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1.201 Beratungsfälle, mehr als doppelt so viele begleitete Schlichtungen und neue Regionalbüros prägen das Berichtsjahr – Empfehlungen zu Barrierefreiheit, Bildung und Teilhabe

Mehr Menschen denn je haben sich 2025 an die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, gewandt. Insgesamt beantwortete ihr Büro 1.946 Anfragen, davon wurde in 1.201 Fällen rechtlich vertieft beraten. Gleichzeitig wurde mit 119 begleiteten Schlichtungsverfahren ein Höchststand erreicht. Das entspricht einem Plus von 120 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der heute präsentierte Tätigkeitsbericht 2025 dokumentiert damit nicht nur die stark gestiegene Nachfrage nach unabhängiger Beratung, sondern zeigt auch auf, welche strukturellen Barrieren Menschen mit Behinderungen in Österreich nach wie vor daran hindern, ihre Rechte gleichberechtigt wahrzunehmen.

Der Bericht versteht sich dabei nicht nur als Rückblick auf ein arbeitsintensives Jahr. Vielmehr bündelt er die Erfahrungen aus Beratung, Schlichtung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit und leitet daraus konkrete Empfehlungen für Politik und Verwaltung ab. Im Mittelpunkt stehen Themen wie Barrierefreiheit, Zugang zum Recht, Bildung, Arbeitswelt, Digitalisierung sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

„Der Tätigkeitsbericht zeigt, wo Menschen mit Behinderungen im Alltag auf Barrieren stoßen, aber auch, wo Lösungen möglich sind. Hinter jeder Beratung steht ein persönliches Schicksal. Zusammengenommen zeigen diese Fälle aber auch sehr deutlich, an welchen Stellen unser Gleichstellungssystem weiterentwickelt werden muss“, betont Steger.

Mehr Menschen suchen Unterstützung – steigende Beratungszahlen zeigen wachsendes Vertrauen

Die Arbeit der Behindertenanwältin war 2025 von einer deutlich gestiegenen Nachfrage geprägt. Insgesamt wurden 1.946 Anfragen an das Büro gerichtet. Daraus ergaben sich 1.201 umfassende Beratungsfälle und ein Anstieg um rund 25% gegenüber dem Vorjahr.

Die steigenden Zahlen sind Ausdruck eines wachsenden Bewusstseins für den bestehenden Diskriminierungsschutz und zeigen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte zunehmend aktiv wahrnehmen. Gleichzeitig verdeutlichen sie aber auch, dass Diskriminierungen und strukturelle Benachteiligungen weiterhin zum Alltag vieler Menschen gehören.

Die Anliegen reichen von fehlender Barrierefreiheit über Benachteiligungen im Arbeitsleben bis hin zu Problemen beim Zugang zu Bildung, Mobilität oder Dienstleistungen. Immer häufiger wenden sich Menschen auch mit komplexen Fragestellungen an die Behindertenanwältin, die mehrere Lebensbereiche gleichzeitig betreffen.

Besonders deutlich zeigt sich, dass viele Diskriminierungen nicht auf fehlenden guten Willen einzelner Personen zurückzuführen sind, sondern auf strukturelle Defizite, unklare Zuständigkeiten oder mangelnde Umsetzung bestehender gesetzlicher Verpflichtungen.

„Es freut mich, dass immer mehr Menschen den Weg zu meinem Büro finden. Gleichzeitig ist jede einzelne Beratung auch ein Hinweis darauf, dass gleichberechtigte Teilhabe noch längst keine Selbstverständlichkeit ist. Unser Ziel ist es daher nicht nur, im Einzelfall zu unterstützen, sondern aus den Erfahrungen nachhaltige Verbesserungen für alle Menschen mit Behinderungen abzuleiten“, so Steger.

Regionalisierung und Digitalisierung stärken den Zugang zum Recht

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Jahres 2025 war der weitere Ausbau des Büros. Mit der Eröffnung und Ausstattung von Regionalbüros in Graz, Salzburg und Wien wurde die Beratung näher zu den Menschen gebracht. Gerade für viele Menschen mit Behinderungen bedeutet ein wohnortnahes Beratungsangebot einen entscheidenden Unterschied, da lange Anfahrtswege oder fehlende Barrierefreiheit häufig zusätzliche Hürden darstellen.

Parallel dazu wurden die internen Arbeitsabläufe umfassend modernisiert. Seit Juli 2025 arbeitet das Büro mit dem elektronischen Aktensystem des Bundes (ELAK), wodurch Verfahren effizienter bearbeitet und statistische Entwicklungen genauer ausgewertet werden können. Auch die telefonische Beratung wurde weiter ausgebaut und durch neue digitale Abläufe ergänzt.

Darüber hinaus fanden erstmals in allen Bundesländern regelmäßige Vernetzungstreffen mit Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen, Selbstvertretungsorganisationen, Verwaltung und Politik statt. Diese Treffen dienten nicht nur dem fachlichen Austausch, sondern lieferten auch wertvolle Erkenntnisse über die unterschiedlichen Herausforderungen in den Bundesländern.

Die Erfahrungen aus diesen Vernetzungstreffen flossen unmittelbar in den Tätigkeitsbericht ein und bilden die Grundlage zahlreicher Empfehlungen.

„Gleichbehandlung darf nicht vom Wohnort abhängen. Mit unseren Regionalbüros und den neuen Vernetzungsformaten möchten wir sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen überall in Österreich niederschwellig Zugang zu Beratung und Unterstützung erhalten. Gleichzeitig gewinnen wir dadurch ein noch besseres Bild davon, welche Herausforderungen Menschen in ihrem Alltag tatsächlich erleben“, erklärt Steger.

Tätigkeitsbericht 2025
Tätigkeitsbericht 2025 in leichter Sprache

Presseaussendung

 

Welttag der Humanitären Hilfe: Menschen mit Behinderungen oft in Lebensgefahr

Extreme Wetterereignisse, wie Hitze, Dürre und Überschwemmungen häufen sich durch die Klimakrise. Das ist in Österreich wie in anderen Teilen der Welt deutlich merkbar. Zum internationalen Tag der humanitären Hilfe am 19. August machen die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Christine Steger, und Licht für die Welt auf die Vulnerabilität von Menschen mit Behinderungen und älteren Personen aufmerksam.

Die Situation in Österreich

Menschen mit Behinderungen sind bei Katastrophen und humanitären Krisen besonders gefährdet: Frühwarnsysteme sind vielfach nicht barrierefrei zugänglich, Evakuierungsrouten und Notunterkünfte nicht barrierefrei gestaltet und in der Notfallplanung werden ihre Bedarfe häufig nicht mitgedacht. Die Folge ist, dass Menschen mit Behinderungen bei Katastrophen ein deutlich höheres Risiko tragen, zurückgelassen, verletzt oder gar getötet zu werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich jedoch in Art. 11 ausdrücklich dazu, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen sicherzustellen.

„Katastrophenschutz, der Menschen mit Behinderungen nicht von Anfang an mitdenkt, funktioniert nicht für alle. Das ist keine Frage des Schicksals, sondern eine Frage der Planung", sagt Behindertenanwältin, Christine Steger. „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht nur Objekt von Hilfsmaßnahmen sein. Sie müssen als Expert:innen in eigener Sache von Anfang an in Prävention, Katastrophenschutz und Wiederaufbau einbezogen werden. Das gilt weltweit genauso wie in Österreich, wo wir angesichts von Hitzewellen, Muren und Hochwasser ebenfalls gefordert sind, unsere Krisenpläne inklusiv zu gestalten."

Inklusion in der Humanitären Hilfe

„Inklusion stellt sicher, dass niemand zurückgelassen wird. Fehlt Inklusion, läuft die humanitäre Hilfe Gefahr, sehr viele Menschen zu übersehen“, betont Jacqueline Bungart, Expertin für inklusive Humanitäre Hilfe bei Licht für die Welt. Laut Schätzungen der Disability Reference Group benötigen 48 Millionen Menschen mit Behinderungen humanitäre Hilfe. 80% aller Menschen mit Behinderungen leben in Ländern des Globalen Südens.

Ein wichtiger Teil der humanitären Arbeit ist die Katastrophenhilfe vor, während und nach Katastrophen - etwa bei extremen Wetterereignissen infolge der Klimakrise wie Zyklonen und Überschwemmungen.

Recht auf Beteiligung

Licht für die Welt setzt sich für inklusive humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit ein. “Wir stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen bei der Katastrophenhilfe in die Prävention (z.B. Frühwarnsysteme), die Antwort auf Katastrophen (z.B. Evakuierungspläne) wie auch in die Unterstützung danach (z.B. Wiederaufbau) einbezogen sind. Darauf haben sie auch gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht.

Datenlücke in der internationalen humanitären Hilfe

“Wir sehen einen Anstieg humanitärer Krisen in den afrikanischen Ländern, in denen wir arbeiten. Menschen mit Behinderungen scheinen wie ältere Menschen in Daten oft nicht auf”, stellt Jacqueline Bungart fest. Das führt bei Katastrophen oft dazu, dass sie übersehen werden, da ihre Bedürfnisse in der Planung von zB. Evakuierungsplänen nicht bedacht wurden. Mit dem „Survey for Inclusive Rapid Assessment“ (SIRA) unterstützt Licht für die Welt humanitäre Akteure Barrieren für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen für den Krisenfall zu identifizieren und sicherzustellen, dass diese mitgedacht werden. Insbesondere setzt sich Licht für die Welt dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen in Prozesse eingebunden werden und somit beteiligt sind, wirksame Lösungen zu finden.

Datenlücke auch in Österreich

Auch in Österreich fehlt es an einer verlässlichen Datengrundlage: Der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022–2030 (NAP II) hält fest, dass es an ausreichenden Vorkehrungen für Not- und Katastrophenfälle mangelt, um zielgerichtet auf die speziellen Anforderungen von Menschen mit Behinderungen reagieren zu können, insbesondere weil eine detaillierte Datenlage zu Anzahl, gewöhnlichem Aufenthalt und individuellen Bedarfen (etwa bei Mobilität, Grundversorgung oder Medikamenten) fehlt.

„Wer im Ernstfall nicht erfasst ist, wird leicht übersehen", sagt Behindertenanwältin, Christine Steger. „Der NAP II sieht daher zu Recht vor, dass diese Datenlücke geschlossen wird. Jetzt kommt es auf eine rasche und datenschutzkonforme Umsetzung an, gemeinsam mit den Organisationen von Menschen mit Behinderungen."

Weitere Informationen:

https://www.light-for-the-world.org/news/a-new-tool-for-disability-data-in-crises/

Disability inclusion in Disaster Risk Reduction

Presseaussendung

Policy Briefing der Behindertenanwältin: Mehrfachbegutachtungen, zersplitterte Zuständigkeiten und veraltetes System erschweren die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Wie gelangen Menschen mit Behinderungen zu jenen Unterstützungsleistungen, auf die sie angewiesen sind? Die Antwort auf diese Frage ist in Österreich häufig mit einem hohen bürokratischen Aufwand, zahlreichen Begutachtungen und langen Verfahrenswegen verbunden. Ein neues Policy Briefing der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, zeigt nun deutlich auf, dass es sich dabei nicht um vereinzelte Probleme handelt, sondern um strukturelle Schwächen des gesamten Systems.

Grundlage des Policy Briefings sind die bundesweiten Vernetzungstreffen der Anwältin im ersten Halbjahr 2026 zum Thema „Strukturelle Hürden bei der Leistungsvergabe". Mehrere hundert Vertreter:innen von Selbstvertretungsorganisationen, Interessensvertretungen, Behörden, Sozialversicherungsträgern sowie Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis beteiligten sich an den Gesprächen. Das Ergebnis ist eindeutig: Über alle Bundesländer hinweg werden nahezu identische Probleme geschildert.

Zersplittertes System führt zu unnötigen Belastungen

Menschen mit Behinderungen müssen in Österreich häufig bei unterschiedlichen Behörden dieselben Informationen immer wieder vorlegen. Für Pflegegeld, Behindertenpass, erhöhte Familienbeihilfe, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension oder Leistungen der Länder gelten unterschiedliche Verfahren, unterschiedliche Zuständigkeiten und oftmals unterschiedliche, aber inhaltlich sehr ähnliche Begutachtungen.

Diese Parallelstrukturen führen nicht nur zu einem hohen Verwaltungsaufwand, sondern auch zu erheblichen Belastungen für die Menschen und ihre Familien, die dieses System navigieren müssen. Viele berichten von langen Verfahrensdauern, widersprüchlichen Einschätzungen und dem Gefühl, ihre Behinderungen und Beeinträchtigungen immer wieder aufs Neue "beweisen" zu müssen.

„Viele Menschen erzählen uns, dass der Weg durch das Unterstützungssystem selbst oft das ist, was sie an einer Teilhabe an der Gesellschaft hindert. Wer mehrere Behörden durchlaufen, immer wieder dieselben Unterlagen einreichen und sich mehrfach begutachten lassen muss, verliert Zeit, Energie und oftmals auch Vertrauen in den Sozialstaat", erklärt Steger.

Medizinisches Denken dominiert weiterhin die Begutachtungen

Das Policy Briefing zeigt außerdem, dass Begutachtungen und das Rechtssystem, das diese vorschreibt, in Österreich noch immer überwiegend auf einem medizinischen Verständnis von Behinderung beruhen. Im Mittelpunkt stehen Diagnosen, Funktionseinschränkungen und Defizite. Die tatsächlichen Auswirkungen auf das tägliche Leben sowie bestehende Barrieren und der konkrete Unterstützungsbedarf werden hingegen vielfach zu wenig oder gar nicht berücksichtigt.

Damit bleibt Österreich hinter dem menschenrechtlichen Verständnis der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Diese versteht Behinderung nicht als Eigenschaft einer Person, sondern als Ergebnis des Zusammenwirkens individueller Beeinträchtigungen mit gesellschaftlichen Barrieren. Ziel muss daher sein, die tatsächliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

„Nicht die Diagnose entscheidet darüber, welche Unterstützung ein Mensch benötigt. Entscheidend ist, welchen Barrieren Menschen im Alltag begegnen und welche Unterstützung notwendig ist, damit sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können", so Steger.

Begutachtungen müssen Vertrauen schaffen

Besonders häufig wurde bei den Vernetzungstreffen auch die Qualität der Begutachtungen thematisiert. Sehr kurze Untersuchungstermine, uneinheitliche Beurteilungen, fehlende Spezialisierung der Gutachter:innen und mangelnde Barrierefreiheit führen dazu, dass Begutachtungen vielfach als belastend erlebt werden.

Viele Menschen schildern respektlose Kommunikation oder fühlen sich unter Generalverdacht gestellt, Leistungen unberechtigt beantragen zu wollen. Hinzu kommt, dass Begleitpersonen teilweise nicht zugelassen werden oder notwendige Dolmetschleistungen fehlen. Gerade Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Erkrankungen oder neurodivergente Personen erleben dadurch zusätzliche Hürden. Positiv dabei ist jedoch hervorzuheben, dass der Gesetzgeber in der Zwischenzeit zumindest die Möglichkeit der Mitnahme einer Vertrauensperson bei zahlreichen Begutachtungen gesetzlich verankert hat.

„Begutachtungen entscheiden oftmals über existenzielle Leistungen. Umso wichtiger ist es, dass diese Verfahren transparent, nachvollziehbar, respektvoll und barrierefrei gestaltet sind. Menschen müssen sich ernst genommen fühlen und nicht das Gefühl haben, sich rechtfertigen oder ihre Behinderungen unter Beweis stellen zu müssen", betont Steger.

Familien werden durch Wiederbegutachtungen unnötig belastet

Als besonders belastend werden regelmäßige Wiederbegutachtungen bei dauerhaften oder progressiven Beeinträchtigungen beschrieben. Obwohl sich die gesundheitliche Situation vielfach nicht verändert, müssen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen immer wieder neue Anträge stellen, Gutachten organisieren und Untersuchungen absolvieren.

Das verursacht nicht nur unnötige Kosten und Verwaltungsaufwand, sondern bindet auch erhebliche personelle Ressourcen innerhalb der Verwaltung.

„Wenn eine dauerhafte Behinderung zweifelsfrei feststeht, braucht es keine routinemäßigen Wiederbegutachtungen. Diese schaffen keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn, verursachen aber großen bürokratischen Aufwand und belasten ganze Familien erheblich", sagt Steger.

Reformvorschläge liegen auf dem Tisch

Das Policy Briefing enthält daher konkrete Empfehlungen für Politik und Verwaltung. Dazu gehören insbesondere:

  • die Schaffung einer unabhängigen, multiprofessionellen Begutachtungsstelle,
  • die Bündelung von Zuständigkeiten und die Vermeidung von Mehrfachbegutachtungen,
  • ein menschenrechtsbasiertes Begutachtungsmodell mit Fokus auf Teilhabebarrieren und Unterstützungsbedarf,
  • bundesweit einheitliche Qualitätsstandards und verpflichtende Schulungen für Gutachter:innen,
  • barrierefreie Verfahren einschließlich Dolmetschung, Leichter Sprache und der Möglichkeit, Begleitpersonen beizuziehen,
  • der Verzicht auf nicht unbedingt notwendige Wiederbegutachtungen,
  • unabhängige Beschwerdestellen und ein systematisches Monitoring der Begutachtungspraxis.

Bürokratieabbau und Menschenrechte gehören zusammen

Die Behindertenanwältin sieht in einer grundlegenden Reform des Begutachtungssystems nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern auch eine Chance für einen wirksamen Bürokratieabbau.

„Ein modernes Begutachtungssystem schafft mehr Teilhabe und gleichzeitig weniger Bürokratie. Werden Verfahren besser koordiniert, Begutachtungen gebündelt und Zuständigkeiten klar geregelt, profitieren davon sowohl Menschen mit Behinderungen als auch die Verwaltung. Menschenrechte und effiziente Verwaltung sind kein Widerspruch, sondern bedingen oft einander", so Steger.

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen hat das Policy Briefing den zuständigen Bundes- und Landesministerien sowie weiteren Entscheidungsträger übermittelt und erklärt sich bereit, die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen aktiv zu begleiten.

Presseaussendung