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Ausstellung im Haus der Geschichte Österreich erinnert ausgehend von der Zwischenkriegszeit an die lange Geschichte des Kampfes für Selbstvertretung und Rechte

Menschen mit Behinderungen kämpfen in Österreich seit 100 Jahren für Selbstbestimmung, Rechte und gesellschaftliche Teilhabe. Die im Haus der Geschichte Österreich (hdgö) präsentierte Ausstellung macht die Geschichte der Behindertenbewegung aus der Zwischenkriegszeit sichtbar. Sie ist dort bis 11. November 2026 zu sehen.

Am 19. August 1926 gründeten Menschen mit Behinderungen in Wien die Erste österreichische Krüppelarbeitsgemeinschaft. Sie wollten nicht als Objekte von Fürsorge und Mitleid behandelt werden, sondern ihre Interessen selbst vertreten. Ihr Motto lautete: „Arbeit, nicht Mitleid! Arbeit, nicht Siechenhaus!“ Sie forderten unter anderem Zugang zu Arbeit, Bildung, medizinischer Versorgung und Hilfsmitteln sowie eine ausreichende soziale Absicherung.

„Im Zuge des gesellschaftlichen Aufbruchs nach dem Ersten Weltkrieg begannen auch Menschen mit Behinderungen, sich zu organisieren. Gemeinsam reflektierten sie über die Ursachen ihrer randständigen Situation und forderten Mitsprache bei der Lösung ihrer Probleme“, sagt Dr. Angela Wegscheider, Mitinitiatorin des Forschungsprojekts und Kuratorin der Ausstellung.

Die Ausstellung entstand im Rahmen des Forschungsprojekts „100 Jahre Behindertenbewegung in Österreich“ von Volker Schönwiese und Angela Wegscheider. Sie gibt Einblick in die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen in der Zwischenkriegszeit und zeigt die vielfältigen Formen ihrer Selbsthilfe und politischen Interessenvertretung. Die Ausstellung thematisiert auch die Zerschlagung der Bewegung während des Nationalsozialismus und den schwierigen Neubeginn nach 1945.

„Von Anfang an ging es um Selbstbestimmung und Menschenrechte. Der Austrofaschismus schränkte alle Hoffnungen darauf ein, die Nationalsozialisten richteten diese frühe Emanzipationsbewegung völlig zu Grunde“, erklärt Volker Schönwiese, Universitätsprofessor in Pension und Initiator des Forschungsprojekts.

Für Kurt G. Beck, Angehöriger von Aktivist*innen der ersten Behindertenbewegung, hat die Ausstellung auch eine persönliche Bedeutung: „Die Menschen, die damals aktiv waren, sind heute kaum bekannt. Die gesellschaftlichen Zustände bzw. Umstände waren früher ganz anders und auch sehr hart und schwer.“

Auch Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrates und Journalist, kritisiert die fehlende öffentliche Wahrnehmung der Geschichte von Menschen mit Behinderungen: „Die Ausstellung erinnert daran, wie wenig wir über diese frühe Behindertenbewegung wissen. Die Geschichte zu kennen ermöglicht uns, aus den Erfahrungen der Vergangenheit zu lernen.“

Für die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen ist die historische Aufarbeitung ein wichtiger Beitrag, sie betont die Verbindung zwischen Vergangenheit und Gegenwart. „Wer die heutige Situation von Menschen mit Behinderungen verstehen will, muss auch die Geschichte kennen. Der Blick zurück zeigt, wie unermüdlich der Kampf für Gleichberechtigung und Selbstbestimmung geführt wurde“, so Christine Steger.

Die Ausstellung erzählt dabei nicht nur von Ausgrenzung und Diskriminierung, sondern auch von Solidarität, Selbstorganisation und politischem Engagement. Sie erinnert daran, dass gesellschaftliche Veränderungen von Menschen mit Behinderungen selbst mitgestaltet und eingefordert wurden.

Ausstellung „Rechte statt Almosen! Die Behindertenbewegung in der Zwischenkriegszeit“

Eröffnung: Dienstag, 29. September 2026, 18:30 Uhr
Ort: Haus der Geschichte Österreich, Neue Hofburg, Heldenplatz, Wien
Ausstellungsdauer: 30. September bis 02. November 2026

Die Ausstellung ist Teil des Forschungsprojekts von Volker Schönwiese und Angela Wegscheider. Das Projekt ist gefördert vom Nationalfonds und vom Zukunftsfonds.

Presseaussendung

Behindertenanwältin, Mag.a Christine Steger, und GESTU Linz zum Internationalen Tag der Gebärdensprachen am 23. September: Österreichische Gebärdensprache gehört in jeden Hörsaal

Anlässlich des Internationalen Tages der Gebärdensprachen am 23. September weisen die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, und die neue GESTU-Servicestelle Linz auf die Bedeutung der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) für den gleichberechtigten Zugang zu Bildung hin. Die ÖGS ist seit 2005 in Art. 8 Abs. 3 B-VG als eigenständige Sprache anerkannt. Anerkennung auf dem Papier ersetzt jedoch keine Dolmetschleistung im Hörsaal.

„Die Österreichische Gebärdensprache ist eine vollwertige Sprache mit eigener Grammatik und eigener Kultur – und für viele Studierende die Sprache, in der sie denken, argumentieren und forschen. Wer Bildung in ÖGS nicht zugänglich macht, verschließt Menschen nicht den Zugang zu einer Unterstützungsleistung, sondern den Zugang zu ihrem Recht auf Bildung“, so Steger. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich in Art. 21, Gebärdensprachen anzuerkennen und zu fördern, und in Art. 24, Bildung in den am besten geeigneten Sprachen und Kommunikationsformen zu ermöglichen.

ÖGS ist eine vollwertige Sprache mit eigener Grammatik und eigener Kultur

Die ÖGS ist keine Begleitgestik zur deutschen Lautsprache und auch keine international einheitliche Zeichensprache, sondern eine eigenständige, natürlich gewachsene Sprache mit eigener Grammatik und eigenem Wortschatz. Sie nutzt den visuellen Kanal. Handform und Handbewegung ebenso wie Mimik, Blick, Kopf- und Körperhaltung tragen grammatikalische Bedeutung. Auch abstrakte und komplexe Inhalte lassen sich in ÖGS präzise ausdrücken, was auch eine Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten ist. Wie Lautsprachen kennt die ÖGS regionale Varianten, und wie jede Sprache ist sie untrennbar mit einer Kultur verbunden: der Gehörlosengemeinschaft mit ihrer eigenen Geschichte und ihren eigenen Ausdrucksformen. 2013 wurde die ÖGS von der Österreichischen UNESCO-Kommission als immaterielles Kulturerbe anerkannt.

„Menschen mit Behinderungen sind Expert:innen in eigener Sache. Gehörlose Menschen sagen seit Jahrzehnten dasselbe: Es fehlt nicht an ihrer Sprache, es fehlt an deren Zugänglichkeit. Solange ÖGS im Bildungswesen nur punktuell verfügbar ist, bleibt die verfassungsrechtliche Anerkennung ein Versprechen, das im Alltag nicht eingelöst wird“, so Steger. Besonders deutlich zeigt sich das in der Schule. Bildung in ÖGS als gleichrangiger Unterrichtssprache ist bis heute die Ausnahme. Wer aber über Jahre hinweg keinen vollen Zugang zu Unterrichtsinhalten hat, kommt seltener an eine Hochschule. Ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung war hier die Möglichkeit ÖGS als lebende Fremdsprache in den allgemeinen höheren Schulen wählen zu können.

GESTU Linz: gehörlos und schwerhörig erfolgreich studieren

GESTU steht für „Gehörlos und schwerhörig erfolgreich studieren“. Im Oktober 2026 startet durch Betreiben und mit Mitteln des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung die neue GESTU-Servicestelle Linz, angesiedelt an der Johannes Kepler Universität Linz am Service- und Supportcenter für Studierende mit Behinderungen, chronischen und psychischen Erkrankungen und Neurodivergenz. Das Angebot befindet sich im Aufbau und soll vorerst allen oberösterreichischen Hochschulen zur Verfügung stehen.

"Wir als Institut Integriert Studieren der JKU Linz freuen uns, dass, 30 Jahre nach unserem Start mit Services für blinde und sehgeschädigte Studierende, GESTU Linz eingerichtet wurde und sich so auch gehörlose und schwerhörige Studierende in Ober- und Westösterreich auf professionellen und effizienten Support im Studium verlassen werden können.", so a. Univ. Prof. Dr. Klaus Miesenberger, Institutsvorstand am Institut Integriert Studieren.

Die Leistungen reichen von der Beratung in ÖGS und in deutscher Sprache über die Organisation von Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher:innen, angepasste Prüfungsbedingungen und Aufbaukurse bis zur Organisation studentischer Mitarbeiter:innen als Mitschreibhilfen und zur Sensibilisierung von Lehrenden. Zentrale Motivation ist die gesellschaftliche Verankerung, allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu ermöglichen.

„Die JKU soll ein offener Ort sein, für alle, die Bildung suchen. Körperliche Beschwerden sollen da grundsätzlich kein Hinderungsgrund sein. Ich freue mich sehr, dass GESTU an der JKU jene Menschen unterstützt, die gehörlos oder schwerhörig sind - davon profitieren nicht nur die betroffenen Studierenden, sondern auch unsere Gesellschaft. Ich wünsche GESTU und den unterstützten Student:innen viel Freude und Erfolg im Studium!", so Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko, Vizerektor für Lehre und Studierende.

Von Wien über Graz nach Linz: Schritte zu einem österreichweiten Zugang

GESTU Linz knüpft an die erfolgreichen Ansätze in Wien (seit 2010) und in Graz (seit 2022) an. Für 2028 sind der Ausbau und die Weiterentwicklung der Angebote inklusive technischer Lösungen für Remote-Services im Raum Westösterreich geplant. Damit rückt ein österreichweit verfügbarer Zugang in Reichweite.

„Studierende dürfen nicht danach auswählen müssen, wo es zufällig Dolmetschleistungen gibt, sondern danach, was sie studieren wollen. Genau deshalb ist der schrittweise Ausbau von GESTU über Wien und Graz hinaus so wichtig“, so Steger.

Es braucht daher:

  • eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung von GESTU über einzelne Projektlaufzeiten hinaus und an allen Hochschulstandorten;

  • ausreichend qualifizierte ÖGS-Dolmetscher:innen sowie einen konsequenten Ausbau der Dolmetschausbildung;

  • Barrierefreiheit und ÖGS-Kompetenz als Standard in Lehre, Prüfung und Hochschulverwaltung und nicht als Einzelfalllösung auf Antrag;

  • eine durchgängige Bildungskette in ÖGS: bilinguale Bildung ab dem Kindergarten, damit der Hochschulzugang nicht bereits in der Elementar- und Pflichtschulbildung verloren geht;

  • die zügige Umsetzung der einschlägigen Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022–2030.

„Der Internationale Tag der Gebärdensprachen ist ein Tag der Anerkennung und eine Erinnerung daran, dass Anerkennung Konsequenzen haben muss. GESTU Linz ist so eine Konsequenz. Ich gratuliere allen Beteiligten zum Start und werde den weiteren Ausbau aufmerksam begleiten“, so Steger.

Presseaussendung

Mehr Teilhabe durch niederschwellige Mobilitätsangebote und gemeinsamer Einsatz mit der Behindertenanwältin

Mobilität bedeutet Teilhabe. Deshalb setzt die Westbahn laufend Maßnahmen, um Bahnreisen für Menschen mit Behinderungen möglichst einfach und selbstbestimmt zugänglich zu machen. Von der barrierefreien digitalen Reiseplanung über niveaufreies Einsteigen, barrierefreie Toiletten, breite Gänge und Rampen bis hin zu kostenlosen Reservierungen für Rollstuhl-Stellplätze und Begleitpersonen bietet die Westbahn zahlreiche Angebote für barrierearmes Reisen.

Nun folgt der nächste Schritt: Aufgrund der Zusammenarbeit mit und der Hinweise von der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, können Begleitpersonen seit Neuestem direkt im regulären Buchungsprozess über Website und App hinzugefügt werden. Ticketkauf und Sitzplatzreservierung erfolgen damit in einem einzigen Vorgang. Das erleichtert die Reiseplanung und reduziert organisatorische Hürden weiter.

Die Westbahn hat auch ihre Website und den Webshop konsequent barrierefrei weiterentwickelt. Sämtliche Inhalte und Buchungsprozesse sind so gestaltet, dass sie auch mit allen Screenreadern einfach genutzt werden können. Menschen mit Sehbeeinträchtigungen können sich dadurch selbständig informieren, Tickets buchen und ihre Reise planen.

„Barrierefreiheit bedeutet mehr als die Beseitigung baulicher Hindernisse. Auch digitale und organisatorische Abläufe müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen Angebote selbstbestimmt und ohne zusätzliche Hürden nutzen können. Die neue Buchungsmöglichkeit zeigt, wie Barrieren im Alltag konkret abgebaut werden können“, so Steger.

Menschen mit einem Behindertenpass, der die Notwendigkeit einer Begleitperson ausweist, können ihre Begleitperson weiterhin kostenlos mitnehmen. Fahrgäste mit einem Klimaticket Ö Spezial können gemeinsam mit ihrer Begleitperson kostenlos in der Comfort Class reisen.

„Mobilität darf nicht an organisatorischen Hürden scheitern. Unser Anspruch ist es, allen Fahrgästen einen einfachen Zugang zu unserem Angebot zu ermöglichen. Mit der direkten Buchung von Begleitpersonen schaffen wir mehr Komfort, mehr Selbstbestimmung und eine spürbare Erleichterung bei der Reiseplanung“, so Westbahn-Geschäftsführer DI Thomas Posch.

Die Westbahn versteht Barrierefreiheit als laufenden Entwicklungsprozess. Gemeinsam mit Selbstvertreter:innen, Interessensvertretungen sowie anderen Expert:innen werden bestehende Angebote laufend weiterentwickelt, um Mobilität möglichst niederschwellig zugänglich zu machen.

Presseaussendung