A- A A+

Herzlich Willkommen

Aktuelles

Behindertenanwältin, Gleichbehandlungsanwaltschaft und Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen fordern umfassende Reformen zum Schutz von Frauen mit Behinderungen

Im Rahmen der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen machen die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, die Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Verein FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen auf gravierende Schutzlücken im österreichischen Antidiskriminierungsrecht aufmerksam.

Zwang zur Schlichtung belastet insbesondere Frauen mit Behinderungen massiv

Bevor Frauen mit Behinderungen ihre Rechte vor Gericht geltend machen können, müssen sie verpflichtend ein Schlichtungsverfahren durchlaufen. Dieses Verfahren ist jedoch nur für die diskriminierten Personen verpflichtend, nicht für die Diskriminierer:innen. Dadurch entsteht von Beginn an ein strukturelles Machtungleichgewicht, das sich besonders in Fällen von Belästigung deutlich zeigt.

In der Praxis kommt es zu wenig Schlichtungen wegen Belästigungen

Frauen mit Behinderungen müssen sich bei einer Schlichtung im Regelfall an einen Tisch mit ihrem Belästiger setzen. Dort sollen sie offen über ihre Gefühle reden. Das Ziel einer Schlichtung ist dabei nicht die Feststellung der Diskriminierung sondern das Erzielen eines Kompromisses. Wenn diese Abläufe im Detail dargelegt werden, entscheiden sich viele Frauen mit Behinderungen gegen eine Durchsetzung ihrer Rechte. In der Beratungspraxis der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen kommt es daher sehr selten zu Schlichtungen aufgrund von Belästigungen. Aus Angst vor potentiellen Retraumatisierungen entscheiden sich die meisten belästigten Personen gegen ein solches Verfahren.

„Unsere Beratungspraxis zeigt, dass es sich bei Belästigung nicht um ein Missverständnis handelt, bei dem Personen einen Kompromiss schließen wollen, sondern zumeist um eine Form der Gewalt“, betont Steger. „Es ist völlig unverständlich und widerspricht allen Opferschutzprinzipien, dass sich Frauen mit Behinderungen in einem solchen Setting erneut ihrem Belästiger stellen müssen. Auch deshalb entscheiden sich viele belästigte Personen gegen die Geltendmachung ihrer Rechte und Belästiger kommen davon, ohne Verantwortung für ihre Taten übernehmen zu müssen.“

Intersektionale Diskriminierung bleibt gesetzlich unsichtbar

Das österreichische Antidiskriminierungsrecht ist nicht darauf ausgelegt, intersektionale Diskriminierung zu erkennen und zu ahnden. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz trennt streng zwischen Diskriminierung aufgrund von Behinderung und Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und anderen Gründen. Gerade Frauen mit Behinderungen erleben jedoch eine spezifische Form der Benachteiligung, die aus dem Zusammenwirken beider Merkmale entsteht. Man spricht von Intersektionalität.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen ist mit ihrem Büro vor allem auf Beratung bei Diskriminierung aufgrund einer Behinderung spezialisiert und die Gleichbehandlungsanwaltschaft auf alle anderen Diskriminierungsgründe. Eine gemeinsame Beratung und Rechtsdurchsetzung ist so organisatorisch nur schwer möglich, obwohl sie für intersektionale Fälle essenziell wäre.

„Frauen mit Behinderungen rutschen durch die Lücken zweier Systeme. Die strukturelle Trennung ignoriert ihre Lebensrealität und führt dazu, dass sie mit ihren Erfahrungen oft alleine gelassen werden“, kritisiert Steger.

Zusätzlich erschwert die institutionelle Struktur eine adäquate Beratung und Rechtsdurchsetzung. Während die Schlichtungen des Sozialministeriumservice auf Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung ausgelegt sind und Referent:innen wenig Erfahrung mit den restlichen Diskriminierungsgründen haben, kann eine Diskriminierung aufgrund einer Behinderung nicht einmal vor den Gleichbehandlungskommissionen geltend gemacht werden.

„Diese Kommission stellt fest, ob eine Diskriminierung vorliegt“, erklärt Sandra Konstatzky, Leitung der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Das Prüfungsergebnis hilft vor Gericht Rechtsansprüche durchzusetzen. Dass Diskriminierungen aufgrund von Behinderungen nicht vor der Gleichbehandlungskommission behandelt werden können, ist aus Sicht der Gleichbehandlungsanwaltschaft nicht nachvollziehbar: „Lebensrealitäten sind komplex und das muss auch im Recht abgebildet werden, wir brauchen hier Nachbesserungen.“

Lücken im Antidiskriminierungsschutz tragen zu erhöhter Gefährdung von Frauen* mit Behinderungen bei

Der Verein FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen setzt sich für Anti-Ableismus, Feminismus und Intersektionalität ein. „Intersektionale Diskriminierung kostet Frauen mit Behinderungen Sicherheit, Gesundheit und Zukunft,“ zeigt Julia Moser (Co-Vorsitzende FmB) auf. Frauen* mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Gewalt und intersektionaler Diskriminierung betroffen. „Frauen* mit Behinderungen brauchen Strukturen und Verfahren, die Betroffene unterstützen – nicht zusätzlich belasten,“ so Heidemarie Egger (Co-Vorsitzende FmB).

Was sich ändern muss

Vor diesem Hintergrund werden Reformen gefordert, die Frauen mit Behinderungen wirksam schützen und ihnen einen echten Zugang zu ihrem Recht ermöglichen:

  • Freiwillige Schlichtung statt verpflichtender Verfahren
    Schlichtungen müssen für beide Seiten freiwillig sein. Der direkte Zugang zu Gericht oder einer unabhängigen Kommission muss jederzeit möglich sein.

  • Unabhängige Kommission für Diskriminierungen aufgrund von Behinderung
    Eine neutrale, kostenfreie Instanz, analog zur Gleichbehandlungskommission, soll Feststellungen über Diskriminierungen treffen können.

  • Gleichwertige Rechtsdurchsetzung für alle Diskriminierungsgründe
    Diskriminierte Personen müssen unabhängig vom Diskriminierungsgrund dieselben rechtlichen Instrumente nutzen können, auch bei intersektionalen Fällen.

  • Österreichweite Qualitätsstandards und traumainformierte Schulungen
    Schlichtungsreferent:innen sollen einheitlich geschult werden, insbesondere in traumainformierter Gesprächsführung und im Umgang mit Gewaltbetroffenen.

  • Bündelung der Antidiskriminierungsstellen in konsequenter Umsetzung der EU-Richtlinie zu den Standards für Gleichbehandlungsstellen
    Die EU-Vorgaben zu Gleichbehandlungsstellen verlangen eine stärkere Bündelung der Aufgaben. Eine zentrale, barrierefreie Anlaufstelle würde Expertise zusammenführen und diskriminierten Personen den Zugang erleichtern.

Presseaussendung

Reformpartnerschaft: Behindertenanwältin empfiehlt Überarbeitung der Zuständigkeiten im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, fordert anlässlich der laufenden Reformpartnerschaft von Bund, Ländern und Gemeinden eine tiefgreifende Neuordnung der klassischen „Behindertenhilfe,“ also der Zuständigkeiten im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Der derzeitige Zustand ist für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen unübersichtlich, belastend und führt häufig dazu, dass notwendige Leistungen verspätet gewährt oder überhaupt nicht in Anspruch genommen werden können.

Zersplitterte Zuständigkeiten verhindern wirksame Unterstützung

Die Behindertenanwältin kritisiert, dass die Verantwortung für Leistungen der Teilhabe und Inklusion in Österreich zwischen Bund, Ländern, Sozialversicherungsträgern und weiteren Stellen aufgeteilt ist. Diese Fragmentierung führt dazu, dass Menschen mit Behinderungen im System „verlorengehen“ und ihre Rechte nicht konsequent umgesetzt werden. Viel zu oft hören Menschen mit Behinderungen: „Dafür sind wir leider nicht zuständig.“

„Die Unterstützung eines Menschen mit Behinderungen darf nicht davon abhängen, welche Stelle zuständig ist“, betont Steger. „Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert klare, koordinierte und barrierefrei zugängliche Strukturen.“

Mehrfache Begutachtungen als belastende Hürden

Für Pflegegeld, berufliche Teilhabe, Rehabilitationsmaßnahmen, Mobilitätshilfen oder Unterstützungsleistungen müssen Menschen mit Behinderungen oft unterschiedliche Stellen durchlaufen. Jede Stelle sieht dann eigene Begutachtungen und Verfahrensstandards vor. Diese Wiederholungen führen zu vermeidbaren Belastungen und Verzögerungen. Es kann nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen für völkerrechtlich garantierte Leistungen des Staats ein System durchlaufen müssen, das selbst für Expert:innen oft unübersichtlich und nicht nachvollziehbar ist.

„Menschen mit Behinderungen müssen dieselben Informationen und Nachweise häufig mehrfach erbringen. Das ist ineffizient und für viele gesundheitlich wie emotional schwer zu bewältigen“, so Steger. Sie fordert daher einheitliche, gegenseitig anerkannte Begutachtungen sowie digital optimierte Verfahrenswege.

Intransparenz und Komplexität erschweren den Zugang zu Leistungen

Das aktuelle System stellt Menschen mit Behinderungen vor erhebliche Herausforderungen. Viele wissen nicht, wo bestimmte Unterstützungen beantragt werden können oder welche Rechte ihnen zustehen. Auch Beratungsstellen berichten regelmäßig von Fällen, in denen Menschen aufgrund der unübersichtlichen Zuständigkeitslage auf Leistungen verzichten. In der Praxis werden Menschen mit Behinderungen dann regelmäßig so lange im Kreis geschickt, bis sie aufgeben und familiäre Unterstützung ihr letzter Ausweg ist.

„Ein System, das seine eigenen Abläufe nicht verständlich erklären kann und oft selbst nicht mehr weiß, wer eigentlich wofür zuständig ist, muss reformiert werden“, so Steger. „Leistungen der Teilhabe und Inklusion müssen sich am Bedarf der Menschen orientieren, nicht an verwaltungsorganisatorischen Grenzen. Leider haben wir heute eine Situation, wo sich Menschen an einem bürokratischen System orientieren müssen anstatt das System an ihnen.“

Reformbedarf auch im Bildungsbereich: Geteilte Zuständigkeiten verstärken Segregation

Im Bildungsbereich zeigt sich eine ähnliche Problematik der geteilten Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern. Die Kompetenztrennung erschwert eine kohärente inklusive Schulpolitik und führt zu erheblichen Unterschieden in den Angeboten und Entscheidungswegen zwischen den Bundesländern. Obwohl der Bundesminister für Bildung bereits öffentlich Reformwillen bekundet hat, findet sich ein Bekenntnis zur Segregation noch in zahlreichen Regierungsprogrammen der Länder.

Kinder mit Behinderungen werden zudem weiterhin zu oft in segregierte Schulformen verwiesen, obwohl inklusive Bildung sowohl internationaler Standard als auch rechtlich geboten ist. „Solange Bund und Länder einander im Bildungsbereich Zuständigkeiten zuschieben, bleibt eine wirksame Umsetzung inklusiver Strukturen blockiert“, betont Steger. Es brauche bundeseinheitliche Vorgaben und harmonisierte Umsetzungsschritte, um allen Kindern gleiche Chancen zu ermöglichen. Auch hier könnte die Reformpartnerschaft wesentlich zur Verbesserung der Situation beitragen.

Presseaussendung

Behindertenanwältin mahnt, dass fehlende Unterstützungsleistungen Kinderrechte verletzen

Zum internationalen Tag der Kinderrechte warnt die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, vor gravierenden Lücken in der Versorgung von Kindern mit Behinderungen. Viele Familien kämpfen oft vergeblich um Assistenz, Therapien und barrierefreie Bildung.

Kinder scheitern nicht – Systeme scheitern

„Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und Teilhabe. Wenn Unterstützungsleistungen fehlen, wird dieses Recht verletzt“, betont Steger.

In der Beratungspraxis zeichnen sich folgende Problemlagen bundesländerübergreifend ab: fehlende Schulassistenz, lange Wartezeiten auf Therapien, nicht barrierefreie Klassenräume und Unterrichtsmaterialien, Ablehnungen wegen Personalmangel oder Finanzierungslücken.

Während jedes Kind laut Gesetz schulpflichtig ist, fehlen vielerorts die nötigen Strukturen, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Familien stehen damit vor einem oft unlösbaren Konflikt: Sie sollen der Schulpflicht nachkommen, doch das System stellt keine barrierefreien Bedingungen bereit. Damit wird die Verantwortung für strukturelles Versagen auf die Familien abgewälzt und das Recht des Kindes auf Bildung nicht wahrgenommen.

Viele Eltern berichten, dass Kinder zu Hause bleiben müssen, weil keine Assistenz bereitgestellt wird. „Ein Kind, das wegen fehlender Hilfe nicht zur Schule kann, wird ausgeschlossen. Das hat nichts mit Pädagogik zu tun, sondern mit politischer Prioritätensetzung“ so Steger.

Fehlende Unterstützung belastet ganze Familien

Die Situation trifft nicht nur die Kinder, sondern ganze Familien: Eltern müssen oftmals Arbeitszeit reduzieren oder aufgeben. Überproportional sind davon Frauen und Mütter betroffen. Diese Tendenz schlägt sich in weiterer Folge auch in Unterschieden zwischen den Geschlechtern bei Armut und Einkommen nieder. Geschlechtergerechtigkeit wird negativ beeinflusst.

Auch Geschwister müssen regelmäßig Aufgaben übernehmen, die Assistenzkräfte ausführen sollten. Die Wichtigkeit dieser Young Carer steigt stetig. Gleichzeitig ist die Verantwortung, die dadurch schon im jungen Alter auf diesen Personen lastet, oftmals zu viel. Überbeanspruchung schlägt sich dann in der generellen und schulischen Entwicklung nieder.

Familien haben regelmäßig Problem mit Anträgen, die zu bürokratisch und zu komplex sind. Zusätzlich sind Abläufe oft regional unterschiedlich. Ein Abrufen der bestehenden Unterstützungsleistungen wird so unnötig erschwert und beinahe verunmöglicht.

„Letztendlich hängen Kinderrechte oftmals vom Einkommen, dem Wohnort oder Durchhaltevermögen der Eltern ab. Das darf nicht sein. Hier zieht sich der Staat aus der Verantwortung“, so Steger.

Inklusion braucht Ausstattung und nicht Aussonderung

Während in politischen Debatten vermehrt auf Sonderschulen verwiesen wird, sieht die Behindertenanwältin die Ursache an andere Stelle:

„Eltern entscheiden sich nicht für Sonderschulen, weil sie das wollen, sondern weil im Regelschulsystem Unterstützung fehlt. Wenn Assistenz und Barrierefreiheit selbstverständlich wären, müssten Kinder nicht ausgegliedert werden.“

Forderungen zum Tag der Kinderrechte

  • Rechtsanspruch auf Assistenzleistungen und Therapien

  • Bundesweit einheitliche Standards und ein Ende der regionalen Unterschiede im Bildungsbereich

  • Barrierefreie Schulen und ausreichend qualifiziertes Personal

  • Unbürokratische Verfahren statt monatelanger Wartezeiten

„Kinder mit Behinderungen brauchen keine Sonderwege, sondern Unterstützung im Alltag. Was ihnen fehlt, ist nicht Willen oder Fähigkeit, sondern ein System, das sie ernst nimmt. Kinderrechte sind nur dann etwas wert, wenn sie gelebt werden“, betont Steger.

Presseaussendung

Termine

Derzeit keine Einträge