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Aktuelles - Seite 2 von 8

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen ist besorgt über erhöhte Anfragen von Familien, deren Kinder keinen Zugang zu Ferienbetreuungsangeboten erhalten

Während sich viele Kinder und Jugendliche bereits auf entspannte Ferien freuen, erleben Kinder mit Behinderungen und ihre Familien oft eine Zeit voller Stress, Enttäuschung und Ausgrenzung. Die Ferienbetreuung, die eigentlich Entlastung und Teilhabe bieten soll, ist vielerorts in Österreich nur auf dem Papier tatsächlich für alle zugänglich. Eltern berichten von kurzfristig abgesagten Betreuungsplätzen, fehlendem geschulten Personal und mangelnder Barrierefreiheit. „Oft entscheidet der Einsatz von engagierten Gemeinderät:innen und Bürgermeister:innen, ob Kinder mit Behinderungen Zugang zu Ferienbetreuungsplätzen erhalten,“ erklärt die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger. Viele Familien müssen jedes Jahr aufs Neue darum kämpfen, einen verlässlichen Betreuungsplatz für ihr Kind mit Behinderungen zu erhalten.

Fehlende Finanzierung von Personal durch Gemeinden und Länder

„Kinder mit Behinderungen werden häufig nicht als integraler Bestandteil der Zielgruppe für Ferienbetreuung gesehen. Gibt es Unterstützungsbedarfe, winken Gemeinden oft großräumig ab: Keine Kapazitäten für behinderte Kinder, weil kein „extra“ Personal eingestellt wird“ stellt Steger fest. Gemeinden und Länder stellen oft nicht genug finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Einstellung von genügend Personal zu ermöglichen, damit Kinder mit Behinderungen eine Ferienbetreuung bekommen können. Aus zahlreichen Fällen ist erkennbar, dass durch diese Mangelfinanzierung in vielen Organisationen geschultes Personal im pflegerischen oder pädagogischen Bereich gänzlich fehlt oder nur unzureichend eingesetzt werden kann. Daher ist eine zentrale Forderung, Betreuung für alle Kinder endlich ausreichend zu finanzieren.

„Es braucht einen gleichberechtigten Zugang für alle Kinder zu angemessener Ferienbetreuung,“ so Steger. „Dazu muss es eine ausreichende Finanzierung geben.“

Mangelnde Angebote führen letztlich auch dazu, dass Alleinerzieher:innen oft keiner Beschäftigung nachgehen können, die ihren Lebensunterhalt deckt. Dadurch rutschen ganze Familien in Armut mit langfristigen Auswirkungen auf das gesamte Erwerbsleben. Nicht zu unterschätzen ist auch, dass diese Folgen überproportional betreuende Frauen betreffen. „Damit ist mangelnde Ferienbetreuung auch ein Thema der Geschlechtergerechtigkeit,“ fasst Steger zusammen.

Obwohl Kinder mit Behinderungen laut der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Anspruch auf Teilhabe und gleichwertige Freizeitangebote haben, sieht die Realität oft anders aus.

"Die Anträge auf beispielsweise zusätzliche Assistenz für die Ferienzeit werden oftmals pauschal abgelehnt, da die Ländergesetze keine Grundlagen vorsehen", so Steger. „Das System ist mit zu großen bürokratischen Hürden verbunden und für die Familien nicht nachvollziehbar. Es fehlt an der Finanzierung von ausreichenden Angeboten durch die Länder und Gemeinden. Es braucht endlich gesetzlich verbriefte Grundlagen für Ferienbetreuung und einfache, transparente und ausreichend finanzierte Angebote in allen Bundesländern. Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf Freizeit und Gemeinschaft unter Gleichaltrigen.“

Presseaussendung

Behindertenanwältin Christine Steger und der Verein „im spektrum" weisen am Autistic Pride Day auf notwendige Verbesserungen im Lebensalltag für Personen im Autismus-Spektrum hin

Der Autistic Pride Day findet jährlich am 18. Juni statt. Er wurde im Jahr 2005 ins Leben gerufen. Der Hintergrund des Tages ist der Wunsch nach gesellschaftlicher Akzeptanz von autistischen Menschen. Inklusion darf nicht optional bleiben, sondern ist für die gesamte Gesellschaft unverzichtbar. Dieser Tag gibt autistischen Personen den Raum, sich selbst zu feiern und für eine echte Veränderung in allen Lebensbereichen zu sorgen.

Gesellschaftliche Akzeptanz beinhaltet auch ein Umdenken und ein Akzeptieren von Veränderungen hinsichtlich veralteter Sichtweise auf Autismus in der Gesellschaft. Es bedeutet weg von einer Pathologisierung und einem defizitären Denken hin zu einer Anerkennung der neurologischen Vielfalt und dem Blick auf individuelle Möglichkeiten sowie Schwierigkeiten zu kommen.

Behindertenanwältin Mag.a Christine Steger dazu: „Inklusion auch für Menschen mit nicht auf den ersten Blick sichtbaren Behinderungen wird in Österreich noch immer nicht ausreichend gelebt. Einerseits müssen die Zuschreibungen und Stereotype in der Gesellschaft abgebaut werden. Andererseits braucht es auch konkrete Angebote und Maßnahmen, wie zum Beispiel einen gleichberechtigten Zugang zur Persönlichen Assistenz oder Unterstützten Kommunikation.“

Der Autistic Pride Day bedeutet, Vielfalt in allen Facetten zu leben

Die Bedeutung des Autistic Pride Day unterstreicht auch Chiara Brandstätter, Mitglied bei „im spektrum – Verein zur Sensibilisierung für das Autismus-Spektrum“:

„Autistic Pride macht für mich Sinn. Denn Autismus ist nichts, für das man sich schämen muss. Diese Scham über das eigene Autistisch-Sein habe ich (und wohl viele andere auch) schon früh erfahren. Pride ist auch das Gegenteil von Scham. Wir müssen uns nicht schämen. Wir sind gut so, wie wir sind. Wir sind nicht kaputt.

Autistic Pride bedeutet für mich auch Gemeinschaft. Ich bin nicht allein, ich kenne jetzt andere autistische Leute. Wir sind alle ganz verschieden, niemand ist gleich. Autistic Pride bedeutet für mich auch, mich zu freuen, Teil einer Community zu sein. Ich bin nicht allein.

Ich wünsche mir eine inklusive Welt, in der Menschen unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit wertgeschätzt werden. Unser Wert hängt nicht an unserer Leistung. Unser Wert hängt auch nicht an unseren sprachlichen Fähigkeiten. Unser Wert hängt nicht an unserer Anpassungsfähigkeit. Wir sind alle wertvoll. Niemand kann etwas an unserem Wert verändern. Autismus verändert nicht, wie wertvoll wir sind.

Autistic Pride ist für mich auch die Antwort auf diese Zweifel: Ich bin okay, so wie ich bin. Autistisch sein bedeutet nicht, dass man besser oder schlechter ist als andere. Manchmal brauche ich Unterstützung. Das ist okay.“

„Im spektrum – Verein zur Sensibilisieriung für das Autismus-Spektrum“ (Home - im Spektrum) ist eine Gruppe, die überzeugt ist, dass die Zeit und unsere Gesellschaft reif ist für einen informierten und selbstverständlichen Umgang mit dem Thema Autismus. Der Verein besteht aus Menschen im Autismus-Spektrum, Angehörigen und Professionellen, die sich seit mehreren Jahren mit dem Thema beschäftigen.

Gemeinsam mit dem „im spektrum – Verein zur Sensibilisierung für das Autismus-Spektrum“ fordert Behindertenanwältin Christine Steger daher konkrete Maßnahmen zur Inklusion von Personen im Autismus-Spektrum: 
Forderungen

Presseaussendung

Neue Anlaufstelle stärkt bundesweite Unterstützungsstruktur für Menschen mit Behinderungen bei Diskriminierungen


Bildbeschreibung: v.l. Niederl, Steger, Rauch, Stadel

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Christine Steger, hat heute gemeinsam mit Sozialminister Johannes Rauch ihr neues Regionalbüro WEST in Salzburg eröffnet. Es bietet Menschen mit Behinderungen in Salzburg, Tirol und Vorarlberg einen lokalen Zugang zu kostenloser Beratung, Information und Unterstützung bei erfahrenen Diskriminierungen im Alltag und begleitet Menschen mit Behinderungen bei Schlichtungsverfahren. Gefördert wird auch die Vernetzung und Kooperation mit lokalen Organisationen in den Ländern. “Mit dem neuen Regionalbüro stärken wir die bundesweite Unterstützungsstruktur für Menschen mit Behinderungen deutlich”, sind sich Behindertenanwältin Steger und Sozialminister Rauch bei der Eröffnung einig. Das Büro in Salzburg ist neben einem weiteren neuen Regionalbüro SÜD in Graz und dem bestehenden Regionalbüro OST in Wien die dritte regionale Anlaufstelle der Behindertenanwaltschaft. 

Das Büro der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen wurde 2006 in Wien errichtet. Seither unterstützt und berät die Behindertenanwältin mit ihren Mitarbeiter:innen bei vermuteten Diskriminierungen im Alltag oder im Beruf. Jedes Jahr werden mehrere hundert Beratungen über die Telefonhotline, per Mail oder persönlich durchgeführt und über rechtliche Möglichkeiten informiert. Liegen mögliche Diskriminierungen vor, kann die Behindertenanwältin auch bei Schlichtungsverfahren begleiten. Beratung und Unterstützung durch das Büro sowie der Zugang zur Telefonhotline sind für alle Menschen kostenlos.

Lokale Anlaufstellen zu den Unterstützungsmöglichkeiten durch die Behindertenanwältin bieten seit diesem Jahr eigene Regionalbüros. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür wurden bereits im Sommer 2024 geschaffen. Neben dem bereits eröffneten Regionalbüro Süd in Graz für die Steiermark, Kärnten und das Burgenland und dem Regionalbüro Ost für Wien, Nieder- und Oberösterreich wurde heute das dritte Regionalbüro in Salzburg eröffnet.

“Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Mit deutlich mehr Budget für die berufliche Teilhabe und Pilotprojekten für eine Persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen sowie ‘Lohn statt Taschengeld’ haben wir wichtige Schritte gesetzt, die uns diesem Ziel näherbringen”, betont Sozialminister Johannes Rauch. “Ein selbstbestimmtes Leben bedeutet aber auch, sich mit den richtigen Instrumenten gegen Diskriminierungen wehren zu können. Mit den neuen Regionalbüros der Behindertenanwältin schaffen wir einen lokalen und noch einfacheren Zugang zu Informationen und Beratungen über die richtigen Beschwerdemöglichkeiten und weiteren Begleitung auf regionaler Ebene.”

Bundesweite Unterstützungsstruktur deutlich gestärkt

Das neue Regionalbüro WEST führt die laufenden Geschäfte der Behindertenanwältin in Salzburg, Tirol und Vorarlberg auf regionaler Ebene. Dadurch ist künftig auch in den westlichen Regionen Österreichs eine verlässliche Anlaufstelle bei Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen vorhanden, um ihnen den Weg zu ihren Rechten zu ebnen.

“Diskriminierung kennt keine Grenzen. Daher ist es essenziell, dass der Schutz vor Diskriminierung einfach zugänglich ist. Die neuen Regionalbüros leisten hierzu einen entscheidenden Beitrag: Sie bieten Beratung und Information zu Beschwerdemöglichkeiten und rechtlichen Wegen an, gewährleisten eine Begleitung und Unterstützung bei Diskriminierungsfällen und fördern Vernetzung, Kooperation und Information sowohl für die von Diskriminierung betroffenen Menschen als auch für Organisationen und Institutionen. Damit ist sichergestellt, dass niemand durch bürokratische Hürden oder räumliche Distanz benachteiligt wird“, betont Behindertenanwältin Christine Steger.

Neben der Beratung und den richtigen Informationen sind Schlichtungen im Schutz vor Diskriminierungen das zentrale Instrument. Sie bieten die Möglichkeit, Konflikte auf eine faire und einvernehmliche Weise zu lösen und dabei oft langwierige Verfahren zu vermeiden. Die neuen Regionalbüros der Behindertenanwältin begleiten diese Verfahren auf regionaler Ebene und bringen diese Form der Konfliktlösung noch näher zu den betroffenen Menschen.

Kooperation auf regionaler Ebene

Die Regionalbüros arbeiten zudem eng mit lokalen Organisationen und anderen Anlaufstellen zusammen, um ihre Angebote bestmöglich an die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen vor Ort anzupassen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Aufklärung über Diskriminierungen und die entsprechenden Beschwerdemöglichkeiten.

Presseaussendung

Anhaltende Barrieren und mangelndes Bewusstsein führen zu Diskriminierung und Ausschluss


Bildbeschreibung: v.l. Steger und Feuerstein

Zum internationalen Tag der Menschenrechte rücken der Landesvolksanwalt von Vorarlberg und die Bundesbehindertenanwältin die anhaltenden Barrieren auf dem Bregenzer Weihnachtsmarkt in den Fokus. Trotz eines dauerhaft eingefrästen taktilen Leitsystems auf dem Kornmarktplatz, das blinden und sehbeeinträchtigten Menschen eine sichere Orientierung ermöglicht, wurden diese wesentlichen Hilfen durch den diesjährigen Marktaufbau massiv beeinträchtigt. Dies führt zu erheblichen Einschränkungen für Menschen mit Behinderungen - eine Situation, die nach Ansicht der Verantwortlichen dringender Aufmerksamkeit bedarf.

„Das taktile Leitsystem wurde geschaffen, um blinden und sehbeeinträchtigten Menschen die selbstständige Nutzung des öffentlichen Raums zu garantieren. Dass dieses System während des Weihnachtsmarktes unbrauchbar gemacht wird, ist ein Paradebeispiel dafür, wie mangelndes Bewusstsein zu Diskriminierung und Ausschluss führen kann“, kritisiert Klaus Feurstein, Landesvolksanwalt von Vorarlberg. „Es bleibt zu hoffen, dass die heutige Kritik zu einem Umdenken führt und der Weihnachtsmarkt 2025 inklusiv gestaltet wird.“

Barrieren trotz Bescheid

Der Betrieb des Weihnachtsmarktes erfolgt auf Grundlage eines Bescheids, der unmissverständlich festlegt, dass das taktile Leitsystem freizuhalten ist. Als Ersatzlösung könnte in Abstimmung mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband, eine temporäre, rutschfeste Leitlinie angebracht werden. Diese Auflage wurde jedoch ignoriert, was zusätzliche Hindernisse für die betreffende Gruppe geschaffen hat.

In diesem Jahr wurden mehrere Weihnachtsmarkthütten sowie ein beleuchtetes Riesenrad - eine Hauptattraktion - direkt auf dem Leitsystem platziert. Zudem erschweren Hackschnitzel und metallene Rahmen den Zugang für Rollstuhlfahrer:innen. Diese Maßnahmen, als Kälteisolierung gedacht, verdeutlichen die fehlende Sensibilität der Verantwortlichen gegenüber den Anforderungen in Sachen Barrierefreiheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Die Veranstalterin hat das Versäumnis eingestanden und sich entschuldigt. Vor Ort wurde inzwischen eine provisorische Blindenleitlinie angebracht, die jedoch nicht ordnungsgemäß funktioniert. Die Stadt Bregenz und die Bregenz Tourismus & Stadtmarketing GmbH haben zugesichert, für zukünftige Weihnachtsmärkte barrierefreie Lösungen zu erarbeiten.

Menschenrechte und Teilhabe sind nicht verhandelbar

„Barrierefreiheit und Teilhabe sind nicht verhandelbar und haben immer Saison“, betont Christine Steger, Bundesbehindertenanwältin. „Öffentliche Räume wie der Weihnachtsmarkt müssen für alle Menschen zugänglich sein. Es darf nicht sein, dass solche Barrieren jedes Jahr zu Ausschluss und Diskriminierung führen.“

Das taktile Leitsystem wurde dauerhaft in den Kornmarktplatz integriert, um blinden und sehbeeinträchtigten Menschen die Orientierung zu erleichtern. Diesem Anspruch muss es auch während Veranstaltungen gerecht werden. Die Stadt Bregenz hatte vorab Kenntnis von diesen Barrieren, hat diese jedoch nicht verhindert. Dies stellt nicht nur eine Verletzung rechtlicher Vorgaben dar, sondern ist auch menschenrechtlich inakzeptabel.

Forderung nach konsequenten Maßnahmen

Die Situation in Bregenz ist kein Einzelfall. Ähnliche Probleme werden jährlich von Weihnachtsmärkten in anderen Bundesländern gemeldet. Menschen mit Behinderungen sehen sich regelmäßig mit Hindernissen wie unzugänglichen Toiletten, herumliegenden Kabeln und ungeeigneten Bodenbelägen konfrontiert.

Die Stadt Bregenz sowie die Veranstalterin des Weihnachtsmarktes sind aufgefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und verbindliche Lösungen zu schaffen. Sensibilisierung aller relevanten Akteur:innen und barrierefreie Veranstaltungen müssen in den kommenden Jahren oberste Priorität haben.

„Mit diesem Appell hoffen wir auf eine barrierefreie Zukunft für alle Weihnachtsmärkte - denn Inklusion und Menschenrechte dürfen keine Ausnahme sein, sondern müssen Standard werden“, so Feurstein und Steger abschließend.

Presseaussendung

Christine Steger überreicht Empfehlungen für verbesserte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Verhandlungsteams

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen berät Menschen mit Behinderungen, die sich aufgrund von unterschiedlichsten Barrieren und Situationen in ihrem Leben diskriminiert fühlen. Durch diese Tätigkeit hat sie Eindrücke und Erfahrungen über den Lebensalltag von Menschen mit Behinderungen in Österreich, die sie nun mit den Teams bei den Koalitionsverhandlungen geteilt hat.

Einleitend hat die Behindertenanwältin auf bestehende Dokumente zur Umsetzung der völkerrechtlich verpflichtenden Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen hingewiesen. Die Verhandler:innen sollen jedenfalls die Empfehlungen des Fachausschusses der Vereinten Nationen aus 2023 sowie die Vorgaben und Ziele des Nationalen Aktionsplans 2022-2030 berücksichtigen.

Mag.a Christine Steger, Behindertenanwältin: „Österreich hat sich 2008 zur Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Trotzdem gibt es 16 Jahre danach noch Bereiche, in denen dringender Handlungsbedarf besteht. Die Themen Inklusive Bildung und De-Instutionalisierung müssen nun unbedingt angegangen werden.“

Drei weitere Themenbereiche und konkrete Empfehlungen hat die Behindertenanwältin den Verhandlungsteams aufgrund der Erfahrungen aus ihrer Beratungstätigkeit zusätzlich mitgegeben. Zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Österreich soll die zukünftige Bundesregierung in den Bereichen „Barrierefreiheit“, „Bürokratieabbau bei Bedarfsfeststellungen“ und „soziale Gerechtigkeit bei Vergaben“ jedenfalls tätig werden.

Der Themenblock „Barrierefreiheit“ umfasst vier Bereiche: Barrierefreiheit als Prüfkriterium und Novellierung in der Gewerbeordnung, einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch im Antidiskriminierungsrecht, verpflichtende Inhalte zur Barrierefreiheit in Lehr- und Ausbildungsplänen wie Architektur oder Medizin sowie die Karrieremöglichkeiten im öffentlichen Dienst für begünstigt behinderte Personen.

Der Themenblock Bürokratieabbau fokussiert im Bereich Begutachtungen auf die Forderung nach einer multidisziplinären Einschätzung der Bedarfe nach einem menschenrechtlichen Modell von Behinderung. „Menschen mit Behinderungen haben geradezu einen Spießroutenlauf zwischen den einzelnen Stellen zu absolvieren und jede hat ein wenig andere Kriterien. Eine große Herausforderung stellt die oft lange Verfahrensdauer und eine rein medizinische Sichtweise auf ihre Lebensrealitäten dar. Bei Kindern kommt dazu, dass sie und ihre Familien diese Prozedur jedes Jahr über sich ergehen lassen müssen. Das kann Österreich besser.“

Der dritte Themenblock betrifft den zukunftsträchtigen Bereich des Vergaberechts. Sozialpolitische Belange sind momentan Kann-Bestimmungen im Vergabeverfahren: „Die Republik Österreich vergibt jedes Jahr Aufträge, wo bis dato Inklusionsparameter kaum eine Rolle spielen. Hier verschenkt der Staat die Möglichkeit, einen enorm wirkmächtigen Hebel einzusetzen, der das Ziel der Inklusion weiter voranbringt. Nachhaltigkeit bezieht sich eben auch auf soziale Parameter und nicht nur auf ökologische.“

Mag.a Christine Steger, Behindertenanwältin: „Ich erwarte, dass die Verhandlungsteams die Belange von Menschen mit Behinderungen umfassend in die Verhandlungen einfließen lassen und Österreich so zu einem inklusiveren Staat machen.

Empfehlungen zum Nachlesen:

Auf der Webseite der Behindertenanwaltschaft findet man den aktuellen Tätigkeitsbericht über das Jahr 2023. Im Berichtsjahr wandten sich wieder viele Menschen mit Behinderungen an die Behindertenanwaltschaft, weil sie sich aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert fühlten. Thematisch betrafen ihre Anliegen ein breites Spektrum an Themenbereichen, wie beispielweise Bildung, Arbeit und Wohnen. Neben dieser einzelfallbezogenen Arbeit, konnte die Behindertenanwaltschaft aber auch auf systematischer Ebene legistische Verbesserungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen bewirken. Nichtsdestotrotz zeigten die Erfahrungen des vergangene Berichtsjahr deutlich, dass im Bereich der Antidiskriminierung von Menschen mit Behinderungen noch Vieles bewirkt werden muss.

Tätigkeitsbericht

Tätigkeitsbericht in Leichter Sprache

Die Behindertenanwältin und ihr Büro setzen ein starkes Zeichen für die Inklusion und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen. Mit neuen Werbemitteln, die von The Graphic Society (https://www.graphicsociety.at/) gestaltet wurden, soll das Bewusstsein über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geschärft und das Gebot der gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebenslagen sichtbar gemacht werden.

Die neuen Werbemittel umfassen neugestaltete und nachhaltig produzierte Stofftragetaschen und Notizblöcke mit kreativen Designs. Zudem erfährt auch der alljährlich erscheinende Tätigkeitsbericht gerade einen Relaunch und soll dazu beitragen die Forderungen von Menschen mit Behinderungen mehr in den Mittelpunkt gesellschaftlicher Interessen zu lenken.

Gerne können auf Anfrage Wissensmaterialien, wie Folder oder Jahresberichte, übermittelt werden.Tragetasche mit der Aufschrift Diskriminierungsfrei trägt sich's leichter und der Illustration einer Person mit Einkaufstaschen und BlindenstockTragetasche mit der Aufschrift Diskriminierungsfrei trägt sichs's leichter und der Illustration einer Person im RollstuhlNotizblock mit der Aufschrift Diskriminierungsfrei schreibt sich's besser und der Illustration einer Person mit Beinprothese, die einen Luftballon hält

20 Jahre Klagsverband: Equality Bodies und NGOs fordern Verbandsklagerecht, gesetzlichen Mindestschadenersatz und Beseitigung von Diskriminierungen

„Wir fordern einen wirkungsvollen gesetzlichen Mindestschadenersatz bei Diskriminierung und neue Klagemöglichkeiten. Dazu gehören ein Rechtsanspruch auf Beseitigung von Diskriminierung und ein Verbandsklagerecht bei allen Diskriminierungsgründen. Nur so können wir umfassend gegen Diskriminierung vorgehen“, fordert Klagsverband-Geschäftsführerin Theresa Hammer. Anlässlich seines 20-Jahre- Jubiläums nennt der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern gemeinsam mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Behindertenanwältin Christine Steger drei zentrale Forderungen. Auf Einladung der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures und des Klagsverbands diskutieren heute NGOs aus ganz Österreich Zukunftsvisionen und Vorschläge für einen besseren Diskriminierungsschutz.

Forderung 1: Verbandsklagerecht

„Das Antidiskriminierungsrecht sieht in erster Linie immer noch vor, dass sich Einzelpersonen gegen Diskriminierung wehren müssen. Gleichbehandlungsstellen und NGOs brauchen dringend ein Verbandsklagerecht, um gegen diskriminierende Strukturen vorzugehen. Das schafft Rechtssicherheit und setzt den Hebel bei Verursacher:innen an“, sagt Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

In den letzten Jahrzehnten habe es schrittweise Verbesserungen im österreichischen Antidiskriminierungsrecht gegeben. Anstoß waren meist Richtlinien der EU, die auf nationaler Ebene umgesetzt werden mussten, erklärt die Juristin. 2004 wurden so die Diskriminierungsmerkmale ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung für die Arbeitswelt gesetzlich verankert, 2006 folgte die Behinderung. Zwanzig Jahre später sei es an der Zeit für die nächsten Schritte auf dem Weg zu einem wirkungsvollen Diskriminierungsschutz.

Forderung 2: Rechtsanspruch auf Beseitigung von Diskriminierung

„Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Unterlassung und Beseitigung von Diskriminierung. Wer sich gegen Diskriminierung wehrt, kann in der Regel nur Schadenersatz einklagen. Das verhindert oder beendet aber noch keine Diskriminierung. Deshalb braucht es dringend neue Rechtsansprüche im österreichischen Behindertengleichstellungsrecht. Auch für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist dieser Schritt längst überfällig“, sagt Christine Steger, Behindertenanwältin der Republik Österreich.

Forderung 3: gesetzlicher Mindestschadenersatz

„Diskriminierung bedeutet immer eine massive Würdeverletzung für Betroffene. Für einen wirkungsvollen Schutz vor Diskriminierung und sexueller Belästigung braucht es nicht zuletzt einen gesetzlichen Mindestschadenersatz mit abschreckender Wirkung“, so Hammer abschließend.

Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie aus der Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

Am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai dreht sich alles um Selbstbestimmung und Inklusion. Behindertenanwältin Christine Steger findet zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich klare Worte und Zahlen, die für sich sprechen.

In Österreich leben mehr als 1,3 Millionen Menschen mit Behinderungen. Das sind rund 20 Prozent oder fast ein Viertel der österreichischen Bevölkerung. Seit 18 Jahren gibt es das Behindertengleichstellungspaket. Es ist dazu da, Menschen mit Behinderungen gesetzlich vor Diskriminierung zu schützen und ihnen zu ermöglichen, dass sie sich dagegen aktiv zur Wehr setzen. Seit 2008 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich in Kraft. Eine lange Zeit, in der Umdenken und gesellschaftliche Veränderungen durchaus möglich sind – möchte man meinen.

Besser, aber noch lange nicht gut
„Tatsächlich hat sich einiges getan“, bestätigt Christine Steger. „Die Situation ist heute sicherlich anders als vor 20 Jahren. Die Maßnahmen, die dazu geführt haben, haben wir zum Großteil dem Behindertengleichstellungspaket und der UN-Behindertenrechtskonvention zu verdanken.“ Dennoch: Das Ziel einer Gesellschaft, in der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderungen genauso selbstverständlich ist wie für alle anderen, ist noch lange nicht erreicht. Und solange die öffentliche Hand festgefahrene Systeme, die ein falsches Bild von Menschen mit Behinderungen aufrechterhalten und sie an den Rand der Gesellschaft drängen, nicht gezielt sprengt, bleibt der Weg lang und steinig.

Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie aus unserer Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

Am 8. März ist internationaler Frauentag – weltweit Anlass, um auf den Kampf von Frauen um Gleichberechtigung aufmerksam zu machen. Frauen mit Behinderungen erleben diesen Kampf in mehrfacher Hinsicht. Die Behindertenanwältin und der Verein Ninlil rufen auf: Wir müssen Frauen mit Behinderungen dabei unterstützen, sich für ihre Rechte und ihre Sichtbarkeit in der Gesellschaft einzusetzen.