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Die Behindertenanwältin und ihr Büro setzen ein starkes Zeichen für die Inklusion und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen. Mit neuen Werbemitteln, die von The Graphic Society (https://www.graphicsociety.at/) gestaltet wurden, soll das Bewusstsein über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geschärft und das Gebot der gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebenslagen sichtbar gemacht werden.

Die neuen Werbemittel umfassen neugestaltete und nachhaltig produzierte Stofftragetaschen und Notizblöcke mit kreativen Designs. Zudem erfährt auch der alljährlich erscheinende Tätigkeitsbericht gerade einen Relaunch und soll dazu beitragen die Forderungen von Menschen mit Behinderungen mehr in den Mittelpunkt gesellschaftlicher Interessen zu lenken.

Gerne können auf Anfrage Wissensmaterialien, wie Folder oder Jahresberichte, übermittelt werden.Tragetasche mit der Aufschrift Diskriminierungsfrei trägt sich's leichter und der Illustration einer Person mit Einkaufstaschen und BlindenstockTragetasche mit der Aufschrift Diskriminierungsfrei trägt sichs's leichter und der Illustration einer Person im RollstuhlNotizblock mit der Aufschrift Diskriminierungsfrei schreibt sich's besser und der Illustration einer Person mit Beinprothese, die einen Luftballon hält

20 Jahre Klagsverband: Equality Bodies und NGOs fordern Verbandsklagerecht, gesetzlichen Mindestschadenersatz und Beseitigung von Diskriminierungen

„Wir fordern einen wirkungsvollen gesetzlichen Mindestschadenersatz bei Diskriminierung und neue Klagemöglichkeiten. Dazu gehören ein Rechtsanspruch auf Beseitigung von Diskriminierung und ein Verbandsklagerecht bei allen Diskriminierungsgründen. Nur so können wir umfassend gegen Diskriminierung vorgehen“, fordert Klagsverband-Geschäftsführerin Theresa Hammer. Anlässlich seines 20-Jahre- Jubiläums nennt der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern gemeinsam mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Behindertenanwältin Christine Steger drei zentrale Forderungen. Auf Einladung der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures und des Klagsverbands diskutieren heute NGOs aus ganz Österreich Zukunftsvisionen und Vorschläge für einen besseren Diskriminierungsschutz.

Forderung 1: Verbandsklagerecht

„Das Antidiskriminierungsrecht sieht in erster Linie immer noch vor, dass sich Einzelpersonen gegen Diskriminierung wehren müssen. Gleichbehandlungsstellen und NGOs brauchen dringend ein Verbandsklagerecht, um gegen diskriminierende Strukturen vorzugehen. Das schafft Rechtssicherheit und setzt den Hebel bei Verursacher:innen an“, sagt Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

In den letzten Jahrzehnten habe es schrittweise Verbesserungen im österreichischen Antidiskriminierungsrecht gegeben. Anstoß waren meist Richtlinien der EU, die auf nationaler Ebene umgesetzt werden mussten, erklärt die Juristin. 2004 wurden so die Diskriminierungsmerkmale ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung für die Arbeitswelt gesetzlich verankert, 2006 folgte die Behinderung. Zwanzig Jahre später sei es an der Zeit für die nächsten Schritte auf dem Weg zu einem wirkungsvollen Diskriminierungsschutz.

Forderung 2: Rechtsanspruch auf Beseitigung von Diskriminierung

„Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Unterlassung und Beseitigung von Diskriminierung. Wer sich gegen Diskriminierung wehrt, kann in der Regel nur Schadenersatz einklagen. Das verhindert oder beendet aber noch keine Diskriminierung. Deshalb braucht es dringend neue Rechtsansprüche im österreichischen Behindertengleichstellungsrecht. Auch für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist dieser Schritt längst überfällig“, sagt Christine Steger, Behindertenanwältin der Republik Österreich.

Forderung 3: gesetzlicher Mindestschadenersatz

„Diskriminierung bedeutet immer eine massive Würdeverletzung für Betroffene. Für einen wirkungsvollen Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung braucht es nicht zuletzt einen gesetzlichen Mindestschadenersatz mit abschreckender Wirkung“, so Hammer abschließend.

Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie aus der Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

Am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai dreht sich alles um Selbstbestimmung und Inklusion. Behindertenanwältin Christine Steger findet zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich klare Worte und Zahlen, die für sich sprechen.

In Österreich leben mehr als 1,3 Millionen Menschen mit Behinderungen. Das sind rund 20 Prozent oder fast ein Viertel der österreichischen Bevölkerung. Seit 18 Jahren gibt es das Behindertengleichstellungspaket. Es ist dazu da, Menschen mit Behinderungen gesetzlich vor Diskriminierung zu schützen und ihnen zu ermöglichen, dass sie sich dagegen aktiv zur Wehr setzen. Seit 2008 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich in Kraft. Eine lange Zeit, in der Umdenken und gesellschaftliche Veränderungen durchaus möglich sind – möchte man meinen.

Besser, aber noch lange nicht gut
„Tatsächlich hat sich einiges getan“, bestätigt Christine Steger. „Die Situation ist heute sicherlich anders als vor 20 Jahren. Die Maßnahmen, die dazu geführt haben, haben wir zum Großteil dem Behindertengleichstellungspaket und der UN-Behindertenrechtskonvention zu verdanken.“ Dennoch: Das Ziel einer Gesellschaft, in der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderungen genauso selbstverständlich ist wie für alle anderen, ist noch lange nicht erreicht. Und solange die öffentliche Hand festgefahrene Systeme, die ein falsches Bild von Menschen mit Behinderungen aufrechterhalten und sie an den Rand der Gesellschaft drängen, nicht gezielt sprengt, bleibt der Weg lang und steinig.

Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie aus unserer Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung