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Aktuelles - Seite 3 von 11

Inklusion ist eine Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft. Die Behindertenanwaltschaft plant über das Jahr 2023 hinweg jeden Monat, ein für betroffene Menschen relevantes Thema zu beleuchten. Mit allgemeinen Fakten, Problemstellungen aus der Praxis und Empfehlungen möchte die Behindertenanwaltschaft das Bewusstsein stärken und zum Dialog einladen.

Etwa 1,4 Millionen Menschen in Österreich leben mit Behinderungen – mehr als jede sechste Person ist betroffen. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen unterstützen demnach eine große gesellschaftliche Gruppe. Die Aufmerksamkeit für die Anliegen ist jährlich besonders am 3. Dezember – dem internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen – groß. Die Behindertenanwaltschaft hat sich 2023 zum Ziel gesetzt, den 3. eines jeden Monats im Jahr zum Thementag zu erklären.

Ziel ist es, mit Medienarbeit die Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen.

Weitere Informationen dazu können Sie unserer Presseaussendung entnehmen:
Presseausendung auf APA

Am 21.11.2022 kam es anlässlich eines Arbeitsbesuchs des türkischen Ombudsmanns Yahya Akman und mehrerer seiner Mitarbeiter:innen im Rahmen des
EU-Projekts "Technical Assistance for Empowerment of the Role of Ombudsman in the Protection and Promotion of Human Rights" (Ombudsman Project)
bei mehreren einschlägigen österreichischen und internationalen Institutionen zu einem Erfahrungsaustausch mit der Behindertenanwaltschaft.


Bildbeschreibung: In der Mitte sitzend Elke Niederl und der türkische Ombudsmann Yahya Akman.

„Niemand kann alles, dafür kann jeder etwas sehr gut“, das war das Motto des langjährigen Behindertenanwalts. Hansjörg Hofer ist in der Nacht auf Freitag verstorben.

Tief erschüttert vom Ableben des Behindertenanwalts zeigt sich am heutigen Freitag seine Stellvertreterin Elke Niederl im Namen des gesamten Teams. „Dr. Hofer war für sein außerordentliches Engagement, sein Fachwissen und seine Beharrlichkeit überall geschätzt. Sich für Menschen mit Behinderungen einzusetzen, hat er zu seiner Lebensaufgabe gemacht, die er mit großer Leidenschaft verfolgt hat.“

Seit 2017 war Hansjörg Hofer als Behindertenanwalt tätig und hat in dieser Funktion die politischen Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen in Österreich maßgeblich mitbestimmt. „Für alle, die mit ihm gearbeitet haben, wird er als mutiger und entschlossener Teamplayer in Erinnerung bleiben. Wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fanden bei ihm stets ein offenes Ohr. Unvergessen wird uns auch sein Optimismus und sein trockener Humor bleiben. Unsere aufrichtige Anteilnahme möchten wir der Familie und den Freunden von Hansjörg Hofer aussprechen“, so Elke Niederl, stellvertretende Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen.

 

Ohne ausreichend Stromenergie können Menschen mit Behinderungen vor allem Personen mit hohem Assistenzbedarf und medizinisch-pflegerischem Bedarf weder existieren noch ihre Hilfsmittel nutzen oder lebenserhaltende medizinische Geräte versorgen.

Für Menschen mit Behinderungen sind die aktuellen Pläne, einen höheren Strombedarf viel teurer zu verkaufen, lebensbedrohend.
Der Grundbedarf an Strom beginnt mit dem Aufladen existentiell nötiger Elektrorollstühle, Hilfsmittel zum Transfer, zur barrierefreien Kommunikation oder Ausstattungen wie Pflegebetten und das Betreiben lebenserhaltender Beatmungsgeräte.

Für diesen behinderungsbedingten Mehrbedarf an Strom, muss die Politik zielgerichtet mit zusätzlichen Maßnahmen reagieren.

Logo von Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen

Weitere Informationen dazu können Sie unserer Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung auf APA

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer: „Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf aktuelle Information wie alle anderen. Nachrichten lesen zu können, ist ein wichtiger Teil der demokratischen Partizipation. Gerade für Menschen mit Lernschwäche ist ORF.at durch das umfassende Angebot in einfacher Sprache einzigartig.“


Weitere Informationen dazu können Sie unserer Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung auf APA

An der Schnittstelle zwischen Sexualität und Diskriminierung aufgrund körperlicher Beeinträchtigung zeichnet der Workshop ein Bild über die aktuelle Realität von Betroffenen von HIV in Österreich und wie deren Stigmatisierung in der Bevölkerung entgegengewirkt werden kann.

Die Behindertenanwaltschaft wird sich in Kooperation mit der AIDS HILFE WIEN und der Gleichbehandlungsanwaltschaft am 07.06.2022, 15:00-17:00 Uhr im Rahmen eines Workshops näher mit dieser Problematik auseinandersetzen und diese näher beleuchten.

Der Workshop richtet sich dabei besonders an Gesundheitspersonal und Berufsgruppen, die sich im Arbeitsalltag verstärkt mit Betroffenen von HIV beschäftigen.

Die Teilnahme ist kostenlos.
Eine Anmeldung über die Homepage des Volkskundemuseums ist erforderlich und bis 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn möglich.

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Es ist endlich Zeit zu handeln!

Kürzlich prüfte der UN-Fachausschuss die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Dabei wurden seit der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 einige Fortschritte, aber auch viele gravierende Mängel festgestellt. Die Liste der Handlungsempfehlungen des Fachausschusses ist entsprechend lang.

Fehlende Harmonisierung

Für die Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verantwortlich. Der Fachausschuss stellt in seinen abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung fest, dass insbesondere die Bundesländer dieser jedoch kaum Beachtung schenken. Schon im Jahr 2013 empfahl der Fachausschuss, die Gesetze des Bundes und der Länder zügig zu harmonisieren und sie mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung in Einklang zu bringen.

Stärkung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Menschen, die aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden, haben in Österreich nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oft nur die Möglichkeit, bei Gericht einen finanziellen Schadenersatz einzuklagen. Eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung ist bislang nur in Sonderfällen möglich. Der Fachausschuss empfiehlt die Schaffung eines umfassenden Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs sowie die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die stellvertretend für Menschen mit Behinderungen Klagen erheben können.

Fehlende Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders oft von Gewalt und mehrfacher Diskriminierung betroffen sind. Wie der UN-Fachausschuss feststellt, sind die bestehenden Maßnahmen des Gewalt- und Diskriminierungsschutzes, insbesondere für diese Gruppe, unzureichend. Er empfiehlt aus diesem Grund, neben weiteren Maßnahmen, einen bedarfsgerechten Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu Präventions- und Schutzmechanismen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Substantielle Verbesserung sind überfällig

„Die detaillierten Handlungsempfehlungen der UN-Fachausschusses sind ein klarer Handlungsauftrag an die Republik. Bei der nächsten Staatenprüfung im Jahr 2030 sind weitreichende Verbesserungen anzeigt, damit sich das aktuelle Ergebnis nicht wiederholt. Österreich kann es sich nicht leisten, bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterhin in Verzug zu bleiben“, führt Behindertenanwältin Christine Steger aus.