschläge liegen auf dem Tisch

Das Policy Briefing enthält daher konkrete Empfehlungen für Politik und Verwaltung. Dazu gehören insbesondere:

  • die Schaffung einer unabhängigen, multiprofessionellen Begutachtungsstelle,
  • die Bündelung von Zuständigkeiten und die Vermeidung von Mehrfachbegutachtungen,
  • ein menschenrechtsbasiertes Begutachtungsmodell mit Fokus auf Teilhabebarrieren und Unterstützungsbedarf,
  • bundesweit einheitliche Qualitätsstandards und verpflichtende Schulungen für Gutachter:innen,
  • barrierefreie Verfahren einschließlich Dolmetschung, Leichter Sprache und der Möglichkeit, Begleitpersonen beizuziehen,
  • der Verzicht auf nicht unbedingt notwendige Wiederbegutachtungen,
  • unabhängige Beschwerdestellen und ein systematisches Monitoring der Begutachtungspraxis.

Bürokratieabbau und Menschenrechte gehören zusammen

Die Behindertenanwältin sieht in einer grundlegenden Reform des Begutachtungssystems nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern auch eine Chance für einen wirksamen Bürokratieabbau.

„Ein modernes Begutachtungssystem schafft mehr Teilhabe und gleichzeitig weniger Bürokratie. Werden Verfahren besser koordiniert, Begutachtungen gebündelt und Zuständigkeiten klar geregelt, profitieren davon sowohl Menschen mit Behinderungen als auch die Verwaltung. Menschenrechte und effiziente Verwaltung sind kein Widerspruch, sondern bedingen oft einander", so Steger.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen hat das Policy Briefing den zuständigen Bundes- und Landesministerien sowie weiteren Entscheidungsträger übermittelt und erklärt sich bereit, die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen aktiv zu begleiten.

Presseaussendung

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen fordert bedarfsgerechte und flächendeckende Ferienbetreuung für Kinder mit Behinderungen

Mit dem Beginn der Sommerferien stehen viele Familien von Kindern mit Behinderungen erneut vor einem strukturellen Problem. Es fehlt an ausreichenden, inklusiven und leistbaren Betreuungsangeboten. Während für andere Kinder eine Vielzahl an Ferienprogrammen, Camps und Betreuungseinrichtungen zur Verfügung steht, sind diese für Kinder mit Behinderungen häufig nicht zugänglich oder schlicht nicht vorhanden. Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, macht auf diese seit Jahren bekannte, aber ungelöste Lücke aufmerksam.

„Die Ferienzeit wird für viele Eltern von Kindern mit Behinderungen zu einer enormen Belastung. Sie müssen Urlaub, Pflegeteilzeit und improvisierte Lösungen kombinieren, weil es kein verlässliches Betreuungsangebot gibt. Das ist keine Einzelsituation, sondern ein strukturelles Versagen, das Familien Jahr für Jahr aufs Neue trifft,“ so Steger.

Betreuungslücke trifft Familien besonders hart

Berichte aus der Beratungspraxis der Behindertenanwältin zeigen ein wiederkehrendes Muster. Eltern, vor allem Mütter, reduzieren ihre Erwerbstätigkeit oder nehmen unbezahlten Urlaub, um die Betreuung ihrer Kinder in den Ferien sicherzustellen. Wo Angebote bestehen, sind diese oft regional sehr ungleich verteilt, kurzfristig ausgebucht oder mit hohen Kosten verbunden, die für Familien mit ohnehin erhöhtem finanziellen Aufwand eine zusätzliche Hürde darstellen.

Bestehende Angebote oft nicht inklusiv

Auch dort, wo Ferienbetreuung grundsätzlich verfügbar ist, fehlt es vielfach an den notwendigen personellen und räumlichen Voraussetzungen, um Kinder mit Behinderungen tatsächlich aufzunehmen. Assistenz, bauliche Barrierefreiheit oder geschultes Personal sind die Ausnahme statt die Regel. Damit werden Kinder mit Behinderungen faktisch von einem Angebot ausgeschlossen, das anderen Kindern selbstverständlich zur Verfügung steht.

„Inklusion darf nicht an der Schultür enden. Wenn ein Kind während des Schuljahres Unterstützung erhält, diese in den Ferien aber abrupt wegfällt, widerspricht das dem Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Gleichbehandlungsgrundsatz,“ so Steger.

Die Behindertenanwältin fordert daher:

  • Bedarfsgerechten Ausbau inklusiver Ferienbetreuungsangebote in allen Bundesländern

  • Ausreichende finanzielle Mittel und Personalressourcen für Assistenz und Begleitung von Kindern mit Behinderungen

  • Einheitliche Qualitäts- und Barrierefreiheitsstandards für Ferienbetreuungseinrichtungen

  • Frühzeitige, transparente Information für Eltern über bestehende Angebote

  • Einbindung von Eltern und Selbstvertretungsorganisationen in die Planung künftiger Angebote

  • Langfristige und verlässliche Finanzierung statt befristeter Einzelprojekte

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen appelliert an die zuständigen politischen Entscheidungsträger:innen, die bestehende Lücke nicht länger den Familien zu überlassen, sondern konkrete und nachhaltige Lösungen zu schaffen.

Presseaussendung