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Deutlicher Anstieg bei Beratungszahlen – Regionale Präsenz stärkt Rechte und Bewusstsein für Barrierefreiheit und Antidiskriminierung

Die neu eingerichteten Regionalbüros der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen in Salzburg und Graz sowie die Zentrale in Wien verzeichnen im Jahr 2025 einen bemerkenswerten Erfolg. Die steigende Zahl an Beratungen, die hohe Zufriedenheit der Ratsuchenden sowie die gestärkte regionale Präsenz zeigen deutlich: Die Dezentralisierung der Gleichbehandlungsarbeit wirkt – und sie wirkt nachhaltig.

„Unsere Regionalbüros sind zu wichtigen Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen geworden. Sie bieten nicht nur rechtliche Beratung, sondern auch konkrete Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen“, betont Mag.a Christine Steger, die seit 2023 als Anwältin für Gleichbehandlungsfragen tätig ist.

Rund 20% mehr Fälle im ersten Halbjahr 2025

Im ersten Halbjahr 2025 wurden in den drei Regionalbüros rund 20% mehr Fälle als im Vergleichszeitraum im Vorjahr bearbeitet. Die häufigsten Themen betrafen Diskriminierungen im Bereich Arbeit, Barrierefreiheit im Alltag sowie den Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen.

Die Regionalbüros arbeiten eng mit lokalen Interessensvertretungen, Behörden und Institutionen zusammen. „Diese Vernetzung ermöglicht es uns, Lösungen direkt vor Ort zu erarbeiten und strukturelle Barrieren gezielt abzubauen“, so Steger.

Dazu werden pro Bundesland zweimal jährlich Vernetzungstreffen mit den regionalen Stakeholder:innen abgehalten. Diese waren in ihrer ersten Runde ausgesprochen gut besucht und führten zu einer noch stärkeren Vernetzung innerhalb der Bundesländer.

Stärkung der Rechte durch Nähe

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der niederschwelligen und wohnortnahen Unterstützung. Durch die persönliche Präsenz in Salzburg, Graz und Wien ist es gelungen, Menschen in allen Teilen Österreichs besser zu erreichen. Auch die verstärkte Zusammenarbeit mit Selbstvertretungsorganisationen und der Zivilgesellschaft trägt zur hohen Wirksamkeit der Regionalbüros bei.

Ausschlaggebend für die aufsuchende Beratung sind nicht nur die regionalen Sprechtage, sondern auch die Arbeit mit den Interessensvertretungen und Trägern. „Je mehr Menschen über ihre Rechte Bescheid wissen, desto stärker können wir daran arbeiten, dass Österreich ein barriere- und diskriminierungsfreier Ort für alle Einwohner:innen wird,“ so Steger.

Ausblick: Weitere Maßnahmen zur Stärkung geplant

Für die kommenden Jahre plant die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen den weiteren Ausbau mobiler Beratungsangebote sowie barrierefreier Informationsformate. Um Menschen mit Behinderungen noch niederschwelliger zu erreichen, wurde bereits begonnen vermehrt Sprechtage und Vernetzungstreffen auch abseits der Landeshauptstädte abzuhalten. „Gleichbehandlung darf kein Luxus sein – sie muss für alle Menschen in Österreich selbstverständlich sein. Unsere Arbeit ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft“, führt Steger aus.

Presseaussendung

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen ist besorgt über erhöhte Anfragen von Familien, deren Kinder keinen Zugang zu Ferienbetreuungsangeboten erhalten

Während sich viele Kinder und Jugendliche bereits auf entspannte Ferien freuen, erleben Kinder mit Behinderungen und ihre Familien oft eine Zeit voller Stress, Enttäuschung und Ausgrenzung. Die Ferienbetreuung, die eigentlich Entlastung und Teilhabe bieten soll, ist vielerorts in Österreich nur auf dem Papier tatsächlich für alle zugänglich. Eltern berichten von kurzfristig abgesagten Betreuungsplätzen, fehlendem geschulten Personal und mangelnder Barrierefreiheit. „Oft entscheidet der Einsatz von engagierten Gemeinderät:innen und Bürgermeister:innen, ob Kinder mit Behinderungen Zugang zu Ferienbetreuungsplätzen erhalten,“ erklärt die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger. Viele Familien müssen jedes Jahr aufs Neue darum kämpfen, einen verlässlichen Betreuungsplatz für ihr Kind mit Behinderungen zu erhalten.

Fehlende Finanzierung von Personal durch Gemeinden und Länder

„Kinder mit Behinderungen werden häufig nicht als integraler Bestandteil der Zielgruppe für Ferienbetreuung gesehen. Gibt es Unterstützungsbedarfe, winken Gemeinden oft großräumig ab: Keine Kapazitäten für behinderte Kinder, weil kein „extra“ Personal eingestellt wird“ stellt Steger fest. Gemeinden und Länder stellen oft nicht genug finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Einstellung von genügend Personal zu ermöglichen, damit Kinder mit Behinderungen eine Ferienbetreuung bekommen können. Aus zahlreichen Fällen ist erkennbar, dass durch diese Mangelfinanzierung in vielen Organisationen geschultes Personal im pflegerischen oder pädagogischen Bereich gänzlich fehlt oder nur unzureichend eingesetzt werden kann. Daher ist eine zentrale Forderung, Betreuung für alle Kinder endlich ausreichend zu finanzieren.

„Es braucht einen gleichberechtigten Zugang für alle Kinder zu angemessener Ferienbetreuung,“ so Steger. „Dazu muss es eine ausreichende Finanzierung geben.“

Mangelnde Angebote führen letztlich auch dazu, dass Alleinerzieher:innen oft keiner Beschäftigung nachgehen können, die ihren Lebensunterhalt deckt. Dadurch rutschen ganze Familien in Armut mit langfristigen Auswirkungen auf das gesamte Erwerbsleben. Nicht zu unterschätzen ist auch, dass diese Folgen überproportional betreuende Frauen betreffen. „Damit ist mangelnde Ferienbetreuung auch ein Thema der Geschlechtergerechtigkeit,“ fasst Steger zusammen.

Obwohl Kinder mit Behinderungen laut der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Teilhabe und gleichwertige Freizeitangebote haben, sieht die Realität oft anders aus.

"Die Anträge auf beispielsweise zusätzliche Assistenz für die Ferienzeit werden oftmals pauschal abgelehnt, da die Ländergesetze keine Grundlagen vorsehen", so Steger. „Das System ist mit zu großen bürokratischen Hürden verbunden und für die Familien nicht nachvollziehbar. Es fehlt an der Finanzierung von ausreichenden Angeboten durch die Länder und Gemeinden. Es braucht endlich gesetzlich verbriefte Grundlagen für Ferienbetreuung und einfache, transparente und ausreichend finanzierte Angebote in allen Bundesländern. Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf Freizeit und Gemeinschaft unter Gleichaltrigen.“

Presseaussendung

Behindertenanwältin Christine Steger und der Verein „im spektrum" weisen am Autistic Pride Day auf notwendige Verbesserungen im Lebensalltag für Personen im Autismus-Spektrum hin

Der Autistic Pride Day findet jährlich am 18. Juni statt. Er wurde im Jahr 2005 ins Leben gerufen. Der Hintergrund des Tages ist der Wunsch nach gesellschaftlicher Akzeptanz von autistischen Menschen. Inklusion darf nicht optional bleiben, sondern ist für die gesamte Gesellschaft unverzichtbar. Dieser Tag gibt autistischen Personen den Raum, sich selbst zu feiern und für eine echte Veränderung in allen Lebensbereichen zu sorgen.

Gesellschaftliche Akzeptanz beinhaltet auch ein Umdenken und ein Akzeptieren von Veränderungen hinsichtlich veralteter Sichtweise auf Autismus in der Gesellschaft. Es bedeutet weg von einer Pathologisierung und einem defizitären Denken hin zu einer Anerkennung der neurologischen Vielfalt und dem Blick auf individuelle Möglichkeiten sowie Schwierigkeiten zu kommen.

Behindertenanwältin Mag.a Christine Steger dazu: „Inklusion auch für Menschen mit nicht auf den ersten Blick sichtbaren Behinderungen wird in Österreich noch immer nicht ausreichend gelebt. Einerseits müssen die Zuschreibungen und Stereotype in der Gesellschaft abgebaut werden. Andererseits braucht es auch konkrete Angebote und Maßnahmen, wie zum Beispiel einen gleichberechtigten Zugang zur Persönlichen Assistenz oder Unterstützten Kommunikation.“

Der Autistic Pride Day bedeutet, Vielfalt in allen Facetten zu leben

Die Bedeutung des Autistic Pride Day unterstreicht auch Chiara Brandstätter, Mitglied bei „im spektrum – Verein zur Sensibilisierung für das Autismus-Spektrum“:

„Autistic Pride macht für mich Sinn. Denn Autismus ist nichts, für das man sich schämen muss. Diese Scham über das eigene Autistisch-Sein habe ich (und wohl viele andere auch) schon früh erfahren. Pride ist auch das Gegenteil von Scham. Wir müssen uns nicht schämen. Wir sind gut so, wie wir sind. Wir sind nicht kaputt.

Autistic Pride bedeutet für mich auch Gemeinschaft. Ich bin nicht allein, ich kenne jetzt andere autistische Leute. Wir sind alle ganz verschieden, niemand ist gleich. Autistic Pride bedeutet für mich auch, mich zu freuen, Teil einer Community zu sein. Ich bin nicht allein.

Ich wünsche mir eine inklusive Welt, in der Menschen unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit wertgeschätzt werden. Unser Wert hängt nicht an unserer Leistung. Unser Wert hängt auch nicht an unseren sprachlichen Fähigkeiten. Unser Wert hängt nicht an unserer Anpassungsfähigkeit. Wir sind alle wertvoll. Niemand kann etwas an unserem Wert verändern. Autismus verändert nicht, wie wertvoll wir sind.

Autistic Pride ist für mich auch die Antwort auf diese Zweifel: Ich bin okay, so wie ich bin. Autistisch sein bedeutet nicht, dass man besser oder schlechter ist als andere. Manchmal brauche ich Unterstützung. Das ist okay.“

„Im spektrum – Verein zur Sensibilisieriung für das Autismus-Spektrum“ (Home - im Spektrum) ist eine Gruppe, die überzeugt ist, dass die Zeit und unsere Gesellschaft reif ist für einen informierten und selbstverständlichen Umgang mit dem Thema Autismus. Der Verein besteht aus Menschen im Autismus-Spektrum, Angehörigen und Professionellen, die sich seit mehreren Jahren mit dem Thema beschäftigen.

Gemeinsam mit dem „im spektrum – Verein zur Sensibilisierung für das Autismus-Spektrum“ fordert Behindertenanwältin Christine Steger daher konkrete Maßnahmen zur Inklusion von Personen im Autismus-Spektrum: 
Forderungen

Presseaussendung